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wieder mal Ebay ;-)

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    AW: wieder mal Ebay ;-)

    Ohhh ja
    da hast du allerdings sehr Recht.
    Ich hab den Verkäufer schon länger beobachtet. Der hat vor ein paar Wochen auch schon so Halsbrecherschirme verkauft. Der hat wahrscheinlich grad nur ne Pause gemacht. Das es tatsächlich Leute gibt die so was kaufen erschreckt mich schon.

    Nico

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      AW: wieder mal Ebay ;-)

      Zu diesen Angeboten sollte immer eine Ablebensversicherung im Preis inbegriffen sein..
      -------------------------------------------------------
      http://www.tandemflights-kronplatz.jimdo.com
      -------------------------------------------------------

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        AW: wieder mal Ebay ;-)

        Oder ein Gutschein über 4Wochen Krankenhausaufenthalt

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          AW: wieder mal Ebay ;-)

          Habe mal dem Herrn Prafamod eine Mail geschickt, vielleicht denkt er ja mal darüber nach und deklariert seine Ware als Deko-Artikel.

          Zitat:"Hallo Prafamod,

          als aktiver GS.-Flieger verfolge ich ab und zu den DHV-Forumsthread "Wieder mal Ebay" dort wird kopfschüttelnd, z.B. auch über deine Transaktionen berichtet.

          Die angebotenen älteren Schirme/Rettungen entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand, haben mit Sicherheit keine Zulassung mehr und werden sie auch zum Teil nie mehr erhalten.

          Ist das den Käufern bewusst oder sind die Artikel mehr als Dekorationsstücke gedacht? Wenn dem so ist,dann bitte ich dich, daß auch hervorzuheben. Eine über 10 Jahre alte Rettung verliert z.B. automatisch ihre Zulassung.

          Bitte mit Flugartikeln, an denen Menschenleben hängen, etwas mehr diesbezügliche Information/Sensibilität zeigen.

          M.f.G. WA
          Zitat Ende.

          Ob da unser Sicherheitsbeauftragter was tun kann?

          Gruß, WA
          Grüßle,
          Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

          Kommentar


            AW: wieder mal Ebay ;-)

            Hallo,

            Leute Leute bleibt mal mit den Füßen auf den Boden !

            Mit welchen Recht wollt Ihr Leuten verbieten Ihre Ware zu veräußern.

            Jeder kann sich umbringen mit was er will. Aber den Verkäufer böse Absicht oder beihilfe zum Selbstmord unterschwellig zu unterstellen geht zu weit.

            Wer sich für einen Sport interressiert ist gehalten sich über die Rahmenbedingungen zu Informieren, oder lässt da Pisa schon wieder grüßen ?

            Darf ich also mein Auto nicht mehr verkaufen wenn TÜV oder / und ASU abgelaufen sind, oder läst USA grüßen wo man beim Verkauf einer Microwelle zwingend darauf hinweisen muß keine nasse Katze darin zu trocknen.

            Oberalbern wäre ja auch bei jeden Verkauf zig Seiten Gesetzestexte und Verordnungen anzuhängen.

            Der Betrieb nicht zugelassener / geprüfter Geräte ist in D verboten, nicht der Verkauf !

            Dies ist autoritäte Bevormundung, von Leuten die diese nur zugerne und oft anderen vorwerfen.

            Schaut euch die Massen an Ich AG s und Hausmeisterservice an die für ein Apfel und ein Ei zig Leistungen ausführen, staatlich gefördert und auf anraten des Unternehmensberaters mit 15 - 19 € / h auf die Menschheit losgelassen werden.
            Obwohl davon kein Betrieb existieren kann. Wer Schütz die vor der unausweichlichen Pleite?


            Zum nachdenken Limeric.
            Zuletzt geändert von limeric; 13.07.2008, 16:18.

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              AW: wieder mal Ebay ;-)

              Hallo,

              leider hinken Deine Vergleiche etwas,

              Zitat von limeric Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Wer sich für einen Sport interressiert ist gehalten sich über die Rahmenbedingungen zu Informieren, oder lässt da Pisa schon wieder grüßen ?

              Darf ich also mein Auto nicht mehr verkaufen wenn TÜV oder / und ASU abgelaufen sind, oder läst USA grüßen wo man beim Verkauf einer Microwelle zwingend darauf hinweisen muß keine nasse Katze darin zu trocknen.
              In D ist das Thema Auto so präsent, dass jedem Kind bekannt ist, dass man zum Auto fahren Führerschein und TÜV braucht. Und fast jeder erkennt auch ein 14jähriges Auto als alt und möglicherweise unsicher.


              Man kann nicht davon ausgehen, daß sich jeder vorher informiert, bevor er mit so einem Schirm ohne Ausbildung an den Hang geht.
              Vielleicht denken die Leute ja, das ist so ähnlich wie Lenkdrachen und man kann das einfach so machen?

              Wenn die Amis ihre Katze in der Microwelle umbringen, ist das vielleicht nicht ganz so tragisch, als wenn sich jemand mit einem Uralt- Schirm umbringt.

              Vermutlich die die Dunkelziffer der Unfälle sehr hoch, weil diese Leute das dann bestimmt nicht dem DHV melden.



              Wenn man ein bischen Gewissen hat, sollte man solche Schirme einfach in den Müll werfen, oder wenigstens die Auktion als "NUR für DEKOZWECKE" ausweisen.




              "Der Schirm befindet sich in neuwertigen Zustand ( kaum benutzt)"
              ist definitv sehr dreist gelogen.

              Hier sollte vielleicht mal der DHV tätig werden, und Ebay bitten solle Auktionen entfernen zu lassen. Bei guter Argumentation ist Ebay da meist recht kooperativ.
              Zuletzt geändert von bright; 13.07.2008, 17:46. Grund: typo korrigiert

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                AW: wieder mal Ebay ;-)

                Hallo,

                jo Vergleiche haben es eben so an sich Irgendwie zu hinken.

                Ob die Angabe Neu unlauter ist, ist hier nicht genau geklärt, insofern das Teil ungeflogen direkt aus der Produktion stammt. Meines Wisens gibt es keine Regelung ab wann ein Produkt OVP und Unbenutzt als nicht mehr neu gilt.

                Beim Auto gibts da Urteile zu, ein 3 Jahre auf Lager gestandenes Fahrzeug auch unbenutzt ist nicht mehr Neu !

                Es wird doch von Eigenverantwortlich handelnden und mündigen Bürgern gesprochen, insofern ist jeder selbst gefragt´ein für Ihn passendes Angebot auszuwählen und ggf. eine qualifizierte Beratung z.b. seiner Fugschule in Anspruch zu nehmen. Meint er es besser zu wissen kanst du auch nix machen.

                Kaufen kann man auch bei Händlern die aus wie auch immer gearteten Gründen keine Beratung anbieten.

                Wer hat sich nicht mal im Fachgeschäft beraten lassen und kauft dann bei e-bay, oder Kauft einfach Blind um dann festszustellen das es doch nix für Ihn war.

                Da kannst du nichts dran ändern.


                Bevormundung beginnt im kleinen und zum Schluß steckst du in Uniform und hast einen streng geregelten Tagesablauf.


                ,, dreist gelogen ,, Kennst du den Anbieter und die Ware ?, dann wäre es Betrug!

                Der Käufer hat ja zudem die Möglichkeit die Ware zurückzugeben oder vom Vertrag zurückzutreten wenn sie nicht der Beschreibung entspricht.

                Die Freiheit nehm ich mir, Limeric.
                Zuletzt geändert von limeric; 13.07.2008, 18:42.

                Kommentar


                  AW: wieder mal Ebay ;-)

                  Hallo WA,
                  ich gebe Dir recht ich habe Ihm in etwa das gleiche zukommen lassen,

                  @limeric
                  es gibt jeden morgen einen Dummen der aufsteht oder ein paar Jugendliche die wirklich scheiße in der Birne haben und sich das Teil für ein Appel und 'nen Ei zulegen und damit auf die Wiese gehen und sich als Mutprobe oder als Gaudi damit vom Hügel ""SPRINGEN"" (es gab vor gar nicht so langer Zeit 2 Videos von selbigen welches hier im Forum zerrissen worden ist, die hatten wirklich ungemeines Glück das nichts passiert ist).
                  Um solchen Leuten eine Chance zu geben, finde ich auch das man schreiben sollte das Ding taugt nur zur DEKO und nicht mit Sprüchen wie "das Teil ist Neu" den Eindruck erwecken man könne fliegerisch damit noch etwas anfangen.

                  Gruß
                  Angelo

                  Kommentar


                    AW: wieder mal Ebay ;-)

                    Zitat von limeric Beitrag anzeigen
                    Der Käufer hat ja zudem die Möglichkeit die Ware zurückzugeben oder vom Vertrag zurückzutreten wenn sie nicht der Beschreibung entspricht.
                    glaube ich nicht, ist nämliche eine Privatauktion, siehe Text:

                    Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dieses bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung bei Privat- und Gebrauchtverkäufen völlig zu verzichten, Umtausch, Rücknahme und Reklamation werden hiermit ausgeschlossen.

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                      AW: wieder mal Ebay ;-)

                      Hallo,

                      glaube ich nicht, ist nämliche eine Privatauktion, siehe Text:

                      Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dieses bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung bei Privat- und Gebrauchtverkäufen völlig zu verzichten, Umtausch, Rücknahme und Reklamation werden hiermit ausgeschlossen.
                      Dies trifft nicht zu wenn ,, arglistige Täuschung / Ware entspricht nicht der Beschreibung,, im Spiel ist. Das geht auch nicht mit einer Privatauktion auszuschliesen. Verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, Gute Sitten, Betrug ect.

                      Gegen den Zusätze wie, nur Deko oder nur nach Prüfung und mit Ausbildung zu benutzen oder nicht Schulungstauglich etc. hat niemand was. Das zu schreiben kannst du aber niemanden zwingen.

                      Kids die sich so was zulegen wollen tun das auch, mit oder ohne e-bay.

                      Denkt nur an Mopeds, damit wird Feldweg hoch und runtergeheizt ohne Schein, Helm und TÜV, reicht auch nicht selten zum Hals brechen.

                      Hab ich auch früher gemacht und auch einen gefunden der ne 125 er RT an nen 13 Jahrigen verkaufte, ohne Elterliche Zustimmung. Natürlich hats mich auch ordentlich hingebügelt.

                      So was gibts immer, neuerdings Filmt man sich auch noch bei den pupertären Unsinn.

                      Darf er seine Sachen deswegen nicht verkaufen ? Ein gut gemeinter Hinweis nach dem Kauf / mit Lieferung genügt sicher auch.

                      Die Verwendung ist und bleibt Sache des Käufers!


                      Nächtle Limeric


                      ,, Baumlande Profi ,,

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                        AW: wieder mal Ebay ;-)

                        Hallo,

                        wieder Nachschub zum zerreisen und anmailen.


                        Limeric

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                          AW: wieder mal Ebay ;-)

                          Zitat von Angelo V. Beitrag anzeigen

                          @limeric
                          es gibt jeden morgen einen Dummen der aufsteht oder ein paar Jugendliche die wirklich scheiße in der Birne haben ....
                          Gruß
                          Angelo

                          Besser, sie ziehen ihre Gene auf diese Weise aus dem Verkehr, als man lässt sie mit übermotorisierten Fahrzeugen auf die Allgemeinheit los!

                          Kommentar


                            AW: wieder mal Ebay ;-)

                            @ Limeric,

                            Schöner gütmütiger Geitschirm Kl. 3 ,Argos 30, Grün,gebraucht,nur Schirm, Fliegt super ohne Zicken.

                            ja da fällt auch mir nichts mehr ein außer das die Bezeichnung falsch seien könnte und lauten müßte "Argos 07" also fehlerhafte Beschreibung berechtigt zum Umtausch oder ???

                            Gruß
                            Angelo

                            Kommentar


                              AW: wieder mal Ebay ;-)

                              @limeric

                              Ich bin mir sicher, manch ein Erwachsener, der früher einmal ein Jugendlicher war, ist froh, dass er früher in bestimmten Dingen bevormundet wurde. Das ist das Prinzip von Eltern und Kindern, bis zu einem bestimmten Alter reden die Eltern halt mit.

                              Wenn man heranwächst, kann man bestimmte Dinge einschätzen, manchmal geht man als Jugendlicher aber über das Ziel hinaus.

                              Dann ist es gut, wenn es jemanden gibt, der nicht noch sagt: Ja klar, das Ding fliegt noch super, ist kein Problem, passieren kann da eigentlich nix.

                              Wenn man einen Blick auf Unfallstatistiken wirft, zum Beispiel die Unfallzahlen für 18- bis 25-jährige beim Motorrad, dann kann man eindeutig sehen, dass die Risikoeinschätzung in dem Alter und davor eine andere ist, beim Motorrad spreche ich aus Erfahrung.

                              Also warum darf es nicht erlaubt sein, eine angebrachte Beschreibung in solchen Angeboten zu verlangen, die eventuell einen Denkanstoß in Richtung Sicherheit gibt.

                              Dass es einige Leute gibt, wie Dich zum Beispiel, die Ihr Risikomanagement so gut unter Kontrolle haben, dass sie sich nicht in gefährliche Situationen begeben, möchte ich nicht bestreiten, aber ich finde, man kann den anderen ruhig eine realistische Beschreibung von latent gefährlichen Fluggeräten an die Hand geben.

                              Nur mal so
                              Stefan
                              --
                              http://de.paragliding-wiki.org wieder online (Bitte Benutzer neu registrieren!)

                              Überlebensratgeber Indien (in Arbeit): http://www.duckflight.de/download/IndienDHVForum.epub

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                                AW: wieder mal Ebay ;-)

                                Solange eine Beschreibung nicht irreführend ist, ist gegen den Verkauf solcher Artikel letzendlich nix zu sagen. Eine allumfassende Aufklärungspflicht kann man nicht verlangen.

                                Leider findet sich auf der Bucht aber schon manchmal irreführendes, wie z.B. "gutmütig" bei nem Hochleister oder "top Zustand" bei nem 10+ Jahr alten Schirm. Dann ist es auch gut, daß via diesen Thread ein bisserl "soziale Kontrolle" kommt.

                                Aber wenn nur neutral ein uralter Schirm verkauft wird, ist da nix gegen zu sagen. Der Verkäufer ist nicht verplflichtet darauf hinzuweisen, daß das Teil nur noch als Deko taugt, solange er den fehlenden Check anführt (da dieser gesetzlich vorgeschrieben ist, wird er diese wesentliche Eigenschaft angeben müssen) ist das ok. Schreibt er sowas dummes dazu wie "kriegt sicher noch nen Check" dann reißt er sich selbst rein - zugesicherte Eigenschaft, wehe er kriegt dann keinen mehr...
                                Schreibt er "kriegt wahrscheinlich noch nen Check" bei nem Uraltlappen würd ich Ihn auch flamen, weil das is wieder irreführend, weiß er doch genau, daß es eher nicht so ist. u.s.w.

                                Man kann natürlich immer über Darwin argumentieren, aber zumindest da wo bewußt irreführendes geschrieben wird, hörts bei mir auf mit so ner Argumentationsweise.
                                Wenn es piept - eindrehen...

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