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Wahrheit? Ein Jahr Wartezeit während der Ausbildung?

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    #16
    AW: Wahrheit? Ein Jahr Wartezeit während der Ausbildung?

    Wow, danke Heliart, das ist natürlich cool.

    Allerdings ging es mir eher um die praktischen Lerninhalte als die zum Teil sehr bürokratische Theorie hierzulande. Nicht missverstehen: Theorie ist gut und wichtig, zum Beispiel Verhalten in besonderen Fällen, aber Luftrecht und solche Sachen könnten sehr viel kompakter gehalten werden. Meine Meinung!

    Ich habe einen Teil meiner fliegerischen Ausbildung in Südafrika genossen, was ich jedem nur empfehlen kann. Dort wird wesentlich mehr Wert auf die praktische als auf die theoretische Ausbildung gelegt. Das würde uns Deutschen vielleicht auch gut zu Gesicht stehen.

    Dazu passt auch folgendes Wiki-Zitat: In Deutschland müssen alle Start- und Landeplätze durch den Deutschen Hängegleiter-Verband als die vertretende Behörde zugelassen sein. Sie werden dann von örtlichen Flugvereinen unterhalten. In Österreich gilt das umgekehrte Prinzip: Der Start ist überall erlaubt, wo er nicht ausdrücklich verboten wurde.

    Aber ich will keine Diskussion darüber lostreten. Danke für den Hinweis, Heliart, ich werde das beim DHV checken. Machen würde ich den B-Schein wahrscheinlich trotzdem - allein schon wegen der Praxis und der weitergehenden Erfahrung.

    FLO
    "Heute ist es Luxus, acht Stunden schlafen zu können - und nicht, ein grosses Auto zu fahren. Ruhe ist Luxus!"
    (Kjell A. Nordström & Jonas Ridderstråle)

    Kommentar


      #17
      AW: Wahrheit? Ein Jahr Wartezeit während der Ausbildung?

      Genau das ist es, was ich bei der B-Schein-Ausbildung vermisst habe: Praxis.

      In meinen Augen besteht die B-Schein-Aubildung zu 90% aus Theorie und die praktische Prüfung aus einem 10km Flug. Hier geht's um Streckenplanung, Wetter, Navigation und Flugrecht und das dürftest Du wirklich intus haben.

      Vorschlag: lass' dir nach deiner A-Schein-Prüfung mittels deiner PPL den B-Schein ausstellen und mach' ein Streckenflugseminar mit, dass bringt dich wirklich weiter.

      Kommentar


        #18
        AW: Wahrheit? Ein Jahr Wartezeit während der Ausbildung?

        Hallo,
        bevor da was in falsche Kanäle läuft:
        unter der HP des dhv findest Du unter

        www.dhv.de ->Ausbildung -> Luftrecht ->Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DHV für Gleitschirmflieger -> VI. Erleichterungen:

        7. Ultraleicht (außer fußstartfähiger Motorschirm), PPL-A, B, C, Lizenzen nach JAR-FCL 1 und 2 Inhaber einer o.g. gültigen Lizenz (einschließlich Inhaber einer bestandenen Theorieprüfung zu einer o. g. Lizenz, die nicht älter als 12 Monate ist) sind von der theoretischen Ausbildung und Prüfung zur unbeschränkten Lizenz für Gleitsegelführer nach Abschnitt III. Nr. 1.4. und Abschnitt VII. Nr. 2.b befreit.

        Das bedeutet, der praktische Teil zum B-Schein ist auf alle Fälle zu bringen, Theorie ist geschenkt. Für einen PPL-Inhaber ist dies m.E. nahezu bedeutungslos.

        Gruß Manfred

        Kommentar

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