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Ich würde deshalb alles nicht so ernst nehmen und bin sicher, das das alles reine Formalitäten sind, auch im Fall eines Unfalls, weil ja von der Sache her die technische Beschaffenheit der Geräte wegen der Identität der Prüfstelle genau gleich ist.
C
Sach mal Cacao!! Biste besoffen?? Oder ist deine Kanzlei überfüllt??? Als Paragraphenquetscher kannst Du doch gerade weil mit Vorbildfunktion den Leuten doch nicht solche Tipps geben!!! Du begibst dich in Gefahr deine Zulassung zur Glaubwürdigkeit zu verlieren...nee nee das muss jetzt aber alle Instanzen bis nach oben zum höchsten Herrn durchgeeumelt werden!!!
das luftrecht ist neu geordnet worden(...) das gütesiegel gibt es nicht mehr !(...)
der DHV vergibt eine musterprüfplakette die besagt , daß der hersteller dafür bürgt , daß das fluggerät dem muster entspricht.
der DHV vergiebt diese plakette nur an betriebe , die ein geeignetes qualitätssicherungssystem in ihrem betrirb umsetzen.
der DHV lehnt die dienstleistungen zur feststellung der lufttüchtigkeit für betriebe ab , die nicht nach den vom DHV vorgegebenen standards ihren betrieb führen.
ein audit des betriebes wird vom dhv durchgeführt .
genau genommen ist die musterprüfplakette nicht mit einer zulassung zu vergleichen.(...)
olaf barthodzie
Also noch mal ganz langsam für mich: Musterprüfplakette besagt lediglich , daß der Hersteller dafür bürgt , daß das Fluggerät dem geprüften Muster entspricht.
-darüber muß ich jetzt aber wirklich noch mal nachdenken: Der DHV vergibt eine Plakette, die besagt, daß der Hersteller bürgt
Ja Momentele! Nochmal: nicht der Hersteller bestätigt, daß er sich verbürgt, keinen Mist zu produzieren, sondern die Stelle, die damals sein Muster geprüft hat?
Mit anderen Worten: hier gibt jemand für einen anderen eine (rechtliche bindende) Erklärung ab?
-ahaaa... -und ich dachte immer das geht nicht?
-und der DHV ist "Beauftragter" der Östrreichern. -in Deutschland aber nimmer, sondern nur noch "zugelassene Prüfstelle"...
-na das wird's wohl sein! Ach was, das muß es sein! -das ist die Begründung!
Für mich als juristischen Deppen stellen sich eigentlich nur noch drei Fragen:
a) weshalb gelang es dem DHV nicht, der zuständigen Stelle zu vermitteln, daß man ein und die selbe Person ist und deshalb ein und die selbe Erklärung abgibt? -ähhh oder?
b) wie heißt der Idiot, der für diesen Unfug verantwortlich zeichnet?
c) wer bezahlt sein Gehalt?
------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Juhuu!!!
Genau dies ist mein hundertster Beitrag!
G.Werner, Ich gratuliere mir selbst!
Zuletzt geändert von G.Werner; 11.07.2006, 16:38.
Grund: ähh -bei dem Thema? Komafehler?
Hochinteressant !!
Ein Fliegerspetzl hat sich der Schweiz einen Neuen Gleitschirm gekauft
( da witzigerweise dort am biligsten )
Prüfsiegel hat der natürlich keins .
Darf er den also jetzt auch in Germany fliegen ???
Flydoc
Der DHV vergibt eine Plakette, die besagt, daß der Hersteller bürgt
Ja, der DHV auditiert und schaut, ob der Hersteller die Herstellungsprozesse hat und Qualitätsicherung vorweisen kann, um sicher zu sein, das der Betrieb in der Lage ist, das Zulassungsmuster zu klonen (innerhalb geringer Toleranzen).
Dann darf der Hersteller das Ding mit DHV Segen verkaufen.
Der Hersteller ist verpflichtet, die Herstellungsprozesse und Qualitätsicherung wie vom DHV abgesegnet durchzuziehen.
Ab und zu prüft der DHV, ob der Hersteller seine Vorgaben einhält, manchmal auch ein Produkt (anonym kaufen und mit dem Muster vergleichen).
Also, die ganze Geschichte geht vom österreichischen Verkehrsministerium aus. Die sind, anders als der DHV, der Auffassung, dass österreichische Staatsbürger eine eigene Gütesiegelplakette brauchen.
Das heißt, der derzeitige Sachstand schaut so aus:
Österreicher mit dauerndem Wohnsitz in Österreich benötigen ein rotes Gütesiegel auf ihrem Schirm, Deutsche mit dauerndem Wohnsitz in Deutschland ein blaues. Wird ein gebrauchter Schirm ins jeweils andere Land verkauft, muss die Gütesiegelplakette ausgetauscht werden. Klingt dramatischer als es ist, die meisten Schirmhersteller werden dazu übergehen, Schirme mit zwei Plaketten auszuliefern (ist auch nicht insolvenzfördernd, eine Plakette kostet etwa 3,50 Euro). Ansonsten einfach an den Hersteller oder den Musterbetreuer wenden und die entsprechende Gütesiegel-Plakette schicken lassen.
Für die bis jetzt ausgelieferten und rumfliegenden Schirme gilt wohl Bestandsschutz, das was draufpappt gilt.
Und jetzt bitte keine Spezialfälle kontruieren wie Österreicher mit Wonsitz in Lichtenstein und neuseeländischer doppelter Staatsbürgerschaft kauft bei einem tschechischen Direktverkäufer über ein deutsches Postamt einen Schirm ............
Was den Check von Schirmen (wo und durch wen) betrifft, gibt es zur Zeit noch keine rechtsverbindliche Auskunft durch die österreichischen Behörden.
Zuletzt geändert von ForumAdmin; 11.07.2006, 10:51.
danke Richard.
Ich denke aber, das es einen Fall gibt, den zu beleuchten sich lohnt:
Nämlich den von Flydoc:
Wenn ich ein Gerät habe ohne Bapperl, woher ist ja egal, dann ist es mit Deiner Vorgehensweise einfach ein Bäpperl zu bekommen oder? (Latürnich unter der Voraussetzung, das das Gerät in A/D zugelassen ist)
Dann gibt es bald EU-Re-Importe wie bei Autos, coole Sache, das.
-JP
Zuletzt geändert von JP Philippe; 11.07.2006, 10:58.
Nachdem Hannes uns ja dankenswerterweise das rote Pickerl zur Verfügung gestellt hat schlage ich Flydocs Kumpel vor: Ausdrucken, ausschneiden, ausfüllen, Uhu draufschmieren, draufpappen.
Vielleicht kriegen wir das blaue Pickerl auch noch irgendwoher. Es kommen sicher wieder unfliegbare Tage, da ist das doch die ideale Freizeitbeschäftigung.
Das Vorgehen bei Sonderfällen bitte am einfachsten und schnellsten direkt telefonisch oder per Mail mit dem DHV abklären. Hier sind alle wichtigen Telefonnummern zu finden. Österreicher sollten sich mit ihren Fragen natürlich an ihren Verband wenden.
@JP Philippe
Ansonsten einfach an den Hersteller oder den Musterbetreuer wenden und die entsprechende Gütesiegel-Plakette schicken lassen.
Ich denke, wenn die Erklärung für das warum stimmt (und vielleicht irgendwie anhand der Seriennummer nachweisbar ist ), dann sollte das kein Problem sein.
Zuletzt geändert von ForumAdmin; 11.07.2006, 11:35.
Aber wenn doch das Technikreferat - und damit der ganze Sums, der da dranhängt - dasselbe ist, warum geh ma denn dann nicht einfach her, lassen den Österreichern ihr eigenes Wapperl und beschließen, daß bei uns die österreichische Plakette gültig ist?
Die Österreicher hätten ihren Seelenfrieden, die Geräte sind eh die gleichen und wir hätten einfach nur ein einziges Wapperl.
Wenn der DHV tatsächlich nicht ebenfalls auf ein eigenes Schild besteht (wie ich grad vom Forum-Admin gelesen hab) dann ging's doch so rum auch, oder?
Und wir hätten die Eigenbrödlereien der querschlagenden Österreicher, die "- anders als der DHV -" ihr eigenes Ding drehen wollen einfach unterlaufen.
... Oder wir beantragen einfach alle die österreichische Staatsbürgerschaft, dann gibt's auch wieder bloß ein einzioges Pickerl und Tanken wird auch billiger. ;-)
Hallo,
Ja, der DHV auditiert und schaut, ob der Hersteller die Herstellungsprozesse hat und Qualitätsicherung vorweisen kann, um sicher zu sein, das der Betrieb in der Lage ist, das Zulassungsmuster zu klonen (innerhalb geringer Toleranzen).
Der Hersteller ist verpflichtet, die Herstellungsprozesse und Qualitätsicherung wie vom DHV abgesegnet durchzuziehen.
...das stimmt. Um's anders auszudrücken: Du kannst halt keine rechtlich bindende Erklärung abgeben, daß ich dafür bürge zukünftig keine Unsinn mehr zu schreiben. -weder rot noch blauäugig. Und das obwohl Du Dich gegebenfalls davon überzeugt hast, daß ich einen ordnungsgemäßen Computer mit Rechtschreibprogramm besitze...
Zitat von JP Philippe
Ab und zu prüft der DHV, ob der Hersteller seine Vorgaben einhält, manchmal auch ein Produkt (anonym kaufen und mit dem Muster vergleichen).
Gruß,-JP
juppp...
In der Sache erstaunt mich aber doch die bisher teilweise Gottergebene Reaktion in bestimmten Postings liebe Extremsportler!!!
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