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mit 15 und SoPi in Deutschland Flugverboten??

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    #16
    AW: mit 15 und SoPi in Deutschland Flugverboten??

    Beleuchten wir die Sache mal aus einer anderern Perspektive, denn die rechtliche Seite wird ja tapfer beschwiegen.

    Nehmen wir an der Junge hatnen Sopi. Nehmen wir an er hat alle Prüfungen dazu selbst bestanden, und hat gezeigt, dass er fliegen kann.

    Warum zum Teufel soll dann ein Sesselfurzer daher kommen um dem Jungen das Fliegen zu verbieten????

    Hätte er einen "alten" Herren wohl genauso gefragt??? Der Junge hat den Nachwei0 erbracht das er befähigt ist einen Gleitschirm zu beherrschen, und angenommen er ist auchs schon stundenlang thermisch unterwegs geworden, dann polemisiere ich mal ganz eindeutig, dass er mehr drauf hat wie die, die ihn am Boden halten wollten!

    Leude...ein bißchen mehr Toleranz!!Sonst sterben wir aus wie die Flugsaurier!!

    gruß

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      #17
      AW: mit 15 und SoPi in Deutschland Flugverboten??

      @Flugschreiber

      Das Ausbildungsrefarat( im Moment durch Caroline vertreten) kann oder will keine Auskunft über das Thema geben
      Aha, du hast also beim DHV angerufen/eine Mail geschickt und keine Auskunft bekommen. Oder du bist der Ansicht, dass jeder Mitarbeiter des DHV jeden Thread in diesem Forum mitlesen muss. Übrigens gibts auch noch die Rubrik "Fragen an den DHV".
      Aber egal. Ich mach' mir mal die Mühe und such' eine Antwort auf deine Frage. Dazu brauch' ich allerdings noch die Info, ob der Betroffene ein Deutscher ist, der in Deutschland wohnt oder ein Österreicher, der in Österreich wohnt und auf Besuch in einem deutschen Fluggelände fliegen will oder ein Österreicher, der in Deutschland seinen festen Wohnsitz hat.

      Ansonsten noch die dringende Bitte: Überleg' dir deine Wortwahl in Zukunft etwas besser. Auf der einen Seite sich über den Tonfall auf einem Startplatz beschweren und dann selber hier im Forum verbal ausfallend werden wirkt etwas widersprüchlich.


      @sollruchstelle

      Als Geländehalter/Startleiter (in diesem Fall) wissentlich jemanden starten und fliegen zu lassen, der dies nach hiesigem Luftrecht nicht dürfte, wird dich im Schadensfall in mächtige Schwierigkeiten bringen können.
      Wenn nicht sicher ist, wie die Rechtslage wirklich ausschaut, kann ich verstehen, dass jemand auf Nummer Sicher geht und einen Start erstmal untersagt. Und dass in einem solch speziellen Fall nicht alle die neuesten Infos haben, sieht man an diesem Thread.
      So eine Situation in normalem Tonfall zu regeln (oder gar nicht soweit eskalieren zu lassen), sollte natürlich selbstverständlich sein - ist es aber im normalen Leben leider allzuoft nicht.
      Zuletzt geändert von ForumAdmin; 12.09.2006, 09:34.
      Schöne Flüge

      ForumAdmin
      Richard Brandl

      Kommentar


        #18
        AW: mit 15 und SoPi in Deutschland Flugverboten??

        @thomas

        Ich finde deinen Vorschlag im Sinne des "Geländehalters" gut!!Wir Teutsche neigen ja ohnehin zu Papierverschwendung...da machts auch nichts mehr aus, wenn man noch bestätigen muss, das man mit den erwarteten Flugbedingungen zurecht kommen wird, [Achtung pöse/Anfang] keine psychischen und physischen Leiden hat, mit für die Neigung des Hanges kompatiblen Schuwerks ausgerüstet ist, Nicht Allergiker mit den lokal wachsenden Gräsern ist, die Frau/Freundin mit meinem Start einverstanden ist, sich über die Historie des ansässigen Vereins informiert hat und in einem Verbalkolloqium dies bestätigt hat, dem Geländehalter im Falle eines Unfalls sein Material übermacht, nicht Zielsubjekt der Rasterfahndung wurde, seinen Organspenderausweis dabei hat, bei der GEZ sein Autoradio angemeldet hat, in den letzten 14 Tagen mindestens einer alten Damen auf dem Zebrastreifen das Leben gerettet hat, seit Jahren fleisig sein Müll trennt (auch den Teebeutel)[Achtung pöse/Ende]

        gruß

        @Richard

        Du reagierst aber giftiger wie ein gepimpter Nullpitchdrachen mit 4000 kN anner VG....hab gerade deine Ergänzungen gelesen...is schon klar, im Falle des Falles kann es sicherlich zu rechtlichen Komplikationen kommen, allerdings ist mir Unwissenden ein wirklich ernstlich fieser Fall dieser Art nicht bekannt. IM falle des Falles sollte man aber auch sehen, das man mit dem Verweis auf Halterhaftung so ziemlich jedes Luftspielchen totreden kann...siehe Heiko..."Dein homoerotischer Rosaschirm läßt meine Gelädehalteraugen bluten, das ist gefährlich deswegen kein Start!"
        Zuletzt geändert von sollruchstelle; 12.09.2006, 09:53.

        Kommentar


          #19
          AW: mit 15 und SoPi in Deutschland Flugverboten??

          @sollruchstelle

          Na da könnt' ich aber noch deutlich giftiger .

          Zum Thema, an unseren Startplätzen werden keine Scheine überprüft (naja, nach dem 5. Fehlstart vielleicht). Wenn ich als Startleiter allerdings wie auch immer wüßte, dass in meinem Beisein ein Fünfzehnjähriger starten und fliegen will, würde ich mich wahrscheinlich auch nicht nur auf die Aussagen des Vaters verlassen. Da kann sich im Zweifelsfall ganz schnell jemand nicht mehr an "mein Sohn hat doch den SoPi und hats sowieso drauf" erinnern, stattdessen kommt dann ein "wieso habt ihr den hier überhaupt starten lassen, der ist doch erst fünfzehn", vielleicht auch nur, weil man das dann auch einer Mutter erklären muss.
          Schöne Flüge

          ForumAdmin
          Richard Brandl

          Kommentar


            #20
            AW: mit 15 und SoPi in Deutschland Flugverboten??

            @Thomas

            Leider unterscheidet sich die harmonisierte gleichwertige Ausbildung in dem Punkt, mit welchem Alter man einen Schein machen darf (warum auch immer). Also wird's für diesen speziellen Fall irgendeine Sonderregelung geben müssen (wenn die Betreffenden nicht warten wollen, bis eine gesetzliche Angleichung erfolgt ist).

            Aber ein bissl abwarten, die Frage wird gerade geklärt.
            Ansonsten, wenn sich jemand als Sonderfall erkennt, für den eine unklare Rechtslage besteht, einfach beim DHV anrufen, da beißt normalerweise auch keiner .
            Zuletzt geändert von ITAdmin; 29.05.2007, 12:24.
            Schöne Flüge

            ForumAdmin
            Richard Brandl

            Kommentar


              #21
              AW: mit 15 und SoPi in Deutschland Flugverboten??

              Zitat von ForumAdmin
              Leider unterscheidet sich die harmonisierte gleichwertige Ausbildung in dem Punkt, mit welchem Alter man einen Schein machen darf (warum auch immer). Also wird's für diesen speziellen Fall irgendeine Sonderregelung geben müssen (wenn die Betreffenden nicht warten wollen, bis eine gesetzliche Angleichung erfolgt ist).
              Hallo Richard,

              wir haben ja hier die Situation in der zwei Instanzen (Deutschland und Östereich) sich darauf geeinigt haben, das sie ihre Ausbildung gegenseitig anerkennen. Ändert nun eine Instanz ihre Ausbildungbedingungen gibt es konsequenter Weise nur zwei Möglichkeiten für die andere Instanz sich zu verhalten.
              1. Die gegenseitige Anerkennung ist durch die Änderung sofort ausser Kraft gesetzt. Das gilt so lange bis die Änderung von der anderen Instanz evaluiert wurde.
              2. Die gegenseitig Anerkennung bleibt so lange in Kraft bis die andere Instanz die Änderung evaluert hat.
              Fall eins würde bedeuten, das alle Sopis ab dem 1.6. in Deutschland nicht mehr anerkannt sind, bis der DHV über die geänderte Ausbildung in Östereich neu entschieden hat. Fall zwei bedeutet der Junge darf fliegen solange der DHV nichts gegenteiliges offiziell entschieden hat.

              Das ist einfach eine Frage wie ich mit Übergangslösungen umgehe und ich würde vom DHV erwarten, das er hierzu bereits eine Meinung hat und sich keine mehr bilden muss.


              P.S. Ich gehe mal davon aus das die Östereicher den DHV schon vor dem 1.6. darüber informiert haben das sich was ändern wird. Deshalb wundere ich mich schon das der DHV zur Zeit dazu nicht aussagefähig ist.
              Zuletzt geändert von #herby#; 12.09.2006, 16:34.
              Viele Grüße
              Herbert

              Kommentar


                #22
                AW: mit 15 und SoPi in Deutschland Flugverboten??

                es ist schon interessant, das viele eine meinung und bestenfalls halbwissen haben, aber keiner eine ahnung. warum nicht einfach mal den gesetztestext lesen?

                edit: da muss ich mich auch in die gemeinde der ahnungslosen einreihen.
                ich habe dummerweise aus einem vorentwurf zitiert, der in der entgültigen fassung verändert wurde. herbys angaben im nachfolgenden post sind richtig.

                mit änderung der zlpv 2006 gilt:

                Mindestalter
                xxx
                edit: (siehe nachfolgende beitrag von herby)
                in der vorherigen fassung galt:

                Mindestalter
                § 6. (1) Es müssen vollendet haben:
                1. das 16. Lebensjahr: Segelflieger, und Fallschirmspringer und Piloten von Hänge- beziehungsweise
                Paragleitern,
                edit: xxxxx (gelöscht wg. falscher annahme)
                Zuletzt geändert von Gast2; 13.09.2006, 21:20.

                Kommentar


                  #23
                  AW: mit 15 und SoPi in Deutschland Flugverboten??

                  @Charlie77
                  Zunächst einmal muß ich feststellen das es scheinbar zu kompliziert für dich ist richtig zu zitieren.
                  (Ich gehe mal davon aus das es kein absichtlicher Manipulationsversuch war.)

                  Auf der Homepage von Austro Control http://www.austrocontrol.at/
                  findet man unter: Luftfahrtagentur - Flugtechnik - Gesetze & Verordnungen
                  die ZLPV 2006 mit allen Anlagen.
                  Öffnet man das Hauptdokument (PDF-Format) findet man unter § 3 den Text wie folgt:

                  § 3.(1) Es müssen vollendet haben:
                  1. das 15. Lebensjahr: Flugschüler, Fallschirmspringer und Piloten von Hänge- beziehungsweise Paragleitern,
                  2. das 16. Lebensjahr: Segelflieger,
                  3. das 17. Lebensjahr: Privatpiloten, Privat-Hubschrauberpiloten und Freiballonfahrer,
                  4. das 18. Lebensjahr: Zivilfluglehrer, Berufspiloten, Berufs-Hubschrauberpiloten, Bordfunker, Bordtelefonisten und Luftfahrzeugwarte sowie
                  5. das 21. Lebensjahr: alle anderen Zivilluftfahrer, Luftfahrzeugwarte 1. Klasse und Flugdienstberater.
                  Somit gilt das 15. Lebensjahr nicht nur für Flugschüler sondern auch für Piloten und der 15 Jährige ist alt genug für den SoPi.
                  Viele Grüße
                  Herbert

                  Kommentar


                    #24
                    AW: mit 15 und SoPi in Deutschland Flugverboten??

                    Hi herby,

                    dies ist die Regelung in Österreich. Aber wie sieht die Gesetzteslage in Deutschland aus?

                    Auch wenn die Ausbildungen gegenseitig anerkannt sind, heißt das m.E. nicht automatisch, dass man in Deutschland dann z.B. mit dem Sopi ebenfalls schon mit 15 Jahren alleine fliegen darf. Als Österreicher darf man das sicher, aber was ist, wenn man Deutscher ist? Dann darf ich zwar in Österreich mit 15 den Sopi machen aber darf ich damit dann auch in Deutschland (alleine ohne Flugauftrag) fliegen? Von meiner Einschätzung nein, da die derzeitige deutsche "Altersregelung" hier m.E. zuerst greift.

                    Ich denke, dass der DHV hierzu in Kürze ein entsprechendes Statement abgeben wird, dann wissen wir es genau. Ggf. muss halt vom Verband einen sinnvolle Regelung gefunden werden.

                    Gruß Peter
                    **** Fliegen macht Spaß.... egal womit ****

                    Kommentar


                      #25
                      AW: mit 15 und SoPi in Deutschland Flugverboten??

                      Zitat von PeWe
                      Ich denke, dass der DHV hierzu in Kürze ein entsprechendes Statement abgeben wird, dann wissen wir es genau. Ggf. muss halt vom Verband einen sinnvolle Regelung gefunden werden.
                      Hallo Peter,
                      genau das finde ich ja etwas enttäuschend, das dies erst in Kürze passieren wird.
                      Meine Kritik richtet sich in erster Linie gegen das Verfahren.
                      Da sind zwei Partner, die sich auf eine gemeinsamme Regelung geeinigt haben (gegenseitige Scheinanerkennung). Nun beabsichtigt eine Seite ihren Teil zu verändern. Bei einer guten Partnerschaft würde ich erwarten, das man den Partner rechtzeitig, vor inkrafttreten der neuen Regelung informiert, das er sich auch darauf einstellen kann.
                      Scheinbar hat der DHV selbst ein viertel Jahr nach inkrafttreten der neuen Regelung immer noch keine offizielle Meinung dazu, wie auch immer diese Aussehen wird. Das bedeutet Rechtsunsicherheit für Betroffene für einen wesentlichen Zeitraum der Flugsaison 2006.
                      Viele Grüße
                      Herbert

                      Kommentar


                        #26
                        AW: mit 15 und SoPi in Deutschland Flugverboten??

                        Zitat von #herby#
                        wir haben ja hier die Situation in der zwei Instanzen (Deutschland und Östereich) sich darauf geeinigt haben, das sie ihre Ausbildung gegenseitig anerkennen. Ändert nun eine Instanz ihre Ausbildungbedingungen gibt es konsequenter Weise nur zwei Möglichkeiten für die andere Instanz sich zu verhalten.
                        1. Die gegenseitige Anerkennung ist durch die Änderung sofort ausser Kraft gesetzt. Das gilt so lange bis die Änderung von der anderen Instanz evaluiert wurde.
                        2. Die gegenseitig Anerkennung bleibt so lange in Kraft bis die andere Instanz die Änderung evaluert hat.
                        Fall eins würde bedeuten, das alle Sopis ab dem 1.6. in Deutschland nicht mehr anerkannt sind, bis der DHV über die geänderte Ausbildung in Östereich neu entschieden hat. Fall zwei bedeutet der Junge darf fliegen solange der DHV nichts gegenteiliges offiziell entschieden hat.
                        Genau diese Situation hatten wir auch schon, als D einseitig den Checkflug abgeschafft hat...
                        Trotzdem "galten" die dt. Scheine meines Wissens weiterhin in Ö, nicht wahr?
                        Nun braucht man aber für die Erhaltung d. ö. Scheines nicht mal mehr eine Eintragung im Flugbuch!
                        "Gilt" der ö schein trotzdem weiterhin in D?

                        Kommentar


                          #27
                          AW: mit 15 und SoPi in Deutschland Flugverboten??

                          So schaut's aus:

                          Selbstständiges und legales Fliegen in Deutschland ist erst ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt (Luftrecht). Da hilft auch ein österreichischer SoPi nix.
                          Fliegen von 14 bis 16 Jahren ist nur in der Ausbildung unter Fluglehrer-Aufsicht möglich, also auch nicht mit Flugauftrag.
                          Warum die Österreicher den Scheinerwerb mit Fünfzehn eingeführt haben, bitte den österreichischen Verband oder die österreichischen Behörden fragen.
                          Weitere konkrete Anfragen bitte direkt an den DHV direkt richten.
                          Schöne Flüge

                          ForumAdmin
                          Richard Brandl

                          Kommentar


                            #28
                            AW: mit 15 und SoPi in Deutschland Flugverboten??

                            Ich find's ja ganz lustig wie hier Regelungen aufgeweicht werden sollen bloß weils Regelungen gibt. Bei solchen Aktionen hoffe ich doch immer das Schuß nach hinten losgeht und die armen 15-Jährigen im Ösiland wieder warten müssen bis sie 16 sind. Hier werden Gesetzestexte gebracht, dann als falsch zitiert angeprangert, entlarvt oder sonstwaswerden. Ich für meinen Teil bin froh das es gegenseitige Anerkennung der Ausbildungsinhalte bei den Flugscheinen gibt und daraus eine Anerkennung der Fluglizenz folgte, was uns Fliegern das Leben doch viel leichter macht. Das eine Altersbegrenzung anders gestaltet sein kann von Land zu Land schließt doch die Anerkennung der Ausbildungsinhalte oder Ausbildungsverfahren nicht aus. Und das dann als Grund für Vergleichverfahren und Anerkennungsverhandlungen und und. und... anzusehen DAS find ich blöd. Dan muß halt der Bubi mal ein Jahr warten bis er in D fliegen darf was soll denn da das Problem sein??? Das wird doch kein Ichwill ichwill ichwill Rotzlöffel sein der zu blöd ist eine Regelung, die eben existent ist, zu begreifen und halt zu Hause starten und den deutschen 15-jährigen eine lange Nase machen.
                            Und so ein Blödsinn wo doch Flugwetter wär....
                            Vadrong ma uns wieda und schdässn o mit am zümfdign Landebier

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