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Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

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    #31
    AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

    Zitat von Oliver Reik
    Genau dazu konnte ich nichts finden. Entweder Fliegen wird gedeckt oder eben nicht. Ich nehme an, dass der freundliche Herr von der Versicherung noch nicht einmal das Wort DHV-Gütesiegel kennt.

    Wie bereits in meinem vorherigen Post erwähnt, scheint es (meiner laienhaften Ansicht nach) lediglich eine Rolle zu spielen, ob man bei dem Unfall eine Straftat beging. Hierzu warte ich auf die Antwort des DHV.
    Das nennt man im "Versicherungsdeutsch" Obliegenheiten und muss nicht extra erwähnt werden. Dazu gehört auch sich an die Gesetze zu halten, das wird vorrausgesetzt.

    Ob die Verletzung einer "Obliegenheit" dazu führt dass eine Versicherung aussteigt lässt sich erst feststellen wenn es solche Fälle in der Praxis gegeben hat und besser noch gerichtlich behandelt wurden.

    Hast Du kein Pickerl auf dem Auto wird wohl die BU deine Rente zahlen müssen, hattest Du 2,4 Promille und bist dabei am Steuer eingeschlafen wohl eher nicht.

    Wir müssten also darauf warten dass ein Pilot mit ungeprüfter Ausrüstung abschmiert, schwer behindert ist, die Polizei seine Ausrüstung einsammelt (passiertt auch nicht immer), es zu einem Prozess kommt usw...

    Alles nicht sehr wahrscheinlich.

    Kommentar


      #32
      AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

      Zitat von Oliver Reik
      Ich nehme an, dass der freundliche Herr von der Versicherung noch nicht einmal das Wort DHV-Gütesiegel kennt.
      Ich glaube aber auch, dass der freundlicher Herr das Wort GÜSI ganz schnell kennenlernt, sobald er da eine Chance sieht sein Konterfei unter dem Titel "Mitarbeiter des Monats" in der Versicherungskantine hängen zu sehen.

      Deswegen ist dieser thread so wichtig klar abzuklären, in welcher Art und Weise ein GÜSI oder andere Normen welche Rechtsfolgen (nicht nur strafrechtlich auch zivirechtlich) auf einen Piloten zukommen, sollte er wissentlich oder auch nicht in eine missliche Lage gekommen sein.

      Sehr guter Denkanstoss!

      gruß

      p.s. du verkaufts aber doch keine Rechtsschutzversicherungen??

      Kommentar


        #33
        AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

        Zitat von sollruchstelle
        [...] p.s. du verkaufts aber doch keine Rechtsschutzversicherungen??
        Neee!

        Es ist noch nicht einmal so, dass ich mich derzeit konkret mit der Anschaffung einer Bergsteigerausrüstung befasse. Allerdings bin ich absolut fasziniert von walk & fly und ertappe mich immer wieder dabei wie ich durch einschlägige Threads oder Internetseiten surfe. Mittelfristig denke ich also schon über die Anschaffung einer leichten (und kompakten!) Ausrüstung nach - allerdings nicht um jeden Preis! Von den versicherungstechnischen Fragen mal abgesehen, möchte ich auch gerne wissen, welche rechtlichen Folgen mir drohen, falls ich (auch ohne Unfall) erwischt werde. Weil das für die Hersteller kein Massenmarkt ist, lohnt es sich eben auch für kaum einen die Güsi-Prozedur zu absolvieren. Deshalb verfügt ein guter Teil der interessanten Produkte auch über kein Güsi. Daher meine Frage.

        Was jedoch für weit mehr Flieger interessant sein dürfte ist die Frage, was passiert, wenn ein Check vergessen wurde oder der Schirm außerhalb des Güsi-Gewichtsbereichs geflogen wird - das schätze ich rechtlich wie Fliegen ohne Güsi ein!

        Gruß, Oliver
        Zuletzt geändert von Oliver Reik; 26.10.2006, 12:01.

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          #34
          AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

          Hi Flieger,

          was wäre denn in dem Fall?
          Pilot fliegt mit gütegesiegeltem Gurtzeug und hat keinen Protektor, da dieser nicht vorgesehen geschweige denn einzubauen wäre?
          Autos ohne Sicherheitsgurt fahren immer noch und das sogar legal.

          Kommentar


            #35
            AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

            @sollbruchstelle

            Alles klar - so verstehe ich Deine Argumentation besser. Im Grunde läuft das aber auch auf das Stichwort Selbstverantwortung hinaus. Denn entwickel ich selbst und modifiziere mein Fahr- oder Flugapparat so, dass er außerhalb der rechtlichen Normen fliegt, weiß ich, welches versicherungstechnische Risiko ich eingehe. Da beißt die Maus nix ab. In Deinem Fall weißt Du, dass Du Dich im Zweifel auf einen Rechtsstreit mit Deiner Versicherung einläßt, um zu beweisen, dass Deine Modifikation zum einen nicht der Grund des Absturzes war und zudem Dein Fluggerät sicherer gemacht hat.

            Damit beschreitest Du den Weg, den Du vermutlich meintest - das risikoreiche Engagement eines Einzelnen zur möglichen Verbesserung einer Situation, von der dann alle profitieren. Aber Fliegen mit einem Gurtzeug ohne Protektor doch irgendwie nicht in diese Kategorie.

            Dann sind schon eher solche Grundsatzfragen wie nach den CEN-Schirmen u.ä. relevant. Und sicher ist es paradox, dass ich mich als Anfänger versichert mit einem 2-3 in den Boden bohren darf, meine BU aber evtl. bei einem Unfall mit einem CEN-A Schirm Probleme machen wird. Aber das ist IMHO bei der Stellung des Zertifzierungswesen in De Systemimmanent - nicht alles was nicht zertifiziert ist, ist unsicherer, manchmal evtl. sogar im Gegenteil, aber versicherungstechnisch gilt es nicht als sicher. Das nehmen die grauen Herren aus der Branche gern als Grund, die Zahlungen zu verweigern. Solange, bis jemand die Anerkennung bspw. der CEN erstritten hat oder der Europäische Gerichtshof zu dem Entschluß kommt, dass die alleinige GÜSI-Pflicht in De quasi einer Marktabschottung gleichkommt, die inhaltlich nicht zu rechtfertigen ist (die Hoffnung stirbt zuletzt )

            Klar ist aber doch, dass ein Gurtzeug ohne Protektor unsicherer ist (bewiesenermaßen), die Verletzungsgefahr ungemein höher sowie der Nutzen für die Allgemeinheit gleich Null ist und ich sehe keinen Grund, warum das versichert sein soll.

            Und sicherlich wirst Du auch finden, dass es mindestens problematisch ist, wenn jedem freigestellt ist, an seinem Drachen oder GS rumzubasteln und für Unfälle immer die Versicherungen aufkommen. Dann werden die Prämien bald nicht mehr zu bezahlen sein. Wer selbst entwickelt, ohne dazu von berufswegen versichert zu sein, der muss das Risiko wohl allein tragen.

            Gruß
            Olli

            Kommentar


              #36
              AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

              Zitat von Mops

              Klar ist aber doch, dass ein Gurtzeug ohne Protektor unsicherer ist (bewiesenermaßen), die Verletzungsgefahr ungemein höher sowie der Nutzen für die Allgemeinheit gleich Null ist und ich sehe keinen Grund, warum das versichert sein soll.

              Und sicherlich wirst Du auch finden, dass es mindestens problematisch ist, wenn jedem freigestellt ist, an seinem Drachen oder GS rumzubasteln und für Unfälle immer die Versicherungen aufkommen. Dann werden die Prämien bald nicht mehr zu bezahlen sein. Wer selbst entwickelt, ohne dazu von berufswegen versichert zu sein, der muss das Risiko wohl allein tragen.

              Gruß
              Olli
              Sorry Olli, aber da kommt gerade eine Menge seltsame Aussagen von Dir.
              Warum ist das bewiesen?
              Kommt es nicht eher auf die Situation an?
              Stimmst Du mir zu dass ein Spitzenpilot mit Acroschirm ohne Protector bei Hammerthermik vermutlich sicherer unterwegs ist als der 2 mal im Jahr DHV 1 Flieger der dann aber wenigstens Thermik fliegen will?

              Und was soll der Quatsch mit dem "Nutzen für die Allgemeinheit"? Welchen Nutzen hat denn bitteschön unser Fliegen für die Allgemeinheit? Du schlägst da einen ganz gefährlichen Weg ein, denn genau so argumentieren gewisse Lobbyisten wenn sie unseren Sport extra besteuern wollen.

              Und wenn es denn so wäre dass die supersafen Protektorträger angeblich das Risiko der Bergsteigerflieger mittragen müssen:
              Warum gibt es dann in den Ländern wo es keinen Gesetzeszwang ist dann keine unterschiedlichen Prämien?

              Ich lese das bei Dir eine absolute Materialgläubigkeit heraus die ich befremdlich finde. Ein Protektor kann eine gute Sache sein, deswegen ist nicht gleich jeder lebensmüde der in bestimmten Situationen darauf verzichtet (das gleiche gilt für die Rettung). Würden sich mehr Piloten kritischer mit ihrem eigenem Können beschäftigen anstatt mit den neuesten Wasserkuppen DHV 1 Schirmen wäre viel gewonnen.

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                #37
                AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                Zitat von Robi
                Schön das Du das findest. Ich auch. Und schön das wir darüber geredet haben.

                Leider wirst Du dabei im Ernstfall vor Gericht auf der Strecke bleiben, vielleicht auch nicht. Kannst es ja mal probieren...

                Auf jeden Fall kostet es im Ernstfall viel mehr Geld als sich einfach und unkompliziert an bestehende Regeln zu halten.




                Da kann sich auch keine Versicherung rauswinden. Es besteht nämlich keine Pflicht dazu.
                Na Robi, jetzt machst Du aber einen auf extra-pessimistisch. Ich wuerde behaupten, dass ich im Ernstfall vor Gericht gute Chancen habe, da eben zumindest in Deutschland diese Tendenz des buchstaeblichen Auslegens von Gesetzen noch nicht so verbreitet ist (und hoffentlich nie sein wird).

                Einfaches Beispiel? Du faehrst mit dem Auto auf einer auf 70 limitierten Strasse mit 80 km/h (tagsueber, bestes Wetter, trockene Verhaeltnisse). Du kommst von der Strasse ab (bspw. weil jemand im Gegenverkehr zu knapp ueberholt hat oder weil Dir ein Reh vor die Haube springt oder warum auch immer) und landest leider am Baum. Querschnittsgelaehmt.

                Du willst Deine BU-Rente abholen, und die Versicherung lehnt das ab mit der Begruendung, dass Du die Geschwindigkeitsvorschriften missachtet haettest. Voellig wurscht, dass das nichts mit dem Unfall zu tun hat.

                Ist das richtig? Sinnvoll? Anstaendig? Wohl kaum. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Gericht die Versicherung zur Zahlung verdonnern wuerde. Ausgehend von diesem Beispiel erhoffe ich das gleiche von "fehlendes Guetesiegel" und teile nicht Deinen Pessimismus.

                Die Argumentation von Dir oder Anja laeuft doch auf "Maximalstrafe" bei blosser Missachtung von formalen Vorschriften hinaus, unabhaengig von der Ursaechlichkeit. Und warum soll diese Maximalstrafe richtig sein?

                Deshalb finde ich es sehr vereinfacht zu sagen "haltet Euch halt an die Vorschriften". Bist Du noch nie wingover ueber 90 Grad geflogen? Noch nie ober- und unterhalb des Gewichtsbereiches gewesen? Noch nie bei zweifelhaften Bedingungen gestartet oder gelandet? Soll da jedesmal nach Unfall die "Maximalstrafe" kommen, nur weil eben formal irgendetwas nicht erfuellt war? Wuerdest Du also freiwillig auf einen Gang vor Gericht verzichten, wenn die Versicherung Probleme macht, oder wuerdest Du nicht sagen "Das kann es nicht sein!"


                Gruesse.
                Zuletzt geändert von audacium; 10.01.2012, 11:14.

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                  #38
                  AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                  Zitat von helimeyr
                  Sorry Olli, aber da kommt gerade eine Menge seltsame Aussagen von Dir.
                  Warum ist das bewiesen?
                  Kommt es nicht eher auf die Situation an?
                  Sicherlich kommt es immer auf die Situation an - fällst Du auf den Kopf, bringt Dir auch der Protektor am Rücken nix - eh klar. Aber wir müssen uns nicht unterhalten, dass die passive Sicherheit eines Gurtzeuges mit Protektor besser ist also ohne,oder? Wir sprechen hier von dem grundsätzlichen Sicherheitspotenzial. Ich finde die Frage nach dem Beweis dafür etwas abenteuerlich bzw. spitzfindig.

                  Zitat von helimeyr
                  Stimmst Du mir zu dass ein Spitzenpilot mit Acroschirm ohne Protector bei Hammerthermik vermutlich sicherer unterwegs ist als der 2 mal im Jahr DHV 1 Flieger der dann aber wenigstens Thermik fliegen will?
                  Sicher, aber auch der Spitzepilot erhöht sein Sicherheitspolster, wenn er mit Protektor fliegt rsp. landet und startet, oder nicht? Verstehe nicht, worauf Du hinauswillst, denn Du kannst doch nicht abstreiten, dass ein Protektor die passive Sicherheit erhöht, oder doch?

                  Zitat von helimeyr
                  Und was soll der Quatsch mit dem "Nutzen für die Allgemeinheit"? Welchen Nutzen hat denn bitteschön unser Fliegen für die Allgemeinheit? Du schlägst da einen ganz gefährlichen Weg ein, denn genau so argumentieren gewisse Lobbyisten wenn sie unseren Sport extra besteuern wollen.
                  Lies doch bitte nochmal mein Posting sinnennehmend und worauf ich mich beziehe. Das bezog sich auf das Beispiel von Sollbruchstelle, der zum Teil zu recht reklamiert (sofern ich ihn richtig verstanden habe), dass Einzelne "Entwickler", die einen unbefriedigenden Zustand an ihrem Flugerät, Gurtzeug usw. verbessern und neue Eigenentwicklungen testen, auch ausserhalb der Norm (und damit im rechtlichen Grauzonenbereich) unterwegs sind (sofern sie nicht in einem entsprechenden Betrieb tätig sind), obgleich die Entwicklung das Gerät evtl. sicherer macht. Derlei Entwicklungen kommen später über Normen o.ä. der fliegenden Allgemeinheit zugute. D.h. man tut etwas aus Eigeninitiative für den Fortschritt, ist aber nicht versichert. So habe ich ihn verstanden und darauf geantwortet.

                  So, wo kommen da jetzt die Lobbyisten ins Spiel


                  Zitat von helimeyr
                  Und wenn es denn so wäre dass die supersafen Protektorträger angeblich das Risiko der Bergsteigerflieger mittragen müssen:
                  Warum gibt es dann in den Ländern wo es keinen Gesetzeszwang ist dann keine unterschiedlichen Prämien?
                  Wo sage ich das denn? Kann es sein, dass Du ein anderes Posting meinst? Ich sage nur, dass Versicherungen gern Bezug zu Normen und Durchschnittswerten nehmen bei ihrer Kalkulation. Und änderst Du ein genormtes Fluggerät so, dass es nicht mehr der geprüften Norm entspricht, wittern sie sofort, dass das Gerät nun nicht mehr sicher ist. Darf nun jeder basteln, sind die Geräte aus Sicht der Versicherung a priori unsicher, weil ja nicht mehr geprüft sicher, damit steigt das Verletzungsrisiko und das lassen sich die Versicherer bezahlen. So schätze ich zumindest die Versicherungslandschaft hier ein. Und das bezieht sich wieder auf das Beispiel von Sollbruchstelle und nicht auf das Fliegen ohne Protektor. Kann es sein, dass Du mein Posting nur recht flüchtig gelesen hast?

                  Zitat von helimeyr
                  Ich lese das bei Dir eine absolute Materialgläubigkeit heraus die ich befremdlich finde. Ein Protektor kann eine gute Sache sein, deswegen ist nicht gleich jeder lebensmüde der in bestimmten Situationen darauf verzichtet (das gleiche gilt für die Rettung). Würden sich mehr Piloten kritischer mit ihrem eigenem Können beschäftigen anstatt mit den neuesten Wasserkuppen DHV 1 Schirmen wäre viel gewonnen.
                  Ja Helimeyr, das Herauslesen scheint dann aber nicht so ganz Deine Sache zu sein. Ich habe nicht behauptet, dass man lebensmüde ist, wenn man ohne Protektor fliegt. Sicherlich ist ein Protektor bei einer Wasserlandung eher gefährlicher als ohne und im Flug ohnehin wurscht. Aber was überwiegt: die Einzelfälle, in denen ein Protektor die Sicherheit senkt, oder die Fälle, in denen der Teil das passive Sicherheitspotenzial erhöht? Warum fliegen die so sicheren Toppiloten denn dann nicht alle ohne Protektor, wenn das Teil das Sicherheitspotenzial nicht bewiesenermaßen erhöht? Bleib mal ernsthaft - Du kannst nicht einzelne Sonderfälle als Grundlage einer gesetzlichen bzw. versicherungstechnischen Regelung machen. Im Grunde hast Du ja recht, dass es immer von der Situation abbhängt, aber auch Du wirst nicht behaupten können, dass grundsätzlich, also in den meisten Fällen, Starten und Landen im Falle eines Unfalles mit Protektor nicht sicherer ist. Unbestritten ist ein sehr hoher Könnensstand noch sicherer, aber dann bist Du bei der Motorradführerscheinregel in De. Auch ne Idee

                  Auch bin ich nicht Materialgläubig, auch nicht Güsi-gläubig. Wir sprechen hier aber von Regeln und Grundsätzen von Versicherungen und da wirst es schwer haben, über Einzelfälle Versicherungsleistungen zu definieren.

                  Was ich sage ist lediglich: wenn man der Meinung ist, man benötigt keinen Protektor, hat man genau zwei Möglichkeiten: man fliegt eigenverantwortlich im Bewußtsein, dass es bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung geben kann (mein Favorisiertes Vorgehen), oder man strengt eine Änderung der Regel an - sprich Du strengst einen Beweis an, dass die Erhöhung der passiven Sicherheit durch bspw. den Protektor nicht gegeben ist und daher keinen Einfluß auf die Versicherungsleistung haben darf.

                  Ich fliege Eigenverantworlich mit Protektor und innerhalb des zulässigen Gewichtsbereiches, weil ich es für sicherer halte, gehe trotzdem mit einem nicht gesiegelten, überladenen Hochleister auf die Wiese und an einen kleinen Übungshang, wo man auch mal 2 bis drei Meter abhebt - ich rufe aber nicht nach einer gesetzlichen Regelung, die mich von meiner Verantwortung freispricht und jeden Quatsch, den ich versanstalte versichert, resp. ich weiß, dass ich für zweiteres im Zweifelsfall Probleme bekommen kann - und zwar zur Recht, wie ich finde. Daraus kannst Du lesen, dass ich eine geprüfte Sicherheit (welcher Art sei hier dahingestellt) als gesetzliche Grundlage für richtig halte, meine Eigenverantwortung und Selbstbestimmung für mich und mein Material deshalb aber nicht ablege.

                  Besten Gruß
                  Olli

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                    Zitat von MAXL
                    Hi Olaf,

                    der 17er ist dem 14er immer überlegen. Nur kommt bei beiden natürlich irgendwann der Punkt, wo die Schutzwirkung einfach nicht mehr ausreicht. Nur kommts bei 17er etwas später dazu. Selbst wennst also aus 100 m im Freifall runterkommst ist der 17er besser, allerdings ists halt nur noch der Unterschied zwischen tot und mausetot. Und dann ists ziemlich egal...

                    Und zum Bäcker: wenns eine Unterführung zum Bäcker gäbe, dann läufts ja auch nicht oben über die Strasse, oder?


                    Ciao / Maxl


                    P.S.: ich fliege mit ´nem 14er (lt. Hersteller) ... mit GüSi
                    Hi Maxl,

                    ich bin bei Dir wenn du sagst ein 17er ist besser.
                    Nehmen wir dann doch mal nicht die 100m, sondern praxisnahes Fehlstallen beim Toplanden ( 2-5m Höhe ),
                    sowas hab ich zumindest schon öfter mal gesehn, so retten dich die 3 cm mehr nicht wirklich vor Schaden.
                    Da ist oft mehr Glück als Verstand im Spiel.
                    Was ich eigentlich sagen will, in beiden Fällen wirst du schon die Grenzen des Protektors( beider ) schmerzhaft erfahren.
                    Bei einem Abmontierer aus 100 m ist die Helmpflicht ja auch nicht mehr sehr wichtig

                    Ehrlichgesagt meide ich Unterführungen, weil sie meistens einen unangenehmen Geruch haben, und auch weils oben über die Strasse schneller geht.
                    Ich hoffe wir triften nicht zu weit OT

                    PS.: Was für ein Gurtzeug mit nem 14er fliegst du denn, das lt hersteller Güsi hat? Meines Wissens schreibt der DHV doch 17 vor?
                    Man muss sich doch da nicht auf die Behauptung des Herstelelrs verlassen, das Siegel ist doch am Gurtzeug angebracht und das
                    Teil in der DHV Datenbank zu finden, oder?
                    Zuletzt geändert von glaiderman; 26.10.2006, 18:02.

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                      Zitat von sphinx
                      Wer aber 2 Wochen seinen Schirm an der Düne abwetzt und dann damit Thermik fliegen geht, dem könnte man schon mal grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Auch mit Gütesiegel.
                      Das halte ich für absoluten Schwachfug. Kein Richter wird einem Durchschnittsgleitschirmflieger die Materialkometenz zusprechen so etwas zu beurteilen. Darum gibt es ja Checkbetriebe! Wenn jedoch der Flieger eventuell Berufsflieger, Sicherheitsreferent oder Checkbetriebinhaber ist könnte das anders aussehen.

                      Zitat von sphinx
                      Wann kapiert Ihr denn mal, dass niemand Euch die Verantwortung für Euer Tun abnimmt?sphinx
                      Darum geht es hier auch gar nicht. Es geht nicht darum, ob man uninformiert oder unvorsichtig ist, wenn man mit einem stark beanspruchten Schirm fliegt, sondern darum, wie die eventuell Folgen aussehen wenn man z.B. mit abgelaufenen Check fliegt.


                      Grüßle WD

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                        @WD

                        Zitat von Doubleudee
                        Das halte ich für absoluten Schwachfug. Kein Richter wird einem Durchschnittsgleitschirmflieger die Materialkometenz zusprechen so etwas zu beurteilen. Darum gibt es ja Checkbetriebe! Wenn jedoch der Flieger eventuell Berufsflieger, Sicherheitsreferent oder Checkbetriebinhaber ist könnte das anders aussehen.
                        Oh doch: Innerhalb des Checkflugintervalls ist der Pilot für seine Ausrüstung voll verantwortlich. Wer denn sonst?


                        Zitat von Doubleudee
                        Darum geht es hier auch gar nicht. Es geht nicht darum, ob man uninformiert oder unvorsichtig ist, wenn man mit einem stark beanspruchten Schirm fliegt, sondern darum, wie die eventuell Folgen aussehen wenn man z.B. mit abgelaufenen Check fliegt.
                        Wurde auch schon hier geschrieben: Wenn ursächlich der fehlende Check zum Unfall führte, ist die Versicherung draussen. Da aber der fehlende Check nie zum Unfall führen kann, sondern allenfalls ein eventuell vorhandener, durch den nicht durchgeführten Check jedoch unerkannt gebliebene Mangel.
                        Wenn dieser unerkannt gebliebene Mangel jedoch nicht Unfallursache war, kann auch die Versicherung sich nicht rauswinden.

                        Beispiel: Ein Pilot mit einem total luftdurchlässigen Schirm fliegt nach dem Start durch eine Windböe in einen Baum. Lag der Unfall an der Luftdurchlässigkeit? Nein! Hätte dem Pilot das Pickerl geholfen? nein!
                        Hätte der Pilot besser vor dem Start kein Alkohol getrunken? Ja!

                        Klar?

                        sphinx

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                          Zitat von sphinx
                          Wurde auch schon hier geschrieben: Wenn ursächlich der fehlende Check zum Unfall führte, ist die Versicherung draussen. ...
                          Wenn dieser unerkannt gebliebene Mangel jedoch nicht Unfallursache war, kann auch die Versicherung sich nicht rauswinden.
                          Exakt so ist das. Auch wenn Gleitschirm- und Pilotenpickerlverkäufer vorsätzlich oder aus Ahnungslosigkeit stets irgendwas von Vertragsverletzungen und Verlust des Versicherungsschutzes faseln.

                          Ein abgelaufenes Gütesiegel oder ein nicht termingerechtes dem-Flugprüfer-was-vorfliegen ist natürlich keine Vertrags- sondern eine Obliegenheitsverletzung nach VVG.

                          Folge: Der Versicherung steht es frei nachzuweisen dass die Obliegenheitsverletzung Unfallursache war. Wenn also z.B. der 2-Jahrescheck abgelaufen ist, erfolgt eine Prüfung nach dem Unfall. Wenn kein Mangel, dann kein Einfluss des Pickerl-Fehlens. Wenn Mangel, dann Beurteilung durchs Gericht ob die mangelhafte Eigenschaft den Unfall verursacht hat. Wenn nein: Versicherungsschutz.

                          Ich persönlich weiss nicht mal wann ich oder mein Schirm zum 2-Jahres-Check oder sonstwas gemusst hätte. Mein B-Schein stammt aus einer Zeit als er noch so hiess und seitdem hab ich keine Flugschule mehr von innen gesehen.


                          Walter

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