Hallo Forumsleser,
Mich würde mal interresieren ob es rechtlich Zulässig ist für besondere Anlässe wie Firmenjubiläen oder Stadtfeste mit einem Moterschirm und Werbung
a) im Schirm und
b) am Schleppbanner über der Stadt zu kreisen ?
und wie weit darf man da dann runter , damit man auch gesehen und gehört wird.
also auf der letzten Thermik Messe in Sindelfingen waren das ja keine 50 Meter^^
Mfg
Daniel
Mich würde mal interresieren ob es rechtlich Zulässig ist für besondere Anlässe wie Firmenjubiläen oder Stadtfeste mit einem Moterschirm und Werbung
a) im Schirm und
b) am Schleppbanner über der Stadt zu kreisen ?
und wie weit darf man da dann runter , damit man auch gesehen und gehört wird.
also auf der letzten Thermik Messe in Sindelfingen waren das ja keine 50 Meter^^
Mfg
Daniel
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