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Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

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    AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

    Zitat von Airwolf
    ein bischen wirr Deine Vorstellungen.
    köstlich. wenn die aussage nicht gefällt, nennt man sie einfach wirr und gut ist's! du weisst es selber nicht (denn du fragst den dhv), weisst aber das ich falsch liege. aha. auch eine logik

    Zitat von Airwolf
    Keiner kann mir sagen was ein Geländehalter darf.
    doch, ich habs dir gesagt. oder lies das bgb (bürgerliches gesetzbuch).
    ein von einem verein zugelassenes fluggelände ist i.d.r. privatgelände! es wird nicht öffentlich dadurch, dass der dhv als beauftragter das fliegen dort erlaubt. um in deinem komischen straßenverkehrsbeispiel zu bleiben: start- und landeplatz sind eine privatstraße!
    ich kann dir auch noch vorschriften von paraguay liefern, die von österreich hast du ja schon. sind für diesen fall genauso relevant. baden-baden liegt im übrigen in deutschland.

    aber da du björn klaassen eher vertraust hier einige zitate von ihm, die ich extra für dich aus diversen "fragen an den dhv" rausgesucht habe:
    (obwohl er nach der diktion unseres österr. magisters einer der vertreter des vereins ist, der ein blockwartsystem errichten will.)

    Zitat von björn klaassen
    Der Verein ist Pächter des Geländes und kann als Geländehalter weitere Auflagen festlegen, solange diese nicht gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.
    Zitat von björn klaassen
    Die Erlaubnis ist jedoch an die Zustimmung des Grundeigentümers / Pächters gebunden. Wenn beispielsweise der Grundeigentümer / Pächter des Geländes nur einen bestimmten Personenkreis fliegen lassen möchte, kann die luftrechtliche Erlaubnis nicht darüber hinweghelfen.
    Zitat von björn klaassen
    Aus Sicht der Geländehalter ist häufig das Verhalten von "Gästen" nicht unproblematisch. Es gibt leider immer noch Piloten, denen Geländeregeln und Kostenerstattung völlig Wurst ist. Solche Piloten gefährden aktiv die Gelände und die Bereitschaft der Geländehalter
    Zitat von björn klaassen
    Das geht zum einen rechtlich überhaupt nicht (es handelt sich hier um ein § 6 Fluggelände) und zum anderen kann der Grundeigentümer den Nutzerkreis bestimmen. Es gibt nirgends einen Rechtsanspruch abzuleiten, dass Du als GS Piloten überall starten darfst. Auch bei den vom DHV zugelassenen Fluggeländen können wir den Betrieb nicht einfach so einstellen. Wie gesagt, können die Geländehalter, Pächter, Eigentümer den Zutritt und die Nutzung einschränken. hervorhebung von mir
    Zitat von björn klaassen
    Allerdings können wir nur vermitteln. Letztendlich ist der Geländehalter derjenige, der die Gelände gekauft oder gepachtet hat. Wir können niemanden zwingen, andere Piloten fliegen zu lassen.
    Zitat von björn klaassen
    selbstverständlich kann Dir ein Startverbot vom Geländehalter verhängt werden. Wird nach LuftPersV als OWI geahndet.
    Zitat von björn klaassen
    Zum Schluss. Der GSV Baden ist Geländehalter. Der Verein hat nichts gegen Gäste. Allerdings müssen sich alle Piloten an gewisse Spielregeln halten. Eine Einweisung hat nichts mit Gängelei zu tun, sondern dient uns allen, die Gelände zu erhalten. Ich gehe davon aus, dass der Merkur seitens der Stadt zugemacht wird, wenn die Unfallzahlen steigen und Helikoptereinsätze für Aufsehen sorgen. Das wäre nach den Mühen der Zulassung natürlich ein echter Hauptgewinn!!
    du bist bestimmt überall gastflieger und hast dich noch nie näher mit einer geländezulassung beschäftigt?

    noch fragen?

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      AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

      Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
      Wenn´s ne` „Verbale Rauferei“ gibt, sind alle gleich dabei, und dann ist es auch egal, ob „Recht oder Unrecht“, und auch, wie viele Worte das kostet.
      Aber wenn jemand mal fragt “stimmt das denn überhaupt?“, dann geht das große Gejammer los, “zuviel Worte….zuviel Dies… zuviel Das“.
      Dieses Gejammer von „Zuviel…“ ist doch lächerlich und unglaubwürdig, besonders gemessen an den Beiträgen der „Jammerlappen“.

      So, jetzt ist auch das mal raus …!
      Schön

      Na gut, ich bin ja kritikfähig. Hab mir also auch die ganzen Dokumente mal "angetan".

      Dabei auf Folgendes gestoßen:

      LuftVO §21 (4): Auf Flugplätzen oder Geländen, die ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen, gelten die Regelungen der Flugbetriebsordnung für Luftsportgeräte des Beauftragten....

      Demnach haben die Regelungen der Flugebetriebsordnung eines Vereins doch Gültigkeit? Die "strengen Auflagen" von denen Du schreibst zielen wohl auf die Einweisungspflicht am Merkur? Da diese durch die Flugbetriebsordnung vorgeschrieben wird ist sie wohl rechtens? Da dürfte auch das Naturschutzgesetz nichts dran ändern, heißt es doch da in

      §49 (2) Das Recht auf Erholung findet seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen, den Interessen der Allgemeinheit und in den Rechten Dritter. Bei der Ausübung des Rechts auf Erholung ist jedermann verpflichtet, pfleglich mit Natur und Landschaft umzugehen und Rücksicht insbesondere auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sowie anderer Erholungssuchender zu nehmen.


      Ich bin ja kein Jurist, aber wenn ich als als Privateigentümer und Halter eines Geländes jemandem verbiete sich dort aufzuhalten (meinetwegen ein Acker in der freien Natur oder ein privates Waldstück) dann müsste ich das rein juristisch doch dürfen? Warum sollte das ein Verein als Halter nicht dürfen? Die Frage ob richtig oder falsch sei mal dahin gestellt, aber rein rechtlich sollte das schon gehen, auch nachdem ich diese Paragrafen gelesen habe....

      U.

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        AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

        Zitat von tobias schreiner
        Mehrmals hieß es jetzt schon, dass diese Aussagen zumindest teilweise falsch seien, bzw. der Verunfallte sich über seinen Unfall hinaus auf eine Weise fehlverhalten hätte, so dass die offensichtlich drastischen Reaktionen seitens des Vereins berechtigt wären. Nur fehlt bislang irgendein Hinweis - und sei er noch so klein - dafür, dass diese Zweifel berechtigt sind.
        ich weiss es ist recht mühsam sich durch alle beiträge und die meisten haben kiene essenz, durchzulesen, aber wenn man das penibel macht, stellen sich deine fragen nicht.

        der verunfallte hatte nach selbstauskunft keinen gültigen flugschein. das ist ein verstoss gegen bestehendes luftfahrtrecht.
        lies mal die flugbetriebsordnung am merkur durch. dagegen hat er auch in mehreren punkten verstossen.
        alles "nur" formale verstösse, aber unser system beruht in weiten teilen auf formalien.

        da ist es völlig legitim, wenn der club dem "schwarzflieger" (übertreibung) ein hausverbot erteilt. nochmals, er wurde nicht für seinen unfall bestraft sondern für die durch den unfall bekannt gewordenen verstösse. dass art und weise nicht in ordnung war, darüber herrscht m.e. einigkeit.

        googlet man etwas mit dem stichwort flugverbot, findet man bei anderen vereinen so etwas wie:
        Piloten, die beim Start Fußgänger gefährden oder sogar mit einem Fußgänger zusammenstoßen, werden ausnahmslos mit einem Flugverbot von mindestens einem Monat belegt.
        Verstöße gegen diese Auflagen werden geahndet. Sie können Flugverbot bzw. Vereinsausschluss nach sich ziehen.
        Bei Eigengefährdung und Gefährdung von anderen Piloten kann ein Flugverbot ausgesprochen werden. Bei Zuwiderhandeln kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden, zusätzlich können nicht einsichtige Piloten fotografiert werden.
        Mutwillige und wiederholte Verstösse gegen die Flugordnung werden mit einer Verwarnung oder zeitbegrenztem Hausverbot geahndet.
        ein Flugverbot von bestimmter Dauer gegenüber Personen zu verhängen, die gegen diese Flug- und Betriebsordnung verstoßen oder in sonstiger Weise die Sicherheit und den Flugbetrieb gefährden. Dieses Flugverbot kann bei schweren Verstoßes gegen die Sicherheitsbestimmungen gegebenenfalls mit einem Beförderungs-und/oder Zutrittsverbot zusätzlich belegt werden.
        also keine schwarzwälder besonderheit.


        Zitat von Oliver Reik
        Na ja - ich kann nicht beurteilen, ob und welchen Mist Konrad Walter gebaut hat - der Verein erscheint mir jedenfalls, vorsichtig ausgedrückt, sehr "eigenartig".
        du bist gut. konrad hat hier in mehreren ausführlichen beiträgen die situation aus seiner sicht geschildert und trotzdem kannst du das nicht beurteilen? die geier haben keinen beitrag hier geschrieben aber hier bist du zu einem urteil fähig. phänomenal! die ausübung dieser kunst musst du mir mal erklären!

        @all wird zeit, das u-xxxx wieder einen neue aktion startet, damit sich der pöbel ein neues ziel suchen kann.

        @geier, @konrad
        habt ihr denn schon gegenseitigen kontakt gesucht? wäre es nicht schön wenn dieser unsägliche thread seien abschluss durch einen gemeinsamen beitrag erfährt, in dem steht, wir haben uns getroffen, differnenzen geklärt und das hausverbot zeitlich begrenzt sofern konrad wieder einen gültigen flugschein und eine ordentliche einweisung hat?
        @rest
        können wir endlich damit aufhören ,noch mehr öl ins feuer zu gießen und die schon verfahrene situation noch mehr verschlimmern? jemand hatte doch die idee, vom dhv als vermittler - dhv hilf!!!

        und wers nicht lassen kann:

        Kommentar


          AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

          Hallo Cacao,

          Zitat von Cacao
          das Fluggebiet Merkur, da bin ich ziemlich sicher, weil es gar nicht anders geht, ist zugelassen nach:


          Irgendwie konnte ich in dem Gesetz nix zum Gleitschirmfliegen finden. Habe ich da was übersehen? Wenn dem nicht so ist, so finde ich zwar deine Argumentationskette beeindruckend, aber leider aus der Luft gegriffen.

          (Irgendwie kann ich mich hier des Eindrucks nicht erwehren, dass deine Schullehrer wohl keinen Spaß mit dir hatten. Hast denen bestimmt mit deinem Rechtswissen gehörig eingeheizt, wenn sie dir mal nicht ne gute Note gegeben haben. ;-)

          Mein Wunsch wäre: Unterstütze doch den Björn Klaassen bei der Zulassung neuer Fluggelände. Unsere schwäbischen Freunde auf der Alb wären dir bestimmt ewig dankbar, wenn endlich jemand den unwissenden Bürgermeistern und Jagdpächtern mal die Grundrechte der Gleitschirmflieger erklärt. Auch die Belehrten wären dir sicherlich dankbar. Würdest du sie doch vor einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof bewahren.

          Wenn somit durch deine Mitwirkung auch nur ein _einziges_ Fluggelände mehr erschlossen wird, werde ich dir und deinen Freunden eine Kiste Landebier ausgegeben.
          Wenn nicht, dann bitte strapaziere uns und die "Shift-3"-Taste (auf deutscher Tastatur) in Zukunft nicht so sehr. Ein bischen mehr Respekt vor der Arbeit (und den _Ergebnissen_ ) von Björn könnte vielleicht auch nicht schaden.

          Fliegergruß

          dergleichinsBettgehtundvonfriedvollenFliegernträum enwillJoachim

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            AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

            Hallo charlie77!

            Meinst Du nicht, dass Du Dich etwas im Ton vergreifst?!? Nun ja - ich möchte dennoch auf den Punkt eingehen, der mich direkt betrifft.

            Zitat von charlie77 Beitrag anzeigen
            [...] du bist gut. konrad hat hier in mehreren ausführlichen beiträgen die situation aus seiner sicht geschildert und trotzdem kannst du das nicht beurteilen? die geier haben keinen beitrag hier geschrieben aber hier bist du zu einem urteil fähig. phänomenal! die ausübung dieser kunst musst du mir mal erklären! [...]
            Wie soll ich denn seine fliegerischen Fehler beurteilen, wenn ich nicht dabei war und auch nur die Schilderung eines Einzelnen gehört habe? Der Punkt ist jedoch ohnehin der, dass es völlig irrelevant ist, welchen fliegerischen Mist KW gebaut hat. Es ist auch schnurzpiepegal wie das Wetter aussah oder ob KW mit einem 2-3er überfordert war. Man wird wohl annehmen dürfen, dass er sich kaum absichtlich so schwer verletzt hat!?

            Einen Verein "eigenartig" zu finden, der sich in der Presse und gegenüber anderen Fliegern derart gebärdet, ist wohl ebenfalls legitim!? Ich nehme jedenfalls an, dass sowohl der Zeitungsartikel, als auch die Schilderung KWs der Wahrheit entsprechen - sonst hätte es ja wohl längst ein Dementi des Vereins gegeben...

            Gruß, Oliver

            Kommentar


              AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

              Zitat von Oliver Reik Beitrag anzeigen
              Hallo charlie77!
              Meinst Du nicht, dass Du Dich etwas im Ton vergreifst?!?
              Also ich fand den Ton nicht anstößlich?

              Zitat von Oliver Reik Beitrag anzeigen
              Ich nehme jedenfalls an, dass sowohl der Zeitungsartikel, als auch die Schilderung KWs der Wahrheit entsprechen - sonst hätte es ja wohl längst ein Dementi des Vereins gegeben...
              Wie auch hier schon von irgendjemand geschrieben: Ja, so stand es in der Zeitung. Damit ist nicht unbedingt gesagt, dass das genau so vom Merkur-Verein verzapft wurde. Seis drum. Zu deiner zweiten Vermutung: Warum sollte etwas der Wahrheit entsprechen, nur weil irgendjemand es an dieser Stelle hier nicht dementiert hat? (Abgesehen davon gab es selbst hier genug Vermutungen warum kein Dementi erfolgte). Das ist ja eine haarsträubende These.

              U.

              Kommentar


                AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                Zitat von Cacao
                Es geht nicht um die Pflicht, sich nach § 3a LuftVO, oder auch nach irgend einer anderen Vorschrift, die auf dem §3a, oder ganz allgemein, auf den Gesetzen des Bundes beruht einzuweisen zu lassen, diese Pflicht ist unstrittig.
                Man darf diese unstrittige Pflicht aber nicht dazu benutzen, ganz andere Dinge durchzusetzen.

                Und unangemessene Strafen sind verboten, denn auch wenn jemand gegen die Pflicht zur Einweisung verstößt, darf er nicht Opfer willkürlicher Strafen werden.
                Nunja, in der Flugbetriebsordnung (vgl. http://www.schwarzwaldgeier.de/index.php?id=34 ) sind mögliche Konsequenzen ja benannt ("Geländeverweis", "Flugverbot"). So willkürlich ja nun auch wieder nicht. Und wenn ich das richtig sehe, wurde hier ja gleich gegen mehrere Sachen verstoßen (auch wenn das nichts mit dem Absturz zu tun hat, aber wahrscheinlich durch diesen zu Tage kam?).

                U.

                Kommentar


                  AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                  Vielleicht kann man es mal zusammen fassen:

                  Nachdem die Geier nun Ihr Bergchen sooo abgesichert haben, daß selbst ein absoluter No Flyer den Berg sicher runter kommt hat sich doch so ein Diletant getraut hier ein Unfall zu produzieren.
                  Also ist er für die lieben Geierchen untragbar und sozusagen eine Gefahr für die Allgemeinheit.
                  Folglich Flugverbot und auch Spazierengehverbot.

                  Ist doch eigentlich logisch oder?

                  Fazit:

                  Auch ein Geier ist nur ein Mensch, oder doch nicht?

                  Kommentar


                    AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                    Zitat von Flyhhigh Beitrag anzeigen
                    Vielleicht kann man es mal zusammen fassen:

                    Nachdem die Geier nun Ihr Bergchen sooo abgesichert haben, daß selbst ein absoluter No Flyer den Berg sicher runter kommt hat sich doch so ein Diletant getraut hier ein Unfall zu produzieren.
                    Also ist er für die lieben Geierchen untragbar und sozusagen eine Gefahr für die Allgemeinheit.
                    Folglich Flugverbot und auch Spazierengehverbot.

                    Ist doch eigentlich logisch oder?

                    Fazit:

                    Auch ein Geier ist nur ein Mensch, oder doch nicht?
                    Danke für diese Zusammenfassung. Die hat diesen Thread endlich enorm weitergebracht und wir haben alle nur darauf gewartet, dass endlich jemand die richtigen Worte findet. Grmpfff

                    Hättest Du es auf den letzten Satz (damit meine ich dein Fazit) beschränkt wäre es sogar wahr und glaubhaft gewesen. Mit Deinem zynischen Gekritzel oben drüber klingt aber selbst das Fazit unehrlich

                    U.

                    Kommentar


                      AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                      Ja ja, UWeeeee....

                      Registriert seit Januar 2007 - schon klar....

                      Kommentar


                        AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                        Zitat von Oliver Reik Beitrag anzeigen
                        Ja ja, UWeeeee....

                        Registriert seit Januar 2007 - schon klar....
                        Hey, ein alter Ossi? Stasi, wir brauchen Dich hier sofort. Die Enttarnung von Talmittenflieger war leicht, aber einer, der sich neu registriert ist bööse... ;-)

                        Da stellt sich, mein lieber, nur die Frage, warum er mal komplett gegen und mal für die Geier schreibt, Uweee ich finde Dich als parteiischen ziemlich inkonsequent. Ich bin übrigens auch erst seit gestern registriert.

                        @Uweeee: Ich hab das Rezept ausprobiert, meine Freundin hat es überlebt, sie schreibt vielleicht ein bisschen was über die Korinthenbrötchen ;-))

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                          AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                          Zitat von Oliver Reik Beitrag anzeigen
                          Ja ja, UWeeeee....

                          Registriert seit Januar 2007 - schon klar....
                          Ist das ein Vergehen? Bekomme ich jetzt Beschreibverbot?

                          Zitat von Simpson Beitrag anzeigen
                          Hey, ein alter Ossi? Stasi, wir brauchen Dich hier sofort. Die Enttarnung von Talmittenflieger war leicht, aber einer, der sich neu registriert ist bööse... ;-)

                          Da stellt sich, mein lieber, nur die Frage, warum er mal komplett gegen und mal für die Geier schreibt, Uweee ich finde Dich als parteiischen ziemlich inkonsequent. Ich bin übrigens auch erst seit gestern registriert.

                          @Uweeee: Ich hab das Rezept ausprobiert, meine Freundin hat es überlebt, sie schreibt vielleicht ein bisschen was über die Korinthenbrötchen ;-))
                          Ich geb dir gleich was mit Stasi. Lern erst mal zählen, in diesem Fall die "e's", dann schaffst Du es vielleicht meinen Nicknamen hier richtig zu schreiben! Und zu den Korinthen: der Oho-Effekt kommt erst nach zwei Tagen

                          U.

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                            AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                            Dieser Beitrag wurde von ForumAdmin gelöscht. Grund: Versuch, eine Sperre für dieses Forum durch Zitieren zu umgehen.
                            Was bedeutet das wohl?

                            U.

                            __________________
                            Jährlich sterben weltweit 12 Menschen durch Haiangriffe, aber 100 Millionen Haie durch Menschenhand ...

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                              AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                              Hallo Richard Brandl,
                              die Löschung war jetzt nicht nötig. Die Argumentation vom Walter Kepplinger hat
                              deutlich gemacht wie "unausgereift" die rechtlichen Rahmenbedingungen
                              gehändelt werden. Da hat auch die Antwort von Björn Klaasen nicht viel geändert.
                              Deswegen werde ich das Mail noch einmal in das Schlechtfliegerforum setzen, damit die Teilnehmer, die es interessiert es noch einmal nachlesen können.
                              Ich klink mich aus der Diskussion aus, da ich mir nicht verbieten lasse, gute Argumente, die man nicht unbedingt teilen muß, auch zitieren zu dürfen.

                              Gruß Wolfgang

                              Kommentar


                                AW: Bedauern

                                Zitat von Airwolf Beitrag anzeigen
                                Ich klink mich aus der Diskussion aus, da ich mir nicht verbieten lasse, gute Argumente, die man nicht unbedingt teilen muß, auch zitieren zu dürfen.
                                Ich möchte eine Note des Bedauerns anmerken, denn gerade das fehlt diesem Thread doch so sehr. Wahre Fakten und vor allem wahre Gefühle... ;-)

                                Kommentar

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