Im Sommer letzten Jahres ist es mir passiert: Ein Absturz mit Wirbelsäulenfraktur, Rettungseinsatz, dreifacher OP, Reha, langem Krankenstand, aber glücklicherweise ohne Lähmung.
Ich habe, nachdem im Forum über diesen Unfall berichtet wurde, viele e-mails mit guten Wünschen und Aufmunterung erhalten, für die ich mich hier ganz herzlich bedanken will. Dieser Zuspruch war mir eine große Hilfe.
Weniger hilfreich war die Ankündigung des Vereins „die Schwarzwaldgeier“ Strafanzeige gegen mich zu erstatten wird.
Damals konnte ich mich an dieser Diskussion nicht beteiligen, dafür aber jetzt aus aktuellem Anlass. Aber der Reihe nach:
Wie bei Flugunfällen üblich wurde von den zuständigen Behörden ermittelt. Ich erhielt am Krankenbett Besuch von zwei Polizeibeamten, die mich nach dem Unfallhergang befragten. Gewundert hat mich die Frage, ob ich denn Feinde bei den Schwarzwaldgeiern hätte? Nur so könnten Sie sich erklären, dass der Verein versucht, mit allen Mitteln drastische Massnahmen gegen mich durchzusetzen und dies in einer Art und Weise, wie es die Polizeibeamten so noch nicht erlebt hatten. Ständige Anrufe seitens des Vereins haben die Ermittler so genervt, dass Sie schlussendlich weitere Belästigungen untersagen mussten mit dem Hinweis, dass Sie schon selbst in der Lage seien, die Ermittlungen durchzuführen.
Allem Anschein nach sah sich auch die Staatsanwaltschaft Baden Baden ähnlichen Attacken ausgesetzt. Schlussendliches Ergebnis der gesamten Aktion war – trotz abgelaufener österreichischer Fluglizenz, die man letztes Jahr ja noch verlängern musste - ein Schreiben der Staatsanwaltschaft mit folgendem Inhalt:
„Das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich mit Verfügung vom 9. 8. 2005 gem. § 105 Abs. 1 Strafprozeßordnung eingestellt.
Im Wiederholungsfall müssen Sie mit strafgerichtlicher Verfolgung rechnen.“
Weitere Aktionen folgten nicht, kein Strafzettel, Bußgeld oder ähnliches.
Kann aus diesem Schreiben geschlossen werden, dass eine Strafanzeige erfolgte? Oder wie sonst ist der Zusatz mit dem Wiederholungsfall zu verstehen? Vielleicht kennt sich ja jemand juristisch aus und kann einen Kommentar abgeben.
Für mich war die Sache damit jedenfalls erledigt, auch wenn mich viele unwahre Unterstellungen wie „keine Gütesiegelausrüstung, herannahende Gewitterfront, keine Kenntnis der Gefahren des Geländes“ schon geärgert haben. Durch einen Arbeitseinsatz zur Erschliessung des Geländes und bei vielen Flügen in der Zeit ohne Einweisungspflicht war mir das Fluggebiet bestens vertraut.
Als ich jetzt im Sommer als Fussgänger arglos den Zusammenlegeplatz betrat und einem Bekannten beim Überprüfen seiner Leinen half, traf mich die geballte Wucht der Vereinswut in Form des Sicherheitsreferenten. Nachdem er meine Identität festgestellt hatte, jagte er mich unter massiven Drohungen vom Platz und erinnerte mich an ein Flugverbot, das mir aber bis zu diesem Zeitpunkt der Verein noch gar nicht erteilt hatte.
Einige Zeit später bekam ich ein Einschreiben mit folgendem Inhalt:
„… Durch Deinen Unfall, bei dem Du auch selbst schwer verletzt wurdest, ist dem Verein erheblicher Schaden im öffentlichen Meinungsbild entstanden. Wegen des groben Verstoßes gegen die Flugbetriebsordnung und das LVG erteilen wir Dir daher hiermit auch auf diesem Wege nochmals ein absolutes Flugverbot im Fluggebiet Merkur.
Darüberhinaus erhältst Du hiermit auch ein Hausverbot für sämtliche von uns gepachteten Flächen, insbesondere also Startplatz Merkur West, Startplatz Merkur Ost sowie die Landewiesen in Baden Baden und in Staufenberg.
Für den Fall, dass Du Dich an diese Auflagen nicht hältst, kündigen wir, wovon wir bisher abgesehen haben, die Einleitung strafrechtlicher und zivilrechtlícher Schritte gegen Dich an.“
Ich wünsche dem Verein, dass sein beschädigtes Ansehen auf lange Sicht gesehen ähnlich gut verheilt wie meine Wirbelsäule und freue mich nach vollständiger Genesung wieder auf schöne Flüge in einem hoffentlich nicht so feindseligen Luftraum wie bei den Schwarzwaldgeiern.
Ich habe, nachdem im Forum über diesen Unfall berichtet wurde, viele e-mails mit guten Wünschen und Aufmunterung erhalten, für die ich mich hier ganz herzlich bedanken will. Dieser Zuspruch war mir eine große Hilfe.
Weniger hilfreich war die Ankündigung des Vereins „die Schwarzwaldgeier“ Strafanzeige gegen mich zu erstatten wird.
Damals konnte ich mich an dieser Diskussion nicht beteiligen, dafür aber jetzt aus aktuellem Anlass. Aber der Reihe nach:
Wie bei Flugunfällen üblich wurde von den zuständigen Behörden ermittelt. Ich erhielt am Krankenbett Besuch von zwei Polizeibeamten, die mich nach dem Unfallhergang befragten. Gewundert hat mich die Frage, ob ich denn Feinde bei den Schwarzwaldgeiern hätte? Nur so könnten Sie sich erklären, dass der Verein versucht, mit allen Mitteln drastische Massnahmen gegen mich durchzusetzen und dies in einer Art und Weise, wie es die Polizeibeamten so noch nicht erlebt hatten. Ständige Anrufe seitens des Vereins haben die Ermittler so genervt, dass Sie schlussendlich weitere Belästigungen untersagen mussten mit dem Hinweis, dass Sie schon selbst in der Lage seien, die Ermittlungen durchzuführen.
Allem Anschein nach sah sich auch die Staatsanwaltschaft Baden Baden ähnlichen Attacken ausgesetzt. Schlussendliches Ergebnis der gesamten Aktion war – trotz abgelaufener österreichischer Fluglizenz, die man letztes Jahr ja noch verlängern musste - ein Schreiben der Staatsanwaltschaft mit folgendem Inhalt:
„Das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich mit Verfügung vom 9. 8. 2005 gem. § 105 Abs. 1 Strafprozeßordnung eingestellt.
Im Wiederholungsfall müssen Sie mit strafgerichtlicher Verfolgung rechnen.“
Weitere Aktionen folgten nicht, kein Strafzettel, Bußgeld oder ähnliches.
Kann aus diesem Schreiben geschlossen werden, dass eine Strafanzeige erfolgte? Oder wie sonst ist der Zusatz mit dem Wiederholungsfall zu verstehen? Vielleicht kennt sich ja jemand juristisch aus und kann einen Kommentar abgeben.
Für mich war die Sache damit jedenfalls erledigt, auch wenn mich viele unwahre Unterstellungen wie „keine Gütesiegelausrüstung, herannahende Gewitterfront, keine Kenntnis der Gefahren des Geländes“ schon geärgert haben. Durch einen Arbeitseinsatz zur Erschliessung des Geländes und bei vielen Flügen in der Zeit ohne Einweisungspflicht war mir das Fluggebiet bestens vertraut.
Als ich jetzt im Sommer als Fussgänger arglos den Zusammenlegeplatz betrat und einem Bekannten beim Überprüfen seiner Leinen half, traf mich die geballte Wucht der Vereinswut in Form des Sicherheitsreferenten. Nachdem er meine Identität festgestellt hatte, jagte er mich unter massiven Drohungen vom Platz und erinnerte mich an ein Flugverbot, das mir aber bis zu diesem Zeitpunkt der Verein noch gar nicht erteilt hatte.
Einige Zeit später bekam ich ein Einschreiben mit folgendem Inhalt:
„… Durch Deinen Unfall, bei dem Du auch selbst schwer verletzt wurdest, ist dem Verein erheblicher Schaden im öffentlichen Meinungsbild entstanden. Wegen des groben Verstoßes gegen die Flugbetriebsordnung und das LVG erteilen wir Dir daher hiermit auch auf diesem Wege nochmals ein absolutes Flugverbot im Fluggebiet Merkur.
Darüberhinaus erhältst Du hiermit auch ein Hausverbot für sämtliche von uns gepachteten Flächen, insbesondere also Startplatz Merkur West, Startplatz Merkur Ost sowie die Landewiesen in Baden Baden und in Staufenberg.
Für den Fall, dass Du Dich an diese Auflagen nicht hältst, kündigen wir, wovon wir bisher abgesehen haben, die Einleitung strafrechtlicher und zivilrechtlícher Schritte gegen Dich an.“
Ich wünsche dem Verein, dass sein beschädigtes Ansehen auf lange Sicht gesehen ähnlich gut verheilt wie meine Wirbelsäule und freue mich nach vollständiger Genesung wieder auf schöne Flüge in einem hoffentlich nicht so feindseligen Luftraum wie bei den Schwarzwaldgeiern.
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