AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?
Okay, stimmt.
Nur frage ich mich dann schon, wieso Du als Österreicher, vertraut mit dem Österreicher Luftrecht, so heftig mitdiskutierst, ohne Dir bewußt zu machen, das das Deutsche Luftrecht gerade in den Geländefragen für Drachen- und Gleitschirmflieger anders ist. Denn in Österreich bedarf es der Geländezulassung nicht, und daher wird sich die Frage, wie das dann ohne diese Zulassung pachttechnisch vonstatten geht, dh wer dann da was wieso zu sagen hat, unterschiedlich beantworten.
Zitat von JHG
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Okay, stimmt.
Nur frage ich mich dann schon, wieso Du als Österreicher, vertraut mit dem Österreicher Luftrecht, so heftig mitdiskutierst, ohne Dir bewußt zu machen, das das Deutsche Luftrecht gerade in den Geländefragen für Drachen- und Gleitschirmflieger anders ist. Denn in Österreich bedarf es der Geländezulassung nicht, und daher wird sich die Frage, wie das dann ohne diese Zulassung pachttechnisch vonstatten geht, dh wer dann da was wieso zu sagen hat, unterschiedlich beantworten.
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