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Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

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    #16
    AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

    Welche rechtlichen Mittel hat jetzt eigentlich ein Verein, um Leute wie diesen anderen Piloten, auf den sich dieser Thread wahrscheinlich bezieht, aus seinen Fluggebieten fernzuhalten?

    Kommentar


      #17
      AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

      Drum posten wir ja hier: Wir haben höchstens Halbwissen und erhoffen uns die Erleuchtung von denen die ein Jurastudium bereits erfolgreich abgeschlossen haben.
      Ob es nun § oder Art. oder & oder sonstwie heisst, ist doch für uns Laien gleichgültig.
      Stiller Mitleser :-)

      Kommentar


        #18
        AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

        Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
        rene:

        .....Es handelt sich um Besitz der öffentlichen Hände!
        Soso. M.E. ist es egal, wer der Eigentümer eines Grundstücks ist. Sobald er es verpachtet, hat der Pächter das Nutzungsrecht.

        Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
        rene:
        ...Der Staat (von Dir Eigentümer genannt) könnte es (nur), wenn er die Gesetze, die auch ich z.T. genannt habe, ändern würde...
        Aha. Du hast u.a. das NaturschutzG genannt. Was hat ein Betretungsrecht in freier Natur mit dem Recht des Pächters zu tun, jemanden von der Nutzung eines Grundstückes auszuschließen?

        Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
        rene:
        ...Dem steht u.a. das Grundgesetz entgegen, deren Menschenrechtsteil er nicht ändern darf, §2 GG . Das Naturschutzrecht läst die genannten "Rechtsübertragungen" nicht zu....nachlesen!
        ...Zäune bauen ist nur sehr selten erlaubt...nachlesen!
        So. Wenn Du mir noch schreibst, wo ich den Beleg für Deine - mit Verlaub - krausen Darstellungen lesen kann, wäre ich Dir sehr verbunden. Mit Deinen Versuchen einer freischwebenden Grundrechtsdogmatik kann ich mich auch nicht anfreunden. Hast Du Jura studiert bzw. darin einen Abschluss gemacht (rein interessehalber)?

        Grüße, r_ené

        P.S. Bzgl. dem "Menschenrechtsteil", den der Gesetzgeber nicht ändern darf: Erstens hat Deine fortlaufende GG-Zitiererei mit der Frage herzlich wenig zu tun, zweitens hat das GG keine Paragraphen, sondern Artikel und drittens hat Artikel 2 GG nichts mit der Änderungsbefugnis des Gesetzgebers zu tun. Den zutreffenden Artikel des GG zur "Ewigkeitsgarantie" kannst Du hier nachlesen.

        Kommentar


          #19
          AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

          Zitat von Holger Schröder Beitrag anzeigen
          Bitte, wenn Du schon meinst, hier rechtliche Ausführungen machen und dabei laufend das Grundgesetz bemühen zu müssen, dann solltest Du schon wissen, daß das Grundgesetz keine §§ sondern Artikel (Art.) enthält. Und im Übrigen gilt: Das gefährlichste Wissen ist das Halbwissen (falls Du wirklich vertieftes Interesse an Jura hast, würde ich Dir ein entsprechendes Studium empfehlen - und selbst danach bleibt das Recht eine komplexe Materie).
          Gruß
          Holger
          Dem bleibt nichts hinzuzufügen. Danke. Ren.é

          Kommentar


            #20
            AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

            Ganz genau darum geht's:

            - Darf ein Pächter einzelnen Personen den Zutritt verwehren ?
            - Macht es einen Unterschied ob es Allen verboten und Einigen ausdrücklich erlaubt ist, oder ob es Allen erlaubt und Eineigen Verboten ist ?
            - Mit oder ohne Angabe von Gründen ?
            - Was wären "gute" Gründe ?
            - Unterwelchen Vorraussetztungen (zB: Einfriedung) ?
            - Macht es einen Unterschied ob von privat oder von öffentlicher Hand verpachtet wird ?
            - Darf mich jemand der nicht Beamter der Exekutive ist zur Ausweisleistung auffordern, zwingen ?

            Fragen über Fragen...
            Zuletzt geändert von JHG; 29.01.2007, 14:59.

            Kommentar


              #21
              AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

              Dass wir in Deutschland diejenigen sind, deren GS und HG Flugbetrieb am meisten Justifiziert / Verrechtlicht (schreckliche Wörter) ist, wer wüsste das nicht?
              Leider ist es so. Aber ebenso „leider“ oder „Gott sei Dank“ Halten sich die Behörden auch nicht sehr häufig daran, und so kommt es denn, dass man nicht weit mit Verklagen usw. kommt.
              Die Regel lautet: De minimis non curat praetor/lex oder auch Minima non curat praetor, (alter römischer Rechtsgrundsatz).
              Zu Deutsch „Um Geringfügigkeiten kümmert sich der Praetor/das Gesetz nicht.“ Das kennt jeder Jurist und hält es für richtig!!!!!!.
              Das schlägt mal zur einen, mal zur anderen Seite aus.
              Jedenfalls sollte man nicht annehmen, dass die einen immer vor Gericht Recht bekämen, denn die meisten Juristen, die ich kenne,“ lachen sich über das Ganze kaputt“.
              Soweit ich darüber mit anderen gesprochen habe, stehen sie auf der Seite des „Kleinen Mannes“ und wundern sich, dass die Clubs so einen Zirkus machen.
              Jedenfalls hat man (meine Ansicht) gute Chancen, dass die Clubs vor Gericht den „Kürzeren ziehen“.
              Man muss es nur drauf ankommen lassen.
              Dass der DHV oft die Clubseite verteidigt (für meinen Geschmack zu häufig), wen wundert´s? Er ist einfach auf die „Macher“ angewiesen, vielleicht lassen ihn die anderen zu oft hängen? Nur son´e Idee!

              C
              Zuletzt geändert von Cacao; 29.01.2007, 18:29. Grund: Clubwichtigtuer gestrichen

              Kommentar


                #22
                AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                Das Thema wurde von mir schon mal durch eine Anfrage beim Björn Klaasen
                angesprochen. In seiner Antwort und einem Mail an mich bezog sich Björn Klaasen ausdrücklich auf die Anwendung des Hausrechts. Offensichtlich herrschen hier unterschiedliche Rechtsauffassungen. Durch meine Anfrage hatte ich gehofft, genau in diesem grundsätzlichen Punkt Klarheit zu bekommen. In diesem Forum ging das bis jetzt nicht.

                Ein anderer Punkt ist: Ich glaube, dass die Geländehalter sehr unterschiedliche Verträge zur Benutzung der Fluggelände abgeschlossen haben. Da gibt es vom notariell abgeschlossenen Pachtvertrag, bis zur mündlichen Genehmigung des Fluggeländes ohne Kosten jede Vertragsspielart. Wenn also ein Verein seine Fluggebietskontrolle und die Ausübung des Hausrechts, mit der Vortäuschung eines Pachtvertrages, der in Wirklichkeit eine kostenlose Nutzung von öffentlichem Gelände, mündlich ausgesprochen vom Forstamt ist, mit dem Anspruch einer Amtshandlung mit Hilfe eines Sicherheitsbeauftragten durchsetzt,
                sagt mir mein Rechtsgefühl, dass hier was im Argen liegt und zumindest mal grundsätzlich (hoffentlich nicht erst mit einem Prozess) abgeklärt gehört.

                Noch ein Punkt: die Einweisungspflicht von Gastflieger durch Clubangehörige halte ich rechtlich für sehr problematisch, weil die Kompetenz durch die bloße
                Errungenschaft einer Mitgliedschaft erworben wird. Da muß sich also ein erfahrener Flieger der Gast ist, von einem Anfänger aus dem Club einweisen lassen. Was passiert, wenn es zum Crash kommt. Haftet dann der Einweisende mit, weil die Pflichteinweisung evtl. falsch war, oder nur falsch formuliert, oder schlecht erklärt. Auf jeden Fall gefallen mir solche Konstruktionen rechtlich überhaupt nicht. Ich kenn die genauen rechtlichen Grundlagen der Schwarzwaldgeier nicht, aber wenn allgemeine Rechtsansprüche von irgendwelchen rechtlich ausschauenden Absprachen tangiert werden, mit wem auch immer, haben sie keine Gültigkeit oder sind sittenwidrig.
                Ich würde als Schwarzwaldgeier-Mitglied jedenfalls keine "rechtlich verbindliche"
                Einweisung vornehmen (Flugtips ohne Gewähr bekommt jeder von mir), die mir vom DHV als "Aufsichtsorgan" aufgedrückt wird. Das wäre mir zu heiß.

                Ansonsten werde ich mal versuchen am Freitag den Service- Anwalt des DHV zu einer Stellungnahme zu bewegen. Vielleicht liest er mit und macht sich schon mal seine Gedanken.

                Gruß Wolfgang

                Kommentar


                  #23
                  AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                  Zitat von JHG Beitrag anzeigen
                  Ganz genau darum geht's:

                  - Darf ein Pächter einzelnen Personen den Zutritt verwehren ?
                  - Macht es einen Unterschied ob es Allen verboten und Einigen ausdrücklich erlaubt ist, oder ob es Allen erlaubt und Eineigen Verboten ist ?
                  - Mit oder ohne Angabe von Gründen ?
                  - Was wären "gute" Gründe ?
                  - Unterwelchen Vorraussetztungen (zB: Einfriedung) ?
                  - Macht es einen Unterschied ob von privat oder von öffentlicher Hand verpachtet wird ?
                  - Darf mich jemand der nicht Beamter der Exekutive ist zur Ausweisleistung auffordern, zwingen ?

                  Fragen über Fragen...
                  Ich habe keine weiteren Fragen.

                  Um so mehr bin ich auf die Antworten gespannt.
                  Stiller Mitleser :-)

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                    Mich würde ganz allgemein interessieren, was denn diese Diskussion nun bringen soll.

                    Soll es darauf hinauslaufen, das die Idioten, die sich um die Zulassung eines Geländes bemühen, mal nach der Zulassung schön die Klappe halten sollen und bloss nicht auch noch kontrollieren, wer denn nun mit welchen Scheinen oder Einweisungen das Gelände nutzt? Ist das nun ein Aufruf, mit Hinblick auf irgendwelche spitzfindigen völlig unsinnigen aber immerhin aus Halbwissen heraus bebastelten Interpretationen bitte alles zu unterlaufen, was zur Zulassung des Geländes notwendig war?

                    Was soll das?

                    Diese Frage habe ich mir übrigens schon immer früher gestellt, wenn Herr Kepplinger wieder irgendwelche völlig unsinnigen Rechtsdiskussionen gestartet hat. Wie wäre es denn, wenn wir uns als eine Gruppe Flieger betrachten würden, die gemeinsam dafür sorgen, das wir auf möglichst vielen Geländen unter so wenig Auflagen wie möglich fliegen können? Und bei dieser Diskussion bitte die ehemaligen Aktiven, die heute nur noch von ihrem Sessel aus irgendeinen kontraproduktiven Rechthaber- und Wichtigtuermüll von sich geben, schlicht raushalten?

                    Und wer in der A-Schein-Theorie nicht aufgepaßt hat, wie das denn nun in Deutschland mit den Geländen ist und wer was mit Aussenstart- und blablabla zu tun hat, der kann sich das doch mal googelnderweise auffrischen; die DHV-Seite wird von einigen bestimmt dabei bestimmt ganz gemieden, weil der DHV ja nun grundsätzlich nur durch Funktionärsgekungel funktioniert.

                    Nein, es geht nicht darum, alle Flieger in Vereine zu bannen. Wer aber meint, mit irgendeiner haarsträubenden Grundgesetz-Auslegung Bemühungen von wenigen Aktiven zu unterlaufen, der gehört für mich definitiv überhaupt nicht zu uns Fliegern.

                    Man muss übrigens nicht fliegen, um sich zu erholen. An jedem Tag, an dem wir auf unserem Gelände schleppen, kommen wir mit Spaziergängern zusammen, die irgendwie unser Gelände kreuzen, sei es über die angrenzenden Feldwege oder die 1km lange Schleppstrecke. Darunter sind Familien mit Kindern, Hundehalter oder auch Reitergruppen aus dem nahegelegenen Reiterhof. Man stelle sich vor: wir nehmen gegenseitig Rücksicht aufeinander, weil wir alle diesen Aussenraum nutzen. Und das geht gut, da muß niemand mit irgendeinem Grundrecht wedeln!

                    Und zu guter Letzt: in der Sache stundenlang ausdiskutiert wäre es jetzt doch mal angesagt, die Merkur-Parteien untereinander reden zu lassen und nicht schon wieder einzuheizen. Das der Ton die Musik macht, das wissen die meisten auch, oder?

                    Grüße, Dirk

                    (völlig privat und echt aufgebracht)

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                      Recht ist in großen Teilen interpretierbar. Davon leben ganze Berufsstände. Das heißt, alles was hier bisher geschrieben wurde, sind Vermutungen. Deshalb wird auch kein Jurist eine verbindliche Aussage zum Thema abgeben. Die würde man im Einzelfall erst vor Gericht bekommen.

                      Zur Praxis meine Interpretation:
                      Es gibt (zumindest in Bayern) einen feinen Unterschied zwischen Betretungs- und Nutzungsrecht.
                      Betretungsrecht ist auf vielen Flächen (Wald, Wiesen, Seezugänge) erst mal gegeben. Dieses Betretungsrecht könnte man einschränken, indem man um einen Grund einen Zaun aufstellt und ein „Betreten-Verboten“-Schild aufstellt. Sieht man in bayrischen Bergen oft, wenn z.B. Grund landwirtschaftlich genutzt wird (Kühe, Aufforstung). Wenn allerdings der einzige Weg zu einem touristisch erschlossenen Berggipfel über eine Almwiese oder ein Privatgrundstück führt, dann wird ein solches Verbot vielleicht problematisch. Allerdings gibt’s auch hier Fälle, wo Grundstücksbesitzer schon das Verlegen von Wanderwegen erstritten haben.
                      Das Nutzungsrecht ist schon eine andere Sache. Ich kann natürlich die Nutzung einer Sache, die in meinem Besitz ist oder an der ich irgendwie Besitzrechte erworben habe (durch Miete, Pacht), anderen verbieten. Dafür gibt es auch für Grund und Boden viele Beispiele (frei aus dem Gedächtnis):
                      Am Wendelstein hat ein Bauer Skiabfahrten über seinen Grund gesperrt und diese Sperre auch in mehreren Instanzen gegen die Gemeinde durchgesetzt. Das heißt, er hat erfolgreich die Nutzung mit Skiern verboten.
                      In Österreich gibt es unzählige Forststraßen, auf denen man zwar wandern darf, die aber nicht mit dem Radl befahren werden dürfen. Auch hier haben sich Bauern und Gemeinden entsprechende Gerichtsurteile erstritten und eine Nutzung mit dem Rad verboten.
                      Irgendein Bundesland in Deutschland (Baden-W. ?) verbietet das Fahren mit dem Rad auf Wegen, die eine bestimmte Mindestbreite unterschreiten. Auch hier wird eine Nutzung eingeschränkt und verboten.

                      Oder das ganze aus Vereinssicht, warum bezahlen hunderte von Clubs und Vereinen in Deutschland Hunderttausende Euro Pacht für Start- und Landeplätze? Wenn ich jeden Grund und Boden (der sich nicht in der Nähe meines Hauses befindet), frei nutzen dürfte, könnte man sich dieses Geld sparen (ich könnte dann auch überall zelten, mir eine Downhill-Strecke durch den Wald holzen, mir auf irgendeiner Wiese eine Gemüseplantage anlegen oder mir für einen beliebigen Platz auf einem Berg eine Zulassung als Startplatz besorgen, ohne den Grundstückseigentümer zu fragen).

                      Was das Kontrollieren von Scheinen oder Ausrüstung betrifft (was in einzelnen Fällen durchaus sinnvoll sein kann ), wenn der Pilot nicht will, dann kann ich eine solche Kontrolle vielleicht nicht erzwingen. Allerdings kann ich die Nutzung meines Geländes z.B. an das freiwillige Vorzeigen eines Flugscheines knüpfen. Wer das nicht will, der muss das auch nicht, darf aber dann halt auch nicht fliegen.

                      Die ganze Diskussion ist sowieso eine sehr theoretische. Ich kann mich in meiner Zeit im Club am Wallberg (in manchen Jahren bis zu 10.000 Starts) in zehn Jahren an vielleicht 4-5 zeitlich befristete Flugverbote erinnern. Fast immer hilft bei irgendwelchen Problemen einfach miteinander reden (ganz seltene Ausnahmen bestätigen diese Regel). Bei uns ist jeder Gastpilot herzlich willkommen. Da unsere Clubmitglieder neben ihrem Clubbeitrag auch viele hundert Stunden ihrer Freizeit für die Pflege des Fluggebietes aufbringen, werden am Erhalt des Fluggeländes die Gäste mit einer Tagesmitgliedschaft für ein paar Euro beteiligt. Ist das ungerecht??
                      Im Interesse eines reibungslosen Flugbetriebes gibt es Regeln, die einzuhalten für den einzelnen keinerlei Einschränkung seiner fliegerischen Freiheit bedeutet, eher im Gegenteil. Da bei uns nicht jeder Grundbesitz zur freien Verfügung steht, gibt es außerdem Regeln, die den Erhalt des Fluggeländes sichern. Viele dieser Regeln werden auch nicht aus reinem Spaß an der Schikane von Clubmitgliedern frei erfunden, sondern sind das Ergebnis von Auflagen oder Abkommen (ihr dürft nach Norden starten, wenn dafür im Süden keiner tief rumfliegt). Wenn die Einhaltung solcher Regeln (mit denen 99,9% der Piloten keine Probleme haben) nicht einforderbar wäre, dann gäbe es viele Fluggebiete nicht oder nicht mehr.

                      Grüsse
                      Richard Brandl, auch privat (und, obwohl Clubmitglied, auch nicht gerade Schikanen für Gastflieger ausdenkend )
                      Zuletzt geändert von ForumAdmin; 29.01.2007, 18:05. Grund: Signatur rausgenommen
                      Schöne Flüge

                      ForumAdmin
                      Richard Brandl

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                        Servus

                        Ich hab gestern auch auf mein Hausrecht in Bezau gepocht. Der Wind war aber nicht wirklich beeindruckt - soll ich ihn jetzt klagen? Ich weiss ganz genau, dass der Westwind Betretungsverbot hat.

                        Markus


                        Ich entschuldige mich gleich mal für meinen sinnbefreiten Eintrag.

                        Kommentar


                          #27
                          echt, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                          Was auch immer geschieht,
                          nie dürft ihr so tief sinken,
                          von dem Cacao, durch den man euch zieht,
                          auch noch zu trinken.

                          ----------------------
                          (Erich Kästner).

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                            Liebe Leute,

                            ich wundere mich. Hier wird meines Erachtens nur um unwichtige Begrifflichkeiten gestritten. Ok. Cacao hat wohl Recht, dass das Wort "Hausverbot" hier juristisch unglücklich ist. Aber das war´s dann auch schon ....

                            Dann nehmen wir eben den öffentlich rechtlichen Begriff Platzverweis. Und wenn wir die These vom in öffentlicher Hand befindlichen Startplatz mal weiterspinnen, dann sind die Schwarzwaldgeier eben B e l i e h e n e im Rechtssinne. Hieraus leiten sie dann Kontrollrechte und Verbotsrechte ab. Das wurde von Cacao übersehen.

                            Die anderslautenden Thesen und der Verweis auf Art. 2 GG gehen fehl. Art. 2 GG wird durch die Eigentumsrechte des Geländehalters eingeschränkt. Auch der Verweis auf § 49 II LandNatG BaWü bringt hier niemanden weiter. Was wollen wir Flieger aus dem sog. Jedemannsrecht herleiten .... ?

                            Denn in Konsequenz würden die Thesen von Cacao zu einem rechtsfreien Raum führen - jeder macht was er will ?

                            Das hat dann auch nichts mit Autoritätsdenken und Ähnlichem zu tun. Klingt aus Sicht eines Juristen nicht ganz richtig was Cacao da schreibt - ein alt ´68 ???

                            Gruß
                            Jörg
                            Zuletzt geändert von JörgE; 29.01.2007, 18:05. Grund: was zu viel war war zu viel .... Richard hat das Wesenltiche gut auf den Punkt gebracht

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                              Und deshalb erstmal keine Antwort „auf persönliche Angriffe“.



                              Ich will und kann mich nicht mit den großen Deutschen vergleichen, aber vielleicht sind es Vorbilder!
                              Folgendes:

                              Goethe war Jurist und Schiller war Arzt, aber hätten beide wie ein Jurist damals und heute oder wie ein Arzt geschrieben, währen sie sicher nicht der Goethe oder der Schiller, weil sie eben für die Anderen geschrieben haben. Sie waren für alle verständlich.
                              Was sie ausserdem auszeichnete, war, dass ihr Wort galt, und nicht durch etliche Instanzen jeweils zu Recht in Zweifel gezogen wurde.
                              Mein Motiv zu Schreiben ist ein ganz einfaches, sich durch Worte wie Hausrecht nicht ins Bockhorn jagen zu lassen.

                              So einfach – und Volltreffer – und Schluss für mich!

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                                Zitat von querformat Beitrag anzeigen
                                Mich würde ganz allgemein interessieren, was denn diese Diskussion nun bringen soll.
                                Wir wüden gerne wissen was ein Pächter auf seinem Pachtgrundstück darf und was nicht.


                                Soll es darauf hinauslaufen, das die Idioten, die sich um die Zulassung eines Geländes bemühen, mal nach der Zulassung schön die Klappe halten sollen und bloss nicht auch noch kontrollieren, wer denn nun mit welchen Scheinen oder Einweisungen das Gelände nutzt? Ist das nun ein Aufruf, mit Hinblick auf irgendwelche spitzfindigen völlig unsinnigen aber immerhin aus Halbwissen heraus bebastelten Interpretationen bitte alles zu unterlaufen, was zur Zulassung des Geländes notwendig war?
                                Nein, aber es kann wohl auch nicht sein, dass Vereinsmitglieder wie John Wayne mit dem Colt im Anschlag willkürlich Verbote aussprechen und vielleicht auch gleich noch exekutieren. Deshalb wäre es auch im Vereinsinteresse endlich zu wissen was man denn nun eigentlich darf und was nicht.

                                Was soll das?
                                Was soll was ? Der Klärungsversuch ?

                                Diese Frage habe ich mir übrigens schon immer früher gestellt, wenn Herr Kepplinger wieder irgendwelche völlig unsinnigen Rechtsdiskussionen gestartet hat. Wie wäre es denn, wenn wir uns als eine Gruppe Flieger betrachten würden, die gemeinsam dafür sorgen, das wir auf möglichst vielen Geländen unter so wenig Auflagen wie möglich fliegen können? Und bei dieser Diskussion bitte die ehemaligen Aktiven, die heute nur noch von ihrem Sessel aus irgendeinen kontraproduktiven Rechthaber- und Wichtigtuermüll von sich geben, schlicht raushalten?
                                Du hast "Jehova" gesagt ! Komischerweise ist der DHV auf einmal der gleichen Meinung wie Walter Kepplinger und hat den Checkflug einfach wieder gestrichen bevor er überhaupt schlagend wurde. Und das war natürlich vöööööllig unabhängig von Walters werken. Übrigens zeugt es von ausnehmend schlechtem Stil hier wieder über Walter herzuziehen wo er sich in diesem Forum nicht mehr rechtfertigen darf.
                                Alle die nicht der Meinung sind dass Vereine Alles dürfen sind ehemalige Aktive die nur kontraproduktiven Müll von sich geben ? Naja auch eine Ansicht



                                Nein, es geht nicht darum, alle Flieger in Vereine zu bannen. Wer aber meint, mit irgendeiner haarsträubenden Grundgesetz-Auslegung Bemühungen von wenigen Aktiven zu unterlaufen, der gehört für mich definitiv überhaupt nicht zu uns Fliegern.
                                Aktive vs. querulantische Nichtflieger. Schön wenn die Welt für Dich so schwarz/weiß ist.

                                Man muss übrigens nicht fliegen, um sich zu erholen. An jedem Tag, an dem wir auf unserem Gelände schleppen, kommen wir mit Spaziergängern zusammen, die irgendwie unser Gelände kreuzen, sei es über die angrenzenden Feldwege oder die 1km lange Schleppstrecke. Darunter sind Familien mit Kindern, Hundehalter oder auch Reitergruppen aus dem nahegelegenen Reiterhof. Man stelle sich vor: wir nehmen gegenseitig Rücksicht aufeinander, weil wir alle diesen Aussenraum nutzen. Und das geht gut, da muß niemand mit irgendeinem Grundrecht wedeln!

                                Ganz genau, schön wenn es bei Euch so ist. Wenn aber an andere
                                Und zu guter Letzt: in der Sache stundenlang ausdiskutiert wäre es jetzt doch mal angesagt, die Merkur-Parteien untereinander reden zu lassen und nicht schon wieder einzuheizen. Das der Ton die Musik macht, das wissen die meisten auch, oder?

                                Grüße, Dirk

                                (völlig privat und echt aufgebracht)
                                Schön wenn es bei Euch so ist. An anderen Stellen ist es scheinbar nicht so und deshalb ist es so wichtig herauszufinden ob das Willkür oder berechtigtes Vorgehen ist


                                Zitat von Richard Brandl
                                In Österreich gibt es unzählige Forststraßen, auf denen man zwar wandern darf, die aber nicht mit dem Radl befahren werden dürfen. Auch hier haben sich Bauern und Gemeinden entsprechende Gerichtsurteile erstritten und eine Nutzung mit dem Rad verboten.
                                Stimmt, der feine Unterschied ist aber dass es allen MTBlern verboten ist. Ich weiß nicht ob es rechtlich möglich wäre es einem einzelnen zu verbieten.
                                Zuletzt geändert von JHG; 29.01.2007, 18:40.

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