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Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

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    #16
    AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

    Grazie altrettanto per i complimenti,

    aber den Rest des Textes kenne ich leider nicht. Ich kenne auch nur das, was mein vorheriger Schreiber hier zitiert hat. Aber vielleicht kann unser DHV ja den gesamten Text hier einstellen. Um die Übersetzung werden wir uns dann schon kümmern.

    Tanti saluti e buoni voli


    Dirk(one), so nennt mich meine italienische Nichte (und im übrigen auch andere Gleitis, die sie am Himmel sieht.

    Kommentar


      #17
      AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

      ..... Ihr kümmert Euch um die Übersetzung und die Italiener um die praktische Umsetzung oder sollte hier besser ein stehen ?

      Ich denke Karls praktische Erfahrungen zeigen, wie´s dann am Berg vom Carabinieri gehandhabt wird.

      Interessant wäre der ganze Text aber schon.

      Gruß

      Jörg

      Kommentar


        #18
        AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

        Zitat von JörgE Beitrag anzeigen
        ..... Ihr kümmert Euch um die Übersetzung und die Italiener um die praktische Umsetzung oder sollte hier besser ein stehen ?

        Ich denke Karls praktische Erfahrungen zeigen, wie´s dann am Berg vom Carabinieri gehandhabt wird.

        Interessant wäre der ganze Text aber schon.

        Gruß

        Jörg
        Also ich denke , die Carabinieri werden kaum eine Meldebestätigung von einem Deutschen verlangen!?
        d.h. (auch wenns nicht 100%ig dem italienischen Recht enspricht) deutscher Schein +deutsche Versicherung (wenn die mitspielt) + IPPI-Card ist doch besser als gar nix, odrr?

        (sonst muss der Knabe seinen Schein eben in Italien machen...)

        Kommentar


          #19
          AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

          [QUOTE=Flying Cat;160929]Also ich denke , die Carabinieri werden kaum eine Meldebestätigung von einem Deutschen verlangen!?
          QUOTE]

          Hallo,


          solange man keinen Unfall hat, danach schaut`s wahrscheinlich anders aus...


          Schöne Grüße
          Oskar

          Kommentar


            #20
            AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

            Zitat von oskar.w Beitrag anzeigen
            Hallo,


            solange man keinen Unfall hat, danach schaut`s wahrscheinlich anders aus...


            Schöne Grüße
            Oskar
            In dem fall kommst du auf die Galeere!
            Zuletzt geändert von Flying Cat; 26.04.2007, 16:20.

            Kommentar


              #21
              AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

              @ Flying Cat

              ... nein eine Meldebestätigung verlagen sie sicher nicht. Ist auch nicht nötig um den italienischen Wohnsitz festzustellen.

              Aber sie werden neben den Flugpapieren zumindest einen Personalausweis oder Führerschein verlangen. Wenn Du in Italien als Deutscher wohnst, bekommst Du einen italienischen Personalausweis und Führerschein. Der Reisepass bleibt der deutsche. Aber diesen verlängert Dir dann die Botschaft in Rom .... also auch daran sieht man den Wohnsitz.

              Gruß
              Jörg


              PS: Der Knabe macht jetzt den Schein in Italien ..... basta. Hat schon die Anmeldeformulare.
              Zuletzt geändert von JörgE; 27.04.2007, 10:55.

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