Zitat von http://daec.de/aktuell/2007/10/Transponderpflicht.php
Transponderpflicht
17.10.2007
Dem DAeC wurde ein Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bekannt, der eine Transponderpflicht für alle Flüge nach Sichtflugregeln vorsieht. Der DAeC ist bei den entscheidenden Stellen vorstellig geworden.
Die Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge schreibt in § 4, Absatz 5 die Transponder für Flüge nach Sichtflugregeln in bestimmten Lufträumen, Nachtflügen und motorgetriebenen Luftfahrzeugen oberhalb 5000 Fuß oder 3500 Fuß über Grund vor. Segelflugzeuge, Drachen und Gleitschirme brauchen keinen Transponder, solange sie sich nicht in den ausgenommen Lufträumen aufhalten. Diese Regelung soll nach dem Referentenentwurf durch eine generelle Transponderpflicht ersetzt werden.
Diese Vorschrift hätte, so sie in Kraft treten würde, gravierende Konsequenzen. Mit einem kaum leistbaren finanziellen Aufwand müssten Segelflugzeuge, Drachen und Gleitschirme ausgerüstet werden. Für die Deutsche Flugsicherung wäre die Datenflut kaum sinnvoll zu bearbeiten. Das umfangreiche Gesetz, das eigentlich eine „Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich“ zum Thema hat, berührt andere Gesetze und Verordnungen, die angepasst werden müssten. Die Erklärung für diese generelle Transponderpflicht ist kurios. Mit dem Transpondersignal sollen die auf den Windenergieanlagen angebrachten Hindernisbefeuerungen temporär aktiviert werden. Damit würde der störende Blitzeffekt der Beleuchtungsanlagen deutlich reduziert werden. Davon erwarten die Gesetzesinitiatoren eine größere Akzeptanz der alternativen Energieanlagen bei der Bevölkerung.
17.10.2007
Dem DAeC wurde ein Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bekannt, der eine Transponderpflicht für alle Flüge nach Sichtflugregeln vorsieht. Der DAeC ist bei den entscheidenden Stellen vorstellig geworden.
Die Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge schreibt in § 4, Absatz 5 die Transponder für Flüge nach Sichtflugregeln in bestimmten Lufträumen, Nachtflügen und motorgetriebenen Luftfahrzeugen oberhalb 5000 Fuß oder 3500 Fuß über Grund vor. Segelflugzeuge, Drachen und Gleitschirme brauchen keinen Transponder, solange sie sich nicht in den ausgenommen Lufträumen aufhalten. Diese Regelung soll nach dem Referentenentwurf durch eine generelle Transponderpflicht ersetzt werden.
Diese Vorschrift hätte, so sie in Kraft treten würde, gravierende Konsequenzen. Mit einem kaum leistbaren finanziellen Aufwand müssten Segelflugzeuge, Drachen und Gleitschirme ausgerüstet werden. Für die Deutsche Flugsicherung wäre die Datenflut kaum sinnvoll zu bearbeiten. Das umfangreiche Gesetz, das eigentlich eine „Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich“ zum Thema hat, berührt andere Gesetze und Verordnungen, die angepasst werden müssten. Die Erklärung für diese generelle Transponderpflicht ist kurios. Mit dem Transpondersignal sollen die auf den Windenergieanlagen angebrachten Hindernisbefeuerungen temporär aktiviert werden. Damit würde der störende Blitzeffekt der Beleuchtungsanlagen deutlich reduziert werden. Davon erwarten die Gesetzesinitiatoren eine größere Akzeptanz der alternativen Energieanlagen bei der Bevölkerung.
Kommentar