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AW: Nachtfluglizenz GS
...wir müssen nur aufpassen, das uns die neuen verbindlichen vorschriften für "luftsportgeräte" nicht all zu hart treffen! Zu den luftsportgeräten zählen nämlich auch UL's und für die ist gerade die transponderpflicht im entwurf! Naja, wenn dann nicht im gesetz steht ausgenommen "einsitzige sprungfallschirme und gleitsegel" und der dhv angeblich bei der gesetzesgestaltung machtlos ist (wie ich gerade vom admin gelernt habe) dann hängen wir uns die transponder demnächst um den hals.
Ich persönlich bin jedefalls froh das ich nachts mit meinem sprungfallschirm springen darf, ist nämlich super mega hammer geil (würde bohlen sagen) und natürlich darüber, dass der fallschrimspringerverband damals ein veto eingelegt hat, sodas es heute erlaubt ist.
CUZuletzt geändert von Sushi-Express; 28.10.2007, 19:04.
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Zitat von barmalaD.h. an einem Info-Flugplatz darf man nachts eine Platzrunde fliegen, falls dieser Platz noch geöffnet hat (z. B. bei einem Flugplatzfest)?
Gibt's das für Gleitschirme?
An einem unkontrollierten Flugplatz dürfte der nicht viel nützen, oder?
das von dir zitierte gesetz ist für österreich. Für deutschland war: in §33 LuftVO geregelt:
"Fluege nach Sichtflugregeln bei Nacht mit Luftsportgeraeten, ausgenommen einsitzige Sprungfallschirme, sind nicht erlaubt."
Ergaenzung: Verstoesse (vorsaetzlich oder fahrlaessig) sind keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit gemaess §43 Nr. 31 LuftVO im Sinne des §58 Abs 1. Nr. 10 LuftVG. Verstoesse koennen mit Bussgeldern bis zu EUR 50.000 belegt werden (§58 Abs. 2 LuftVG).
Soll sich jeder sein eigenes bild machen, ob es gefährlicher ist nachts legal aus flugzeugen zu springen, oder mit einem gleitschirm nachts illegal zu fliegen bzw. zu springen.
CU
PS: Sicherlich wird es immer weichspüler geben, die eine bevormundung wünschen, aber die werden ja auch nicht zu sprüngen bzw. flügen bei nacht gezwungen, nur sollte man es denen die es wollen nicht per gesetz verbieten! Eventuell hilft ein gleitschirmimplantat um einen ausweg aus den verboten zu finden...Zuletzt geändert von Sushi-Express; 28.10.2007, 16:48.
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Bei allen den vielen Gesetzen, Verordnungen und Regelungen die zitiert werden vergisst man schnell eins:
Gemacht sind die um ein kontrolliertes Miteinander in der Luft sicherzustellen. Auf Basis dieses Rahmens fliegt man legal und wenn was passiert ist man versichert.
Verlässt man (bewusst) diesen Rahmen, bringt man sich und andere in Gefahr und verliert jeglichen Versicherungsschutz.
Auf der einen Seite ist die staatliche Sanktionsandrohung (bis zu 50.000 €), auf der anderen Seite die potentielle Gefährdung Dritter (wohl zu vernachlässigen) und auf der letzten Seite die Eigengefährdung. Wenn was passiert zahlt niemand und auch keine Versicherung und das ist wohl der wichtigste Aspekt.
Wenn jemand meint, dass ers braucht,wird man ihn nicht aufhalten können.
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Zitat von KaiS Beitrag anzeigenWenn jemand meint, dass ers braucht,wird man ihn nicht aufhalten können.
ihl pitiwww.flytours.ch
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Zitat von KaiS Beitrag anzeigen... auf der anderen Seite die potentielle Gefährdung Dritter (wohl zu vernachlässigen) ...
beste Grüße
Andreas
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Zitat von Sushi-Express Beitrag anzeigenkann mir jemand sagen wie ich zu einer nachtfluglizenz für's gleitschirmfliegen in deutschland komme?
weiß ich auch nicht, aber brauchst Du auch nicht.
Kneif einfach bei Tag vom Start bis zur Landung ganz fest die Augen zu. Ist 'ne recht gute Simulation, kann dir keiner nachweisen
meint, Parasnoopy
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Zitat von Andreas Ness Beitrag anzeigenDas sehe ich nicht so. Was ist wenn Dir z.B. ein Hubschrauber entgegen kommt? Die fliegen bei uns auch in der Nacht/Dämmerung eine Klinik an. Dabei kreuzen sie voll den Flugweg bei einem Gleitflug von unserem Hausberg. Bei einem Rettungseinsatz können die überall auftauchen.
beste Grüße
Andreas
völlig richtig, die Gefahr mit Hubschrauberbegegnungen sehe ich auch, es sollte dringend etwas reguliert werden! Dieser Gefahr setzen sich nämlich zur Zeit noch hunderte von Fallschirmspringer aus und das auch noch völlig "legal", einfach so, mit der "Transponderpficht" wird aber der Gefahr hoffentlich schnellst möglich entgegengewirkt. Quelle: http://daec.de/aktuell/2007/10/Transponderpflicht.php
Früher hieß es: "Alle Gewalt geht vom Volke aus!" Heute heißt es: "Alle Gefahr geht vom nicht bewachten Bürger aus!" In London kommen mittlerweile auf einen Bürger 7 Überwachungskammeras, es graust mir eherlich gesagt bei dieser Entwicklung.
Schönen Gruß FrankZuletzt geändert von Benzinthermik; 29.10.2007, 12:22.
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Naja, ein Fallschirmspringer muß aber aus einem Flugzeug abspringen, das dann nachts wahrscheinlich mit einem Transponder fliegt. zudem sind die Absprunggebeite eher klein und bei der Gleitleistung eines Fallschirms kann man grob davon ausgehen, daß die quasi "auf einer Stelle" runterkommen.
Von daher ist das schon ein kleiner Unterschied zu Gleitschirmen.
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Zitat von cbk Beitrag anzeigenNaja, ein Fallschirmspringer muß aber aus einem Flugzeug abspringen, das dann nachts wahrscheinlich mit einem Transponder fliegt. zudem sind die Absprunggebeite eher klein und bei der Gleitleistung eines Fallschirms kann man grob davon ausgehen, daß die quasi "auf einer Stelle" runterkommen.
Von daher ist das schon ein kleiner Unterschied zu Gleitschirmen.
LG Frank
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Zitat von Benzinthermik Beitrag anzeigen[ ..... ] In London kommen mittlerweile auf einen Bürger 7 Überwachungskammeras, es graust mir eherlich gesagt bei dieser Entwicklung.
Schönen Gruß Frank
Vielleicht können uns Zahlen in diesem Meer der Behauptungen eine Insel sein:
Einwohner London: 7.554.236 (Stadt) (Stand 1. Januar 2007)
Fläche London 1.579 km² (Stadt)
Einwohner 7.554.236 X 7 Kameras/Einwohner = 52.879.652 Kameras
52.879.652 Kameras / Fläche London 1.579 km² = 33.489,3 Kameras/km²
Das wären auf jedem Geviert 10m x 10m = 3,3 Kameras
oder
bei jährlichen Betriebskosten von ca. € 10,- / Kamera = jährliches Budget € 528.796.520,-
-------------------------
Ja sicher, Frank, Deine Angabe 7 Kameras / Einwohner stimmt bestimmt genau.
Oh Mann ....Zuletzt geändert von EMR; 01.11.2007, 15:03.
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Zitat von EMR Beitrag anzeigenOh Mann, schon wieder so eine blödsinnige Schaumschlägerei...........
Vielleicht können uns Zahlen in diesem Meer der Behauptungen eine Insel sein:
Einwohner London: 7.554.236 (Stadt) (Stand 1. Januar 2007)
Fläche London 1.579 km² (Stadt)
Einwohner 7.554.236 X 7 Kameras/Einwohner = 52.879.652 Kameras
52.879.652 Kameras / Fläche London 1.579 km² = 33.489,3 Kameras/km²
Das wären auf jedem Geviert 10m x 10m = 3,3 Kameras
oder
bei jährlichen Betriebskosten von ca. € 10,- / Kamera = jährliches Budget € 528.796.520,-
-------------------------
Ja sicher, Frank, Deine Angabe 7 Kameras / Einwohner stimmt bestimmt genau.
Oh Mann ....
...langweilig?....
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Zitat von KaiS Beitrag anzeigenBei allen den vielen Gesetzen, Verordnungen und Regelungen die zitiert werden vergisst man schnell eins:
Gemacht sind die um ein kontrolliertes Miteinander in der Luft sicherzustellen. Auf Basis dieses Rahmens fliegt man legal und wenn was passiert ist man versichert.
Verlässt man (bewusst) diesen Rahmen, bringt man sich und andere in Gefahr und verliert jeglichen Versicherungsschutz.
Auf der einen Seite ist die staatliche Sanktionsandrohung (bis zu 50.000 €), auf der anderen Seite die potentielle Gefährdung Dritter (wohl zu vernachlässigen) und auf der letzten Seite die Eigengefährdung. Wenn was passiert zahlt niemand und auch keine Versicherung und das ist wohl der wichtigste Aspekt.
Der Wegfall des Versicherungsschutzes und die Sanktionsmöglichkeit des Staates ergibt sich als Konsequenz aus dem nach amtlicher Denke bekloppten Verhalten (sozusagen proaktive Vermeidung der Nachahmung). An sich sollte das Interesse des Staates an einer Verfolgung geglückter Versuche nur mittelmäßig sein (auf den Schutz der Allgemeinheit gerichtet), erst beim Eintreten von Problem wird dieses Interesse durch die (drohenden?) ökonomischen Konsequenzen auf den Schutz des Delinquenten vor sich selbst (und damit des Staates vor zusätzlichen Ausgaben) erweitert. Daß das bei radikaler Zunahme staatlicher Raffgier nicht immer so ist, tut nichts zur Sache an sich.
Wenn jemand meint, dass ers braucht,wird man ihn nicht aufhalten können.
Eckard
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Zitat von KaiS Beitrag anzeigenBei allen den vielen Gesetzen, Verordnungen und Regelungen die zitiert werden vergisst man schnell eins:
Gemacht sind die um ein kontrolliertes Miteinander in der Luft sicherzustellen. Auf Basis dieses Rahmens fliegt man legal und wenn was passiert ist man versichert.
Zitat von KaiS Beitrag anzeigenVerlässt man (bewusst) diesen Rahmen, bringt man sich und andere in Gefahr und verliert jeglichen Versicherungsschutz.
Da finde ich es nur legitim einmal einen gesetzestreuen Bürger zu gefährden.
Zitat von KaiS Beitrag anzeigenAuf der einen Seite ist die staatliche Sanktionsandrohung (bis zu 50.000 €), auf der anderen Seite die potentielle Gefährdung Dritter (wohl zu vernachlässigen) und auf der letzten Seite die Eigengefährdung. Wenn was passiert zahlt niemand und auch keine Versicherung und das ist wohl der wichtigste Aspekt.
Zitat von KaiS Beitrag anzeigenWenn jemand meint, dass ers braucht,wird man ihn nicht aufhalten können.
gruß
P.S. Schon wieder ein Thema bei der eine oder andere an die Grenzen seiner humoristischen Einschätzbarkeit kommt!Zuletzt geändert von sollruchstelle; 02.11.2007, 11:49.
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