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BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

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    #16
    AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

    Hi,

    ich glaube ihr stellt den Versicherungen nicht die richtigen Fragen und lügt euch damit etwas naiv in die eigene Tasche.

    Wie wäre es damit:
    "Ich fliege widerrechtlich ein Luftsportgerät, das in Deutschland für den Luftverkehr nicht zugelassen ist. Bin ich im Falle eines Unfalles mit diesem Gerät trotzdem versichert"

    Ich möchte den Sachbearbeiter sehen, der das abnickt.

    Gruss, Eckhard

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      #17
      AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

      Zitat von Fetzenflieger Beitrag anzeigen
      Wie wäre es damit:
      "Ich fliege widerrechtlich ein Luftsportgerät, das in Deutschland für den Luftverkehr nicht zugelassen ist. Bin ich im Falle eines Unfalles mit diesem Gerät trotzdem versichert"
      Meine Frage lautete:

      Zitat von Anfrage an Gerling
      Ist ein Versicherungsschutz für einen Gleitschirmunfall auch bei der Verwendung von in Deutschland nicht zugelassener Flugausrüstung gegeben?
      Antwort:

      Zitat von Gerling
      Es ist unerheblich wann, wie, wo oder mit welchem Fluggerät das DHV-Mitglied fliegt, wenn bei Antragstellung einer Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung über die zuständige HDI Gerling Frankfurt DHV-Mitgliederbetreuung der Nachweis der Mitgliedschaft beim DHV erbracht wird.
      Das ist m.E. eindeutig.

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        #18
        AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

        Ich habe jetzt auch mal meine Vertragsbedingungen dahingehend studiert.

        Nicht versichert ist demnach, wenn man vorsätzlich eine Straftat begeht und dadurch berufsunfähig wird. Da fliegen mit EN-Gurtzeug vermutlich keine Straftat ist (Luftsportgerät), sollte das (entgegen meiner bisherigen Meinung) wohl doch versichert sein.

        Vorsicht bei der Rettung. Diese ist scheinbar kein Luftsportgerät, sondern ein Luftfahrzeug (§1 LuftVG) . Fliegen mit nicht zugelassenen Luftfahrzeugen ist nach §60 LuftVG eine Straftat. Sehr interessant... kann das mal einer verifizieren?

        Kommentar


          #19
          AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

          Ich kann leider nicht mir einem Foto des "Sachbearbeiters" dienen den ich hab keins von ihm. Es war auch kein Sachbearbeiter, sondern der Abteilungsleiter einer großen Versicherungsgesellschaft. Wir können hier noch lange spekulieren oder einfach mal den Tatsachen ins Auge sehen und sie so betrachten wie sie nun mal sind:

          - das fliegen mit EN Gütesiegel ist eine Ordnungswiedrichkeit was jedoch nichts mit deinem Versicherungsschutz zu tun hat

          - ich habe schwarz auf weiss bestätigt das die Unfall/Rentenversicherung ohne Einschränkung auf das Gütesiegel oder DIN bezahlt. In den kommenden 14 Tagen werde ich ein ähnliches Schreiben von einer Haftpflichversicherung bekommen

          - für die meisten Berufsgruppen ist eine kombination Unfall/Rentenversicherung einer BU vorzuziehen - weshalb? das sollte euch euer Vertreter veraten (wenn er euch mag ;-)

          So und nun in die Praxis:
          Ihr fliegt mit EN und knalt irgendwo rein- zack - Beinbruch. Polizei kommt "du böser böser Junge jetzt darfst du aber 20 Euro zahlen da du mit EN geflogen bist" - Unfall/Rente zahlt und Haftpflicht auch!!! (wenn bestätigt) Ich würde sagen jeder entscheidet selbst :-) Ich kann nur sagen dass ich keine bedenken mehr habe EN zu fliegen.


          Ich bin def Meinung das genau dieses Thema ein unglaublich großes ist voller paradoxer Theorien und Irrwege und der einzige Ausweg: FAKTEN
          Zuletzt geändert von flying-chris; 29.04.2008, 22:03.

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            #20
            AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

            Hallo Leute,

            BU-Versicherung HDI-Gerling-Frankfurt
            Folgende Auskunft von Thomas Ingerl, HDI-Gerling-Frankfurt: Die Versicherungsbedingungen enthalten keinen Verweis auf die Erfordernis von mustergeprüftem Gerät oder einer gültigen Fluglizenz. Im Schadensfall wird nicht geprüft, ob die verwendeten Geräte mustergeprüft und in DE somit zulässig sind. Es wird auch nicht geprüft, ob der Geschädigte im Besitz einer gültigen Berechtigung ist. Die DHV-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist Voraussetzung dafür, dass das Flugsportrisiko abgedeckt ist. Gerling-HDI-Frankfurt überprüft nur diese Voraussetzung.
            Thomas Ingerl weist darauf hin, dass Schadensmeldungen zur BU-Versicherung nur an HDI-Gerling-Frankfurt zu richten sind.

            Unfallversicherung HDI-Gerling im DHV-Versicherungsangebot
            Diese Versicherung hat einen anderen Risikoträger als die BU-Versicherung von HDI-Gerling-Frankfurt. In den Versicherungsbedingungen wird darauf hingewiesen, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass nicht ordnungsgemäß mustergeprüftes Gerät verwendet worden ist oder dass der Pilot keine gültige Lizenz hatte. Es muss Kausalität (ursächlicher Zusammenhang) bestehen zwischen dem Schaden und der Tatsache, dass keine Musterprüfung für das Gerät oder keine Fluglizenz für den Piloten vorhanden war. HDI-Gerling hat dem DHV mitgeteilt, dass die Vorschrift, mustergeprüftes Gerät zu verwenden, nur für Unfälle in DE , nicht für Unfälle im Ausland gilt. Grundlage sind die jeweiligen luftrechtlichen Vorschriften des Landes.
            Die gleichen Bedingungen gelten für die Halterhaftpflichtversicherungen von HDI-Gerling im DHV-Versicherungsangebot.

            Grüße

            Karl Slezak

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              #21
              AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

              Danke, Karl!

              Kommentar


                #22
                AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

                Zum Glück handhaben das andere Gesellschaften etwas einfacher und klarer für den Verbraucher. Da kann man dann durchaus von einem sicheren Gefühl beim fliegen sprechen

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                  #23
                  AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

                  Zitat von flying-chris Beitrag anzeigen
                  Zum Glück handhaben das andere Gesellschaften etwas einfacher und klarer für den Verbraucher. Da kann man dann durchaus von einem sicheren Gefühl beim fliegen sprechen
                  Vor einiger Zeit hab ich mir mal bei einem Versicherungsbüro, dass alle mögliche Versicherung anbietet, schwerpunktmäßig Fliegerei, erklären und durchrechnen lassen, was Versicherungen anderswo als beim DHV so kosten.

                  Ergebnis: Die DHV Versicherungen sind durchweg billiger und besser als irgendwo anders.
                  Offensichtlich gibt der DHV einen Teil der möglichen Provision weiter. Und der Rest landet ja auch in der DHV Kasse. Normalerweise wird der DHV ja verbal verprügelt, aber hier ist mal Lob angebracht.

                  Zusätzlich ist folgendes wichtig, und darauf hat das Versicherungsbüro mit besonderem Gewicht hingewiesen:
                  Da der DHV fast alle Sportgeräteflieger ohne Motor versichert, wird sich die Versicherung im Schadensfall auch überlegen, ob sie wegen Ablehnung einer Schadensregulierung alle anderen Verträge gefährden soll.

                  Das kann den Ausschlag geben, wenn Kulanz eine Rolle spielt.

                  C
                  Zuletzt geändert von Cacao; 01.05.2008, 10:08.

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                    #24
                    AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

                    Hallo,

                    aaaaah jetzt wirds Konkret.

                    na dann ist ja alles Klar, bei BU scheiß egal Hauptsache DHV Mitglied.

                    Bei Unfall flieg ich in hiesigen gefilden Mustergeprüftes Gerät mit Fluglizens, und in EU dan EN Gerät mit oder ohne Irgendwas.

                    Grüße

                    Limeric


                    der, der den Sigma fliegt
                    Zuletzt geändert von limeric; 30.04.2008, 16:30.

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