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Versicherungsschutz in Ö

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    Versicherungsschutz in Ö

    Hallo,

    nachfolgend angefügte Rundmail erhielt ich vor ein paar Tagen. Jetzt sind meine Vereinskameraden und ich auch verunsichert, ob das geplante Sicherheitstraining im Oktober am Hallstätter See ein Risiko darstellt oder nicht. So wie ich das verstehe besteht kein Versicherungsschutz. Ist das richtig, bzw. kann uns jemand über den Stand der Dinge informieren? Die letzte Äußerung Herrn Slezaks dsbzgl. liegt ja schon einige Tage zurück.( http://forum.dhv.de/showpost.php?p=212452&postcount=3)

    Danke für Info und Grüße,
    Michael

    -----------Text der mail (stammt nicht von mir)l------------------------------

    Betreff: Der ÖAeC informiert über Flugverbot (Update)

    Hallo Flieger,

    im Montag, 2008-08-25 habe ich Euch über ein generelles Flugverbot
    in Österreich informiert.

    Der DHV hat daraufhin behauptet, dass die Geräte doch eine
    rechtsgültige Zulassung hätten.

    Nun hat der Vizepräsident des Österreichischen Aeroclub, der Jurist
    Dr. Schmautzer seine Meinung der geltenden Rechtslage angepasst:
    http://www.soaringclub-hohewand.at/new/phpBB2/viewtopic.php?f=6&t=502

    Fazit: Es besteht für Geräte, die keine österreichische
    Musterzulassung oder keine österreichische Musteranerkennung
    und/oder keine österreichische Stückprüfung und
    Stückprüfungsplakette haben, ein Flugverbot in Österreich.

    Auch deutsche Piloten können ihre Geräte nicht legal in Betrieb
    nehmen, wenn sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen.

    Der DHV trägt Mitverantwortung durch sein ÖAeC/DHV-Technikreferat,
    dessen Rechtmäßigkeit ich schon 2005 schriftlich bei Herrn Tänzler
    beanstandet habe. Kein einziges Gerät mit Musterprüfung vor
    2008-07-01 genügt den seit 1995(!) in Österreich geltenden Regeln!

    Leute, lasst euch nichts vormachen, auch nicht von "unterhaltsamen
    und informativen Vorträgen" und "Video-Highlights" auf den am 4.
    Oktober beginnenden Regionalversammlungen. Schafft Ordnung im DHV:

    Ungültigkeit der Musterprüfungen im Ausland.
    Ungültigkeit der Lizenzen im Ausland.
    Biwakflüge mit Referenzgeräten.
    Fehlinformationen zur IPPI-Card.
    Untaugliche Protektorprüfungen.
    Intransparenz bei den Führungskräfte-Gehältern.
    Zensur im DHV-Forum.
    Unfälle als Geheimsache.
    --
    Viele Grüße
    Zuletzt geändert von setup; 25.09.2008, 07:11. Grund: Kenntlichmachung fremden Textes
    Wird der Ton im Forum netter,
    liegt es wohl am Hochdruckwetter...

    #2
    AW: Versicherungsschutz in Ö

    Zitat von setup Beitrag anzeigen
    Nun hat der Vizepräsident des Österreichischen Aeroclub, der Jurist
    Dr. Schmautzer seine Meinung der geltenden Rechtslage angepasst:

    Aha,............er hat seine Meinung, bla bla, .....angepasst. Muß er wohl, sonst könnt er ev. sein Amt verlieren.

    Also wir wissen jetzt wenigstens, daß man auf Seiten des OeAC, als auch auf Seiten des BMVIT 13 Jahre geschlafen hat. Das ganze ist hochgekocht, weil das politische Klima zwischen DHV und OeAC nicht mehr passt.

    Im Nachhinein stellt man fest, daß wir eigentlich 13 Jahre illegal im Ösiland unterwegs waren.

    Na Bravo! ......und immer noch sind.

    Dank Quer....nein nein, nicht ....ulanten sondern Dank Querdenker wie Walter K. auch Bruno G. vom Zettersfeld, wenn er auch offenbar im Detail nicht unbedingt recht hat, die unermüdlich Missstände aufdecken, es müsste viel mehr solcher Zivilcouragisten geben, wird sich hoffentlich in naher Zukunft etwas ändern, vor allem eine Rechtssicherheit einstellen.

    An dieser Stelle meinen Verband gefragt: Wie sieht es denn nun Euerer Meinung nach aus mit dem Fliegen im Ösiland?

    Bis das geklärt ist, besuche ich halt meine Nachbarn im Südwesten oder bleibe grad daheim.

    Und b.t.w. Schulen die in "A" Trainings für "Ausländer" anbieten, dürften doch auch ein Interesse an der Klärung der Lage haben. Macht mal!

    Zitat von setup Beitrag anzeigen
    Leute, lasst euch nichts vormachen, auch nicht von "unterhaltsamen
    und informativen Vorträgen" und "Video-Highlights" auf den am 4.
    Oktober beginnenden Regionalversammlungen. Schafft Ordnung im DHV:
    Ja ja, sehr löblich, aber haben die, die etwas verändern wollen, auch schon mal über ein Schattenkabinett nachgedacht?

    Das braucht man doch, wenn man was verändern will odrr?

    WA

    PS.Achtung!

    Text der obigen Mail nicht von Setup (Michael)
    Zuletzt geändert von WA; 25.09.2008, 08:17. Grund: auf Wunsch PS.eingefügt
    Grüßle,
    Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

    Kommentar


      #3
      AW: Versicherungsschutz in Ö

      Hallo Wolfgang,

      die mail habe ich erhalten und auch so gekennzeichnet. Der Text, den Du in meinem Namen zitierst stammt also nicht von mir. Bitte sei so nett und ändere das. Wirklich schlauer bin ich nach Deinem Beitrag allerdings immer noch nicht.

      Gruß,
      Michael

      P.S. : Ich konkretisiere die Frage und bitte den DHV um Antwort
      Sechs deutsche Gleitschirmflieger wollen im Oktober (09. -13.) ein Sicherheitstraining bei einer österreichischen Flugschule absolvieren. Können wir das bedenkenlos machen oder nicht?
      Zuletzt geändert von setup; 25.09.2008, 08:31.
      Wird der Ton im Forum netter,
      liegt es wohl am Hochdruckwetter...

      Kommentar


        #4
        AW: Versicherungsschutz in Ö

        Zitat von setup Beitrag anzeigen
        Wirklich schlauer bin ich nach Deinem Beitrag allerdings immer noch nicht.
        Nö Michael,

        wie denn auch, stochern doch kompetentere Leute wie wir zwei ebenso im Nebel herum.

        Das scheint einer der Vorzüge im Ösiland zu sein, daß man alles sooo viel lockerer angeht als in Old Germany. Behaupten immer, so auch öfters hier zu lesen, die Ösis selber.

        Wäre schön, an dieser Stelle noch einmal ein verbindliches Statement von Karl zu lesen.

        Danke!

        Gruß, WA
        Grüßle,
        Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

        Kommentar


          #5
          AW: Versicherungsschutz in Ö

          Hi!
          Ich habe jetzt recherchiert was die von der BUndesbehörde eigentlich von einem wollen,voilà:

          Antrag auf Eintragung
          § 7. (1) Der Antrag auf Eintragung eines Luftfahrzeuges in das Luftfahrzeugregister und auf
          Zuteilung eines Kennzeichens ist vom Luftfahrzeughalter einzubringen.
          (2) Der Antrag hat zu enthalten bzw. dem Antrag sind anzuschließen:
          1. Namen und Wohnsitz (Sitz) des Luftfahrzeughalters,
          2. Namen und Wohnsitz (Sitz) des Eigentümers,
          3. Urkunden, aus denen sich die Rechtstitel des Eigentümers ergeben, (?)
          4. Urkunden über die im § 16 Abs. 2 LFG bezeichneten Voraussetzungen hinsichtlich der
          Staatszugehörigkeit,
          5. Urkunden, aus denen sich die Halterschaft ergibt, wenn der Luftfahrzeughalter nicht
          selbst Eigentümer des Luftfahrzeuges ist,
          6. Urkunden, aus denen sich Namen und Wohnsitz (Sitz) des Herstellers ergeben; bei Erzeugnissen ausländischer Herkunft gegebenenfalls auch deren Bevollmächtigte in Österreich,
          7. Urkunden über die Art des Luftfahrzeuges, seine Type und Seriennummer,
          8. beim innergemeinschaftlichen Erwerb eines Luftfahrzeuges im Sinne des Art. 1 Abs. 8 Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663, in der Fassung BGBl. I Nr. 27/2004, eine
          Bestätigung des Finanzamtes gemäß Art. 27 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz 1994,
          9. Urkunden des Herstellerstaates, aus denen hervorgeht, dass das einzutragende Luftfahrzeug noch in keinem anderen Staat registriert war, oder Urkunden des in Betracht kommenden letzten Registerstaates, aus denen hervorgeht, dass das Luftfahrzeug nicht mehr in diesem Staat registriert ist (wie erkläre ich nun das denen von Gradient?, gibts dazu etwa noch eine tschechische Behörde!?!?) und
          10. Urkunden, aus denen hervorgeht, dass das einzutragende Luftfahrzeug den
          Bestimmungen der Zivilluftfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung 2005 (ZLZV 2005), (JAWOLL!!!)
          BGBl. II Nr. 425/2005, in der jeweils geltenden Fassung, entspricht.
          (3) Wird die Eintragung vor der Überstellung eines Luftfahrzeuges aus einem
          Mitgliedstaat der Gemeinschaft in das Bundesgebiet beantragt, so sind die im Abs. 2 Z 8
          bezeichneten Urkunden unmittelbar nach der Einfuhr des Luftfahrzeuges im Inland
          nachzureichen.
          (4) Mehrere Halter eines Luftfahrzeuges haben einen Bevollmächtigten im Inland zubestellen, der allein zur Stellung von Anträgen und zum Empfang von Zustellungen
          ermächtigt ist. Luftfahrzeughalter mit Wohnsitz bzw. Sitz außerhalb des Bundesgebietes
          haben einen Zustellbevollmächtigten im Inland zu bestellen.

          Möchte jemand einmal ausprobieren wie und ob das ganze Prozedere in der Praxis funktioniert?-Freiwillige vor!

          lg! Vera Polaschegg

          Kommentar


            #6
            AW: Versicherungsschutz in Ö

            Piloten mit DHV versichrung seit ihr weltweit versichert.

            Ich wüsste nicht das Österreich ein müsterprufsteller hat.

            Nova, u.s.w Piloten aus Österreich kann probleme haben wiel Sie ihre Müsterprufung machen in Deutschland.

            Hier um zu sehen alle hersteller wo die LTF und EN gleichzeitig geprüft sind.
            http://para-academy.eu/technikdatenbank/frontend.php

            Wird DHV versicherung eintreden wann LBA den LTF prüfung macht und nicht der DHV?

            Zität LBA: Ja - es nicht der DHV der versichert, sonder der deutsche Gerling-Konzern. Der DHV vermittelt die Versicherung nur. Die Versicherung zahlt wenn eine vom LBA anerkannte Prüfstelle eine LTF-konforme Prüfung durchgeführt hat - und das tun wir!


            Österreich piloten versichert ihr euch beim DHV einfach.
            Zuletzt geändert von cu2; 25.09.2008, 10:18.

            Kommentar


              #7
              AW: Versicherungsschutz in Ö

              Zitat von WA Beitrag anzeigen
              Wäre schön, an dieser Stelle noch einmal ein verbindliches Statement von Karl zu lesen.
              Der kann momentan wohl auch nur verbindlich versichern, dass er nicht weiss wie's dort weitergeht.

              Wär halt schon toll gewesen, wenn's keiner gemerkt hätte.
              Bisher lief doch alles ganz gut...
              Auch bei den Protektoren haben sich stets alle sicher gefühlt - und schliesslich ist das doch das wichtigste!

              Warum visualisiert sich bei mir bloss das Bild mit den drei Affen?

              Kommentar


                #8
                AW: Versicherungsschutz in Ö

                Hallo Vera

                Die Zulassung ist zwar ein Spießroutenlauf von Pontius zu Pilatus, aber leicht in 3 Monaten zu absolvierem :-)

                Die Kenzzeichenpflciht ist nur Moschis.
                Bei den TD´ms ist es ähnlich kompliziert.

                Aber: Das Interessiert uns insofern nicht: Weil: (ist jetzt keine Werbung)
                Die AXA Versicherung, bei der viele Ösis sind schreibt:

                Zulassung/Musterprüfung/Bauvorschriften: Grundsätzlich gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen über die erforderliche Lufttüchtigkeit eines Staates, in welchem das Flugsportgerät in Betrieb genommen wird. Es gelten die Auflagen in den AXA Versicherungsbedingungen auch dann als erfüllt, wenn die diesbezüglichen Erfordernisse am Standort der Halterschaft erfüllt sind, und/oder auch, wenn der Sicherheitsstandard einer EN Norm erfüllt wird.
                • Erlaubnis/Berechtigung/Fluglizenz: Grundsätzlich gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen über den erforderlichen Befähigungsnachweis. Im Zweifelsfalle gilt für den Versicherungsschutz die jeweils nationale Berechtigung des Piloten als ausreichend, sofern im Gastland die Erlaubnis nicht explizit versagt wird.
                • Eine formelle Anerkennung von Erlaubnissen/Berechtigungen/Zulassungen oder Musterprüfungen für HG/PG/FASCH sind im Flugsport unüblich und erscheinen somit für den Versicherungsschutz als nicht erforderlich.

                Also, der Versicherungssschutz ist gegeben.

                Was passieren kann, ist dass ich eine Verwaltungsstrafe bekomme:
                Aber: Versicheungsrecht steht über natinalem Recht- da sollte nix komme.

                Und wenn deoch: Dann wird die ganze Gaudi durchjudiziert. Weil dann muss sich mit dem sche... Hick Hack der in den letzten Jahren vom ÖeAeC (bzw Teilen davon) produziert wurde jemand auseinandersetzen... und davor werden sich diejenigen, dies angeht, hüten.

                LG Martin
                Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
                Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

                Kommentar


                  #9
                  AW: Versicherungsschutz in Ö

                  Zitat von cu2 Beitrag anzeigen
                  Die Versicherung zahlt wenn eine vom LBA anerkannte Prüfstelle eine LTF-konforme Prüfung durchgeführt hat - >und das tun wir!<


                  Österreich piloten versichert ihre euch beim DHV einfach.
                  Hallo Jay,

                  dann arbeitest du also für Gerling und wir dort Versicherten sind weltweit versichert. Richtig?!

                  Nun haben wir ja erfahren, daß wir alle in Österreich >Illegal<fliegen.

                  Nun vermute ich einfach, daß nach einem Crash die Polizei sehr akribisch den Schirm untersucht und sich vornehmlich die Plakette anschaut. (Selbst beobachtet in A.-buch nach einem Unfall) Natürlich fehlen dann sämtliche Ösi-Prüfstempel, wer hat die schon nach diesem ganzen Desaster welches gerade erst so richtig bekannt wird?

                  Also, da ich illegal im Ösi-Land fliege und der Schaden z.B. richtig hoch ist, wird mich die Versicherung mit Sicherheit in Regress nehmen odrr?

                  Zudem habe ich mich strafbar gemacht, nein, keine Ordnungswidrigkeit, weil ich ohne ausreichende Dokumente dort geflogen bin. Ich sehe schon, wer es genau nimmt und Rechtssicherheit wünscht, der darf tatsächlich nicht mehr, bis zur sicheren Entwarnung, in Österreich fliegen.

                  Gruß,WA

                  PS. Mein Dank nochmal an alle Querdenker, die im Sumpf stocherten und fündig wurden!
                  Grüßle,
                  Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Versicherungsschutz in Ö

                    Hi WA


                    Neues Foto, habe dich gar nicht erkannt.

                    Damit die Versicherung die Zahlung verweigern kann, bzw, Regress stellen, muss es einen kausalen zusammenhang mit der Nichtzulassung geben.
                    Unfallursache wird in den sältensten Fällen das fehlen einer Urkunde sein.
                    Das fällt (bei uns) in das Verwaltungsstrafrecht, aber ist nicht relevant für eine Versicherungsleistung.

                    Natürlich wird die Versicherung probieren dich einzuschüchtern, einen schön juristischdeutschen unverständlichen Brief scrhreiben, aber wir al mündig Bürger "dürfen" uns ja auch wehren.

                    Jeder Versicehrung, bzw jeder Sachbearbeiter ist generell angehalten nicht zu zahlen oder billigst zu vergleichen. Und wenn der dann droht dass es gar nix gibt, lassen sich die meisten weichklopfen. Bei den Versicherungen ist eh überall Feuer am Dach, - die haben verdammt viel Geld verspekuliert. (man munkelt von mehreren Hundert MIA €uros)

                    LG martin
                    Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
                    Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Versicherungsschutz in Ö

                      @WA

                      PS. Mein Dank nochmal an alle Querdenker, die im Sumpf stocherten und fündig wurden!
                      Es war also die letzten 20 Jahre nie ein Problem, in Österreich mit einem Luftsportgerät zu fliegen. Es hat sicher in diesen Jahren auch schon einen Haufen Piloten aus Deutschland gegeben, die in Österreich verunfallt sind und die trotzdem keine Schwierigkeiten mit ihrer Versicherung hatten. Und jetzt auf einmal wird etwas (vermeintlich) zu einem Problem, was noch nie eins war.
                      Und dafür bedankst du dich??
                      Gabs nicht mal in Österreich auch sowas wie eine Allgemeinverfügung? Da konnte man wirklich noch sagen "Felix Austria".
                      Abgesehen davon würde ich auch nicht jeder Interpretation einer Rechtslage oder einer Aussage glauben, die irgendwo im Netz steht.

                      Grüsse Ritch
                      Zuletzt geändert von Richard Brandl; 25.09.2008, 11:34.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Versicherungsschutz in Ö

                        Zitat von Richard Brandl Beitrag anzeigen
                        Und dafür bedankst du dich??
                        Aber Ritsch,

                        ich bedankte mich nicht für das Entstehen eines Problems, das es das tut liegt ja wohl auf der Hand, sondern für den Einsatz von Leuten die uns aufwecken. Mein Verband ist da mehr am abwiegeln habe ich so den Eindruck.

                        Natürlich steht ein Haufen im Netz, aber Antworten von Versicherern oder die vom OeAeC darf man doch Glauben schenken.

                        Zitat:
                        >In den letzten 20 Jahren<

                        ..........was heißt das schon!?

                        Seit der Kündigung der Zusammenarbeit zwischen DHV/OeAeC hat sich einiges in Österreich gravierend verändert, welches beide Seiten noch gar nicht richtig überblicken, habe ich den Eindruck. Jedenfalls haben die Ösis gemerkt, daß in den letzten 20 Jahren rechtlich einiges im Argen lag.

                        Nun haben wir das Problem, z.B. Versicherung/Legalität und wenn ich mir die Rückmeldungen so mancher Versicherer anschaue, ist unser aller Sorge mehr als begründet.

                        Z.B. dieses

                        Zitat:
                        >2008-08-24

                        Hier die Rechtslage zum Flugverbot in Österreich für Ausländer.

                        Die österreichischen Rechtsnormen gelten in Österreich natürlich auch für Ausländer.

                        Für Ausländer und natürlich auch deutsche Piloten mit vom DHV geprüften Geräten gilt folgendes:

                        Selbst wenn man annehmen würde, dass ausländische Geräte in Österreich ohne Stückprüfung und ohne Stückprüfplakette betrieben werden dürfen, so benötigen sie jedenfalls für ihr Gerät zum Betrieb in Österreich eine vom Österr. Aeroclub FAA anerkannte ausländische Musterprüfung und einen dazu vom Österr. Aeroclub FAA ausgestellten Musteranerkennungsschein.

                        Diese Anerkennung ausländischer Musterprüfungen ist auch gemäß der Übertragungsverordnung § 1 Z 15 vorgeschrieben und vom Österr. Aeroclub ist bei Anerkennung der ausländischen Musterprüfung ein Musteranerkennungsschein auszustellen.

                        Die bis 2008-07-01 ausgestellten Musteranerkennungsscheine wurden jedoch vom rechtswidrig installierten und deshalb auf Drängen des BMVIT aufgelösten DHV/OeAeC Technikreferat ausgestellt und nicht vom Österreichischen Aeroclub FAA - sie sind daher ungültig.

                        Dass die vom DHV/OeAeC-Technikreferat ausgestellten Musteranerkennungsscheine von einer "Nichtbehörde" ausgestellt und daher ungültig sind, geht auch aus dem Aufkündigungsschreiben des OeAeC-Präsidenten Roppert hervor.

                        Selbst wenn man sie dem Österr. Aeroclub FAA zurechnen würde bleiben sie dennoch ungültig, weil sie nicht die Mindesterfordernissse des § 18 AVG erfüllen. Sie sind absolut nichtig und ein rechtliches Nullum.

                        Alle ausländischen Piloten mit Geräten die nur eine vom DHV/OeAeC Technikreferat ausgestellten Musteranerkennungsschein aufweisen dürfen daher in Österreich mit diesen Geräten nicht fliegen. <

                        oder das hier, hatten wir weiter oben schon!

                        Zitat:
                        >Dr. Schmautzer bestätigt Flugverbot!<

                        auch interssant:

                        Zitat:
                        >Die AXA-Versicherung, beruft sich ebenfalls auf ihre Versicherungsbedingungen, aus denen in § 4 Punkt 1.1. und 1.3. eindeutig hervorgeht, dass Versicherungsschutz ohne (im jeweiligen Land) gültige Lizenz oder Gerätezulassung ausgeschlossen ist, was ebenfalls bedeutet, dass der Geschädigte zwar seinen Schaden ersetzt bekommt, die Versicherung aber Regressforderung an den Versicherten stellen kann.<

                        kleiner Lichtblick:

                        Zitat:
                        >Die Gerling Versicherung (nur für DHV-Mitglieder), bietet den weltweit besten Versicherungsschutz, weil in den Versicherungsbedingungen vereinbart ist, dass eine ungültige Lizenz oder ungültige Gerätezulassung nur bei Kausalität zu Regressforderungen führen kann. <

                        So gesehen Ritsch, kanns´t dich zurücklehnen. Aber wer sagt mir denn, ob nicht auch Gerling in einem großen Schadenfall diese Kausalität herbei klagt?

                        Auf jeden Fall haben wir mitlerweilen ein Problem mit Österreich und das muß gelöst werden und wenn es nicht die besagten Querdenker gäbe, würden wir alle noch friedlich weiterschlafen und dafür habe ich mich bedankt, nicht mehr und nicht weniger.

                        Gruß, WA
                        Zuletzt geändert von WA; 25.09.2008, 13:20. Grund: Absätze als Zitat hervorgehoben
                        Grüßle,
                        Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Versicherungsschutz in Ö

                          Leck ............................... Ich zahle denn lieber kein versicherung - Ich bin der versicherungselbst und wenn was überhaupt passiert wird ich selbst bezahlen.

                          Ich wird auch jetzt EN schirme fleigen. na na na!

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                            #14
                            AW: Versicherungsschutz in Ö

                            Also jetzt oute ich mich auch mal als Querdenker.

                            Generell haben wir hier in Ö eine andere Luft als in D. In diesem Medium bewegen wir uns ja.
                            Deswegen brauche wir in Ö ja auch eine eigene Zulassung.

                            Wenn ihr aus D also in Ö "legal" fliegen wollt, könnt ihr dass wenn:
                            Es eine Luftströumung aus NO gibt in Voararlberg, Tirol, und Teilen Oberösterreich, Salzburg und Kärnten.
                            Bei einer NW Ströung in Salzburg Oberösterreich, Kärnten, Teilen der Steiermark, Wien, Niederösterreich und Burgenland.

                            Wünschenswert wäre als eine No oder NW Strömung, die euch deutsche Luft nach Ö bringt,
                            und dann eine Omega Wetterlage mit Hoch über den Zentralalpen, die dieses Luftpaket einsperrt und legal fliegbar macht....

                            Für NW Wetterlagen würde ich euch eine ca. 700km lange Lufttrocknungsanlage entlang euerer SW-NW Grenze zu den Nachbarländern vorschlagen, damit ihr dann bei uns nicht im Regen fliegt.
                            Bei Einer NO Wetterlage eben das Pendant dazu, aber inkl. Wäremetauscher...

                            In Zukaunft wird es dann bei den DHV Lehrviedeos heißen. auch wenn der Himmel manchmal noch so schönes Wetter vortäuscht, läuern überall versteckte Gefahren. vermeide das fliegen bei tubulenten Wetterlagen, bei Wetterlagen mit Thermik, bei Föhn, bei pseudostabilen präfrontalen Frontvorläufer Zirrenssquallines und absolutes Flugverbot in Ö bei S, SW + SO Wetterlagen.

                            *** Die Zeit hatte ich***

                            LG Martin
                            Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
                            Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

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                              #15
                              AW: Versicherungsschutz in Ö

                              @ Martin

                              ;-)))


                              aber ernsthaft:

                              Mannomann, was wird da wieder mal im Nebel herumgestochert... Da gibt es also ein mail, in der behauptet wird, dass das Fliegen für Deutsche im Ösiland illegal sei, wenn das Fluggerät nicht ausdrücklich östereichisch mustergepfrüft ist. Hmm, von wem stammt diese mail? Vom österreichischen Verband, also vom OeAeC? oder vom österreichischen Luftfahrtbundesamt? oder von wem(...ist rhetorisch gemeint)?

                              Also solange ich hier nur irgendwelche Spekulationen, Vermutungen oder Interpretationen lese, ist das ganze für mich absolut irrelevant.

                              Ich hätte halt gerne eine verbindliche Stellungnahme von den zuständigen Stellen, insofern muss ich Richard Brandl schon recht geben. Und es wäre sicherlich auch angebracht, wenn der DHV sich hierzu mal äußern würde (und damit meine ich nicht die Interpretation von meinem Namensvetter...)

                              Gruß
                              Richard
                              Alles was wir vom Leben mitnehmen, ist das was wir gelebt haben (Brasilianisches Sprichwort)

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