AW: Gütesiegelzwang in Österreich fällt - endlich Schweizer Modell
Hallo zusammen,
wir hatten zu dem Thema schon einen Thread:
http://forum.dhv.de/showthread.php?p=215683.
Gestern hat endlich dieser Termin im Ministerium in Wien stattgefunden, bei dem die Weichen gestellt wurden.
Dabei hat sich, wie Willi Stocker schreibt, ergeben, dass das Ministerium tatsächlich unseren Vorschlägen folgen will.
Bissl präziser formuliert, folgende Maßnahmen sind geplant:
1.
Bei nichtmotorisierten HG/PG (und Fallschirmen) wird es keine luftfahrtbehördlichen Prüfungen mehr geben, auch nicht bei den gewerblichen.
Anstelle der Muster- und Stückprüfung bestätigt der Hersteller, dass die für die Lufttüchtigkeit anwendbaren Standards erfüllt sind.
Für den Weiterbestand der Lufttüchtigkeit ist der Halter verantwortlich, der dafür Sorge zu tragen hat, dass die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen von entsprechend geschulten Personen gemäß den Angaben des Herstellers vorgenommen werden.
Die Betriebsgenehmigungen fallen ersatzlos weg.
2.
Auch bei den motorisierten HG/PG trifft das in Ziffer 1 gesagte zu, darüber hinaus ist jedoch vor der erstmaligen Verwendung in Österreich eine Erstverwendungsprüfung durch den ÖAeC durchzuführen, danach alle zwei Jahre eine ÖAeC-Nachprüfung.
Die Definition von ein- und zweisitzigen mot. HG/PG wird mit der deutschen Definition weitgehend harmonisiert, d.h. Leergewicht 120kg, Räder im Sinne einer Start- und Landehilfe sind erlaubt, der Flügel des zu motorisierenden HG/PG alleine muss fußstartfähig sein.
Noch ist die Änderung aber nicht umgesetzt; "Umsetzung im Frühjahr 2009" heißt frühestens April, würde ich sagen.
Viele Grüße
Martin
Hallo zusammen,
wir hatten zu dem Thema schon einen Thread:
http://forum.dhv.de/showthread.php?p=215683.
Gestern hat endlich dieser Termin im Ministerium in Wien stattgefunden, bei dem die Weichen gestellt wurden.
Dabei hat sich, wie Willi Stocker schreibt, ergeben, dass das Ministerium tatsächlich unseren Vorschlägen folgen will.
Bissl präziser formuliert, folgende Maßnahmen sind geplant:
1.
Bei nichtmotorisierten HG/PG (und Fallschirmen) wird es keine luftfahrtbehördlichen Prüfungen mehr geben, auch nicht bei den gewerblichen.
Anstelle der Muster- und Stückprüfung bestätigt der Hersteller, dass die für die Lufttüchtigkeit anwendbaren Standards erfüllt sind.
Für den Weiterbestand der Lufttüchtigkeit ist der Halter verantwortlich, der dafür Sorge zu tragen hat, dass die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen von entsprechend geschulten Personen gemäß den Angaben des Herstellers vorgenommen werden.
Die Betriebsgenehmigungen fallen ersatzlos weg.
2.
Auch bei den motorisierten HG/PG trifft das in Ziffer 1 gesagte zu, darüber hinaus ist jedoch vor der erstmaligen Verwendung in Österreich eine Erstverwendungsprüfung durch den ÖAeC durchzuführen, danach alle zwei Jahre eine ÖAeC-Nachprüfung.
Die Definition von ein- und zweisitzigen mot. HG/PG wird mit der deutschen Definition weitgehend harmonisiert, d.h. Leergewicht 120kg, Räder im Sinne einer Start- und Landehilfe sind erlaubt, der Flügel des zu motorisierenden HG/PG alleine muss fußstartfähig sein.
Noch ist die Änderung aber nicht umgesetzt; "Umsetzung im Frühjahr 2009" heißt frühestens April, würde ich sagen.
Viele Grüße
Martin
Kommentar