- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eventuell andere auch so gegangen ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Eventuell andere auch so gegangen ?

    Eigentlich müßtest Du außer der BLZ/Nr. noch einen Namen haben. Ich meine mich zu erinnern, daß zumindest *noch* der Name bei Überweisungen auch mit angegeben und geprüft werden muß und sich da erst in Zukunft was ändern sollte. Google mal nach dem Namen. Ungefähren Ort weißte ja über die BLZ.
    Ansonsten ist u.U. auch über die E-Mailadresse was herauszufinden, je nachdem, was für eine das war. War es eine Provider-emailadresse oder ein Freemailer (schlechter)?

    Ansonsten denke ich, daß Du wegen Datenschutzgründen wohl in der Tat nur via Strafanzeige an die Adresse des Bankkontoinhabers/Emailinhabers gelangen kannst. Kann sogar gut sein, daß da noch Akteneinsicht via Anwalt nötig ist.
    Wenn es piept - eindrehen...

    Kommentar


      #17
      AW: Eventuell andere auch so gegangen ?

      Hallo mas,
      klar hab ich auch noch nen Namen,
      Aber es ist ein Allerweltsname und die Mailadresse ist bei gmx....

      Also bleibt wohl nur der Weg zu den Freunden und Helfern...

      Sven

      Kommentar


        #18
        AW: Eventuell andere auch so gegangen ?

        Zitat von Segelohr Beitrag anzeigen
        Eine gebuchte Überweisung kann man nicht rückgängig machen !
        Das funktioniert nur bei Lastschriften (aufgrund einer Einzugsermächtigung)
        Stimmt. Überweisungen lassen sich nur zurückrufen bevor sie auf dem Konto des Empfängers verbucht sind.
        Der Besitzer des Kontos musste sich aber bei der Eröffnung mit PA oder RP legitimieren. In sofern lässt sich also zweifelsfrei nachvollziehen, wer der Empfänger ist/war.

        Gruss von nem Banker

        Kommentar


          #19
          AW: Eventuell andere auch so gegangen ?

          Zitat von mas- Beitrag anzeigen
          Ungefähren Ort weißte ja über die BLZ.
          Die BLZ sagt Dir bezüglich realem Wohnort der Person überhaupt nix. Ich hab auch noch ein Konto in NRW wohn' aber schon seit langem in Ba-Wü.

          Zitat von SVK Beitrag anzeigen
          Der Besitzer des Kontos musste sich aber bei der Eröffnung mit PA oder RP legitimieren. In sofern lässt sich also zweifelsfrei nachvollziehen, wer der Empfänger ist/war.
          Die Bankmitarbeiter werden Dir jedoch ohne Anwalt niemals persönliche Daten herausgeben. Warum auch? Da könnte ja jeder kommen.

          Eine Rückbuchung einer Überweisung ist in manchen Glücksfällen möglich, wenn man den Irrtum binnen 24 Stunden bei der eigenen Bank anmeldet, in der Regel aber nicht und schon gar nicht nach so langer Zeit. Wenn man ohne Sicherheiten hohe Geldbeträge auf ein fremdes Konto überweist ist es erstmal weg - leider.

          Ich spreche da aus eigener leidvoller Erfahrung und würde das nie wieder tun, denn selbst wenn Du einen Anwalt einschaltest ist es überhaupt nicht gesagt, daß der "Betrüger" zahlungsfähig ist und durchaus möglich daß Du dein Geld erstmal nicht wieder siehst. So ist es mir ergangen als ich einem Ebayer 175 EUR ohne Sicherheiten überwiesen habe. Es kam weder Ware noch meldete er sich auf Emails zurück. Die angegebene Adresse bei Ebay stimmte natürlich auch nicht. Habe mittlerweile zwar Konteneinsicht bei dem Typen gehabt und seine wirkliche Adresse und bin mithilfe meines Anwaltes alle möglichen Schritte gegangen, sodaß ich mich schlussendlich mit meiner Forderung in die Gläubigerliste habe eintragen lassen, aber ob ich das Geld jemals wiedersehe? Der Typ hat immer noch über 36000 EUR Schulden.

          Ich muß mich einigen Vorrednern anschliessen: Ich würde so schnell wie möglich Anzeige erstatten und mich an einen Anwalt wenden, falls Du Rechtschutz hast. Alleine kommst Du leider auch nicht an seine echte Adresse heran, da müsste ein Anwalt eine Einwohnermeldeamtsanfrage machen und selbst dann ist noch nicht klar ob das die richtige Adresse ist, aber es ist eine Chance.

          Ich wünsche Dir daß Du mehr Glück hast als ich.

          Gruß,

          Sommerflieger
          Zuletzt geändert von Gast; 14.01.2009, 20:56.

          Kommentar


            #20
            AW: Eventuell andere auch so gegangen ?

            Sven

            Halte uns auf dem Laufenden. Du hast PN.

            Hans

            Kommentar


              #21
              AW: Eventuell andere auch so gegangen ?

              Das mit dem Anwalt, den man angeblich braucht, ist übrigens ein Märchen...

              Du kannst jederzeit die Adresse beim Einwohnermeldeamt erfragen, wenn Du ein "berechtigtes Interesse" glaubhaft machen kannst. Jedes Inkassobüro macht nix anderes als nur das. Das Amt wird Dir allerdings eine Bearbeitungsgebühr berechnen.

              Problem: An welches Einwohnermeldeamt sollst Du Dich wenden? Wenn mehrere in Frage kommen, könnte es teuer werden.

              Wenn Du die Adresse allerdings einmal hast, kannst Du mahnen und anschließend den Mahnbescheid selbst erstelen und zustellen lassen (dies macht ein Gericht ohne Prüfung der Sachlage). Widerspricht der Schuldner nicht (rechtzeitig), wird die Forderung damit anerkannt und Du kannst den Gerichtsvollzieher vorbeischicken...

              In jedem Fall aber mußt Du zunächst für alle Kosten selbst aufkommen. Hier scheiden sich immer die Geister. Die Frage ist immer, ob man schlechtem Geld gutes hinterherwerfen soll...

              Viel Erfolg.

              Kommentar


                #22
                AW: Eventuell andere auch so gegangen ?

                Tja, Allerweltsnamen + keine Adresse heißt leider auch via Einwohnermeldeamt geht gar nix. Die Adresse hat nur die Bank, und die darf sie nicht so ohne weiteres rausgeben.

                Dann bleibt nur noch der hochoffizielle und langwierige Weg. Immerhin, die Anzeige kostet erst mal nix und die Akteneinsicht bei der Polizei läßt sich noch halbwegs kostengünstig via Anwalt regeln, wenn nötig. Alles weitere ist dann Abwegungs- und Glückssache, weil dann kann es unökonomisch werden.

                Also dann mal viel Glück.
                Wenn es piept - eindrehen...

                Kommentar


                  #23
                  AW: Eventuell andere auch so gegangen ?

                  Betrachte es als Lehrgeld für Deine "Blauäugigkeit",Du kannst zwar Anzeige wegen Verdacht der Unterschlagung bzw. Betrug erstatten,
                  Anwalt einschalten,Mahnverfahren einleiten.

                  Oder Dir ein anderes Gerät kaufen und das ganze unter Ulk verbuchen.

                  Dürfte auch blliger sein und Du sparst Zeit,Energie und Kosten um Deinen Ärger und Frust über Dich selbst und Deine "Leichtgläubigkeit" zu rehabilitieren.

                  kleiner Tipp:

                  Das nächste Mal besser per NN schicken lassen,auch wenn Du immer nur an das Gute im Menschen glaubst

                  Gruss Alex,
                  der auch schon Lehrgeld bezahlt hat.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Eventuell andere auch so gegangen ?

                    Hallo Alex,
                    sorry, bitte net falsch verstehn, aber es unter Lehrgeld abtun werde ich es bestimmt nicht.

                    Ich frage mich, wo wir hinkämen, wenn selbst Beträge weit im 3 stelligen Eurobereich üblicherweise als Lehrgeld bezahlt würden.
                    Das motiviert doch Menschen die bewusst betrügen wollen umso mehr.

                    Sorry, aber so blöd es sich anhört : ich werde Anzeige erstatten und ggfs Anwalt einschalten.
                    Nein ich bin nicht streitsüchtig und ja, ich habe eine RSV.

                    Sven

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Eventuell andere auch so gegangen ?

                      Hallo Sven,
                      na endlich, die Strafanzeige hättest schon vor Wochen stellen sollen. Dass vor der Zahlung der eMailkontakt reibungslos lief und er seit der Zahlung abgerissen ist, spricht doch eine eindeutige Sprache. Im übrigen brauchst für die Strafanzeige ohnehin keinen Rechtsschutz. Dass Dich Deine Rechtsschutzversicherung dann beim Zurückholen Deines Geldes unterstützt - Du wirst da wohl ein Mahn- und Beitreibungsverfahren einleiten müssen - glaub ich nicht. Genauso wenig glaube ich, dass Du Dein Geld wieder siehst, da Dein werter Geschäftspartner kein Geld haben und/oder so verschuldet sein wird, dass da nichts zu holen ist. Vielleicht lebt er ja gerade von solchen "Ulks". Der Tipp von Alex, einen Betrug, bei dem es um einen dreistelligen Eurobetrag geht, als Lehrgeld zu verbuchen, ist zumindest dummschwätzerisch.
                      Grüße
                      Erich

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Eventuell andere auch so gegangen ?

                        Zitat von Maiswalker Beitrag anzeigen
                        Dass Dich Deine Rechtsschutzversicherung dann beim Zurückholen Deines Geldes unterstützt - Du wirst da wohl ein Mahn- und Beitreibungsverfahren einleiten müssen - glaub ich nicht.
                        Nur Mut, also meine RSV hat anstandslos alles bezahlt von der ersten Mahnung mithilfe des Anwalts bis zur Anmeldung zur Insolvenztabelle des Schuldners! Und das war keine besondere - halt die günstigste, die es gab.

                        Zitat von Maiswalker Beitrag anzeigen
                        Genauso wenig glaube ich, dass Du Dein Geld wieder siehst, da Dein werter Geschäftspartner kein Geld haben und/oder so verschuldet sein wird, dass da nichts zu holen ist. Vielleicht lebt er ja gerade von solchen "Ulks".
                        Deswegen finde ich es umso wichtiger, daß man auf jeden Fall Anzeige erstattet, dann wird er nämlich irgendwann nicht mehr davon "leben" können sondern wird im besten Fall als Betrüger verurteilt und ist damit vorbestraft. Ich glaube danach überlegt man es sich zweimal ob man so weitermacht oder ob man beim nächsten Urteil lieber in den Knast geht...

                        Viel Glück,

                        Sommerflieger
                        Zuletzt geändert von Gast; 15.01.2009, 09:29.

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Eventuell andere auch so gegangen ?

                          @ SvenT

                          Deine Rechtsschutzversicherung zahlt Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Strafanzeige nicht ! Aber die Geschichte wirst Du leicht selbst formlos zu Papier bringen können. Oder Du gehtst zur Polize und lässt sie schreiben ....

                          Die Streitigkeit um den Kaufvertrag muss sie übernehmen, wenn zum Zeitpunkt des Kaufes die Versicherung bestand.

                          Strafanzeigen helfen gelegentlich. Erst gestern musste eine Schuldnerin von mir 3 Monate Haft auf Bewährung schlucken, mit der Auflage mir mein Geld zu bezahlen .... da es nur um € 500,00 ging habe ich Hoffnung mein Geld auch zu sehen. Kein Mensch wird sich 3 Monate ins Gefängnis setzen wegen einem Betraug unter € 1.000,00.

                          zur berechtigten Befürchtung von Maiswalker:
                          Soweit der Schuldner Pleite war, Dich betrogen hat und das im Strafverfahren festgestellt wird, hättest Du im Insolvenzverfahren die Möglichkeit die Sache als Forderung aus unerlaubter Handlung anzumelden. Das bedeutet, dass Deine Forderung im Insolvenzverfahren nicht unter ging, nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wird und Du nach 6 Jahren einen bis auf Deine Forderung schuldenfreien Schuldner hast ....

                          Gruß
                          Jörg
                          Zuletzt geändert von JörgE; 15.01.2009, 10:15. Grund: Ergänzung

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Eventuell andere auch so gegangen ?

                            Zitat von Maiswalker Beitrag anzeigen
                            Genauso wenig glaube ich, dass Du Dein Geld wieder siehst, da Dein werter Geschäftspartner kein Geld haben und/oder so verschuldet sein wird, dass da nichts zu holen ist.

                            Der Tipp von Alex, einen Betrug, bei dem es um einen dreistelligen Eurobetrag geht, als Lehrgeld zu verbuchen, ist zumindest dummschwätzerisch.
                            Grüße
                            Erich
                            Wo ist denn da der Unterschied,letzeres gilt wohl eher für Dich

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Eventuell andere auch so gegangen ?

                              Hi SvenT,

                              hört sich vielleicht dämlich an, aber frag doch mal bei Firmen nach die häufiger dem Geld hinterherspringen müssen, die haben da teils sehr gute Erfolge.

                              Gruß Moses


                              P.s.Es gibt absolut legale Mittel solche Leute in die Schranken zu weisen!

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Eventuell andere auch so gegangen ?

                                Zitat von SvenT Beitrag anzeigen
                                Hallo Alex,
                                Ich frage mich, wo wir hinkämen, wenn selbst Beträge weit im 3 stelligen Eurobereich üblicherweise als Lehrgeld bezahlt würden.
                                Das motiviert doch Menschen die bewusst betrügen wollen umso mehr.
                                Sven
                                Zum betrügen gehören immer zwei,Du überweist das Geld ins Nirwana und dann fällt Dir auf dass das nicht richtig war.

                                Für ein Mahnverfahren sind Fristen einzuhalten,dazu brauchts eine Anschrift.Ausserdem wer sagt das es Betrug ist,da können viele Faktoren eine Rolle spielen denn es gibt ja bekanntkich drei Seiten,eine die Du siehst,eine die Er sieht,und eine die Ihr beide nicht seht.
                                vVlt. ist er ja gar nicht pleite oder betrügt,sondern Krank oder abgestürzt oder im Ausland,und hat es zeitlich nicht mehr geschafft sich darum zu kümmern....oder oder oder.



                                Mit NN wäre das nicht passiert,der Fehler liegt eindeutig bei Dir.

                                und nun.....

                                Gruss Alex

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X