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"Herstellerselbstzertifizierung" durch die Hintertür

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    #16
    AW: "Herstellerselbstzertifizierung" durch die Hintertür

    Hallo Michael und alle anderen...

    Nachdem das der karl ja im Artikel geschrieben hat, ist die Information ja da....

    Wir als Piloten haben die Pflicht uns zu Informieren. Nachdem das ganze sehr undurchsichtig ist, wende ich mich eben an Leute die das hauptberuflich machen und Ahnung davon haben (sollten). Sprich an den verkäufer/Fluglehrer meines Vertrauens....

    In Ö (In D sicher auch) hat jeder Bürger die Pflicht sich zu Informieren. Beu uns in Ö am Land gibt es z.b. die Amtstafel - meistens beim Gemeindeamt- da wird alles zugänglich gemacht was für mich als Recht und Pflicht wichtig ist,.
    Als Pilot habe ich die Austrocntrol und den Aeroclub. Hier wird alles spezifische für die Fliegerei zugänglich gemacht...
    Und alles was zu meinem Material angeht, erklärt mir mein "Freundlicher" ganz genau, und ich darf auch Fragen stellen. Aber anscheinden kaufen die Leute ein GZ wenn der Verkäufer sagt, Jo siehst, des gibts a in Blau -Weiss, des passt zum Schirm udn jö schau, bei dem Retter sind die Bahnen abwechselnd rot und weiß- des muss a Ö Produkt sein...

    Ok das mit demm Scoo... ist schon viel... ansonsten beschränkt sich die ganze Gaudi bei den GZ meistens, dass ein Hersteller XY von einer Firma aus dem ehem. Osten oder einer Firma aus Italien (die auch im ehem Osten nähen lässt) eine "Bodenplatte" kauft und die dann mit eigenem Design, Beschlagsteilen und diversen Annähpunkten ausstattet... Viellicht gibts statt nem Zip einen Klett, ein Schlauferl kommt dazu, ein Neoprenstückerl rein, usw.. Vergleich mal die ganzen Gz am Startplatz... am besten vom Sitzbrett abwärts... du wirst viele Zwillinge treffen...

    Bei den Rettern wird auch fleißig kopiert, oder eben das ganze System unter neuem Namen verkauft... Hier macht für mich vorallem den Unterschied ob der Retter dort genäht wird, wo sich das Personal auskennt, wo jemand sitzt, der einen Einegkauften Stoff auch richtig erkennt, wo die Näherinnen wissen was sie da Nähen... Oder eben, ob ich mir mal schnell, weil ich den Plan habe, Stoffe besorge und dann 5000Stk in einer T-Shirt Fabrik machen lasse....

    Bei den Schirmen wirds schon schwieriger zu erkennen... Aber es gibt schon einige Punkt auf die ich schauen kann, ob ein Schirm jetzt "billig oder hochwertig" hergestellt ist... Ob das jetzt eine neue Eigenkonstruktion ist, oder eine schneller Trimm und Stabiloänderung, oder ein "Nachbau" (ja soll es geben) eines andern ist, das ist schwieriger...

    LG Martin
    Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
    Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

    Kommentar


      #17
      AW: "Herstellerselbstzertifizierung" durch die Hintertür

      Liebe Forumsgemeinde,

      hier werden ja bezüglich angeblicher „Selbstzertifizierungen“ ganz erhebliche Horrorszenarien aufgebaut. Urplötzlich gibt es nach diesen Darstellungen diese Form des „Zertifikatenerwerbs“ nicht nur in der EN, sondern wohl auch in der LTF?

      Nein – das geht so nicht – ist nie vorgesehen worden und findet so auch nicht statt. Das Zitat des Herstellers auf §12 LuftBo ist falsch wiedergegeben bzw. vollkommen missinterpretiert worden. Die LuftBo bezieht sich in dem zitierten Bereich auch nicht auf musterprüfpflichtiges, sondern auf musterzulassungspflichtiges Luftfahrtgerät und hat somit keine bzw. nur eine eingeschränkten Bestand in der Rechtsgestaltung im Bereich der Gleitschirmsysteme.

      Die LTF und die ihr zugrundeliegenden Vorschriften für Leichtes-Luftsportgerät (Gleitschirm, Fallschirm etc. )sieht verschiedene Stufen einer Musterprüfung vor, welche von den LBA anerkannten Prüfstellen angewendet werden könne.

      1. Der Normalfall ist die umfassende Musterprüfung, bei der das Muster in allen Punkten geprüft wird.

      2. Sollte der Hersteller im Nachhinein eine Änderung an seinem Produkt vorgenommen haben oder beabsichtigt dies zu tun, so kann eine ergänzende Musterprüfung durchgeführt werden. Dabei werden auf der Basis der vorausgegangenen umfassenden Musterprüfung nur noch die Punkte geprüft die durch die Änderung betroffen sind.

      3. Der letzte Fall ist die vereinfachte Musterprüfung. Dabei handelt es sich zum Beispiel um ein Produkt welches vorher bereits umfassend von Hersteller A zur Prüfung vorgestellt wurde und nun auch in baugleicher Weise durch Hersteller B mit dessen Markennamen vertrieben werden soll. Wenn 100% Baugleichheit im sicherheitsrelevanten Bereich vorliegt und dies auch nachgewiesen werden kann, wird die ursprüngliche Prüfung auf die neue angerechnet.

      In dem hier im Forum beschriebenen Fall handelt es sich nach meiner Einschätzung um eine Änderung im Bereich der ergänzenden Musterprüfung.
      Dabei gibt es zwei Stufen die es zu beachten gilt.

      5.2.3.1 Änderungen am Muster

      a. Kleine Änderungen durch den Hersteller
      Der Hersteller eines Artikels mit erteilter Musterprüfbescheinigung, darf kleine Änderungen am Muster (jegliche Änderung, die keinen Einfluß auf die Lufttüchtigkeit hat), ohne weitere Genehmigung durch die Prüfstelle vornehmen. In diesem Fall wird für das geänderte Luftsportgerät die ursprüngliche Gerätenummer beibehalten (für die Kennzeichnung kleiner Änderungen sollen die Teilenummern abgeändert oder ergänzt werden).
      Kleine Änderungen sind insbesondere Änderungen am Design. Der Hersteller eines Baumusters gibt kleine Änderungen unter Angabe der Gerätenummer, in Form einer Beschreibung der durchgeführten Änderung, ggf. unter Angabe der abgeänderten oder ergänzenden Teilenummer, zeitnah (innerhalb von 6 Monaten) der Prüfstelle, die die Musterprüfung erteilt hat, zur Kenntnis.

      b. Große Änderungen durch den Hersteller
      Jede Änderung am Muster durch den Hersteller, die so umfangreich ist, daß sie einen Einfluß auf die Lufttüchtigkeit hat, ist eine große Änderung. Vor der Durchführung einer solchen Änderung muß der Hersteller dem Artikel eine neue Muster- oder Baureihenbezeichnung zuweisen und die Prüfstelle mit einer Musterprüfung beauftragen.
      Große Änderungen sind insbesondere Änderungen im Materialbereich der Last- und Funktionskomponenten und Änderungen von Nahtausführungen und deren Verbindungen, die eine Schwächung oder eine nicht absehbare Veränderung des bereits mustergeprüften Baumusters bewirken und Änderungen der Größe.
      (LBA genehmigtes Prüfstellenhandbuch der Academy )


      Bei den kleinen Änderungen handelt es sich um Änderungen die in keiner anzunehmenden Form einen relevanten Einfluss auf die grundsätzliche Sicherheit des geprüften Gerätes hat.
      In den meisten Fällen sind das Designänderungen oder der gleichen. Dazu zählen auch kleine Änderungen im Handbuch oder der Checkanweisung.

      Die großen Änderungen betreffen alle Änderungen die sicherheitsrelavant sind bzw. sein können. Tuchwechsel, Leinenwechsel, Gewichtslasten etc.

      Der Unterschied beider Änderungen ist das Meldeverfahren des Herstellers an die Prüfstelle.
      Bei der kleinen Änderung muss innerhalb von 6 Monaten nach Änderung am Muster diese der Prüfstelle angezeigt werden.
      Wobei die große Änderung bereits vor der eigentlichen Änderung der Prüfstelle anzuzeigen ist und von dieser dann in das Verfahren der ergänzenden Prüfung überführt wird.

      Damit ist eigentlich alles klar, bis auf den Fall, dass die Meinung über den Umfang der Änderung zwischen Hersteller und Prüfstelle auseinander gehen. Für diesen Fall hat die Prüfstelle das letzte Wort.

      Wir haben grundsätzlich noch keine wirklich negativen Erfahrungen in diesem Bereich gemacht. Dem einen oder anderen Hersteller mussten wir das Verfahren zwar erst verdeutlichen, aber die unterschiedlichen Sichtweisen beruhten weitestens einfach nur auf Missverständnisse.
      Die Academy stelle alle kleinen Änderungen in der Bearbeitung Kostenfrei. Wir wollen das uns die Hersteller auch Kleinigkeiten melden und nicht wegen zu erwartender Extragebühren evtl. mal etwas „vergessen“ -
      In den meisten Fällen werden wir bereits im Vorfeld kontaktiert – man sucht den Rat der Prüfstelle um sich letztlich auch in der Haftungsfrage abzusichern.

      Von Selbstzertifizierung in der von Micha0065 beschriebenen Art und Weise kann überhaupt keine Rede sein - weder offen, noch durch die "Hintertüre" - und das gilt gleichermaßen für LTF, wie EN.

      Viele Grüße

      Guido Reusch
      Ltr. der Musterprüfstelle

      Kommentar


        #18
        AW: "Herstellerselbstzertifizierung" durch die Hintertür

        Hallo Zusammen,

        wir reden hier über Änderungen ohne Auswirkung auf die Lufttüchtigkeit!

        Das kritische daran ist, dass der Hersteller selbst beurteilt, ob sich eine Änderung auf die Lufttüchtigkeit seines Gerätes auswirkt oder nicht. Dies muss er durch interne Verfahren feststellen und im Falle eines Zweifels auch nachweisen, denn in der Stückprüfung bestätigt der Hersteller die Lufttüchtigkeit und die Übereinstimmung mit dem geprüften Muster.
        Diese Stückprüfung führt ebenfalls der Hersteller in eigener Verantwortung ohne genehmigungspflichtigen Betrieb oder genehmigungspflichtigen Verfahren durch.

        Wesentliche Grundlage für die Überwachung im Betrieb ist die Musterprüfung, auf deren Unterlagen und Dokumentationsmuster im Zweifelsfall zurückgegriffen werden kann. Dies ist im vorliegenden Fall, sowie bei zahlreichen Unfalluntersuchungen geschehen.

        Die Musterprüfung stellt sicher, dass jedes Muster, bevor es in den Betrieb geht, von einer unabhängigen Prüfstelle gemäß den Lufttüchtigkeitsforderungen geprüft wird und dass dort eine Dokumentation über die Mustereigenschaften vorliegt.

        Den Schluss, dass diese Regelung auch einer kompletten Freigabe zur Herstellerselbstzertifizierung gleich komme, teilen wir nicht. Durch die heutige Regelung ist eine Musterprüfung und Musterdokumentation bei einer unabhängigen und von einer Behörde anerkannten Prüfstelle vorgeschrieben. Bei Überprüfungen kann so rasch festgestellt werden, ob und welche Abweichungen vom geprüften Muster vorliegen und eine entsprechende Reaktion erfolgen, die für lufttüchtige Geräte sorgt.
        Die Annahme, "eine Reihe von kleinen Änderungen kann durchgeführt werden" ist zwar richtig aber nur insofern, als jede einzelne und auch die Summe aller Änderungen keinen Einfluss auf die Lufttüchtigkeit haben dürfen.
        Hannes Weininger
        DHV-Musterprüfstelle

        Kommentar


          #19
          AW: "Herstellerselbstzertifizierung" durch die Hintertür

          Liebe Prüfstellen,

          mag schon sein, dass die Praxis (heute noch) nicht so ist, wie sie unter konsequenter Anwendung des gegebenen rechtlichen Rahmens möglich zu sein scheint. LuftBo, LuftGerPV und LuftVZO findet man im Internet. Da kann jeder selbst mal nachlesen.

          Die Aussagen der Beteiligten (DHV und Hersteller) waren mir gegenüber so eindeutig, dass für mich kein Zweifel bestand, dass sie richtig und stimmig sind. Zumal auch die Lektüre der entsprechenden Paragraphen nichts Gegenteiliges ergab.

          Damit Ihr das nachvollziehen könnt, fasse ich das ganze noch einmal chronologisch zusammen, mit einigen wörtlichen Zitaten (alles kursiv geschrieben) des Herstellers und des DHV. Ob ich da im Vorfeld etwas falsch widergegeben habe, mag jeder selbst beurteilen. Ganz wesentliche Aussagen habe ich farblich unterlegt.

          0. Ein Pilot stellt im DHV-Forum eine Frage wegen eines modifizierten Bauteils und erhält keine klare Antwort. Einige weitere betroffene Piloten fangen im Hintergrund eine heftige Diskussion an.

          1. Ich kontaktiere den DHV (nicht öffentlich), weil die Piloten nicht zufrieden sind, wie mit augenscheinlich recht großen Veränderungen an einem Protektor umgegangen wird und wie der DHV und der Hersteller darauf reagieren, wenn man nachfragt.

          2. Die DHV Technik schreibt mir unter anderem:
          Wie ich bereits auch im Forum und diversen e-mails geschrieben habe, ist der abgeschnittene Scooter nicht DHV mustergeprüft. Liefert der Hersteller, ein nicht geprüftes Produkt aus, so übernimmt er hiermit die Verantwortung.

          3. Die DHV Technik schreibt mir unter anderem:
          es gibt nahezu bei allen Herstellern und deren Produkten Abweichungen zum mustergeprüften Zustand, die der Hersteller wissentlich abgeändert hat und die er verantwortet >> abweichende Leinenlägen zum Luftsortgerätekennblatt beim Gleitschirm , Abänderungen von Vernähungstechniken/Materialauswahl, Picheinstellungen etc.

          4. Der Hersteller schreibt mir unter Anderem:
          Die abgeschnittene Scooterspitze sieht zwar rein optisch nach einer großen Änderung aus, in Bezug auf die Sicherheit des Protektors handelt es sich beim abgeschnittenen Scooter eindeutig um eine kleine Änderung nach Luft-BO §12.
          ...
          Gemäß dieser Bestimmung darf ein Hersteller auch ohne Einbeziehung der Prüfstelle auf eigene Verantwortung Änderungen durchführen wenn die Lufttüchtigkeit des Produkts nicht gefährdet ist. Weder ich noch der DHV haben deshalb einen Regelverstoß begangen.
          ...
          Es gibt andere Fälle wo die Änderung optisch selbst für einen Fachmann der Prüfstelle kaum zu erkennen ist aber enorme Auswirkungen für die Lufttüchtigkeit hat. Die letzte Verantwortung liegt deshalb ohnehin beim Hersteller.
          ...
          Im Übrigen: Das LBA hat die Tendenz sich von der ausufernden deutschen Regelwut und dem dadurch entstehenden Hickhack dadurch zu entledigen, dass es dem Verkehrsministerium empfiehlt die Sportfliegerei gänzlich freizugeben.


          5. Nachdem ich die entsprechenden Passagen der LuftBo studiert habe, frage ich beim DHV nach, wie denn das "festgelegte Änderungsverfahren" sei, von dem ich vermutet hatte, der DHV hätte es irgendwo dokumentiert.

          6. Der Leiter der DHV Technik antwortet wie folgt:
          "diese Änderungsverfahren legt für Luftsportgeräte der Hersteller fest. Es gibt bei Luftsportgeräten keine genehmigungspflichtigen Instandhaltungsbetriebe. Zuständige Stelle für die Prüfung der Lufttüchtigkeit im Sinne der LuftGerPV ist der Hersteller. Siehe: LuftGerPV § 2 Satz 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 4 LuftVZO."

          Es scheint den Indizien nach auch so zu sein, dass der Hersteller zumindest in diesem Fall eben nicht zeitnah die Prüfstelle informiert hat, wie es z.B. das Academy-Handbuch vorschreibt. Zumindest schrieb mir der DHV Mitte Februar auf meine Anfrage hin, er hätte "in den letzten Wochen" mehrmals mit dem Hersteller gesprochen und man habe "vor Wochen" einen Vergleichstest vorgeschlagen. Scheinbar ausgelöst durch die Anfrage im DHV-Forum kurz vor Weihnachten.

          Es gibt außerdem mindestens ein Rettungsgerät, bei dem ich massiv den Verdacht habe, dass nach der Prüfung Materialien geändert wurden. Aber das geht mich ja nichts an und ist bestimmt alles ordnungsgemäß gelaufen.

          Ein abschließender Kommentar zur "kleinen Änderung" an dem Protektor:
          Mindestens eine Versicherungsgesellschaft teilt nicht die Einschätzung, dass die Angelegenheit nach dem nachträglich durchgeführten inoffiziellen Vergleichstest in trockenen Tüchern ist und rät nach wie vor davon ab, mit dem entsprechenden Gurtzeug zu fliegen.

          Aber ich habe das sicherlich nur falsch verstanden und in Wirklichkeit ist alles bestens, wie immer. Wahrscheinlich muss man das erst alles mal von einem Anwalt prüfen lassen, um wirklich Gewissheit zu haben.

          Ich möchte nur noch hinzu fügen, dass ich grundsätzlich kein Problem damit habe, dass ein Hersteller Verantwortung übernimmt und über bestimmte Änderungen selbst entscheidet. Ich finde das durchaus OK, bin aber der Meinung dass die Piloten darüber Bescheid wissen sollten.

          Und nun können wir ja wieder zur Tagesordnung übergehen. Ist ja eh alles in bester Ordnung.


          Gruß, Michael
          Zuletzt geändert von Micha0365; 25.03.2009, 22:42.
          ----
          Reine Privatmeinung ohne Zusatz von Konservierungsmitteln und Farbstoffen.
          100% biologisch abbaubar.

          Kommentar


            #20
            AW: "Herstellerselbstzertifizierung" durch die Hintertür

            Zitat von Micha0365 Beitrag anzeigen
            Ich möchte nur noch hinzu fügen, dass ich grundsätzlich kein Problem damit habe, dass ein Hersteller Verantwortung übernimmt und über bestimmte Änderungen selbst entscheidet. Ich finde das durchaus OK, bin aber der Meinung dass die Piloten darüber Bescheid wissen sollten.
            Danke für diese Zusammenfassung.
            Auch ich hätte kein größeres Problem damit, daß ein Hersteller Verantwortung übernimmt.
            Die zwingende Voraussetzung dafür ist allerdings eine ausreichende monetäre Absicherung der eventuell zu erwartenden Regressforderungen von Geschädigten, Versicherungsgesellschaften und auch die Versorgung der Nachkommen sollte nicht zu kurz kommen.
            Nix mit:" Ich habe kein Geld mehr, mache den Laden dicht und eben mal einen neuen Laden auf, heißt dann halt anders.
            Da würde ich es dann mit der Bibel und nicht mehr mit dem GG, auf dessen Boden ich normalerweise stehe, halten.
            Auge um Auge!

            Kommentar


              #21
              AW: "Herstellerselbstzertifizierung" durch die Hintertür

              Zitat von xyon Beitrag anzeigen
              Da würde ich es dann mit der Bibel und nicht mehr mit dem GG, auf dessen Boden ich normalerweise stehe, halten.
              Auge um Auge!
              Pah! Altes Testament - wie rückständig.
              Du sollst auch die andere Wange hinhalten!

              Phil
              ------------------------
              http://www.youtube.com/user/philflieger

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                #22
                AW: "Herstellerselbstzertifizierung" durch die Hintertür

                Als ich den ersten Beitrag von Micha0365 las, hatte ich das sichere Gefühl, einen Absatz aus einem Krimi zu lesen, der heißen könnte: "Wie umgehe ich eine Gesetzesvorschrift".
                Die Frage, die sich mir aufdrängte, ist, lese ich nun einen "Kriminal-Roman" oder lese ich eine "Tatsachenbericht"?

                In den weiteren Beiträgen von "Sicherheit" und " Guido Reusch, Ltr. der Musterprüfstelle" wird dann klargestellt, ich habe einen "Roman" gelesen.
                Vorausgesetzt, die Letztgenannten lügen nicht (davon gehe ich aus, den wieso sollten sie das? Für Bestechung reicht das möglicherweise gesparte Geld nun wirklich nicht), ist hier nichts aufgedeckt oder enttarnt worden.

                Und wieder vorausgesetzt, die Hersteller betrügen die Prüfstellen nicht, und davon gehe ich auch aus, denn das bisschen "Kohle", die Prüfungskosten oder Umschreibungskosten, das sie auf diese Weise sparen könnten, ist gegenüber dem Risiko, enttarnt zu werden und dadurch pleite zu gehen, so geringfügig, dass es sich einfach nicht lohnt.

                Also, den Abgrund von Trickserei und Täuschung sehe ich nicht.
                Und zwar mangels Euromenge, die es zu ergaunern gilt.
                Zuletzt geändert von Cacao; 26.03.2009, 16:56.

                Kommentar


                  #23
                  AW: "Herstellerselbstzertifizierung" durch die Hintertür

                  Hallo Schokoladeheißgetränk

                  So ein 2.ter Cayenne in schwärz springt schon raus...
                  Aber nur der Schirm wenns satt % gibt

                  Nix für ungut...
                  Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
                  Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

                  Kommentar


                    #24
                    AW: "Herstellerselbstzertifizierung" durch die Hintertür

                    Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
                    Die Frage, die sich mir aufdrängte, ist, lese ich nun einen "Kriminal-Roman" oder lese ich eine "Tatsachenbericht"?
                    Ich fühle mich in dieser Story die meiste Zeit eher wie im Komödienstadl.

                    Egal, wie man es dreht und wendet. Die Sache birgt Sprengstoff:

                    Entweder der §12 gilt, dann ist natürlich die komplette Kriminalgeschichte wahr.

                    Oder er gilt eben nicht, dann haben sowohl der DHV, als auch der Hersteller Dreck am Stecken. In diesem Fall wird ja dann die Sache mit dem illegal modifizierten Equipment sicherlich umgehend ordentlich bearbeitet und in Zukunft ähnliche Vorfälle richtig gehandhabt.


                    Folgendes habe ich aus dieser ganzen Episode gelernt:

                    Nach der JHV hatte ich Hoffnung, dass der Verband besser, offener und pilotenfreundlicher kommunizieren/agieren würde. Immerhin wurde uns da eine neue Offenheit und ein neuer Kommunikationsstil versprochen. Deshalb habe ich ja auch versucht, das Thema hinter den Kulissen zu lösen. Lieber DHV, diesen Test habt ihr aber eindeutig nicht bestanden. Ihr braucht scheinbar noch immer die Öffentlichkeit als Motivator. Schade eigentlich.

                    Andererseits bleibt dadurch das Forum viel spannender. Auch gut
                    ----
                    Reine Privatmeinung ohne Zusatz von Konservierungsmitteln und Farbstoffen.
                    100% biologisch abbaubar.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: "Herstellerselbstzertifizierung" durch die Hintertür

                      Zitat von Micha0365 Beitrag anzeigen
                      Ich fühle mich in dieser Story die meiste Zeit eher wie im Komödienstadl.
                      Dem stimme ich uneingeschränkt zu!!

                      Kommentar


                        #26
                        AW: "Herstellerselbstzertifizierung" durch die Hintertür

                        Zitat von Micha0365 Beitrag anzeigen
                        Andererseits bleibt dadurch das Forum viel spannender. Auch gut
                        Richtig und wenn hier was los ist, vor allem in Hinblick DHV,
                        dann gibt´s drüben auch wieder was zu diskutieren. Ich mein jetzt wo sie den Flachi gekippt haben........

                        WA
                        Grüßle,
                        Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                        Kommentar


                          #27
                          AW: "Herstellerselbstzertifizierung" durch die Hintertür

                          Zitat von WA Beitrag anzeigen
                          . Ich mein jetzt wo sie den Flachi gekippt haben........

                          WA
                          Hi Wolfgang

                          Jetzt steh ich auf der Leitung. Was oder wer ist der Flachi...
                          Ein Freund und Fliegerkollege (so ein kranker Hund der jetzt Motorrad fährt, weils nicht so gefährlich ist)
                          hat mal gesagt/geschrieben (im Bezug zu den Schirmzulassungen) - ich zitiere- die beim DHV saufen ja...
                          Also ist der gekippte Flachi der ausgetrunkene Flachmann?

                          Herast... ich glaub ich geh jetzt Fliegen

                          LG Martin
                          Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
                          Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

                          Kommentar


                            #28
                            AW: "Herstellerselbstzertifizierung" durch die Hintertür

                            Zitat von sny Beitrag anzeigen
                            Also ist der gekippte Flachi der ausgetrunkene Flachmann?
                            Nein, der aus dem Forum "herauskomplimentierte" Vielschreiber "Flachlandflieger"...

                            Kommentar


                              #29
                              AW: "Herstellerselbstzertifizierung" durch die Hintertür

                              Danke

                              wurde schon per PN aufgeklärt...
                              Soll jeder heißen und machen was er will... es ist ja ein Forum.

                              obwohl mein Lösungsvorschlag bei dem Wetter auch passen würde.... seh ma mal...

                              LG
                              Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
                              Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

                              Kommentar


                                #30
                                AW: "Herstellerselbstzertifizierung" durch die Hintertür

                                Hallo zusammen:

                                Ich darf nochmal auf die Argumentation bzw. Positionierung des DHV (Karl Slezak und Hannes Weininger) in dieser Frage zurückkommen:

                                Karl Slezak hat geschrieben:

                                „Und aus meiner Sicht hat der Hersteller auch sachlich und nachvollziehbar begründet, dass die Änderung die Lufttüchtigkeit (die in den LTF definiert ist) nicht beeinträchtigt. Hier ein Auszug:“ ...
                                ... Einem Hartschaumprotektor, wie dem Scooter, der nicht durch Komprimierung der eingeschlossenen Luft sondern durch Deformation des Materials dämpft, ist es egal, ob ihm an der Vorderkante ein Stück abgeschnitten wird.
                                - Ein Herstellerversuch auf der DHV-Protektortestanlage hat dies bestätigt.“


                                Hier besteht ein Widerspruch zur Antwort des DHV-Mitarbeiters Rainer Brunn auf meine erste Frage unter Sicherheit vom 17.12.08:

                                ...“Die Schutzwirkung ist nicht identisch, da im Vergleich zum mustergeprüften Protektor der vordere Bereich fehlt. Dieser Protektor hat im vorderen Gurtzeugbereich eine vergleichbar schlechte bis keine Schutzwirkung- abhängig vom verwendeten Gurtzeug.“

                                Dies ist klar nachvollziehbar, denn im Falle einer harten Landung (Pilot aufgerichtet im Gurtzeug und in Laufbereitschaft gemäß DHV-Lehrmeinung) ist es dem Protektor zwar egal „ob ihm an der Vorderkante ein Stück abgeschnitten wird“ keineswegs aber dem Hintern des Piloten,(der dann auf dem Tube-Container mit der Rettung zu Fall kommt...) dies gilt umso mehr bei einer nicht gestandenen Landung an der Rettung (Hintern dübelt direkt in den Boden....).
                                Es mag sein dass die Luftüchtigkeit reduziert auf die Betrachtung der Protektortestanordnung oder –verfahrensweise nicht beeinträchtigt wird, sehr wohl aber im konkreten Praxisfall aufgrund des fehlenden vorderen „Dämpfungsdrittels“.

                                Zur Aussage von Hannes Weininger:

                                Wir reden hier über Änderungen ohne Auswirkung auf die Lufttüchtigkeit!

                                Das kritische daran ist, dass der Hersteller selbst beurteilt, ob sich eine Änderung auf die Lufttüchtigkeit seines Gerätes auswirkt oder nicht.“


                                Nun, der Rückzug oder die Positionierung des Herstellers und des DHV auf § 12 „Kleine ‚Änderung“ ist vor dem Hintergrund der tatsächlichen Luftüchtigkeit (nicht der theoretischen auf der Protektortestanlage) bereits mehr als fragwürdig – ferner vertritt hier die konkurrierende Prüfstelle EAPR die Auffassung dass dies kaum möglich und tatsächlich eher eine meldepflichtige „Änderung im Bereich der ergänzenden Musterprüfung“ gegeben ist. Und im vorliegenden Fall handelt es sich kaum um eine kleine (Design)Änderung.

                                Viel entscheidender ist aber dass Hannes Weininger mit der o.g. Aussage zum Ausdruck bringen möchte, dass dem DHV hier die Hände gebunden seien, da die Beurteilung der Lufttüchtigkeit im Ermessen des Herstellers läge. Das ist nicht korrekt. Selbstverständlich hat hier der DHV das letzte Wort, denn er kann oder besser er muss entscheiden dass es sich hier um eine (große) Änderung im Bereich der ergänzenden Musterprüfung handelt.

                                Aber gehen wir doch mal davon aus dass Alles korrekt ist (trotz der augenscheinlichen Widersprüche), d.h. § 12 „Kleine Änderung“ greift. Dann sollte es für den DHV und den Hersteller doch kein Problem sein die bereits seit Weihnachten im Raum stehende Frage (die jüngst auch wieder unter Sicherheit am 14.03. gestellt wurde) klar zu beantworten:

                                Fliegt man mit dem Tube/scooter kurz nun legal oder nicht?

                                Ja oder Nein?


                                Und genießt man entgegen der Stellungnahme einer Flugunfallversicherung Versicherungsschutz bzw. wird dieser durch den Hersteller gewährleistet? Nach der Positionierung des DHV/Herstellers sollte es doch kein Problem sein diese Frage(n) klar mit einer kurzen Begründung zu beantworten oder?

                                Keineswegs akzeptabel für die DHV-Mitglieder mit Tube/scooter kurz-Kombination ist es jedoch diese Frage (bewusst?) unbeantwortet zu lassen bzw. dadurch zuzulassen dass die Piloten im rechtsunsicheren Raum unterwegs sind und im Falle des Falles möglichen Regressforderungen ausgesetzt werden. Als Mitgliedervertretung kann bzw. muss man hierzu vom DHV (und auch vom Hersteller) eine Aussage erwarten zumal diese Gurtzeug-Protektor-Kombination nach wie vor neu erworben werden kann.

                                Oder können sich die Piloten zur Klärung dieses Sachverhaltes/Vorganges nur noch an bundesbehördliche Einrichtungen wenden?

                                Grüße

                                Ulrich

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