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Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

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    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

    Zitat von langhaarrocker Beitrag anzeigen
    Ok Jungs, völlig neuer Antrag:

    Ich stifte 'ne Kiste Landebier unter folgenden Voraussetzungen:

    1.) Flori darf ab der nächsten Nordwindlage an der Nordhelle flugverbotsfrei fliegen.
    2.) Weder Arno, noch sonst ein Nordhelleflieger mobbt andere wegen fascher Schirmmarke oder Werbung - auch wenn's ne Konkurrenzflugschule ist.
    3.) Flori verspricht lieb zu fliegen, sich an Ausweichregeln zu halten und andere Flieger nicht zu bedrängen.
    4.) Es wird ein Foto gemacht mit Arno, Flori und einem Vereinsvorstand, auf dem alle glaubhaft glücklich aussehen.

    Ist das nicht mal ein Anreiz über Schatten zu springen und Größe zu zeigen?

    Macht noch wer mit? Vielleicht kriegen wir's ja hin eine Nordhellefliegerversöhnungsparty zu sponsoren.

    Phil
    Ich bin dabei! Ich stelle auch das Fass Bier...

    Kommentar


      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

      Zitat von AxelN Beitrag anzeigen
      Das ist ein ungewöhnlich schwacher Beitrag von Björn Klaassen - man lässt seine Mitglieder - hier Flori im Regen stehen bzw kommt seiner Verantwortung als Luftaufsicht nicht nach.

      Der Thread handelt allein vom Flugverbot bzgl Flori.

      Begründung:

      Quelle;http://www.sports-funline.de/typo/Ve...uer.634.0.html

      Aus dieser Anordnung geht hervor, dass

      2. Der DHV führt die Luftaufsicht mit Hilfe geeigneter Personen, die er zu örtlichen oder überörtlichen "Beauftragten für Luftaufsicht" ernennt. Die Ernennung der örtlichen Beauftragten erfolgt im Regelfall auf Vorschlag des jeweiligen Geländehalters. Die Ernennung ist auf 3 Jahre befristet und kann widerrufen und verlängert werden.

      6. Die Maßnahmen müssen in Art, Umfang und Dauer für die Abwehr der Gefahr notwendig und zweckmäßig sein. Der Beauftragte hat bei seiner Tätigkeit die Weisungen des DHV und die Verwaltungsgrundsätze zu beachten, insbesondere das Übermaßverbot und den Gleichbehandlungs-Grundsatz.

      7. Wenn ein Anordnung längerfristig erforderlich ist, hat der Beauftragte dies unverzüglich der DHV-Geschäftstelle anzuzeigen, die dann die weiter erforderlichen Maßnahmen trifft. Dies gilt auch für Zweifelsfälle, für dringende Fälle, wenn weder der örtliche noch der überörtliche Beauftrage erreichbar ist, sowie für schwere oder wiederholte Fälle der Nichtbeachtung einer Anordnung.


      Darin wird durch den DHV selbst eindeutig und zweifelsfrei festgelegt, dass:
      1.) der DHV führt die Luftaufsicht in letzter Verantwortung, siehe §2
      2.) Verwaltungsgrundsätze inkl. Gleichbehandlungsgrundsatz sind zu befolgen - dh Begründungs-, Beweis-, und Auskunftspflicht - siehe §6
      3.) längerfristige Anordnungen (etwa Flugverbote bis und länger als 6 Monate) sind der DHV Geschäftsstelle anzuzeigen, die weiter erforderliche Massnahmen trifft - siehe §7

      Der DHV entzieht sich dieser Verantwortung und verstösst wie dargelegt gegen die eigens erstellten Verfahrensweisen.

      Das nenne ich deshalb Luftaufsicht nach "Gutsherrenart" seitens des DHV.

      Der DHV täte gut daran sich einmal am Kern der Sache zu orientieren, das würde der Diskussion zu mehr Sachlichkeit verhelfen. Das Ansinnen einer Moderation ist sicherlich sinnvoll - als verantwortliche "beauftragte Behörde des LBA in Sachen Luftaufsicht" ist aber am Ende auch durch den DHV eine Entscheidung für oder gegen Flori oder den Luftaufsichtführenden des Geländes der Nordhelle zu treffen.

      MfG an den DHV

      A

      PS Hausverbote, Startverbote und Flugverbote sind völlig verschiedene Massnahmen und gründen auf jeweils vollkommen verschiedenen Rechtsnormen.
      Haus- und Betretungsverbot kann nur der Eigentümer des Geländes verfügen.
      Hallo der DHV ist nicht dafür da......wenn ein anderer Bockmist gebaut hat, ihm aus der Patsche zu helfen.......nein dafür ist ganz allein der Flori zuständig!(falls er schuld ist)
      Wenn er Charakter hat und wieder fliegen will,muss er schon persönlich,mit dem Verein ,Fluglehrer etc.....sich treffen und das klären!
      Denn "er" will ja wieder fliegen und nicht der DHV.....oder wir,die den ganzen Fall verfolgen!

      Das ist ja wie wenn der DHV die Mama für alles ist......
      Zuletzt geändert von "Willio"; 24.10.2009, 08:22.

      Kommentar


        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

        Zitat von Jürgen Wilhelm Beitrag anzeigen

        Das ist ja wie wenn der DHV die Mama für alles ist......
        Den Vergleich finde ich gut, da er anscheinend auf einige hier zuzutreffen scheint.

        Stellt die Mama Regeln auf (Um 20Uhr geht's an ins Bett) ist sie die Böse und beraubt uns unserer Freiheit, aber wenn wir Nachbars Fernsterscheibe eingetreten haben, dann muss Mama her und das Regeln...

        Gruß

        Claus

        Kommentar


          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

          Zitat von AxelN Beitrag anzeigen
          Das ist ein ungewöhnlich schwacher Beitrag von Björn Klaassen - man lässt seine Mitglieder - hier Flori im Regen stehen bzw kommt seiner Verantwortung als Luftaufsicht nicht nach.

          Der Thread handelt allein vom Flugverbot bzgl Flori.

          Begründung:

          Quelle;http://www.sports-funline.de/typo/Ve...uer.634.0.html

          Aus dieser Anordnung geht hervor, dass

          2. Der DHV führt die Luftaufsicht mit Hilfe geeigneter Personen, die er zu örtlichen oder überörtlichen "Beauftragten für Luftaufsicht" ernennt. Die Ernennung der örtlichen Beauftragten erfolgt im Regelfall auf Vorschlag des jeweiligen Geländehalters. Die Ernennung ist auf 3 Jahre befristet und kann widerrufen und verlängert werden.

          6. Die Maßnahmen müssen in Art, Umfang und Dauer für die Abwehr der Gefahr notwendig und zweckmäßig sein. Der Beauftragte hat bei seiner Tätigkeit die Weisungen des DHV und die Verwaltungsgrundsätze zu beachten, insbesondere das Übermaßverbot und den Gleichbehandlungs-Grundsatz.

          7. Wenn ein Anordnung längerfristig erforderlich ist, hat der Beauftragte dies unverzüglich der DHV-Geschäftstelle anzuzeigen, die dann die weiter erforderlichen Maßnahmen trifft. Dies gilt auch für Zweifelsfälle, für dringende Fälle, wenn weder der örtliche noch der überörtliche Beauftrage erreichbar ist, sowie für schwere oder wiederholte Fälle der Nichtbeachtung einer Anordnung.


          Darin wird durch den DHV selbst eindeutig und zweifelsfrei festgelegt, dass:
          1.) der DHV führt die Luftaufsicht in letzter Verantwortung, siehe §2
          2.) Verwaltungsgrundsätze inkl. Gleichbehandlungsgrundsatz sind zu befolgen - dh Begründungs-, Beweis-, und Auskunftspflicht - siehe §6
          3.) längerfristige Anordnungen (etwa Flugverbote bis und länger als 6 Monate) sind der DHV Geschäftsstelle anzuzeigen, die weiter erforderliche Massnahmen trifft - siehe §7

          Der DHV entzieht sich dieser Verantwortung und verstösst wie dargelegt gegen die eigens erstellten Verfahrensweisen.

          Das nenne ich deshalb Luftaufsicht nach "Gutsherrenart" seitens des DHV.

          Der DHV täte gut daran sich einmal am Kern der Sache zu orientieren, das würde der Diskussion zu mehr Sachlichkeit verhelfen. Das Ansinnen einer Moderation ist sicherlich sinnvoll - als verantwortliche "beauftragte Behörde des LBA in Sachen Luftaufsicht" ist aber am Ende auch durch den DHV eine Entscheidung für oder gegen Flori oder den Luftaufsichtführenden des Geländes der Nordhelle zu treffen.

          MfG an den DHV

          A

          PS Hausverbote, Startverbote und Flugverbote sind völlig verschiedene Massnahmen und gründen auf jeweils vollkommen verschiedenen Rechtsnormen.
          Haus- und Betretungsverbot kann nur der Eigentümer des Geländes verfügen.

          PPS
          Die Bieridee von Langhaarrocker ist der bessere und schnellere Weg - wenn es für beide Seiten zum Ziel führt
          Genau das ist der Fall und begründet die Dynamik dieses Threads.

          Aus dem Geeiere der bisherigen Thread-Stellungnahmen des DHV geht klar hervor, daß er sich in einem Intra-Rollenkonflikt befindet, der selbstverschuldet ist.

          Das fehlende Gewicht einer wirksamen Pilotenvertretung führt zu einem Absenken der Gerechtigkeitswaage am falschen Ende.

          Ein Mangel an Gerechtigkeit aber ist bisher immer die Voraussetzung für kritisches Nachdenken gewesen - egal auf welchem Gebiet, an dessen Ende auch immer eine Veränderung stand, mal weniger, mal mehr gewaltsam.

          Es wächst eine neuere Generation nach, die man nicht mehr mit dem üblicherweise zu erwartendem kritiklosen Kadavergehorsam der Obrigkeit gegenüber so mir nix Dir nix einfach so kontrollieren und beherrschen kann.

          Es wäre also klüger, sich dieser neuen geänderten Herausforderung zu stellen und daraus rechtzeitig die richtigen Schlüsse zu ziehen, damit das erfolgreiche Geschäftsmodell Beauftragung DHV nicht schon wieder mit einem Eigentor endet, das die eigene Position letztendlich auch nur schwächt.

          Gruß hob

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            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

            Zitat von Flori Beitrag anzeigen
            Ich bin dabei! Ich stelle auch das Fass Bier...
            Flori, du könntest auch mal den Titel ändern, weil wenn du "auf Grund von Werbeaufschrift" Flugverbot hättest, könntest du dort ja mit einem werbefreien Schirm fliegen http://www.gleitschirmdrachenforum.d...ons/icon10.gif

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              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

              Zitat von langhaarrocker Beitrag anzeigen
              Ok Jungs, völlig neuer Antrag:
              Macht noch wer mit? Vielleicht kriegen wir's ja hin eine Nordhellefliegerversöhnungsparty zu sponsoren.
              Phil
              Zitat von Waidlerin Beitrag anzeigen
              Du sprichst zwar nur die Jungs an, aber ich stifte für die Nicht-Bier-Trinker 6 Flaschen trockenen Rotwein.

              @ Blondes Flugstück
              Kommst du auch mit? Das wäre doch die Gelegenheit sich zum Fliegen zu treffen und nicht nur davon zu schreiben.
              Guten Morgääähn,
              Augen-reib-blinzel...
              Wie?Was?
              Party???
              Bin dabei
              Wann und wo?
              Komme mit VW-Bus, aus`m "Süden"...
              Hätt`noch Platz für 6 Süd-länder (WN, Radius 50km)... Will noch wer mit?
              Bring Bier und Chips...und viel Fliegerversöhn-Laune

              Mal-sehn-ob-ich-den-Post-noch-glaub-wenn-ich-wach-bin-Gääähn-Gruß
              Alle großen Leidenschaften entstehen in der Einsamkeit.
              www.atelier-art5.de

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                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                =Björn Klaassen;253447 Hallo zusammen,

                kommt mal ein bißchen runter. Die Diskussion entgleitet ja völlig ins Nirwana. Ziemlich grenzwertig.

                Ein paar Punkte muss ich noch loswerden:
                .....
                Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir heute fast 1000 Fluggelände im Bestand hätten, wenn nicht der Pilotenverband DHV die Zulassung übernommen hätte
                .
                Was viele schon immer wussten, aber nicht zu sagen wagten:

                Der DHV macht für die Behörden die Verwaltungsarbeit. Er hat somit die „kleinen“ Sachen in der Hand.
                Das hat eine gewisse Wichtigkeit.

                Die „großen" Sachen wie
                "Gesetzgebung, Polizei-Befugnis oder Gerichtsbarkeit“
                kann er nicht haben, weil der Staat diese nicht delegieren darf,
                denn es sind „hoheitliche“ Aufgaben von solchem Gewicht, dass dies „einfach nicht geht“.

                Das könnten die Herren vom DHV ruhig zugeben,
                da sie daraufhin hier in diesem Thread angesprochen werden.
                Denn diese „Befugnis“ brauchten sie, um eine
                Entscheidung in dem Streitfall zu fällen.

                Um zu einer Entscheidung trotzdem zu kommen,
                müsste Flori sich schon an die
                entsprechenden Stellen (z.B. Gerichte) wenden.
                Oder er verzichtet auf eine verbindliche Entscheidung,
                weil er kein
                „Prozess-Hansel“ sein will.

                Da die Gerichte solche Fälle unter „Pack schlägt, sich Pack verträgt sich“ vermutlich einordnen,
                ist die Sache nicht einfach, und sie kostet Geld.
                Aber wir im Forum könnten noch ewig diskutieren,
                manche Sachen werden dadurch zwar klarer,
                aber eine Entscheidung kommt nicht zustande,
                weil sie nicht zustande kommen kann.
                Siehe vorher!

                Ich betrachte die Diskussion damit als beendet.

                Schöne Flüge

                Björn Klaassen
                DHV Flugbetrieb
                Zuletzt geändert von Cacao; 24.10.2009, 11:51.

                Kommentar


                  AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                  Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
                  .

                  Um zu einer Entscheidung trotzdem zu kommen,
                  müsste Flori sich schon an die
                  entsprechenden Stellen (z.B. Gerichte) wenden.
                  Oder er verzichtet auf eine verbindliche Entscheidung,
                  weil er kein
                  „Prozess-Hansel“ sein will.
                  oder anders herum. Der Flori fliegt weiter und dann muss der Verein vor Gericht ziehen. So oder so, entscheiden wer Recht hat tut ein Gericht und nicht der Verein oder der DHV.

                  Gruß

                  Claus

                  Kommentar


                    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                    @Claus


                    Danke Claus für den Tip.

                    So werde ich es in meinem Fall jetzt auch tun.

                    Erste Anzeige vom Verein wegen Hausfriedensbruch hab ich schon und muss am 28.10. zur Polizei als Beschuldigter.

                    Werde die Sache jetzt durchziehen.

                    Mein Rücken ist bestimmt breiter als der von Florian.

                    Ich zolle Respekt dem Florian.

                    Gruß Stephan
                    Satzzeichen können Leben retten:
                    Wir essen jetzt Opa!

                    Kommentar


                      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                      Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
                      oder anders herum. Der Flori fliegt weiter und dann muss der Verein vor Gericht ziehen. So oder so, entscheiden wer Recht hat tut ein Gericht und nicht der Verein oder der DHV.
                      Oder zurückgewonnenes Augenmaß, wenn alle Beteiligten mal ein wenig neben sich selbst treten würden.

                      Viel zu anstrengend, ich weiß...

                      Kommentar


                        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                        Zitat von langhaarrocker Beitrag anzeigen
                        Ok Jungs, völlig neuer Antrag:

                        Ich stifte 'ne Kiste Landebier unter folgenden Voraussetzungen:

                        1.) Flori darf ab der nächsten Nordwindlage an der Nordhelle flugverbotsfrei fliegen.
                        2.) Weder Arno, noch sonst ein Nordhelleflieger mobbt andere wegen fascher Schirmmarke oder Werbung - auch wenn's ne Konkurrenzflugschule ist.
                        3.) Flori verspricht lieb zu fliegen, sich an Ausweichregeln zu halten und andere Flieger nicht zu bedrängen.
                        4.) Es wird ein Foto gemacht mit Arno, Flori und einem Vereinsvorstand, auf dem alle glaubhaft glücklich aussehen.

                        Ist das nicht mal ein Anreiz über Schatten zu springen und Größe zu zeigen?

                        Macht noch wer mit? Vielleicht kriegen wir's ja hin eine Nordhellefliegerversöhnungsparty zu sponsoren.
                        Oh Mann, wieso brauchen wir über 400 Postings, um endlich eine pragmatische Lösung zu finden!?!?

                        Wenn DAS klappt, würde ich mir glatt die Mühe machen zur Nordhelle anzureisen! Ich müsste noch irgendwo im Keller eine Flasche Bier übrig haben...

                        Gruss
                        FliegenWilli


                        PS: Ist doch DIE Alternative zu den ausgefallenen Fliegerevents Thermikmesse und BreWa Cup. Sacht mal der PMA Bescheid, die sollen zur Nordhelle kommen!
                        Zuletzt geändert von FliegenWilli; 24.10.2009, 13:23.

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                          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                          Zitat von Stephan23 Beitrag anzeigen
                          @Claus


                          Danke Claus für den Tip.

                          So werde ich es in meinem Fall jetzt auch tun.

                          Erste Anzeige vom Verein wegen Hausfriedensbruch hab ich schon und muss am 28.10. zur Polizei als Beschuldigter.

                          Werde die Sache jetzt durchziehen.

                          Mein Rücken ist bestimmt breiter als der von Florian.

                          Ich zolle Respekt dem Florian.

                          Gruß Stephan
                          Wie Bitte? Gleiches Gelände?

                          Gruß
                          Bernd

                          Kommentar


                            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                            Zitat von Waidlerin Beitrag anzeigen
                            Du sprichst zwar nur die Jungs an, aber ich stifte für die Nicht-Bier-Trinker 6 Flaschen trockenen Rotwein.

                            @ Blondes Flugstück
                            Kommst du auch mit? Das wäre doch die Gelegenheit sich zum Fliegen zu treffen und nicht nur davon zu schreiben.
                            Falls der Verein es auch möchte! Ich bin mit 100 Bratwürsten dabei. Schön wär es für alle Beteiligten.
                            Also Jungs und Mädels

                            Michael

                            Kommentar


                              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                              Zitat von MiWi Beitrag anzeigen
                              Falls der Verein es auch möchte! Ich bin mit 100 Bratwürsten dabei. Schön wär es für alle Beteiligten.
                              Also Jungs und Mädels

                              Michael
                              und ich brauch nen neuen schirm, den würd ich dann evtl. sogar bei arno kaufen ;-)

                              Kommentar


                                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                                Zitat von AxelN Beitrag anzeigen
                                ... Aus dieser Anordnung geht hervor, dass

                                2. Der DHV...
                                Zitat von Jürgen Wilhelm Beitrag anzeigen
                                Das ist ja wie wenn der DHV die Mama für alles ist......
                                Man kann das Ganze als Gewirr von Besitzständen, Zuständigkeiten und Weisungsbefugnissen auffassen und prächtig darüber streiten, oder man kann versuchen, den Mindeststandards menschlicher Vernunft und Augenmaßes zum Recht zu verhelfen.

                                Egal, wer wem was verbindlich vorschreiben und wer wann wie eingreifen darf oder sollte. Es ist doch so: Der DHV, Leute wie Karl Slezak, haben eine gewisse Autorität. Wenn der Karl dem Verein einen Brief schreiben würde, wo drinsteht: "Leute, so könnt Ihr das nicht machen. Ihr müßt schon erklären, was Ihr dem Florian im Einzelnen konkret vorwerft, anstatt nur zu sagen, der benimmt sich wie'ne wilde Sau", dann hätte das ein gewisses Gewicht, ganz unabhängig von irgendwelchen Weisungskompetenzen.

                                Und wenn der Verein einsehen würde, daß soetwas schon Sinn macht, dann würden sie selbst ein Instrument in die Hand nehmen, das ihnen hilft, zu begreifen, wo sie Recht haben und wo nicht. Das setzt nur eine gewisse Bereitschaft voraus, anzuerkennen, daß die prinzipielle Möglichkeit besteht, daß man selbst auch mal im Unrecht sein könnte.

                                Ich meine, jede Politessenanwärterin bekommt am ersten Tag beigebracht, daß sie kein Knöllchen ausstellen darf, bloß weil sie die Wagenfarbe ganz eklig findet. Das kann man als juristische Vorgabe betrachten und in ein hochkompliziertes Regelwerk pressen, oder auch ganz einfach als Maßgabe des gesunden Menschenverstands.

                                Gruß Rüdiger
                                Zuletzt geändert von ruewa; 24.10.2009, 13:57.

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