AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
Es handelt sich fast ausschließlich um Übungshänge.
Es leuchtet mir völlig ein, dass daran jeweils die Existenz einer Flugschule hängt und solche Hänge deshalb keine allgemein zugänglichen Fluggebiete sind.
Gäbe es nicht die Zulassungspflicht in Deutschland für jeden Popelhang, wäre die Lage solcher Hänge nicht einmal öffentlich.
Grüße
Manfred
Zitat von nodder
Beitrag anzeigen
Es leuchtet mir völlig ein, dass daran jeweils die Existenz einer Flugschule hängt und solche Hänge deshalb keine allgemein zugänglichen Fluggebiete sind.
Gäbe es nicht die Zulassungspflicht in Deutschland für jeden Popelhang, wäre die Lage solcher Hänge nicht einmal öffentlich.
Grüße
Manfred
Kommentar