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Haftpflichtversicherung

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    #16
    AW: Haftpflichtversicherung

    Zitat von robert Beitrag anzeigen
    Hmm, ich hatte ja auch mal ne BU-Versicherung abgeschlossen, zweifle aber mehr und mehr am Sinn derselben, schon gleich gar was das fliegen angeht.
    Gerade bei Leuten mit Bürotätigkeit muß man sich schon fragen, unter welchen Umständen es zum leistungsfall kommen könnte. Und da fällt mir nicht viel ein! .
    Gruß Robert
    Wie wärs mit einem Autounfall oder Sturz von der Treppe usw.???

    Kommentar


      #17
      AW: Haftpflichtversicherung

      Zitat von HarryXX88 Beitrag anzeigen
      @ robert kann ich dir so nicht zustimmen.

      Wenn du ne Gute BU hast dann zahlt die auch, wenn du Berufsunfähig bist. Probleme machen meistens nur diese billig BU`s. Jeder der was von Versicherung versteht wird dir sagen wie immens wichtig ne gute BU ist und dass du die auf gar keinen Fall weglassen solltest. Außerdem denk mal drüber nach, wenn du "nur" Querschnittgelähmt bist ok, aber wenn du ans Bett gefesselt bist oder Pflegebedürftig wirst und du siehst keinen Cent wärst du froh so ne Versicherung gehabt zu haben. Außerdem gibts auch viele Menschen die nicht im Büro arbeiten sondern mit den Händen etc .... da is das ganze dann nochmals haariger ! Und nur mal so zur Info rein statistisch gesehen wird jeder 4. im Lauf seines Lebens Berufsunfähig bzw. kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.
      Kann ich schon nicht mehr hören: jeder 4te.

      Ja klar, und wann? In den letzten 15 Berufsjahren !
      Zeig mir mal ne BU-Verischerung, die zahlt wenn du mit 66, 64, 58 oder oder auch 53 berufsunfähig wirst. Die gehen nämlich alle (bezahlbaren) nur bis 50 ! oder 55.

      Ich (Schreibtischtäter) hab das gleiche Problem: wann zahlt die BU denn überhaupt? Wenn ich als Informatiker nicht mehr programmieren kann. Rollstuhl ist da kein Thema, nicht mal blind sein reicht.

      Also ich hab bisher keine BU Versicherung für mich gefunden.
      ______________________________________
      Grüße aus 0m GND,

      Flynix

      Kommentar


        #18
        AW: Haftpflichtversicherung

        Ach Leute ich will keinen Streit ihr müsst selber wissen was ihr macht. Wenn ihr denkt ihr braucht das nicht ok euer Problem wenn`s euch erwischt ... mir egal

        PS: Meine BU läuft bis 65 und bekomm so oder so was wieder weil gleichzeitig noch ein Teil in eine Private Vorsorge geht.

        Kommentar


          #19
          AW: Haftpflichtversicherung

          Die Überschrift lautet zwar "Haftpflichtversicherung" aber wenn Ihr schon über eine BU nachdenkt, solltet Ihr unbedingt auf des "Verweisungsrecht" des Versicherers Euer Augenmerk legen.
          Genauer gesagt versichert Ihr euch mit der "BU" gegen die "Erwerbsunfähigkeit".
          Wenn im Vertrag ein sog. Verweisungsrecht eingeräumt wurde, kann Euch der Versicherer auch auf einen anderen Beruf verweisen, wenn Ihr durch einen Unfall Euren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben könnt.
          Wie schon oben angemerkt, der "Bürokrat" tut sich u.U. sehr schwer "berufs- bzw. erwerbsunfähig" (aus der Sichtweise des Versicherers)zu werden....
          auch Akademiker können auf eine Vielzahl anderer Erwerbsmöglichkeiten verwiesen werden. Auch ein Handwerker kann auf andere Tätigkeitsfelder verwiesen werden.
          Anders sieht es m.W. bei einer sog. "Dienstunfähigkeitsversicherung" aus, (z.B. Soldaten, Polizisten...) hier stellt der "Dienstherr" besondere Anforderungen z.B. an die physische Leistungsfähigkeit. Diese kann schnell dahin oder sehr eingeschränt sein und kann u.U. zur Entlassung aus dem Dienst führen, obwohl eine Erwerbsfähigkeit voll vorliegt. Da springt dann die "Dientunfähigkeitsversicherung" ein...

          Ansonsten ist anzumerken, dass das Gleitschirmfliegen (im Allgemeinen) unter den ganz normalen Breitensport fällt und nicht mit einem besonderen Risiko behaftet ist. Somit hat das auch keine Folgen auf die Höhe der Versicherungsbeiträge. Es sei denn, wir machen es selber zum "Extremsport".
          Es scheint jedoch ratsam, bei Abschluss eines Vertrages auf die Gleitschirmfliegerei hinzuweisen.
          Man weis ja nie

          Unter den o.g. Gesichtspunkten halte ich für mich eine BU für unnütz, aber hier muss jeder selbst entscheiden
          Zuletzt geändert von rejakob; 15.03.2010, 12:01. Grund: Ergänzung

          Kommentar


            #20
            AW: Haftpflichtversicherung

            Und nur mal so zur Info rein statistisch gesehen wird jeder 4. im Lauf seines Lebens Berufsunfähig bzw. kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.
            HarryXX88, ich kann diese Leier der Versicherungsfritzen und Türklinkenputzer auch nicht mehr hören, umso erstaunlicher daß immer noch so viele Leuts auf diesen Schwachsinn reinfallen!

            Gut, is mir auch klar daß ein Bierfahrer sicher nicht bis zum 67. Geburtstag durchhält, aber der wird halt dann woanders eingesetzt. Und daß z.B. ein Software-Entwickler wegen nem Burnt-Out-Syndrom eine BU-Rente bekommt, das glaube ich auch nicht (zumal dies nicht mal eine ofiziell anerkannte Krankheit ist).

            Und was Treppensturz, Gleitschirmunfall etc. anbelangt - da tuts ne Unfallversicherung auch. Die zahlt wenigstens, weil die Kriterien genau und nachvollziehbar festgelegt sind. Und da hab ich die Kohle wenigstens sofort!


            Servus
            Robert

            Kommentar


              #21
              AW: Haftpflichtversicherung

              @ robert ...

              ich sag ja muss jeder selber nach seinem Risiko und seinem besten Wissen und Gewissen selbst entscheiden. Ich bin kein Typ der sich gerne überversichert (kost ja auch ein schweine Geld), aber manche Dinge finde ich für mich wichtig. Habe zum Beispiel eine Unfallversicherung UND eine BU. Ich hab allerdings auch einen Beruf in dem ich selbstständig bin und da einfach ein großes Gefahrenpotenzial mit dran hängt wenn ich nicht mehr "funktioniere."

              Für mich hat sich damals die Frage gar nicht groß gestellt, hatte mich während des Studiums innerhalb einer Sekunde durch ne Scherbe beim Hinfallen an der Hand verletzt und sogar einen Nerven durchgeschnitten. Ist Gott sei Dank alles Wieder verheilt und das Gefühl im Finger kam größten Teils auch wieder, aber ich hab damals gesehen wie schnell und durch bloßes Pech du dir ein paar Sehen durchschneiden kannst wenn du hinfällst und schwubs stehste da. Hatte aber damals schon und das ist schon ein paar Jahre her riesen Probleme überhaupt in ne BU reinzukommen aufgrund der Vorverletzung. Und bin froh dass das nach diversen Attesten noch geklappt hat. Aber wenn du zum Beispiel irgendwann mal beim Psychiater warst bekommst du automatisch keine BU mehr. Ist auch immer die erste Frage dieser Versicherungsfritzen wenn du eine abschliessen willst !

              Kommentar


                #22
                AW: Haftpflichtversicherung

                @ robert & Flynix: typisches Stammtischgewäsch ohne auch nur den Hauch einer Ahnung zu haben...

                Zitat von robert Beitrag anzeigen
                HarryXX88, ich kann diese Leier der Versicherungsfritzen und Türklinkenputzer auch nicht mehr hören, umso erstaunlicher daß immer noch so viele Leuts auf diesen Schwachsinn reinfallen!
                Solche Aussagen untermauern das Stammtischniveau natürlich

                Zitat von robert Beitrag anzeigen
                Gut, is mir auch klar daß ein Bierfahrer sicher nicht bis zum 67. Geburtstag durchhält, aber der wird halt dann woanders eingesetzt. Und daß z.B. ein Software-Entwickler wegen nem Burnt-Out-Syndrom eine BU-Rente bekommt, das glaube ich auch nicht (zumal dies nicht mal eine ofiziell anerkannte Krankheit ist).
                Wer setzt denn den Bierfahrer woanders ein? Die Versicherung? Ich glaub kaum, daß die dazu befugt ist. Der Arbeitgeber? Kann sein - wenn 1) der Mitarbeiter dies möchte und wenn b) überhaupt eine andere Stelle frei ist. Und falls nicht?
                Aber wie rejakob schon angedeutet hat: hier lautet das Zauberwort "Verweisbarkeit".

                Zitat von robert Beitrag anzeigen
                Und was Treppensturz, Gleitschirmunfall etc. anbelangt - da tuts ne Unfallversicherung auch. Die zahlt wenigstens, weil die Kriterien genau und nachvollziehbar festgelegt sind. Und da hab ich die Kohle wenigstens sofort!
                Und was bringt es dir, wenn dir deine Unfallversicherung mit 30 oder 35 Jahren eine Entschädigungsleistung von 150.000 Euro zahlt? 1) geht das meiste Geld dafür drauf, deine Umgebung behindertengerecht umzugestalten und 2) selbst wenn du das Geld voll und ganz als BU-Ersatz verwenden kannst: was glaubst du wohl, wie weit du mit 150.000 € kommst?

                Zitat von flynix
                Zeig mir mal ne BU-Verischerung, die zahlt wenn du mit 66, 64, 58 oder oder auch 53 berufsunfähig wirst. Die gehen nämlich alle (bezahlbaren) nur bis 50 ! oder 55.
                Tja, bezahlbar ist Definitionssache! Wer eine BU bis Endalter 50 abschließt, weil er halt nur 15 Euro im Monat dafür ausgeben möchte, dem ist nicht mehr zu helfen!

                Zitat von flynix
                Ich (Schreibtischtäter) hab das gleiche Problem: wann zahlt die BU denn überhaupt? Wenn ich als Informatiker nicht mehr programmieren kann. Rollstuhl ist da kein Thema, nicht mal blind sein reicht.!
                Die BU zahlt, wenn du deinen, zum Zeitpunkt des Unfalles oder der Krankheit ausgeübten Beruf zu 50% oder mehr nicht mehr ausüben kannst - und da hab ich auch schon bei Bürojobs einige Fälle gesehen.
                Und seit wann habt ihr in euerer Firma denn die Bildschirme abgeschafft? Ich dachte bisher immer, ein Bildschirm ist für einen Informatiker recht wichtig. Komisch - muß ich wohl mit einem anderen Beruf verwechseln! Denn den BEruf den ich jetzt mit Informatiker in Verbindung gesetzt hätte könnte man ohne Augenlicht nicht mehr zu mehr als 50% ausüben.

                Und damit ich nicht komplett OT bin:
                Die normale Privathaftpflicht reicht in der Regel nicht zum Gleitschirmfliegen. Wie bereit gesagt wurde besteht in Deutschland jedoch eine Halterhaftpflicht - sofern du in der Ausbildung mit einem Gerät der Flugschule unterwegs bist, dann brauchst du dir da keine Sorgen machen. Und wenn du dann mal deinen A-Schein in der Tasche hast, dann ist eine Mitgliedschaft im DHV ratsam - da ist dann die HAftpflichtversicherung schon mit dabei.

                Viel Spaß bei der Ausbildung!
                CU in the sky!
                Alex.

                Kommentar


                  #23
                  AW: Haftpflichtversicherung

                  Zitat von Maverick78 Beitrag anzeigen
                  Und wenn du dann mal deinen A-Schein in der Tasche hast, dann ist eine Mitgliedschaft im DHV ratsam - da ist dann die HAftpflichtversicherung schon mit dabei.

                  Viel Spaß bei der Ausbildung!
                  CU in the sky!
                  Alex.
                  @Alex

                  Die Halterhaftpflichtversicherung ist beim DHV-Mitgliedsbeitrag nicht automatisch dabei, man kann sie aber über den DHV abschließen.

                  Fliegergrüße

                  Robert

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Haftpflichtversicherung

                    Zitat von pumadompteur Beitrag anzeigen
                    @Alex

                    Die Halterhaftpflichtversicherung ist beim DHV-Mitgliedsbeitrag nicht automatisch dabei, man kann sie aber über den DHV abschließen.

                    Fliegergrüße

                    Robert
                    Nicht? Ups... Dann hab ich´s wohl falsch in Erinnerung - ist bei mir schon ne Weile her...

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Haftpflichtversicherung

                      Zitat von Maverick78 Beitrag anzeigen
                      @ robert & Flynix: typisches Stammtischgewäsch ohne auch nur den Hauch einer Ahnung zu haben...

                      Solche Aussagen untermauern das Stammtischniveau natürlich

                      Wer setzt denn den Bierfahrer woanders ein? Die Versicherung? Ich glaub kaum, daß die dazu befugt ist. Der Arbeitgeber? Kann sein - wenn 1) der Mitarbeiter dies möchte und wenn b) überhaupt eine andere Stelle frei ist. Und falls nicht?
                      Aber wie rejakob schon angedeutet hat: hier lautet das Zauberwort "Verweisbarkeit".

                      Alex.
                      In den Brauereien wo ich war, sind die Bierfahrer am Ende alle Pförtner.
                      Und die sitzen, sitzen, sitzen.
                      T

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                        #26
                        AW: Haftpflichtversicherung

                        Tja, das Thema BU oder Unfallversicherung. Kein einfaches Thema. Aber man sollte sich - nicht nur als GS-Flieger - mal damit beschäftigen.

                        Zunächstmal bin ich mir nicht sicher, ob jeder weiß, wo die Unterschiede genau liegen:

                        Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Egal warum. In der großen Mehrzahl der Fälle ist es krankheitsbedingt, nicht aufgrund von Unfällen - die sind einfach seltener. Aber berufsunfähig nach Unfall wäre nat. auch versichert.
                        Eine Unfallversicherungs zahlt, wenn man nach einem Unfall behindert ist. Egal was für Konsequenzen das für den Beruf hat. Wenn man hingegen aus einem anderen Grund als Unfall was abbekommt, dann zahlt die nix.

                        Das heißt der IT-ler, der nach nem Unfall auch im Rollstuhl (mal angenommen) seinen Job noch voll ausüben kann (auch angenommen), kriegt von der BU nix, aber die volle Leistung der Unfallversicherung. Der Bauarbeiter, der durch eine Krankheit hingegen im Rollstuhl landet (keine Ahnung ob das geht - angenommen), bekommt die volle Leistung der BU aber keinen Pfennig von den Unfallversicherung (war ja kein Unfall).

                        Ergo:
                        Soweit es um die Absicherung des "Risikos Gleitschirmfliegen" geht, wäre eine Unfallversicherung mit Deckung für Flugunfälle (normalerweise leider ausgeschlossen!) das Richtige. Zu sagen von der Einmalzahlung hat man nix, ist irreführend, denn jede Geldsumme läßt sich "verrenten", sofern man das will. Ist die Deckung also ausreichend hoch, paßt diese Variante. Zumal eine Unfallversicherung auch kein so extrem kompliziertes und teueres Produkt ist.

                        Die Frage, ob eine BU sinnvoll ist, ist eigentlich ganz unabhängig vom Gleitschirmfliegen zu stellen. Und das läßt sich nicht pauschal beantworten, denn auch wenn eine BU grundsätzlich als sinnvoll gilt, ist es auch eine teure und recht komplizierte Versicherungsform, bei der es sowohl von der persönlichen Lage als auch den genauen Vertragsbedingungen abhängt, ob man sich dafür oder dagegen entscheidet. Nach den Stichworten wie Selbstauskunft, Gesundsheitsprüfung, Verweisklauseln etc. kann jeder selbst googeln.

                        Ich persönlich würde jedem Gleitschirmflieger empfehlen, eine Privathaftpflicht, GS-Haftpflicht (muß leider separat wegen Ausschlüssen in der PH) und Unfallversicherung zu haben. Der Rest ist alles diskutabel.
                        Wenn es piept - eindrehen...

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Haftpflichtversicherung

                          nachdem sich ein "Neuling" bereits um den Versicherungsschutz gedanken macht kann man ja vermuten, dass er ein gewisses Verantwortungsbewusstsein hat. Gegenüber anderen, sich und/oder Familie.

                          Eine Haftpflicht/Berge... Versicherung kann logischer Weise vernünftig abgeschlossen werden wenn das Hobby konkret ausgeübt wird, ein Auto versichere ich auch nicht solange es nur ein Prospekt davon gibt.

                          Bei einer der wichtigsten Versicherung für Menschen, die eine finanzielle Verantwortung tragen und nicht von Mama und Papa, Oma, Opa... leben können, spielt es eben eine entscheidende Rolle den Versicherungsschutz v o r Hobbyaufnahme in Ordnung zu bringen.
                          Wenn dies richtig gemacht ist kann ich hinterher Werkspilot Testpilot...Formel 1 Rennfahrer werden und habe uneingeschränkten Versicherungsschutz! Bei unverändertem Beitrag!

                          Wer meint er wäre in der Lage sich selbst ein passendes Angebot aus dem Internet oder sonst wo zu besorgen kann´s ja machen, darf aber hinterher nicht über die bösen Versicherer klagen, denn es ist ja nicht plötzlich was anderes versichert/nicht versichert als beim Abschluss.
                          Andere gehen gleich zum Versicherungsmakler, die meist mit den professionellsten Versicherern zusammenarbeiten. Eine Versicherungsagentur ist hier selten der richtige Ansprechpartner.

                          Gruß Moses

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Haftpflichtversicherung

                            ein Gedanke zur Unfallversicherung

                            Unfall mit Wirbelverletzung (2Wirbel werden versteift) die durch OP behandelt wird, arbeiten uneingeschränkt möglich.
                            Grundsumme 100.000.-€
                            Was bekommt der verunfallte?

                            Nach 3Jahren bekommt er immer häufiger Rückenverspannungen Kopfschmerzen ect. und kann letztendlich nicht mehr für längere Zeit am Schreibtisch sitzen?

                            oder

                            Beckenfraktur wir zusammengebastelt und alles funktionier wieder 5 Jahre später wird Sitzen/Gehen zur Qual.
                            Was bezahlt eine Unfallversicherung?

                            > Bei der Unfallversicherung gibt es eine Meldefrist, innerhalb dieser muss der Invaliditätsgrad festgestellt sein. Danach NULL Euro!

                            >> Würde hier vielleicht doch eine BU helfen?

                            Gruß Moses

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Haftpflichtversicherung

                              Maverick78, ich hab es vielleicht etwas drastisch formuliert, aber mit "Stammtischgeschwätz" hat das rein gar nichts zu tun! Wenn die Versicherungen die "Wahrheit" in die Welt posaunen, daß 25% der Bevölkerung im Laufe ihres Arbeitslebens berufsunfähig werden, dann müßten auch in etwa 25% der Leute mit BU-Versicherung irgendwann eine BU-Rente bekommen.
                              Und jetzt frag doch mal bei deinem Versicherer nach wieviel % der Versicherten eine BU-Rente in Anspruch nehmen? Ich hab da noch nie eine Zahl gehört oder gelesen, das ganze wird wohl als strenges Geheimnis gehütet - warum wohl?!?

                              Dann lies dir mal den genauen Vertragsinhalt von so einer Versicherung durch. Meist ist der Begriff "Berufsunfähigkeit" sehr wischi-waschi definiert, etwa daß man auf jedwede andere Tätigkeit "verwiesen" werden kann, die dem bisherigen "Lebensstatus" entspricht - bla bla...
                              Was nutzt dir das wenn du zwar noch - evtl. eingeschränkt - arbeiten kannst, auch im alten Beruf, aber dich keiner mehr einstellt weil du 1 Jahr krank warst, oder immer noch bist?

                              Der BU-Versicherung ist das schnurzegal. Die sagen du bist fähig 4 Stunden am Tag in deinem alten Beruf oder einem ähnlichen zu arbeiten. So, und jetzt bewerbe ich mich als Software-Entwickler bei Firma X für nen 20h Teilzeitvertrag, mit der Begründung daß mir daß ich aufgrund von Kreuzschmerzen durch einen Unfall vor 3 Jahren nicht mehr länger sitzen kann. Du glaubst ja wohl nicht im Ernst daß dich eine Firma einstellt?!?!


                              Servus
                              Robert

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Haftpflichtversicherung

                                Zitat von moses Beitrag anzeigen
                                ein Gedanke zur Unfallversicherung

                                Unfall mit Wirbelverletzung (2Wirbel werden versteift) die durch OP behandelt wird, arbeiten uneingeschränkt möglich.
                                Grundsumme 100.000.-€
                                Was bekommt der verunfallte?

                                Nach 3Jahren bekommt er immer häufiger Rückenverspannungen Kopfschmerzen ect. und kann letztendlich nicht mehr für längere Zeit am Schreibtisch sitzen?

                                oder

                                Beckenfraktur wir zusammengebastelt und alles funktionier wieder 5 Jahre später wird Sitzen/Gehen zur Qual.
                                Was bezahlt eine Unfallversicherung?

                                > Bei der Unfallversicherung gibt es eine Meldefrist, innerhalb dieser muss der Invaliditätsgrad festgestellt sein. Danach NULL Euro!

                                >> Würde hier vielleicht doch eine BU helfen?

                                Gruß Moses
                                Thema: Unfallversicherung

                                Die Anmeldefrist beträgt in der Regel 15 Monate. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Versicherte die Invalidität (den dauernden Körperschaden) angemeldet haben. Es gibt Versicherer bei denen ist der Zeitraum länger! Ich benötige dazu nur eine ärztliche Bescheinigung in der mein behandelnder Arzt feststellt, das überhaupt ein dauernder Schaden eingetreten ist. Das gibt man an den Versicherer weiter und der veranlaßt dann die Begutachtung und damit die Feststellung der Prozente der Invalidität. Kann dein Arzt innerhalb der 15 Monate noch nicht endgültig entscheiden, ob ein dauernder Körperschaden eingetreten ist, dann sollte er in sein Schreiben den Passus aufnehmen, dass eine dauernder Körperschaden nicht ausgeschlossen ist und die Begutachtung erst nach 24 oder ... Monaten erfolgen soll, weil Verbesserung oder Verschlechterung zu erwarten ist. Hier immer darauf achten, was die Vers.gesellschaft antwortet. Der Versicherte hat dann das Recht bis zu 3 Jahre nach dem Unfall den Invaliditätsgrad jährlich überprüfen zu lassen, dabei kann es aber eben auch bei Verbesserung des Zustandes zu geringeren oder bei Verschlechterungen zu höheren Inv.graden kommen.

                                Das es bei einer Fixierung der Wirbel nach einem Unfall nicht zu einem Invaliditätsgrad gekommen ist, halte ich für Unwahrscheinlich.
                                Meine Freundin hatte einen Kompressionsbruch am Lendenwirbel (Gleitschirmunfall!), der ohne Fixierung mit einem zweiten Wirbel ausgeheilt ist. Die daraus resultierende Funktionsbeeinträchtigung ergab einen meßbaren Inv.grad und demzufolge auch eine Leistung aus Ihrer Unfallversicherung. Aufgrund ihres Berufes (körperliche Tätigkeit) kann dieser Unfall auch irgendwann zur BU führen. Für diesen Fall hat sie dann ihre BU-Versicherung, die einen monatliche Rente zahlt.

                                Gruss D.

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