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Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

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    #16
    AW: Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

    Zitat von soardiac Beitrag anzeigen
    ich bin völlig fasziniert von den regelungen, welche es in unseren nachbarländern so gibt. bei uns in der schweiz erscheint dies alles so einfach und logisch und vor allem auch sicher genug:
    - übungshang, bis der fluglehrer den schüler zum ersten höhenflug zulässt
    - höhenflüge, alle unter aufsicht eines fluglehrers
    - irgendwann die theorieprüfung
    - mind. 50 höhenflüge (in verschiedenen gebieten), die bestandene theorieprüfung und die ausbildungsbestätigung durch den fluglehrer berechtigen zur teilnahme an der praktischen prüfung.
    - nach bestandener praktischer prüfung darf ich frei fliegen, wo ich will (bzw. wo es nicht verboten ist).

    da gibt es also zB in österreich leute, welche nach 25 flügen selbstständig in für sie völlig fremden gebieten rumfliegen?? ja das erklärt einiges...
    dito,
    bei mir war die Ausbildung fast 1:1 auch so, wie bei dir in der Schweiz. Die Zeit am Übungshang hielt sich in Grenzen(2 Vormittage) Im Anschluss dann noch ca. 50 Höhenflüge, aber das lag dann im Ermessen des Fluglehrers, eigener Motivation und Freizeit wieviele Höhenflüge man letztendlich genau absolviert hat.
    Ich glaube alle in meinem Kurs hatten zwischen 45 und 80 HF.

    Kommentar


      #17
      AW: Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

      Hallo Rudolph (und alle)

      bevor jetzt an dem Thema die Emotionen wieder hochkochen, ein paar Worte zur Historie:

      Die aktuelle Rechtslage ist so, wie es Karl dargestellt hat - da gibt es nichts dran zu rütteln.
      Die Ö-Schulbestätigung mit den 5 Höhenflügen gab es tatsächlich, auch den Weg über 35 selbständige Höhenflüge bis zum SoPi. Zur gleichen Zeit gab es in D einen L-Schein. Der beinhaltete die nach Übungshang-Phase und theoretischer (Grund-) ausbildung eine theoretische + praktische Prüfung, anschliessend waren (im Auftrag der Flugschule) Hopser in eingewiesenen Geländen (bis 150 Höhenunterschied) erlaubt. All diese Dokumente habe ich mal erworben und noch in meinem Besitz.
      Nur..... das war 1994/1995.
      Ich habe besagten L-Schein 1994 erworben, nach einem Jahr Praxis jene Ö-Schulbestätigung im Schnelldurchlauf, wenig später den Sopi (alle 35 Höhenflüge habe ich wirklich "heruntergerissen", nicht nur ins Flugbuch geschrieben, so wie manch anderer). Der Sopi-Kurs 1995 dauerte ca. 1 Woche und war im wesentlichen Theorie.
      Nach dieser wilden Phase hab ich in Ruhe fliegerische Erfahrung gesammelt, später den B-Schein und die Tandemlizenz erworben.
      Rückblickend sage ich mal: Ein korrigierendes Eingreifen eines Fluglehrers in den einen oder andern Höhenflug in meiner frühen Phase wäre doch recht nützlich gewesen.

      Dass die heutigen, etwas verschärften Regelungen sinnvoll sind, da sind wir uns doch alle einig ?

      Aber: Die ersten Gleitschirm-Pioniere hatten gar keine Fluglehrer, sogar den Fluauftrag mussten sie sich selbst erteilen , die mussten sich alles selbst beibringen..... Und wären sie nicht gewesen, gäbe es unseren Sport nicht.

      Gruss Hartmut
      https://vimeo.com/49892438

      Kommentar


        #18
        AW: Voraussetzungen Sonderpilotenschein (Kurs)

        Auszug aus dem Lehrplan für Deutschland:
        Umfang der Flugausbildung: Insgesamt mindestens 40, mit gültiger Schulungsbestätigung mindestens 30 Höhenflüge als Alleinflüge mit einem Höhenunterschied von mehr als 300 Meter, davon bei Hangstart mindestens 10 mit mehr als 500 Meter auf zwei verschiedenen Fluggeländen, mit Start- und Landeverfahren und nachfolgenden Flugübungen.
        Insgesamt mindestens 25, nach Erwerb der Schulungsbestätigung mindestens 15 Höhenflüge müssen von je einem Fluglehrer an Start- und Landeplatz beaufsichtigt werden, 15 Höhenflüge können mit schriftlichem Flugauftrag der Flugschule, ohne unmittelbare Fluglehreraufsicht, in den eingewiesenen Höhenfluggeländen erfolgen.
        Schöne Flüge

        ForumAdmin
        Richard Brandl

        Kommentar

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