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Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

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    #16
    AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

    Zitat von WA Beitrag anzeigen
    <...>PM an mich von einem mir unbekanntem User<...>"Sorry, aber euer Geschreibsel über die ZLLV ist nur lächerlich. Wenn ihr einfach ungesehen etwas übernehmt, was auf irgendeiner Webseite steht, <...>
    Autsch, getroffen.
    Danke fuer den Hinweis.

    Muss gestehen, den Orignialtext nicht zu kennen und mich vor ueber 10 Jahren vom Regelkrimskrams verabschiedet zu haben.

    'weg mit dem Luftdruck' wird wohl ein Traum bleiben.

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      #17
      AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

      Zitat von DonP Beitrag anzeigen
      §63 abs 2 ist besonders lesenswert - das kann ja heiter werden (betrifft nach meinem verständnis die Kombination Schirm / GZ / Retter) ....
      Dieser §63(2) lautet:
      Zitat von ZLLV 2010
      (2) Bestehen Fallschirme sowie Hänge- und Paragleiter aus Bestandteilen mehrerer Hersteller [...] ist eine Verwendung nur dann zulässig, wenn sich die Kompatibilität der Bestandteile aus den jeweiligen Betriebshandbüchern ergibt oder wenn zumindest ein Hersteller die Kompatibilität der Bestandteile bestätigt.
      Die Kompatibilität der Komponenten ist vor allem bei Motorschirmen und (Sprung-)Fallschirmen ein diffiziles Thema, vor allem auf diese bezieht sich der Passus wegen Bestätigung des bzw. der Hersteller.

      Für uns ist entscheidend dass sich "die Kompatibilität aus dem Betriebshandbuch ergibt".

      Es steht nirgendwo was von einer expliziten Muster-Muster Kompatibilitätsmatrix o.ä., d.h. die allgemeinen Formulierungen wie sie bei uns üblich sind ("...kann mit allen Gurtzeugen ohne Kreuzverspannung verwendet werden...") sind ausreichend.


      Allgemein zu dem ZLLV Text: das österr. Luftfahrtgesetz fordert, dass die Voraussetzungen unter welchen Luftfahrzeuge in Österreich verwendet werden, grundsätzlich in einer Verordnung (=ZLLV) zu regeln sind.
      D.h. es ist grundsätzlich notwendig, in der ZLLV auch für die einfachsten aller Luftfahrzeuge (HG/GS/FS) Voraussetzungen für die zulässige Verwendung festzuschreiben.
      In der neuen Fassung hat das Ministerium die Anforderungen für diese Geräte in einem Abschnitt relativ übersichtlich zusammengefasst und vor allem zusammengekürzt.
      Und das Wesentliche ist, dass es nun (in Hinblick auf die nichtmotorisierten) erstens keine behördlichen Urkunden, Sticker oder ähnliches mehr gibt und zweitens die Anforderungen so gefasst sind, dass sie nicht über das hinausgehen, was aufgrund anderer allgemeiner rechtlicher Anforderungen (und gesundem Menschenverstand) ohnehin zu beachten ist: der Hersteller muss ein sicheres Produkt ausliefern und der Besitzer muss darauf achten, dass es gemäss Betriebsanleitung betrieben und gewartet wird.

      In der Praxis heisst das, dass man wieder wie vor 20 Jahren auch in Österreich einfach nur zu einem Händler/Hersteller geht, ein Gerät kauft, es versichert und legal und selbstverantworlich fliegen geht.

      Der ZLLV Text wurde von einer Menge Leute aus unserer Branche gegengelesen und keiner hatte schlussendlich wirklich substantielles zu bemängeln.


      Ein "aber" gibt es aus meiner Sicht doch, der Text liegt nämlich noch bei der Frau Minister zur Unterschrift und in den letzten zwei Jahren haben sich immer wieder Verzögerungen ergeben, mit denen nicht zu rechnen war.
      Immerhin hat der Text jedoch das Ministerium verlassen, was schon mal viel wert ist.

      Martin

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        #18
        AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

        Zitat von #herby# Beitrag anzeigen
        Vorscht, der Link führt nicht zur Östereichichen ZLLV sondern zur NfL91 der Deutschen Flugsicherung - also die neue LTF.
        Uups sorry... war keine Absicht. der richtige Link ist ja inzwischen genannt worden.

        Kann jemand nun sagen, wie das mit den Tandem-Schirmen sein wird... sollte die Unterschrift kommen?

        Gruß, rolX (www.rolx.de)

        Kommentar


          #19
          AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

          Danke für die Erläuterung und Dein Engagement, Martin.
          Ich bin - ohne mich jetzt in die Tiefen des Entwurfs begeben zu haben - geneigt zu glauben, dass ihr im Sinne des Wortes wirklich eine Entbürokratisierung unserer minimalistishen Fliegerei wollt und auch auf den Weg bringt.

          Und dafür drücke ich Euch beide Daumen!

          Viele Grüße

          Bernd

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            #20
            AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

            Zitat aus oben genannter PM von "Hellmut"
            "Die im März in Kraft getretenen LVR 2010 werden peinlichst totgeschwiegen, weil dort (vermutlich ungewollt) eine Transponder- und Chrashsenderpflicht für motorisierte HG/PG festgeschrieben steht."

            Nun, fairerweise muß man zu diesem Statement allerdings auch ein anderes mit heranziehen, will man versuchen das ganze zu verstehen und zwar dieses:



            Wie wir sehen, ist die Situation noch lange nicht entbürokratisiert in A.

            Da habe ich doch lieber die etwas klareren Verhältnisse in DE, auch wenn wir angeblich die einzigsten im Euroland sein sollen die völlig isoliert da stehen.

            Luftfahrtgesetze sind nunmal weitgehend national geprägt und da sind wir mitnichten die europäische Ausnahme. Nur mal so nebenbei!

            "Also mal langsam mit der Lobhudelei"

            Da hat "Hellmut" allerdings nicht unrecht wie mir scheint!

            WA, der auch allen in "A" die Daumen für ein Gelingen drückt.
            Grüßle,
            Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

            Kommentar


              #21
              AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

              Zitat von jc.com Beitrag anzeigen
              Dieser §63(2) lautet:


              Die Kompatibilität der Komponenten ist vor allem bei Motorschirmen und (Sprung-)Fallschirmen ein diffiziles Thema, vor allem auf diese bezieht sich der Passus wegen Bestätigung des bzw. der Hersteller.

              Für uns ist entscheidend dass sich "die Kompatibilität aus dem Betriebshandbuch ergibt".

              Es steht nirgendwo was von einer expliziten Muster-Muster Kompatibilitätsmatrix o.ä., d.h. die allgemeinen Formulierungen wie sie bei uns üblich sind ("...kann mit allen Gurtzeugen ohne Kreuzverspannung verwendet werden...") sind ausreichend.

              Martin
              Hallo martin

              Danke für die zusatzinfo, das problem sehe ich nur bei retter / GZ - klar, no problem mit frontcontainer aber bei einbau ins GZ / Retterfach ? da ja explizit gefordert ist das der hersteller die kompatibilität im BetriebsHB bescheinigen muss sehe ich da ein etwaiges nachweisproblem für den einzelpiloten oder ?

              Wie auch immer, in jedem fall ein sehr größer schritt nach vorn - falls die fr minister unterzeichnet (was ich mal hoffe)

              P
              Zuletzt geändert von DonP; 06.05.2010, 09:11.

              Kommentar


                #22
                ZLLV 2010 veröffentlicht

                Tatsächlich, man glaubt es kaum, am 21.5.2010 haben sie die neue ZLLV veröffentlicht:
                Zur ZLLV 2010 auf ris.bka.gv.at.

                Kommentar


                  #23
                  AW: ZLLV 2010 veröffentlicht

                  Zitat von jc.com Beitrag anzeigen
                  Tatsächlich, man glaubt es kaum, am 21.5.2010 haben sie die neue ZLLV veröffentlicht:
                  Zur ZLLV 2010 auf ris.bka.gv.at.
                  na bitte, geht ja !

                  Damit wäre dann endlich auch schnellfliegen legal, protektorenpflicht, rettungsschirmpflicht und helmpflicht sind seitens des gesetzgebers somit geschichte und es bleibt dem piloten je nach situation selbst überlassen welche ausrüstung er / sie als vernünftig erachtet.

                  Und dass das system recht gut funktioniert sieht man ja in Frankreich seit jahren.

                  übrigens F-Land .. kleiner tip: Haftpflichtversicherung von der FFVL (Federation Francais Vol Libre) gilt für PG , Speeder, kiten etc. und ist somit nun auch uneingeschränkt in A gültig (solang man einen Sopi hat) kostet um die 100 EUR für alle flugsportarten und alle spielarten des kitens (p.a.)

                  thanks an alle die das ermöglicht haben !

                  Kommentar


                    #24
                    AW: ZLLV 2010 veröffentlicht

                    Zitat von DonP Beitrag anzeigen
                    na bitte, geht ja !

                    ..., protektorenpflicht, rettungsschirmpflicht und helmpflicht sind seitens des gesetzgebers somit geschichte .....
                    Nun, dann ändert sich hier ja sicher nicht allzuviel, denn fast überall sehe ich Helme, Protektoren und Rettungen, auch in Ländern in denen das schon immer keine Pflicht war

                    OK, der Speedflyer letztens an der Saleve, der ohne Helm, Rettung und Protektor, halt, ne Sonnenbrille hatte er auch nicht und nur Turnschuhe übrigens, sich runter stürzte, darf das in Ösiland jetzt auch.

                    Welch Aufwand, um Jahrzehnte der Sicherheitsentwicklung, an denen der DHV mitbeteiligt war, zu >Entbürokratisieren<......

                    OK, nun will ich das Werk ersteinmal studieren.

                    WA
                    Grüßle,
                    Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                    Kommentar


                      #25
                      AW: ZLLV 2010 veröffentlicht

                      Zitat von WA Beitrag anzeigen
                      Nun,

                      Welch Aufwand, um Jahrzehnte der Sicherheitsentwicklung, an denen der DHV mitbeteiligt war, zu >Entbürokratisieren<......

                      OK, nun will ich das Werk ersteinmal studieren.

                      WA
                      hmmm... also so war das nicht gemeint, sondern als begrüßenswerter Schritt zu mehr selbstverantwortung und weniger bevormundung - das ist in der heutigen zeit schon ein ziemlich bemerkens- und begrüßens- wertes Ereignis in Bezug auf die Handlungen eine Behörde / gesetzgebenden Institution

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

                        schliess mich DonP voll an ... super das das endlich geschafft wurde ...

                        für 98% der piloten wird sich eh nix ändern. die fliegen weiterhin ihr geprüftes equipment und das ist auch voll o.k.

                        aber für die anderen piloten die offene streckenschirme oder acroschirme fliegen änder sich viel!

                        auch von mir ein sakrisches vergelts gott! an alle die dafür aktiv waren!

                        lg heli

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

                          ... und was bedeuten solche Absätze (z.B. im mitzuführenden Eintragungsschein):
                          Es wird bestätigt, daß das oben beschriebene Luftfahrzeug ordnungsgemäßin das Luftfahrzeugregister der Republik Österreich, in Übereinstimmung mit dem Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 und gemäß § 16 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, in der geltenden Fassung, sowie der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2010 - ZLLV 2010, in der geltenden Fassung, eingetragen ist.
                          Könnte mal jemand der sich mit dem ganzen Thema auskennt die Essenz dieser Verordnung erläutern, auch bezüglich Tandem-Fliegen (Privat/gewerbich)?

                          38 Seiten (nur Hauptdokument) Beamtendeutsch sind zu viel für mich....

                          Gruß, rolX (www.rolx.de)

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

                            Zitat von rolx Beitrag anzeigen
                            ... und was bedeuten solche Absätze (z.B. im mitzuführenden Eintragungsschein):


                            Könnte mal jemand der sich mit dem ganzen Thema auskennt die Essenz dieser Verordnung erläutern, auch bezüglich Tandem-Fliegen (Privat/gewerbich)?

                            38 Seiten (nur Hauptdokument) Beamtendeutsch sind zu viel für mich....

                            Gruß, rolX (www.rolx.de)
                            den sucht halb Österreich schon länger. Falls Du ihn erwischt lass ihn keinesfalls entwischen

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

                              Zitat von rolx Beitrag anzeigen
                              ... und was bedeuten solche Absätze (z.B. im mitzuführenden Eintragungsschein):


                              Könnte mal jemand der sich mit dem ganzen Thema auskennt die Essenz dieser Verordnung erläutern, auch bezüglich Tandem-Fliegen (Privat/gewerbich)?

                              38 Seiten (nur Hauptdokument) Beamtendeutsch sind zu viel für mich....

                              Gruß, rolX (www.rolx.de)

                              Die Essenz für HG/PG sind nur ein paar Seiten, "7. Teil, Sonderbestimmungen für Fallschirme, Hänge- und Paragleiter sowie motorisierte Hänge- und Paragleiter".

                              Bei der ZLLV gehts um die Bedingungen unter welchen die Geräte betrieben werden dürfen, also im Wesentlichen darum, wie die Lufttüchtigkeit sichergestellt wird.

                              Praktisch gesehen ist die wesentliche Neuerung, dass du (was die Lufttüchtigkeit betrifft) einfach zum Hersteller/Händler gehen, ein Gerät kaufen und fliegen gehen darfst, ohne dir beim Aeroclub als Behörde irgendwelche Papiere oder "Prüfungen" holen zu müssen.
                              Der Hersteller ist nun derjenige der bestätigt, dass ein Gerät lufttüchtig ist und somit verwendet werden kann. Eine diesbezügliche Kennzeichnung des Herstellers muss auf dem Gerät (d.h. auf Schirm/Gurt/Retter) ersichtlich sein (Typenschild o.ä.).

                              Für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit bist du als Halter verantwortlich, Instandhaltung und Checks gemäss Betriebshandbuch.

                              Es gibt keine Betriebsgenehmigungen mehr, Hersteller ist wer herstellt und Instandhalter wer instand hält, die nötige Kompetenz vorausgesetzt -- diesbezüglich enthält die ZLLV aber auch keine expliziten Anforderungen.

                              Die Regelungen betreffen sowohl Mono- als auch Tandemschirme.
                              Bzgl. der gewerblichen Tandemfliegerei gibt's aber soweit ich weiss immer noch die Beförderungsbewilligung. Angeblich soll die aber auch bald wegfallen und die Bedingungen für das gewerbsmässige Fliegen werden statt dessen per Verordnung festgeschrieben.

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

                                Ok, Danke für die Info. Eine Frage noch: Wie sieht's mit den Geräten aus, die vor der Verordnung auf dem Markt waren. Reicht da dann eine nachträgliche Bescheinigung vom Hersteller, braucht man garnichts zusätzliches oder müsste man den Schirm einschicken und das Typenschild anbringen lassen?

                                Gruß, rolX (www.rolx.de)

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