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Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

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    #31
    AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

    Zitat von rolx Beitrag anzeigen
    Wie sieht's mit den Geräten aus, die vor der Verordnung auf dem Markt waren. Reicht da dann eine nachträgliche Bescheinigung vom Hersteller, braucht man garnichts zusätzliches oder müsste man den Schirm einschicken und das Typenschild anbringen lassen?
    Auch bisher schon haben die Hersteller ihr Typenschild und/oder einen EN Sticker bzw. Gütesiegel draufgemacht, woraus hervorgeht dass sie das Teil für lufttüchtig halten.
    Das reicht doch, du brauchst nichts zusätzliches.
    Überstrapaziere das Wort "Bescheinigung" nicht: im Wesentlichen geht es um die Statuierung der Verantwortlichkeit des Herstellers für die Lufttüchtigkeit des Gerätes.

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      #32
      AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

      Ich habs mir nicht genau durchgelesen, aber gilt die neue Regelung dann nicht auch komplett für Speedriding? Versicherungsschutz wär da schon eine feine Sache...

      Kommentar


        #33
        AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

        Zitat von klausinthesun Beitrag anzeigen
        Ich habs mir nicht genau durchgelesen, aber gilt die neue Regelung dann nicht auch komplett für Speedriding? Versicherungsschutz wär da schon eine feine Sache...
        Speedrider sind ja aus ZLLV Sicht Paragleiter, also im Prinzip ja, für die auch.

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          #34
          AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

          maybe OT, sorry...
          Weiss jemand zufällig, ob sich auch was an der Medical-Pflicht in Ö. für ausländische Tandempiloten geändert hat? Ist wohl in der ZLPV geregelt...

          Gruss
          Klaus

          Kommentar


            #35
            AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

            Zitat von klamigro Beitrag anzeigen
            maybe OT, sorry...
            Weiss jemand zufällig, ob sich auch was an der Medical-Pflicht in Ö. für ausländische Tandempiloten geändert hat? Ist wohl in der ZLPV geregelt...

            Gruss
            Klaus


            Tjaa Klaus,

            jetzt habe ich einfach mal gegoogelt, aber da fällt mir der W.K. ein, ...außer "Selbstbelobigung"........

            In den letzten ~2 Jahren, in denen in OE eigentlich alles in unserem Sport nicht mehr zulässig war, aber trotzdem ausgeübt wurde, (meine Bewunderung dafür) weiß man trotz ZLLV/10, immer noch nicht richtig im Detail was Sache ist, zumindest meiner Einschätzung bisher!

            Flieg doch einfach, wie alle seit der Abkoppelung...und vorher natürlich, vom DHV im Ösiland..........

            WA
            Zuletzt geändert von WA; 02.06.2010, 11:04.
            Grüßle,
            Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

            Kommentar


              #36
              AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

              Zitat von WA Beitrag anzeigen
              aber da fällt mir der W.K. ein
              Von selbigem gibt es einen nicht uninteressanten, sehr aktuellen Artikel zum Thema dieses Threads auf der Seite, auf die hier nicht verlinkt werden darf.

              Kommentar


                #37
                AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

                Zitat von Waidlerin Beitrag anzeigen
                ...auf der Seite, auf die hier nicht verlinkt werden darf.
                wieso? Gibt es da auch Kinderpornos oder Anleitungen, wie man Hochhäuser in die Luft sprengt?
                Sorry, ich versuche wirklich gern, mich gesetzeskonform zu verhalten, aber versucht mal, ausserhalb von Ö an das passende Medical ranzukommen - die Klasse kennt man selbst im Frankfurter Flughafen nicht. (O-Ton: Mach doch Klasse 1, dann kannst Du auch nen Jumbo fliegen, wenns zufällig erforderlich ist...)
                Ich versuch mal über die Al-Quaida-Suchmaschine, an den o. a. Link heranzukommen

                Kommentar


                  #38
                  AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

                  Zitat von Waidlerin Beitrag anzeigen
                  Von selbigem gibt es einen nicht uninteressanten, sehr aktuellen Artikel zum Thema dieses Threads auf der Seite, auf die hier nicht verlinkt werden darf.
                  Bevors´d wieder lösch´st,

                  xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

                  WA

                  PS. Leutz, lieber DHV,

                  es kann nicht alles schlecht sein was W.K. schreibt odrr?
                  Leben wir in einer Demokratie oder nicht.......?

                  ........Also, dann lass´t ihn zu und jeder kann sich eine Meinung bilden oder ist Meinungsbildung nicht gefragt???

                  MfG. WA
                  Zuletzt geändert von ForumAdmin; 02.06.2010, 14:02. Grund: sorry, kein link zum ..............
                  Grüßle,
                  Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

                    nimms bloss schnell wieder raus, bevor sie Dir die A-Leinen kappen

                    Aber zu meiner Frage hab ich leider nichts gefunden - nehmen wir es halt sportlich...
                    und ich trage meine Euros in die Länder, in denen ich mir etwas sicherer bin, dass ich dort legal fliege!

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

                      aha...sehr interessant........

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

                        Zitat von klausinthesun Beitrag anzeigen
                        Ich habs mir nicht genau durchgelesen, aber gilt die neue Regelung dann nicht auch komplett für Speedriding? Versicherungsschutz wär da schon eine feine Sache...
                        sieht aus meinem rechtsverständnis gut aus.

                        du brauchst:
                        Gerät von dem der hersteller sagt das man damit fliegen kann
                        Haftpflichtversicherung in vorgeschriebener höhe (auch aus dem ausalnd zB FFVL)
                        PG Sonderpilotenschein (jetzt PG schein)
                        Rettungsgerät
                        Kopfschutz (was immer das auch sein mag ,-)

                        thats it - speedriding + fying ist damit aus meiner sicht nun endlich auch in Ö legal möglich.

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

                          Zitat von Waidlerin Beitrag anzeigen
                          Von selbigem gibt es einen nicht uninteressanten, sehr aktuellen Artikel zum Thema dieses Threads auf der Seite, auf die hier nicht verlinkt werden darf.
                          (Soll kein Kritk an Dir sein)
                          Was findest Du interessant an dem neuen Artikel? Wer wen belobt oder berühmt, interessiert mich nicht die Bohne...

                          Kommentar


                            #43
                            ZLLV 2010 / Tandem mit zwei Rettungsgeräten

                            Hallo zusammen,

                            bei http://www.girstmair.net/flashnews/p...ashNews130.pdf
                            habe ich grade folgendes gelesen:
                            Ein mehr oder minder großes Problem wird es für unsere Tandemflieger mit der neuen ZLLV 2010 geben, denn im
                            Anhang D 7.1 und 7.2 Abs. 2.b ist folgendes zu vernehmen:
                            Als Mindestausrüstung für Tandemflüge ist ein Rettungsgerät für jede Person vorgeschrieben.
                            In meiner Ausbildung hatte ich gelernt, dass man alles unternehmen muss, dass der Pasagier eben nicht die/eine Rettung auslösen kann

                            Bei genauerer Nachforschung habe ich gelesen, dass es wohl auf
                            Einsatz im Rahmen von Luftbeförderungsunternehmen im Sinne des § 102 Abs. 1 LFG
                            bezogen ist, aber trotzdem...

                            Hat schon jemand ein Tandem mit zwei Rettungen gesehen? Wie soll das funktionieren? Scherenstellung/downplane etc?

                            Gruss
                            Klaus

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

                              Wer sagt denn, dass die zwei Rettungsgeräte im Fall des Falles gleichzeitig betrieben werden sollen/müssen. Ich würde das so verstehen, dass aufgrund des grösseren Risikos (zwei Personen an einem Schirm, wovon eine oftmals nicht "flugkundig") zwei Rettungen an Bord sein müssen. Aber schmeissen musste ja dann nicht beide
                              Happy landings, zu zweit und allein
                              Ueli

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Veröffentlichung der ZLLV 2010 in Östereich

                                'Rettungsgerät' kann ja auch ein aufblasbarer Schwimmring sein, wegen des Gewichtes...

                                Aber Spass beiseite... wollen die (Gesetzgeber) überhaupt ernst genommen werden?

                                Kommentar

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