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Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

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    #16
    AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

    "So ein durcheinander!!! Ein Europa? Eher mehrere !!! "

    in der Tat, so ist es, klausmichel.

    Jetzt verrate doch bitte mal:

    Fliegst Du Tandem ? (oder hast Du vor, die Lizenz zu erwerben ?)
    Wo wohnst Du ?
    (das Land genügt, fallst Du nicht ins Detail gehen möchtest)

    Du schreibst in Deinem 1. Beitrag "Was passiert eigentlich wenn.. ........"
    In der Formulierung steckt für mich nicht die Antwort auf meine Fragen.

    Neugierige Grüsse von Hartmut
    (nicht-kommerzieller-Tandempilot)
    https://vimeo.com/49892438

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      #17
      AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

      Mich kotzt es an das eigentlich keiner Bescheid weiß!!! Weder der Dhv noch die Italiener oder sonst irgendwer. Ich besitze keinen Tandemschein. Ich würde liebend gerne einen machen, allerdings finde ich den Eingangstest willkürlich und übertrieben ganz zu schweigen vom Preis der Ausbildung! Wenn ich schon einen Tandemschein mache, dann will ich auch in den schönsten Fluggebieten fliegen dürfen und eben nicht nur vom Wank fliegen. So, wenn ich also in Italien Tandem fliege, fliege ich sowieso immer schwarz, sei es mit der zu überteuerten deutschen Lizens oder einer Tandemlizens ausm Ostblock. Oder liege ich da falsch ?

      Kommentar


        #18
        AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

        Hallo Klaus
        Zitat von klausmichel Beitrag anzeigen
        Mich kotzt es an das eigentlich keiner Bescheid weiß!!! Weder der Dhv noch die Italiener oder sonst irgendwer. Ich besitze keinen Tandemschein. Ich würde liebend gerne einen machen, allerdings finde ich den Eingangstest willkürlich und übertrieben ganz zu schweigen vom Preis der Ausbildung!
        Wenn Du Tandem fliegst, hast Du nicht nur Verantwortung für Dein Leben und Deine Gesundheit, sondern auch für den Passagier - und der ist Dir nach dem Start ziemlich hilflos ausgeliefert. Der Eingangstest soll sicherstellen, dass nur handwerklich versierte und charakterlich reife Piloten die Tandem-Ausbildung absolvieren dürfen. Ob jedes Detail davon sinnvoll ist - darüber kann man sicher diskutieren. Ich hab den Eingangstest schon als nützlich empfunden, auch die Forderung, eine gewisse Flugpraxis vorher nachzuweisen.

        Zitat von klausmichel Beitrag anzeigen
        Wenn ich schon einen Tandemschein mache, dann will ich auch in den schönsten Fluggebieten fliegen dürfen und eben nicht nur vom Wank fliegen.
        Ich finde den Wank als Fluggebiet ausgesprochen schön... Aber, das ist Geschmackssache.


        Zitat von klausmichel Beitrag anzeigen
        So, wenn ich also in Italien Tandem fliege, fliege ich sowieso immer schwarz, sei es mit der zu überteuerten deutschen Lizens oder einer Tandemlizens ausm Ostblock. Oder liege ich da falsch ?
        Ja und nein: Meine persönliche Erfahrung: Wenn Du im Ausland nicht-kommerziell fliegst, wirst Du nur selten Diskussionen mit den Locals haben. Ausgesprochen gute Erfahrungen habe ich in Frankreich gemacht - dort wird "Vol Libre" wirklich gelebt.
        Zur "überteuerten deutschen Lizens" : Musst halt mal ein bisschen recherieren - die Preise schwanken von Flugschule zu Flugschule schon erheblich.

        Gruss Hartmut
        https://vimeo.com/49892438

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          #19
          AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

          Zitat von klausmichel Beitrag anzeigen
          Mich kotzt es an das eigentlich keiner Bescheid weiß!!!
          Stimmt doch gar nicht!
          In Post 6 gibt´s zwei Links, daraus geht alles hervor. Ergo, Tandemfliegen in Italien für Ausländer absolut verboten. Basta!

          Da man eh dort Tandem schwarz fliegt, auch wenn man eine ausländische Lizenz hat (von wo auch immer) würde ich doch meinen, flieg einfach Tandem auch ohne Schein, ist doch eh verboten und billiger isses auch.

          Wir haben nun mal (noch) nationale Gesetze in den div. Ländern, auch im Flugwesen.
          Darum bekommen wir unsere LTF auch nicht so schnell weg z.B.

          Wie sah das denn mit der Kleinstaaterei in DE damals 18hundertpaarundvierzig aus, all Bott (Hochdeutsch: Allen Botten) ne Grenze. Da sind wir in den vergangenen 166 Jahren doch schon nen gutes Stück weiter gekommen odrr?

          Das mit den Tandems in Italien kriegen wir auch noch hin. Sind doch erst 25 Jahre vergangen.......

          meint WA
          Grüßle,
          Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

          Kommentar


            #20
            AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

            Zitat von hartmut_k Beitrag anzeigen
            ...............
            Nachtrag:
            "Is school activity allowed and can a foreign instructor run a school session in Italy?
            No, all school activities are strictly forbidden to non-Italians. "

            Ja, ja. "Deutschlands beliebteste Flugschule" (so die Eigendarstellung , grins...) schult ja auch regelmässig in Lüsen - und das liegt ja bekanntermassen auf Italienischem Hohheitsgebiet. Nein, ich war dort nicht Schüler...
            ...und der DHV nimmt da sogar die Prüfung ab
            Ja, ich war da Schüler

            fG Sven

            Kommentar


              #21
              AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

              Zitat von hartmut_k Beitrag anzeigen
              oberflow & Segelohr,

              könnt Ihr bitte die Quellen für Eure Informationen nennen ?
              Einfach nach Vorsatz/Trunkenheit/Versicherung/Regresshöhe googeln.
              Ich muß jedoch gestehen, daß ich überlesen habe, daß es um Tandems
              geht. Da muß man natürlich sehr aufpassen, daß der Flug privat und
              nicht gewerblich ist.

              Kommentar


                #22
                AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

                Danke für die zahlreichen Antworten. Im Grunde kann ich also die Tandemausbildung überall in Europa machen und mit dieser in Italien fliegen. Hauptsache die Ausbildung ist vernünftig.

                Grüße und guten Flug

                Kommentar


                  #23
                  AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

                  @clausmichel,
                  ja so ist es und wenn Du eine Top- Tandemausbildung suchst,dann gehe nach Westendorf zum Otto Kahn,die sind dort unschlagbar.

                  Eugen

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

                    Nee.
                    Ärtzliches Attest, alle 3 Jahre auffrischen und Eingangstest...

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

                      Beim Tandemfliegen ist es nicht anders als bei irgendeiner anderen Tätigkeit in irgendeinem anderen Land, und das ist so selbstverständlich wie nur sonst was:

                      Es kommt darauf an, welche Gesetze in dem jeweiligen Land gelten, und die muss man in Erfahrung bringen.
                      Ich weiß gar nicht, wie man glauben kann, das ohne weiteres die deutschen Gesetze in einer Region der Welt gelten sollen, für die sie eben nicht gemacht sind.
                      Es gibt natürlich zwischenstaatliche Abkommen, wie z.B. der EU Vertrag, wo festgelegt ist, welche Gesetze in den jeweiligen Staaten gleich sind, aber selbstverständlich ist das nicht.
                      Beim Tandemfliegen kommt es neben anderen Tatbeständen darauf an, ob man damit Geld verdienen will oder nicht.
                      Der technische Ablauf eines Fluges für Geld oder frei sollte genau der gleiche sein, z.B. er sollte sicher sein, aber dass ein bezahlter Flug ansonsten ganz anders zu bewerten ist, z. B versicherungsmäßig, dürfte jedem einleuchten.

                      Meist sind es „Techniker“, die sich darüber „wundern“, dass die Juristen nach und in „ihren Gesetzen“ denken, denn die „naturwissenschaftlichen Gesetze“ in denen die „Techniker und Naturwissenschaftler“ üblicherweise denken, kennen bekanntlich „staatliche Grenzen“ nicht.
                      Nun werden weltweit viele Arten von Flügen, in anderen Sparte wie der Verkehrsfliegerei nach gleichen Regeln mit den nationalen Lizenzen durchgeführt.
                      Das ist aber nicht „naturgesetzlich“ so, sondern deshalb, weil die meisten Staaten den internationalen Organisationen beigetreten sind, und das somit gesetzlich gleichgestellt haben.

                      Es liegt also ein aktives juristisches Handeln des jeweiligen Staates vor.
                      Beim Luft-Sport-Geräte-Fliegen (welch ein Wort!) haben die meisten wenn nicht fast alle Staaten aber keine Notwendigkeit gesehen, aktiv die Lizenzen gleichzustellen, vom Geldverdienen damit mal ganz abgesehen.

                      Es gibt aus Sicht der Juristen nun mal eine untere Grenze der Wichtigkeit, und unsere Fliegerei fällt schon mal hier und dort nach unten aus dem Bereich raus, wo die Juristen Handlungsbedarf sehen.
                      Das hat natürlich auch Vorteile, so wird in vielen Staaten der Erde unsere Fliegerei als „Freies Fliegen“ nicht so genau beobachtet, das Tandemfliegen eingeschlossen.

                      Auch unsere Nachbarn im Süden sehen das oft so. Wenn trotzdem die Polizei sich um „die Deutschen kümmert“, liegt fast immer eine Anzeige der „lieben Fliegerkollegen“ aus dem jeweiligen Fluggebiet vor (Futterneid)!
                      Der „Staat“ wird von sich aus nur höchst selten tätig, weil die Beamten in den entsprechenden Ländern das oft nicht so eng sehen, (und es ist "unnötige" Arbeit), es sei denn, sie sind „beleidigt“, dann "wachsen" den Leuten ungeahnet Kräfte und Eifer.... usw..
                      Zuletzt geändert von Cacao; 13.05.2010, 09:51.

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                        #26
                        AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

                        Danke Cacao für deinen erhellenden Beitrag, der das Niveau endlich wieder zurück hebt über
                        Segelohrs "besser bekifft Fi**en, als besoffen Autofahren..." und
                        Flynix "..bei uns in der Schwyz isch alles besser...".

                        Na klar muss der deutsche Flieger mit Hauptwohnsitz in D, wenn er im Ausland herumfliegt,
                        zusätzlich zu den deutschen auch die dortigen Rechtsvorschriften einhalten.
                        Da gibt es keine Wahlfreiheit.
                        Hier ist eines der vielen Beispiele, wo wir einer eigentlich von userer Verfassung untersagten
                        doppelten Gerichtsbarkeit unterliegen.

                        Warum, hast Du mit der "unteren Schwelle der Bedeutsamkeit..." klar begründet. Es gibt eben nur zwishcne AT und D klare Übereinkommen, wo die gegenseitige Anerkennung geregelt ist.
                        Auch Ausbildung in der Schweiz kann m.W. anerkannt werden.
                        Klausmichel könnte ja seine in Westendorf erworbene Lizenz dann beim DHV umschreiben lassen, und
                        wäre "daheim im Reich".

                        Zum Kommerziellen Tandemfliegen sieht die Sache wieder anders aus. Da kann ich die Italiener verstehen,
                        wenn sie keinen Straßenstrich wie auf der Gerlitzen haben wollen, und wenn dann nur mit italienischen sv. südtiroler Jungs...

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

                          Hallo, ich will eigentlich nur die Tandemlizens machen um mal meine Freundin mitzunehmen. Allerdings möchte ich dann auch Versicherungsschutz genießen.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

                            Zitat von klausmichel Beitrag anzeigen
                            ... Allerdings möchte ich dann auch Versicherungsschutz genießen.
                            Tjaa Klaus M. jetzt schließt sich der Kreis.
                            Kein Tandemfliegen in dem Fall in Italien, da verboten.

                            Deine Versicherung wird, im Schadensfall, sich die Hände reiben und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf das >Verbot< hinweisen.

                            WA
                            Grüßle,
                            Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

                              Zitat von winDfried Beitrag anzeigen
                              Na klar muss der deutsche Flieger mit Hauptwohnsitz in D, wenn er im Ausland herumfliegt, zusätzlich zu den deutschen auch die dortigen Rechtsvorschriften einhalten.
                              Nee, die deutschen Vorschriften muß er im Ausland nicht einhalten. Er muß nicht mehr und nicht wenige als die VOR ORT gültigen Vorschriften einhalten. Punkt.

                              Ist also z.B. im XYZ-Land Tandemfliegen einfach so ohne Lizenz erlaubt, dann kann er das dort so machen. Ob es SINNVOLL ist, steht auf einem anderen Blatt.

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Deutsche und ausländische Lizenz gemischt?

                                Zitat von winDfried Beitrag anzeigen
                                Danke Cacao für deinen erhellenden Beitrag, der das Niveau endlich wieder zurück hebt über
                                Segelohrs "besser bekifft Fi**en, als besoffen Autofahren..." und
                                Flynix "..bei uns in der Schwyz isch alles besser...".

                                Na klar muss der deutsche Flieger mit Hauptwohnsitz in D, wenn er im Ausland herumfliegt,
                                zusätzlich zu den deutschen auch die dortigen Rechtsvorschriften einhalten.
                                Da gibt es keine Wahlfreiheit.
                                Hier ist eines der vielen Beispiele, wo wir einer eigentlich von userer Verfassung untersagten
                                doppelten Gerichtsbarkeit unterliegen. ...
                                also wirklich:
                                Mein Beitrag waren reine Fakten, das Niveau super ;-) und du hast was völlig falsches reininterpretiert ( ein "freudscher Verleser?):

                                Von wegen "bei uns in der Schwyz ist alles besser": Ich bin Deutscher, immer gewesen.

                                Habe lediglich in der Schweiz mit Fliegen angefangen, d.h. ich habe DORT die Ausbildung gemacht, weil ich die DORTIGEN Gesetze beachten musste und deshalb NIEMALS nach einem deutschen Schein gefragt wurde. Hatte ich nicht. Und warum nicht: weil in der Schweiz deutsche Papiere, deutsche Gesetze und deutsche Vorschriften "ein nasser Pups" sind. Genauso wie in Australien und um Kongo.

                                Das innerhalb des Schweizer Rechts Ausnahmen für Deutsche erstellt wurden, dass die deutsche A-Lizenz dort zum Fliegen ausreicht, hat nichts mit dem deutschen Recht zu tun. Die Schweizer hätten auch in IHR Recht reinschreiben könne, dass Deutsche überhaupt keinen Schein nachweisen müssen. So z.B. in Frankreich, wo auch jeder Deutsche ohne Schein fliegen darf, obwohl er das in Deutschland nach deutschem Gesetz nicht darf.


                                Nix für ungut: Auf welchem Niveau sollen wir denn das Thema "doppelte Gerichtsbarkeit" diskutieren? :-) :-)

                                Grüße aus Deutschland
                                Zuletzt geändert von Flynix; 14.05.2010, 07:39. Grund: Smily hinzugefügt, damits nicht so ernst klingt.
                                ______________________________________
                                Grüße aus 0m GND,

                                Flynix

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