AW: Zertifizierung mit Faltleinen
Hallo
Also die meisten hier scheinen wohl nicht kapiert zu haben
was der Karl geschrieben hat .
sie sind nicht dafür gedacht , sie zu verwenden
wie von Pipo angestrebt
wenn solche Schirme schon auf dem Markt sind
gehören ihnen das Gütesiegel entzogen ,
Gruß Michael
Hallo
Also die meisten hier scheinen wohl nicht kapiert zu haben
was der Karl geschrieben hat .
Die LTF erlauben nur dann eine Zuhilfenahme von Faltleinen, wenn:"...Klapper nicht in Übereinstimmung mit der Testprozedur durchgeführt werden können.."
Das bedeutet, dass Faltleinen nur dann verwendet werden dürfen, wenn anders Form und Größe des Klappers (= innerhalb des "Messfeldes", bis zur Hinterkante) nicht erreicht werden kann. Faltleinen dann einzusetzen, wenn beim normalen Klappen über die A-Gurte ein (für die angestrebte Klasse) zu dynamisches Geräteverhalten zu Tagetritt, ist durch die LTF keinesfalls gedeckt.
Das bedeutet, dass Faltleinen nur dann verwendet werden dürfen, wenn anders Form und Größe des Klappers (= innerhalb des "Messfeldes", bis zur Hinterkante) nicht erreicht werden kann. Faltleinen dann einzusetzen, wenn beim normalen Klappen über die A-Gurte ein (für die angestrebte Klasse) zu dynamisches Geräteverhalten zu Tagetritt, ist durch die LTF keinesfalls gedeckt.
wie von Pipo angestrebt
# wenn die Klapperreaktionen bei gewöhnlicher Einleitung über die A-Leinen jenseits der angestrebten LTF/EN Kriterien sind
gehören ihnen das Gütesiegel entzogen ,
Gruß Michael
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