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Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

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    #16
    AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

    Ganz genau und deshalb hat es auch nicht den Status eines Lufttüchtigkeitszeugnisses (welches im übrigen eine genau einzuhaltendes Aussehen hat) und muß somit nicht mitgeführt werden. Der Hersteller muß lediglich sicher stellen, daß die verkauften Muster mit dem geprüften übereinstimmen.
    Nicht mehr und nicht weniger

    Woher kommt eigentlich immer dieses Gerücht mit dem GüSi???

    Michael
    Zuletzt geändert von micbu; 15.09.2010, 09:18.
    Michael

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      #17
      AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

      Zitat von micbu Beitrag anzeigen
      Der Hersteller muß lediglich sicher stellen, daß die verkauften Muster mit dem geprüften übereinstimmen.
      Michael
      Aber genau das will ich schriftlich haben. Und deshalb fliege ich ein Gurtzeug mit...

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        #18
        AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

        Verstehe ich jetzt nicht. Nur weil so ein Bapperl im Gurtzeug drinn ist bist du dir sicher, daß es mit dem geprüften Muster übereinstimmt?
        Warum? Was ist der Unterschied ob das Stückchen Stoff da ist oder nicht?
        Der Hersteller klebt/näht diese Teile ein, nicht der prüfende Verband. Der verkauft diese Teile lediglich dem Hersteller, damit dieser sie am Gurtzeug anbringt. Ob der Hersteller Änderungen macht oder nicht, darüber sagt dieser Stoff(f?)etzen nichts aus.
        Keine Angst, jeder Hersteller wird sich schwer hüten in der Serie vom geprüften Muster abzuweichen. Was glaubst du, was da im Fall der Fälle an Regressansprüchen auf den Hersteller zukommen würde, wenn ein Hersteller ein nicht mustergeprüftes Teil verkaufen würde.


        Michael
        Zuletzt geändert von micbu; 15.09.2010, 09:44.
        Michael

        Kommentar


          #19
          AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

          Für Deutschland bzw. Deutsche Piloten:
          Stückprüfung

          Vor Auslieferung an den Kunden jedes einzelnen Gerätes wird die Übereinstimmung mit dem geprüften Muster durch den Hersteller überprüft und bescheinigt. Dabei wird auch überprüft, ob die letztgültigen und geprüften Anweisungen für den Betrieb und die Nachprüfung dem Gerät beiliegen.

          Für Euch sichtbar ist dies durch das dauerhafte Anbringen der DHV-Gütesiegelplakette oder einer den luftrechtlichen Vorschriften entsprechenden anderen Kennzeichnung durch den Hersteller.
          Die Kennzeichnung der Geräte ist verpflichtend vorgeschrieben, die Angaben auf dem Gerät sind in den Lufttüchtigkeitsforderungen festgelegt.

          Zur weiteren Information haben wir die entsprechenden Gesetzestexte als Quellen für Euch übersichtlich zusammengestellt.
          Siehe auch LTF, Abschnitt 10, Seite 18,19.

          Wie diese Angaben "sichtbar und dauerhaft" angebracht werden, das bleibt dem Hersteller überlassen. Dazu gibt es auch sicher Lösungen, die so kostengünstig sind, dass sich ein Gurtzeug oder Gleitschirm nicht gleich um 100, wahrscheinlich nicht mal um 2 Euro verteuern. Der arme Hersteller muss dafür auch nix bei den Musterprüfstellen kaufen.
          Schöne Flüge

          ForumAdmin
          Richard Brandl

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            #20
            AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

            Danke schön Richard.
            Ganz genau. Es gibt keinerlei Zwang das GüSi anzubringen.
            Das GüSi ist eine DHV Erfindung. Der Hersteller darf alles selbst zusammenschreiben und auf dem Gerät anbringen. Es liegt einzig und allein in der Verantwortung des Herstellers soch eine Kennzeichnung zu erstellen. Ich denke, damit sollte der letzte Zweifler überzeugt sein, daß das GüSi nicht in einem Gurtzeug erforderlich ist.
            Das GüSi wurde als "qualitätsmerkmal" eingeführt und auch so vermarktet. Es hat sich leider so eingebürgrt, daß es ein Zwang ist dieses aufzubringen und der DHV hat für diese Plakette, bei den Herstellern, richtig abkassiert. Die Kosten werden dann natürlich auf die Kunden verteilt. In der NFL wurde letztes Jahr endlich klargestellt, daß der Hersteller die Kennzeichnung durchzuführen hat. Solange er sich an die Vorgaben hält ist es egal ob da ein GüSi drinn ist oder nicht.

            Michael
            Zuletzt geändert von micbu; 15.09.2010, 10:21.
            Michael

            Kommentar


              #21
              AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

              Das GüSi war bzw. ist nix anderes als eine solche Kennzeichnung. Für diese Kennzeichnung (die sehr wohl Pflicht ist), hat sich umgangssprachlich halt Gütesiegel eingebürgert. Man kann natürlich auch "Informationsträger mit einer Aufschrift, die den LTF 09, Abschnitt 10 entspricht" oder "Kennzeichnung, die den luftrechtlichen Vorschriften entspricht" sagen.
              Und was die Kosten betrifft, dann müssten ja in den letzten Jahren alle Geräte, die kennzeichnungspflichtig sind, billiger geworden sein, weil die Hersteller kein so arg teures Gütesiegel mehr kaufen müssen (übrigens genauso billiger wie unsere Ausrüstung geworden ist, weil es jetzt mehrere Musterprüfstellen gibt).

              P.S. Soweit ich mich erinnere gab es mal Bestrebungen der PMA, eine einheitliche Kennzeichnung einzuführen, keine Ahnung, was daraus geworden ist. Mittlerweile gibt's von den meisten Schirmherstellern einfach ein umfangreicheres Typenschild, wo alles wichtige drauf steht.
              Zuletzt geändert von ForumAdmin; 15.09.2010, 10:55. Grund: p.s. angefügt
              Schöne Flüge

              ForumAdmin
              Richard Brandl

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                #22
                AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

                Richtig, das GüSi ist solch eine Kennung, mehr aber nicht.
                Es ist nicht DIE Kennung die ein Hersteller anbringen muß.
                Daß eine Kennung Pflicht ist, das hat nie jemand bestritten.
                Es geht einfach nur darum, daß das GüSi (ich meine wirklich das GüSi) keine Pflicht ist und auch nie war.
                Daß sich der Begriff GüSi für egal welche Plakette, eingebürgert hat, glaube ich noch nicht einmal. Diese Plakette ist halt bekannt, weil es sie schon "immer" gab. Ich denke wirklich, daß die Kunden glauben, daß die DHV Plakette Pflicht sei. Diese Diskussion gab es schon mehrmals, vor allem vor der NFL im letzten Jahr in der dies endgültig geklärt wurde.
                Daß sich Vergünstigungen der Hersteller nicht (kaum) im Kaufpreis niederschlagen ist wohl kein Geheimnis.

                Michael
                Zuletzt geändert von micbu; 15.09.2010, 11:09.
                Michael

                Kommentar


                  #23
                  AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

                  Egal ob mit Gütesigel oder nicht.

                  Ein Gurtzeug ohne irgendeine Kennzeichnug ist schon sehr suspekt. Wie soll denn da beim Hersteller die Qualitätskontrolle aussehen, wenn kein Typenschild oder eine andere Endabnahmekennzeichnung vorliegt ?
                  Bei jedem Elektronikartikel sieht man mehrere dieser QS-Stempel.
                  Was ist, wenn eine fehlerhafte Materialcharge verbaut wurde. Woran erkennt man dann das oder kann das nachverfolgen ? Produktionsdatum/Charge? Vielleicht ist es ja auch nur ein chinesischer Nachbau ?
                  Viel Spass bei der Haftungseinforderung bei so einem Hersteller.

                  sphinx

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                    #24
                    AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

                    Es ging nie um eine fehlende Kennung!
                    Du bist der erste der dies erwähnt hat.
                    Es ging bisher nur darum, daß das GüSi keine Pflicht ist, genausowenig wie eine Kopie der Musterprüfung.
                    Das was aufzubringen ist, steht in der verlinkten NFL.

                    Michael
                    Zuletzt geändert von micbu; 15.09.2010, 11:25.
                    Michael

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Welche Dokumente/ Zertifikate für Gurtzeug und Rettung?!

                      Zitat von micbu Beitrag anzeigen
                      Es ist nicht DIE Kennung die ein Hersteller anbringen muß.
                      Das hörte sich aber anfangs so an, daher die Aufregung.
                      Ist halt noch nicht überall so im Sprachgebrauch, dass Kennung nicht nur GüSi sein muss.

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