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Versicherung verweigert Zahlung ?

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    #16
    AW: Versicherung verweigert Zahlung ?

    Hallo zusammen

    Ich spreche hier über einen Fall aus der Schweiz

    Ich hatte 2006 einen schweren Gleitschirmunfall mit Helikopterbergung aus einem Wald mit Rückenverletzung nach Absturz in Folge massiven Klappers 30 Meter über der Baumgrenze.
    In der nachfolgenden Befragung wurde ganz schnell klar, dass die Versicherung auf die Zugabe eines Pilotenfehlers pochte. Darum ist es ganz wichtig, bei der Schilderung des Ereignisses ganz genau auf die Wortwahl zu achten. Meine Versicherung hat erst klein beigegeben, nachdem ich den Nachweis erbracht habe, dass ich an diesem Startplatz über 200 Starts nachgewiesen habe, meine Kollegen mir sehr gute Fluerfahrung und Routine attestiert haben und die eingeholten Wetterdaten mir keine Fahrlässigkeit zugeordnet haben.

    Also immer schön auf die Wortwahl achten bei der Protokollaufnahme

    Kommentar


      #17
      AW: Versicherung verweigert Zahlung ?

      Das kann ich bestätigen.

      Wenn die VS ein Haar in der Suppe findet.

      Zitat von oben ausführlicher.

      ----------------------------------------------------------

      Lara
      wachte aus dem Koma nie wieder auf – im
      Januar 2004 starb das Mädchen.
      Auf die Eltern kam neben all den Sorgen
      und der Trauer aber noch jede Menge
      Papierkrieg mit der Unfallversicherung, in
      der sie den Reitsport angegeben hatten, zu.
      Vereinbart war eine Invaliditätsleistung
      von damals 100.000 Mark, ein Krankenhaustagegeld
      von 20 Mark und eine Todesfallleistung
      von 50.000 Mark. Gezahlt
      wurde lediglich das Krankenhaustagegeld.
      Warum? „Dass Lara keinen Helm getragen
      hat, war im Gelände und auf einem so
      jungen Pferd grob fahrlässig, sie traf also
      ein großes Eigenverschulden“, so der Vater.
      Ein Gutachten hat schließlich geklärt,
      dass die Kopfverletzungen in dieser Form
      niemals so schwerwiegend aufgetreten
      wären, wenn Lara einen Helm aufgehabt
      hätte. Gestützt auf dieses Gutachten hat
      die Versicherung nicht gezahlt. Nicht einmal
      die Todesfall-Leistung wurde ausbezahlt,
      da der Tod – dreieinhalb Jahre später
      – nicht als unmittelbare Folge des Unfalls
      auftrat.
      Abgesehen von der emotionalen Tragik.........usw usw

      ___________________________________________

      Also Achtung !
      Gruß Conny
      .............................
      Zitat von Sir Isaac Newton: Was wir wissen, ist ein Tropfen, was wir nicht wissen, ein Ozean.

      Kommentar


        #18
        AW: Versicherung verweigert Zahlung ?

        Zitat von batflyker Beitrag anzeigen
        ...
        Meine Versicherung hat ...
        Danke für diese Info.

        Was war das für eine Versicherung ( also Haftpflicht, Berge-, Unfall oder private Krankenversicherung) ?

        Grüße
        ______________________________________
        Grüße aus 0m GND,

        Flynix

        Kommentar


          #19
          AW: Versicherung verweigert Zahlung ?

          Hallo zusammen,

          ich habe im folgenden mal beispielhaft die BU-Bedingungen von drei Versicherungen kopiert , wo immer auf dieses Thema eingegangen wird. In allen Bedingungen heißt es widerrechtlich und vorsätzlich.
          Aber lest bitte selbst.
          Wichtig ist aber, daß die vorvertraglichen Angaben (also die Angaben im Antrag) korrekt sind.
          Also wenn jemand Gleitschirm im Wettbewerb fliegt, hat er das bei Antragstellung anzugeben, wenn nach Sportarten gefragt wird, sind die anzugeben genauso wie die korrekten Gesundheitsangaben.
          Die Versicherungen haben da vielmehr Möglichkeiten, sich ggfs der Leistungspflicht zu entziehen.

          Hier nun der Bedingungsauszug :

          HDI/Gerling

          § 3 In welchen Fällen ist der Versiche-
          rungsschutz ausgeschlossen?
          (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungs-
          pflicht unabhängig davon, auf welcher Ur-
          sache der Versicherungsfall beruht und wo
          er eintritt. Bei folgenden Ursachen gilt je-
          doch ein Ausschluss der Leistungspflicht.
          Der Nachweis des Leistungsausschlusses ist
          von uns zu führen.
          (2) Wir leisten nicht, wenn die Berufsunfä-
          higkeit verursacht ist:
          a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs-
          ereignisse; dies gilt nicht, wenn die versi-
          cherte Person in unmittelbarem oder mittel-
          barem Zusammenhang mit kriegerischen Er-
          eignissen berufsunfähig wird, denen sie
          während eines Aufenthaltes im Ausland
          ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv be-
          teiligt war;
          b) unmittelbar oder mittelbar durch innere
          Unruhen, sofern die versicherte Person auf
          Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;
          c) durch vorsätzliche Ausführung oder den
          strafbaren Versuch eines Verbrechens oder
          Vergehens durch die versicherte Person;
          d) durch absichtliche Herbeiführung von
          Krankheit oder Kräfteverfall, absichtliche
          Selbstverletzung oder versuchte Selbsttö-
          tung, es sei denn, dass uns der Anspruchser-
          hebende nachweist, dass diese Handlungen
          in einem die freie Willensbestimmung aus-
          schließenden Zustand krankhafter Störung
          der Geistestätigkeit begangen worden sind;
          e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit
          der Sie als Versicherungsnehmer vorsätzlich
          die Berufsunfähigkeit der versicherten Per-
          son herbeigeführt haben;
          f) durch Strahlen infolge Kernenergie, die
          das Leben oder die Gesundheit zahlreicher
          Menschen in so ungewöhnlichem Maße ge-
          fährden oder schädigen, dass es zu deren
          Abwehr und Bekämpfung des Einsatzes der
          Katastrophenschutzbehörde der Bundesre-
          publik Deutschland oder vergleichbarer Ein-
          richtungen anderer Länder bedarf.

          WWK
          § 5
          In welchen Fällen
          ist der Versicherungsschutz
          ausgeschlossen?
          Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen
          ist.
          Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist:
          a) durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat durch die versicherte Person, bei
          fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen (z. B. im Straßenverkehr) werden wir jedoch leisten;
          § 5
          In welchen Fällen
          ist der Versicherungsschutz
          ausgeschlossen?
          b) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern die versicherte
          Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
          Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht entfällt, wenn die versicherte Person während
          eines Auslandsaufenthaltes von Kriegsereignissen oder von inneren Unruhen, an welchen sie
          nicht aktiv beteiligt ist, betroffen wird, bis zum Ende des zehnten Tages nach deren Beginn.
          Nach Ablauf des zehnten Tages leisten wir wiederum nicht, es sei denn, die versicherte Person
          ist aus objektiven Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, gehindert, das Gefahrengebiet zu
          verlassen;
          c) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen
          derart gefährden, dass zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde oder eine
          vergleichbare Einrichtung tätig wurde;
          d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall,
          absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung der versicherten Person. Wenn
          uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung
          ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind, werden
          wir leisten;
          e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versicherungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit
          der versicherten Person herbeigeführt haben;
          f) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder
          chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven,
          biologischen oder chemischen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf
          gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden und mit dem Einsatz oder
          dem Freisetzen eine nicht vorhersehbare Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den
          technischen Berechnungsgrundlagen derart verbunden ist, dass die Erfüllbarkeit der zugesagten
          Versicherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist, und dies von einem unabhängigen Treuhänder
          bestätigt wird.


          Conti

          Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen
          ist.
          Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist:
          a) durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat durch die versicherte Person, bei
          fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen (z. B. im Straßenverkehr) werden wir jedoch leisten;
          § 5
          In welchen Fällen
          ist der Versicherungsschutz
          ausgeschlossen?
          b) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern die versicherte
          Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
          Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht entfällt, wenn die versicherte Person während
          eines Auslandsaufenthaltes von Kriegsereignissen oder von inneren Unruhen, an welchen sie
          nicht aktiv beteiligt ist, betroffen wird, bis zum Ende des zehnten Tages nach deren Beginn.
          Nach Ablauf des zehnten Tages leisten wir wiederum nicht, es sei denn, die versicherte Person
          ist aus objektiven Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, gehindert, das Gefahrengebiet zu
          verlassen;
          c) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen
          derart gefährden, dass zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde oder eine
          vergleichbare Einrichtung tätig wurde;
          d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall,
          absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung der versicherten Person. Wenn
          uns jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung
          ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind, werden
          wir leisten;
          e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versicherungsnehmer vorsätzlich die Berufsunfähigkeit
          der versicherten Person herbeigeführt haben;
          f) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder
          chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven,
          biologischen oder chemischen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf
          gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden und mit dem Einsatz oder
          dem Freisetzen eine nicht vorhersehbare Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den
          technischen Berechnungsgrundlagen derart verbunden ist, dass die Erfüllbarkeit der zugesagten
          Versicherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist, und dies von einem unabhängigen Treuhänder
          bestätigt wird.


          Jetzt muß ein Jurist seine Meinung noch dazugeben,
          was eine Straftat ist :

          Z.B Starten auf nicht zugelassenem Gelände ?
          Fliegen ohne entsprechende Lizen ?

          Viele Grüße

          Michael Conrad


          Vorsicht, ich habe mit diesen Dingen beruflich zu tun.

          Kommentar


            #20
            AW: Versicherung verweigert Zahlung ?

            Wobei bei diesen Versicherungsbedingung ja selbst bei grober Fahrlässigkeit gezahlt wird.

            Und sogar bei Straftaten, selbst wenn sie Ursache der Berufsunfähigkeit sind. Ausgeschlossen wird nur die absichtliche Herbeiführung der BU.

            Trotzdem, ich will ja nicht spekulieren, sondern echte Fälle finden.
            Und da sieht es für die Panikmacher bis jetzt noch schlecht aus
            ______________________________________
            Grüße aus 0m GND,

            Flynix

            Kommentar


              #21
              AW: Versicherung verweigert Zahlung ?

              Hatte einen Fall hier in England (Februar 2011). Ein sehr guter Freund ist mit seinem Gleitschirm abgestuerzt. Rettung mit Heli, Ruecken Verletzung und Beide Fuesse gebrochen. Da er Schwarzflieger ist haben wir alle gezittert und uns gefragt ob die Versicherung wohl zahlt. Er ist selbststaendiger Fliesenleger und konnte eine Weile nicht arbeiten. Finanziell haette ihn die Sache sehr hart treffen koennen. Aber gluecklicherweise zahlte die Versicherung. Und warum soll sie das auch nicht? Schliesslich zahlt man dafuer doch auch seine Beitraege oder? Bin gespannt ob hier nochmal ein Fall auftaucht wo eine Versicherung nicht gezahlt hat.

              Liebe Gruesse

              Kerim
              NOVA

              Kommentar


                #22
                AW: Versicherung verweigert Zahlung ?

                Hallo Flynix,

                bei Straftaten wird nicht geleistet.

                Das hab ich noch gefunden : (Quelle http://www.paracenter.com/downloads/...mlehrmappe.pdf)

                Straf- und Bußgeldvorschriften
                Auch im Bereich des Gleitschirmfliegens sind schwere Verstöße (Straftaten) und für andere
                Personen gefährliche Handlungen mit hohen Freiheitsstrafen und empfindlichen Geldbußen
                bedroht. So fällt z.B. Trunkenheit beim Fliegen eines Gleitsegels unter die Vorschriften des
                Strafgesetzbuches. Darüber hinaus macht sich strafbar, wer ohne Luftfahrerschein fliegt oder
                ohne Lehrberechtigung Ausbildung durchführt.
                Ordnungswidrigkeiten sind z.B. die Benutzung eines Gleitsegels ohne Musterzulassung oder
                nicht vorhandener Versicherungsschutz.

                Kommentar


                  #23
                  AW: Versicherung verweigert Zahlung ?

                  Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
                  Hallo Flynix,

                  bei Straftaten wird nicht geleistet.
                  ...nach nochmaligem Lesen: stimmt.


                  Da wäre ja doch mal interessant, wass so alles als Straftat zählt und was lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
                  ______________________________________
                  Grüße aus 0m GND,

                  Flynix

                  Kommentar


                    #24
                    Panikmacher ...?

                    Zitat von Flynix Beitrag anzeigen
                    ... Panikmacher bis jetzt noch schlecht aus
                    Um die Panik noch zu schüren, ein Auszug aus den AGB von Gerling:
                    "Gerling GKA AHB-Lu 97.1 §4 : ... Kein Versicherungsschutz besteht, wenn sich bei Eintritt des Schadenereignisses das Luftfahrzeug nicht in einem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen hat und/oder die behördlichen Auflagen, soweit erforderlich, nicht erteilt waren". Aus Thread http://www.gleitschirmdrachenforum.d...cherungsschutz

                    Und ein Statement von Karl Slezak:
                    "Zu bedenken ist auch, dass jede Versicherung, ob Unfall- (soweit das Flugsportrisiko eingeschlossen ist) oder Lebensversicherung aber auch im Fall der Lohnfortzahlung bei Krankheit (Unfall) gerne zickt, wenn festgestellt wird, dass bei der Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereignet hat, ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen vorgelegen hat."

                    Gruß
                    Peter

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Panikmacher ...?

                      Zitat von iam-peter Beitrag anzeigen
                      Um die Panik noch zu schüren, ein Auszug aus den AGB von Gerling:
                      ...

                      Und ein Statement von Karl Slezak:
                      "Zu bedenken ist auch, ...
                      Danke fürs Panik schüren

                      Gerade von den offiziellen PilotenInteressenvertretern währe doch mal z.B. schön zu hören:


                      "Es gab in den letzten x Jahren y Unfälle mit Todesfolge, z schwere Verletzungen und yx bleibende Schäden.
                      Dabei gab es keinen einzigen Fall, bei dem eine Versicherung eine Zahlung verweigert hätte."



                      Oder eben, falls doch, wie viele und mit welcher Begründung?
                      Fakten sind irgendwie schon was dolles , wobei wilde Spekulationen manchmal auch Spass machen
                      ______________________________________
                      Grüße aus 0m GND,

                      Flynix

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Versicherung verweigert Zahlung ?

                        Zitat Murmel: "Also wenn jemand Gleitschirm im Wettbewerb fliegt, hat er das bei Antragstellung anzugeben, wenn nach Sportarten gefragt wird, sind die anzugeben genauso wie die korrekten Gesundheitsangaben."

                        Teilnahme am OLC könnte somit auch als Wettbewerb ausgelegt werden. Wenn man im OLC sonst jeden Flug reinstellt, würde eine Versicherung wohl annehmen, dass man auch einen nicht im OLC reingestellten Flug (Wer macht das schon nach einem Unfall) als Wettbewerbsflug durchgeführt hat.

                        Ist ja interessant. Da habe ich bislang noch nicht dran gedacht.

                        sphinx
                        Zuletzt geändert von sphinx; 14.07.2011, 08:31. Grund: Schreibfehler

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Versicherung verweigert Zahlung ?

                          Zitat von Flynix Beitrag anzeigen
                          Danke für diese Info.

                          Was war das für eine Versicherung ( also Haftpflicht, Berge-, Unfall oder private Krankenversicherung) ?

                          Grüße
                          Hallo

                          Ich will keinen Namen nennen, es war meine Unfallversicherung, über die ich bei meinem Arbeitgeber automatisch versichert bin.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Versicherung verweigert Zahlung ?

                            als Frage zu sehen:

                            Ich geh mit A-Schein in CH als D zum ersten mal Fliegen.
                            Check abgelaufen, verunfalle.
                            Werde von Freunden ins KH gebracht. Dort wird es als
                            Sport (Gleitschirmunfall) aufgenommen. Meine standart
                            Krankenkarte wird verlangt.
                            Zuhause, melde ich den Unfall beim DHV. Bekomme einen
                            Fragebogen vom Gerling Konzern. Zahle meine KH-Tagespauschale
                            (is in CH wohl so) und höre seit dem nichts mehr von irgend
                            einer Versicherung.

                            Ging es da um kein Geld (CT, 100km Transport in Spezial Klinik),
                            oder warum interessiert sich eine Versicherung dafür nicht weiter?

                            Was passiert, wenn der Hubschrauber dazu kommt? Ich mein das
                            sind doch auch nur 3-4000€!? Wird da die Polizei hinzugezogen?
                            Lags daran, dass es keinen Notruf gab?

                            Frägt die Versicherung erst nach wenn bleibende Schäden auftauchen?


                            Ich bin in dem Glauben, dass wenn nicht die 110 angerufen wird, so
                            schnell kein "Fehlverhalten" festgestellt wird.
                            www.ferdinand-vogel.de

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Versicherung verweigert Zahlung ?

                              Zitat von Flynix Beitrag anzeigen
                              ...nach nochmaligem Lesen: stimmt.


                              Da wäre ja doch mal interessant, wass so alles als Straftat zählt und was lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
                              Neeiiiiiin! Bitte nicht solch eine Steilvorlage für hob um wieder endlos über das Naziflugrecht zu lamentieren!

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                                #30
                                AW: Versicherung verweigert Zahlung ?

                                Zitat von FlyBird Beitrag anzeigen
                                ...
                                Ging es da um kein Geld (CT, 100km Transport in Spezial Klinik),
                                oder warum interessiert sich eine Versicherung dafür nicht weiter?
                                ...
                                Wenn ich das richtig verstehe, ist das ein tatsächlich erlebter Fall?

                                So wie das aussieht, hat in dem Fall die "ganz normale Krankenversicherung" bezahlt.
                                Die zahlt meines Wiessens so ziemlich immer.

                                Die Mythen-Bildung um nicht zahlende Versicherungen beginnt meist erst bei solchen Sachen wie BU, Unfall-, und Lebensversicherung.

                                Die meisten Menschen schmeißen aber das ganze Thema in einen Topf: versichert Ja/Nein. Das ist natürlich Unsinn und würde an echten Beispielen aus der Wirklichkeit vielleicht etwas transparenter.

                                Die bisherige Erfahrung (auch hier im Fred) zeigt aber, dass in der Realität eine Zahlungsverweigerung, extrem selten ist (noch nie vorgekommen?), obwohl die Versicherungen nach den gängigen Theorien eigentlich immer was finden müssten.
                                ______________________________________
                                Grüße aus 0m GND,

                                Flynix

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