AW: Tegelberg und Flight Festival - Startleiter mit Stoppuhr?
Hallo Windfried,
1) kannst Du eine Rechtsgrundlage/-quelle oder ein Gerichtsurteil benennen warum das in Deutschland anders aussehen sollte?
2) Nur weil der Startplatz Betriebsgelände der Bahn ist heisst das noch lange nicht dass der Bahnbetreiber allmächtige Befugnisse besitzt (und bitte jetzt nicht wieder mit dem viel strapazierten und nicht anwendbarem Hausrecht kommen...). Einfach, klar und eindeutig ist da überhaupt nichts - die jahrelange Praxis, Anwendung und Duldung seitens der Flieger auch befördert von der Regelungsphantasie des DHV hat allerdings zu einer Art "Rechtskultur" oder -anwendung" geführt die durch tatsächliches Recht bis heute nicht gedeckt ist - man schaffe nur einen Beauftragten für Dies und einen für Jenes - schon glauben alle dass die auch was zu sagen hätten.
Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat, der Tegelberg ist meines Wissens noch kein Königreich mit eigener Verfassung und exekutiven Befugnissen - solange dies so ist übt Letztere die Polizei aus und sonst niemand - das gilt auch für die dort neuerdings grassierende "Kontrollitis".
Gruß
Uli
Zitat von winDfried
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1) kannst Du eine Rechtsgrundlage/-quelle oder ein Gerichtsurteil benennen warum das in Deutschland anders aussehen sollte?
2) Nur weil der Startplatz Betriebsgelände der Bahn ist heisst das noch lange nicht dass der Bahnbetreiber allmächtige Befugnisse besitzt (und bitte jetzt nicht wieder mit dem viel strapazierten und nicht anwendbarem Hausrecht kommen...). Einfach, klar und eindeutig ist da überhaupt nichts - die jahrelange Praxis, Anwendung und Duldung seitens der Flieger auch befördert von der Regelungsphantasie des DHV hat allerdings zu einer Art "Rechtskultur" oder -anwendung" geführt die durch tatsächliches Recht bis heute nicht gedeckt ist - man schaffe nur einen Beauftragten für Dies und einen für Jenes - schon glauben alle dass die auch was zu sagen hätten.
Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat, der Tegelberg ist meines Wissens noch kein Königreich mit eigener Verfassung und exekutiven Befugnissen - solange dies so ist übt Letztere die Polizei aus und sonst niemand - das gilt auch für die dort neuerdings grassierende "Kontrollitis".
Gruß
Uli
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