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Jagdpächter gegen Groundhandling

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    #31
    AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

    Bisher wird immer davon ausgegangen dass der Eigentümer sein Land gerne verpachtet. Dem ist nicht generell so. Googelt mal nach "Zwangsbejagung". Wenn der Eigentümer "zwangsbejagt" wird, hat er sicher nichts gegen Groundhandling.

    Kommentar


      #32
      AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

      Jetzt wird es langsam lustig,

      googelt mal nach Area 66, Mondlandung gefakte oder so.
      Ihr werden sehen, wir stammen von den Grünen Männchen, den Mond gibt es garnich und Davin hat nie gelebt.
      Was sollen den solche Diskussionen?

      Fakt ist:
      Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 28 des Grundgesetzes gilt die konkurrierende Gesetzgebung der Jagd.
      Nach deutschem Recht steht das Jagdrecht dem Grundeigentum zu.
      Es ist gleichzeitig eine Pflicht; der Eigentümer kann die Jagd auf seinem Besitz nicht verbieten.
      Damit ist jede nicht befriedete Fläche Teil des Jagdbezirkes (Jagd mit D) und der Eigentümer Mitglied der Jagdgenossenschaft.

      Der Jagdeigentümer übt das Jagdrecht aus und hat nach aktueller Gesetzeslage Verpflichtungen, auch in Sachen
      Naturschutz. Nicht Hamsterzählen oder so, sondern z.B. die Versorgung (Töten und Verwerten) von Wild nach Verkehrunfällen
      (Todesursache Nr. 1 aller Wildtiere in Deutschland). Ganz pragmatisch vom Gesetzgeber gedacht: Der Jäger zahlt Pacht
      an Landeigentümer und kriegt diese "Scheißaufgaben" auch noch auf's Auge gedrückt.

      Deswegen kann er euch aber noch lange nicht von einer Fläche verscheuchen!

      Die Nutzung steht dem Eigentümer zu (wie das Jagdrecht). Damit kann auch nur der Eigentümer über die Nutzung entscheiden.
      Wenn man also gefragt hat darf man z.B. groundhandeln, ein Picknick machen, spazieren oder sonstige schöne Sachen machen.
      Wenn man aber nicht gefragt hat ist es natürlich auch erst einmal nicht erlaubt, da nur dem Eigentümer das Nutzungsrecht zusteht!

      Kommt also jetzt ein Jäger und macht Theater (hat schließlich meistens 'ne Menge Geld für die Pacht bezahlt),
      dann ist das meistens heiße Luft ... das haben einige schon beschrieben.
      Ruft er dann aber die Polizei (welche ihm auf Grund des Jagdrechtes Amtshilfe gewähren muss und ihn natürlich auf Grund vieler
      Wildunfälle persönlich gut kennen) und ihr habt keine Zustimmung des Eigentümers, dann habt ihr natürlich schlechte Karten.

      Handelt es sich evtl. um ein Brachflächenprogramm (EU-Fördermittel), eine FFH-Fläche oder ähnlich kriegt ihr richtig
      Ärger, weil damit meist auch eine Menge Geld verbunden ist.

      Deshalb immer lieb fragen und alles wird gut ...

      Gruß Burkhard
      Nur Flieger wissen warum die Vögel singen ...

      Kommentar


        #33
        AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

        aaaach liebe Leute was seid ihr aber kompliziert - -
        wer keine Sorgen hat der macht sich welche
        hatten wir doch schon hier dieses Thema, herausgekommen ist dabei weniger als nichts.
        Denken ist anstrengend und könnte Kopfweh verursachen.

        Kommentar


          #34
          AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

          aaaach liebe Leute was seid ihr aber kompliziert - -
          In diesem und anderen Threads des Forums, aber auch überall woanders wird sehr häufig über Rechtsfragen im Zusammenhang mit Geländenutzung diskutiert.

          Dabei „outen“ sich einige GS Flieger fast immer damit, dass sie das „Recht des Stärkeren“ „oberschlau“ vertreten, so als ob das „Faustrecht“der „Weisheit letzter Schluss“ sei.
          Ich streite gar nicht ab, dass sehr viele in ihrem Umfeld von klein auf „Recht“ so erlebt haben und es vielfach (in verdeckter Form) z.B. in ihrer Arbeitswelt erleben, aber man kann nun wirklich nicht sagen, dass das die perfekte Lösung für alles ist, was beim Fliegen an Rechtsfragen anfällt.
          Mir kommt das immer so vor wie „Selbstaufgabe“, und diese Haltung ist für Flieger jedenfalls katastrophal.
          Zuletzt geändert von Cacao; 20.03.2012, 10:43.

          Kommentar


            #35
            AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

            @ Cacao [Sprücheklopfermodus an]

            .... ich sage Leuten denen es um´s Recht geht (diese Spezies gibt es in diesem Land oft): Lieber wenig Recht und viel Geld, als viel Recht und wenig Geld.

            Übersetzt (u.a. auf die Fliegerei) bedeutet dies, vor allem in einem Land mit langen Rechtswegen, dass ein gutes Gespräch und ein vielleicht als Niederlage empfundener Kompromiss immer noch besser ist, als lange rumzustreiten. Das hat nichts mit Selbstaufgabe zu tun, sondern mit Vernunft - der des Klügeren.

            Oder anders gewendet um ja nichts auszulassen: Die Hand, die Du nicht abschlagen kannst musst Du schütteln - musst dem Gegenüber ja nicht gleich um den Hals fallen und drücken ...

            Gruß
            Jörg

            [aus]

            Kommentar


              #36
              AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

              @JörgE

              Wenn ich das richtig verstehe, forderst Du Kompromissfähigkeit ein.
              Das halte ich für richtig, aber eben auf der Basis des „Rechts“.
              Wer glaubt, „das Faustrecht“ bestimmt den Lauf der Welt, hat nicht die Möglichkeit zum „Kompromiss“, sondern nur die Möglichkeit des „Sieges“, wenn er der Stärkere ist, was heutzutage bedeutet, überlegen viel Geld zu habe.
              Oder er ist von vornherein „Verlierer“, da er an die Möglichkeit des „fairen Kompromisses“ nicht glaubt.

              Kommentar


                #37
                AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                .... @ Cacao - so ist es.

                Und da ist Shouldes Ansatz (er hat die Beweggrüde mit den Jägern aus seiner Gegend gut erklärt) m.E. nicht verallgemeinerungsfähig. Wobei ich seine Beweggründe verstehe, zeigen Sie doch fehlende Kompromissbereitschaft auf Jägerseite.

                Was auf den Vorwurf des Jägers, man würde das Wild verscheuchen helfen kann ist folgende Antwort: "Kann ich mir nicht vorstellen. Bis vor ein paar Minuten, bevor Sie mit dem PKW/Hund daherkamen, haben da noch drei Rehe gegrast. Sind geflüchtet, als Sie kamen .... "

                Auf das andere Ende der Wiese deuten und nicht lachen. Diese Antwort bitte nicht um die Mittagszeit verwenden, da gibt es nix zu verscheuchen. Dann fühlt sich der Jäger zu Recht veräppelt.

                Und zudem ist folgendes zu beachten. Da wir die Rehe ja nicht umbringen, weiß der Jäger in der Regel ganz genau wohin sie ausweichen und sitzt eben dort an. Im Grunde führt man dem Jäger das Wild mit dem Freizeitdruck auf der einen Seite auf der anderen Seite "zu". Angler kennen das Phänomen und handeln danach. Jäger wissen das auch. Manche Jäger wollen leider oft den ganzen Wald für sich alleine haben.

                Gruß
                Jörg
                Zuletzt geändert von JörgE; 20.03.2012, 12:23.

                Kommentar


                  #38
                  AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                  Zitat von JörgE Beitrag anzeigen
                  .... @ Cacao - so ist es.

                  ...
                  Und zudem ist folgendes zu beachten. Da wir die Rehe ja nicht umbringen, weiß der Jäger in der Regel ganz genau wohin sie ausweichen und sitzt eben dort an. Im Grunde führt man dem Jäger das Wild mit dem Freizeitdruck auf der einen Seite auf der anderen Seite "zu". Angler kennen das Phänomen und handeln danach. Jäger wissen das auch. Manche Jäger wollen leider oft den ganzen Wald für sich alleine haben.

                  Gruß
                  Jörg
                  Hier sprichst du ein wichtiges Thema für Fluggebiete an, dass oft nicht verstanden wird.
                  Seit langem schon haben die Behörden, die sich mit uns befassen (müssen), die strikte Anweisung, uns mit unseren Startplätzen überall dort zu „dulden“ oder zu erlauben, wo sowieso schon „Publikumsverkehr“ wie Wanderer oder Ausflugsverkehr aller Art ist.
                  Das sind vor allem auch die Bergkuppen, auf die wir ja auch erpicht sind usw.
                  Aus Sicht der Naturschützer ist es von Vorteil, alle „Unruhestifter“ in der Natur möglichst dort zu konzentrieren, wo sowieso schon Unruhe ist.
                  Damit erreicht man aus Sicht der Naturschützer, dass andere Flächen und Gebiete, die schützenswert sind und deshalb wenig Wanderer oder Ausflügler vertagen, von diesen weitgehend verschont werden.
                  Diese besonders auch von allen, die Natursport betreiben, also auch von uns.
                  Das wissen natürlich auch die Jäger, dass durch die Anlage der Startgelände vor allem da, wo schon Betrieb ist, die Leute aus den Gebieten„herausgesaugt“ werden, die das Wild als Ruhezonen braucht.
                  Somit ist es eher ein Vorteil für die Jäger, dass Startplätze so angelegt werden, wie es heutzutage sowieso geschieht.
                  Wenn das einige nicht wahrhaben wollen, weil sie am „Herr im Haus“ Standpunkt kleben, kann man ihnen das durchaus sagen.
                  Und, wie schon erwähnt, die Behörden einschließlich der Gemeinden usw. haben das als Handlungsrichtlinie in Ihren Unterlagen, die sie einsehen müssten, wenn ein Antrag auf ein Startgebiet kommt.
                  Da wir sowieso landen dürfen, wo wir wegen des Fehlens eines Motors wollen, sind die Landeflächen weniger kritisch.
                  Aber auch da sind die Behörden eher flexibel.
                  Probleme bereiten die „politisch“ motivierten „Grünen“oder selbsternannte „Umweltschützer“, da sie im Allgemeinen von „Naturwissenschaft“ in diesem Sinne „keinen blassen Schimmer“ haben.
                  Außerdem ist noch zu erwähnen, dass viel „jagdbares“ Wild sogenannte „Kulturfolger“ sind. Dazu gehören neuerdings auch die Wildschweine, Rehe und Feldhasen, Rebhühner, Fasanenarten und jede Menge Raubtiere allgemein und Raubvögel, die von den Kultufolgern leben usw.
                  Wo diese Tiere auftauchen, ist es also nicht gesagt, dass die wegen uns „abhauen“. Auch das wissen die s.g. „Grünen“ leider nicht.
                  Zuletzt geändert von Cacao; 20.03.2012, 13:17.

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                    Hallo, Flieger, da ich selbst Jäger bin, kann ich wie folgt zu der Frage Stellung nehmen: Der Jagdausübungsberechtigte hat sich verpflichtet, für den Bestand des freilebendes Wildes einzutreten. Das heißt aber nicht, dass er "seinen" Wald für die Öffentlichkeit abriegelt, einzäunt oder auf ähnliche Weise dicht machen darf. Der Wald und jagdliche Nutzungsflächen dienen neben der Jagdausübung gleichermaßen der sog. Wohlfahrtswirkung für jedermann. Das heißt, man darf auf den Wegen!!! wandern, joggen oder ähnliches. Der Wald und jagdlich genutzte Flächen sind jedoch nicht für besondere sportliche, die Tierwelt störende Aktivitäten zu öffnen. Will heißen: wenn der Jäger/Förster zum konkreten Schutz vor Störungen gegen z.B. Bodenbrüter ein Untersagungsverbot ausspricht, hat man diesem Folge zu leisten. Das Groundhandling sollte mit der Jagdbehörde bzw. dem Eigentümer im Vorfeld abgestimmt werden, sonst kann es tatsächlich Ärger geben. Ärger in der Form, dass gegen einschlägige Bestimmungen u.a. aus dem Naturschutzgesetz verstoßen wird, und die Bußgelder sind nicht von schlechten Eltern. Gegen diese Regelungen kann auch dann verstoßen werden, wenn ein Enduro-Fahrer meint, auf irgendwelchen Jagdflächen seinem Sport nachgehen zu müssen. Deshalb, wie gesagt, mein Rat: Nicht mit dem Kopf durch die Wand sondern das Gespräch suchen, meist gibt es eine für beide Seiten praktikable Lösung. Waidmannsheil und See you up in the sky.

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                      Zitat von kuenstler Beitrag anzeigen
                      Hallo, Flieger, da ich selbst Jäger bin, kann ich wie folgt zu der Frage Stellung nehmen: Der Jagdausübungsberechtigte hat sich verpflichtet, für den Bestand des freilebendes Wildes einzutreten. Das heißt aber nicht, dass er "seinen" Wald für die Öffentlichkeit abriegelt, einzäunt oder auf ähnliche Weise dicht machen darf. Der Wald und jagdliche Nutzungsflächen dienen neben der Jagdausübung gleichermaßen der sog. Wohlfahrtswirkung für jedermann. Das heißt, man darf auf den Wegen!!! wandern, joggen oder ähnliches. Der Wald und jagdlich genutzte Flächen sind jedoch nicht für besondere sportliche, die Tierwelt störende Aktivitäten zu öffnen. Will heißen: wenn der Jäger/Förster zum konkreten Schutz vor Störungen gegen z.B. Bodenbrüter ein Untersagungsverbot ausspricht, hat man diesem Folge zu leisten. Das Groundhandling sollte mit der Jagdbehörde bzw. dem Eigentümer im Vorfeld abgestimmt werden, sonst kann es tatsächlich Ärger geben. Ärger in der Form, dass gegen einschlägige Bestimmungen u.a. aus dem Naturschutzgesetz verstoßen wird, und die Bußgelder sind nicht von schlechten Eltern. Gegen diese Regelungen kann auch dann verstoßen werden, wenn ein Enduro-Fahrer meint, auf irgendwelchen Jagdflächen seinem Sport nachgehen zu müssen. Deshalb, wie gesagt, mein Rat: Nicht mit dem Kopf durch die Wand sondern das Gespräch suchen, meist gibt es eine für beide Seiten praktikable Lösung. Waidmannsheil und See you up in the sky.
                      Der J-Berechtigte kann sich selbst ja gerne zu Dingen verpflichten. Das gibt ihm doch keine hoheitlichen Befugnisse.

                      Nach dieser Argumentation könnte der Jagtpächter ja tatsächlich mir auf meiner eigenen Wiese ! ein "Untersagungsverbot" aussprechen?
                      Kann ich kaum glauben
                      ______________________________________
                      Grüße aus 0m GND,

                      Flynix

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                        #41
                        AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                        Zitat von Flynix Beitrag anzeigen
                        Der J-Berechtigte kann sich selbst ja gerne zu Dingen verpflichten. Das gibt ihm doch keine hoheitlichen Befugnisse.

                        Nach dieser Argumentation könnte der Jagtpächter ja tatsächlich mir auf meiner eigenen Wiese ! ein "Untersagungsverbot" aussprechen?
                        Kann ich kaum glauben

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                          #42
                          AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                          Hallo, noch mal. Auch auf der eigenen Wiese kann man nicht tun und lassen, was man will. Ist diese Wiese z.B. Bestandteil eines Jagdbezirks, was durchaus sein kann, verpflichtet Eigentum, d.h., auch der Eigentümer kann sich über den Gedanken des Naturschutzes nicht hinweg setzen. Übrigens: Verstöße gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen (z.B. § 37 Naturschutzgesetz) können bis zu 50000 € geandet werden. Gruß Ulli G.

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                            Zitat von Flynix Beitrag anzeigen
                            Der J-Berechtigte kann sich selbst ja gerne zu Dingen verpflichten. Das gibt ihm doch keine hoheitlichen Befugnisse.

                            Nach dieser Argumentation könnte der Jagtpächter ja tatsächlich mir auf meiner eigenen Wiese ! ein "Untersagungsverbot" aussprechen?
                            Kann ich kaum glauben
                            ist so aber
                            ot: und wenn der förster kommt und du hast ein zelt aufgebaut und ein kleines lagerfeuer angemacht ............ machstes aus und fährst nach hause so passiert
                            satz eines fluglehrers
                            DAS ANDERE RECHTS !?!

                            mfg ludwig

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                              Dies Thema wird mir langsam zu intelligent und kann nich mehr mithalten. Wie kann ich mich ausklinken (Suche die Funktion der email-Benachrichtung zu stoppen. Das ist ja krass hier)

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                                Zitat von kuenstler Beitrag anzeigen
                                Will heißen: wenn der Jäger/Förster zum konkreten Schutz vor Störungen gegen z.B. Bodenbrüter ein Untersagungsverbot ausspricht, hat man diesem Folge zu leisten.
                                Nun ja, das mag ja sein, wenn man dies allerdings als Argument bekommt, wie schon mehrfach in den letzten Jahren erlebt, während man auf einer Wiese groundhandelt, auf der gerade gebundene Heuballen liegen - dann sind die ominösen Bodenbrüter entweder gegen Heuwender immun, oder es will mich der Jagdpächter wohl eher für dumm verkaufen, oder?

                                By the way: das allgemeine Betretungsrecht der freien Landschaft zum Zwecke der Erholung ist in Deinem Beitrag irgendwie unerwähnt geblieben........
                                Zuletzt geändert von Steffen; 20.03.2012, 16:00.

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