AW: Thermik-Magazin 5-2012: Neuer Hotspot im Iran?
Na, ich wollte eigentlich keine politische Diskussion anfangen. Aber Richards Aussage ist so was von unqualifiziert, dass ich schon noch gerne eine Antwort geben will:
Die Schweiz lässt keine Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu. Und hat das auch nie. Im Falle von Geldwäsche, gab es schon immer die Möglichkeit mit den normalen internationalen Rechtshilfegesuchen eine Auskunft über Transaktionen zu erhalten, mittlerweile gibt es auch diverse Auflagen die Möglichkeiten zur Geldwäsche zum vorherein unterbinden (Meldepflicht ab gewissen Beträgen, Beweise zur Herkunft des Geldes etc.). Steuerhinterziehung und Steuerbetrug werden in der Schweiz unterschiedlich behandelt. Für Steuerbetrug galt schon immer das Gleiche wie für die Geldwäscherei, ein Rechtshilfegesuch reichte. Steuerhinterziehung ist in der Schweiz zwar auch strafbar (gibt eine saftige Busse) ist aber nicht strafbar im Sinne des Gesetzes. Da Rechtshilfegesuche nur dann gewährt werden wenn der Strafbestand auch in der Schweiz strafbar ist, galt/gilt das nicht für Steuerhinterziehung. (Ich sage galt/gilt weil das Ganze zur Zeit geändert wird).
Der grosse Diskussionspunkt ist die automatisierte und unmotivierte Auskunft über Finanzdaten: also es wurden (und werden) keine Daten geliefert von Leuten die sich nichts zuschulden kommen liessen, resp. gegen die keine Strafuntersuchung eröffnet ist.
Aber eben, wenn du nichts dagegen hast in den verschiedensten Datensammlungen aufgeführt und ausgetauscht zu werden, ist das deine Sache. Mir ist ein gewisser Datenschutz schon noch wichtig.
PS: ich bin kein Rechtexperte, kann also durchaus sein, dass meine Ausführungen nicht in allen Punkten 100% korrekt sind. Falls, dann bitte um Korrektur.
Zitat von Richard S.
Beitrag anzeigen
Die Schweiz lässt keine Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu. Und hat das auch nie. Im Falle von Geldwäsche, gab es schon immer die Möglichkeit mit den normalen internationalen Rechtshilfegesuchen eine Auskunft über Transaktionen zu erhalten, mittlerweile gibt es auch diverse Auflagen die Möglichkeiten zur Geldwäsche zum vorherein unterbinden (Meldepflicht ab gewissen Beträgen, Beweise zur Herkunft des Geldes etc.). Steuerhinterziehung und Steuerbetrug werden in der Schweiz unterschiedlich behandelt. Für Steuerbetrug galt schon immer das Gleiche wie für die Geldwäscherei, ein Rechtshilfegesuch reichte. Steuerhinterziehung ist in der Schweiz zwar auch strafbar (gibt eine saftige Busse) ist aber nicht strafbar im Sinne des Gesetzes. Da Rechtshilfegesuche nur dann gewährt werden wenn der Strafbestand auch in der Schweiz strafbar ist, galt/gilt das nicht für Steuerhinterziehung. (Ich sage galt/gilt weil das Ganze zur Zeit geändert wird).
Der grosse Diskussionspunkt ist die automatisierte und unmotivierte Auskunft über Finanzdaten: also es wurden (und werden) keine Daten geliefert von Leuten die sich nichts zuschulden kommen liessen, resp. gegen die keine Strafuntersuchung eröffnet ist.
Aber eben, wenn du nichts dagegen hast in den verschiedensten Datensammlungen aufgeführt und ausgetauscht zu werden, ist das deine Sache. Mir ist ein gewisser Datenschutz schon noch wichtig.
PS: ich bin kein Rechtexperte, kann also durchaus sein, dass meine Ausführungen nicht in allen Punkten 100% korrekt sind. Falls, dann bitte um Korrektur.
Kommentar