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Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

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    #31
    AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

    Maxl: passend geschrieben. Wenn ich es für richtig halte lege ich mir eben den Acroschirm ins Auto. Was dann am Startplatz damit passiert, entscheide ich dann vor Ort. Sprich ich bin hier ohne GüSI unterwegs. Aber ich möchte einfach die Freiheit haben, diesen Schirm auch in Deutschland fliegen zu können. Ist ja mein Ar... der dranhängt.

    Manchmal ist es aber nicht immer Eigenverantwortung. Wie viele Piloten fliegen mit einem Soloschirm Tandem, wenn sie Kinder mitnehmen. Weil es sicherer ist. Ich finde es sicherer mit einem angepassendem System unterwegs zu sein, als mit einem Ballon. Heißt ich komme mit pasender T-Bar an die A-Leinen zum Ohrenanlegen und muss mich nicht verrenken um an die Steuerschlaufen zu kommen. Bei Kindern fängt es aber schon an, dass es kein Gurtzeug gibt, für Kinder ab 22 kg, dass ein Güsi besitzt. Seit Jahren wird hier schon ohne Plakette für das Kinderpassagiergurtzeug geflogen.

    Und anders herum. Die schweren Jungs, die mit einem Tandem unterwegs sind, sind ebenfalls regelwidrig unterwegs. Ist ja ein Zweisitzer und kein Solo.

    Quaxi: du musst eigentlich schon damit rechnen am Startplatz ein Startverbot zu bekommen, weil eben dein Schirm kein Güsi hat. Theoretisch kannst du auch dafür belangt werden, aber zum Glück macht das keiner, sondern verbiedet dir das Starten/Fliegen. Es gab aber mal den Fall, dass Beauftrage von LBA in einem Bundesland kurz nach dem 11. September Piloten kontrolliert haben. Darunter auch Gleitschirmpiloten, die sie dann eingesackt haben. Weis nicht ob die diese Regelungen kennen mit dem Güsi. Aber wenn sie keins gehabt hätten, hätten sie alt ausgesehen.
    Und ja die Versicherung kann dir im schlimmsten Falle eine Auszahlung verwehren.
    Der DHV muss sich leider sich mit dem LBA abstimmen. Wir haben jetzt auch Probleme bekommen bei uns im Fluggebiet vom Regierungspräsidium, weil es zu zwei schweren Unfällen kam und zwei tödliche. Leider. Die Unfallzahlen für Motorradfahrer sind dieses Jahr auch sehr hoch bei uns im Nordschwarzwald, die werden nicht eingeschränkt. SChon allein vor zwei Wochen an einem Samstag gab es auf einer Strecke von 8 km 3 Motorradunfälle, wegen Selbstüberschätzung

    Man kann den Hersteller um eine Breitenerprobung bitten und mit der passenden Versicherung soll das auch legal sein. Aber für den Hersteller kann ja jeder einfach kommen. Der Hersteller wird hier ganz vorsichtig sein.
    Man sollte hier nicht vergessen! Auch der Ochse war mal ein Kalb.

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      #32
      AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

      Zitat von thunder1986 Beitrag anzeigen
      - Aber lassen wir das... führt eh zu nichts.
      Würde ich so nicht sagen Andreas.
      Z.B. finde ich es unerträglich, dass alle Welt Akro fliegt und nur in DE ist es verboten weil da eine sture Auslegung unseres Gesetzgeber davor ist, nicht die des DHV´s. Der hat immerhin
      dermaßen auf die Entscheidungsträger eingewirkt, dass wir Figuren die ehemals auf 90° Rollwinkel beschränkt waren, nun 130° betragen dürfen. Nicht viel, aber immerhin etwas.

      Das eine junge Wettbewerbsfliegerin zum Sportvorstand im DHV gewählt wurde ist doch schonmal eine gewisse Öffnung von verkrusteten Vorstellungen welche manche dem DHV vorwerfen.

      Zitat: 10.03.13 - wa (auf der HP vom dgf-fn.de)
      Das Vereins Info März sowie das Protokoll der 101. Kommissionssitzung wurde uns vom DHV gesendet.

      Bonmont am Rande:
      "Die DHV-Sportvorständin Yvonne Dathe begrüßt die Einführung einer FAI-Wettkampfklasse.
      Bei den anderen DHV-Vorständen fand die zukünftige FAI-Wettkampfklasse ein geteiltes Echo."

      Es bewegt sich was, aber viel zu langsam - ist mir schon klar, aber Gesetze für unsere Minderheit ändern dauert natürlich schon etwas länger....


      Zitat von MAXL
      - Und nochmal: ich bin auch heute, wo GüSi und DHV für mich keine rechtliche Verbindlichkeit mehr besitzen, - Ciao / Maxl
      Danke für Deinen sachlichen Post Maxl der die Sicht Deiner Einstellung zeigt. Jedoch, (ich bin kein Anwalt) muss nicht ein deutscher Staatsbürger auch wenn er im Ausland lebt, sich zunächst an seine
      eigene Gesetzgebung halten und dann natürlich auch noch an die seines Gastlandes?
      Fliegst Du mit Brevet oder noch mit dem deutschen Schein falls Du in AU lebst. Interessante Frage: Darf ich als DE lebend im Ausland mich über meine heimatliche Gesetzgebung hinwegsetzen und Schirme
      ohne LTF-Einstufung (Güsi gibt´s schon lange nicht mehr) fliegen? Das es gemacht wird, ist mir klar, aber wenn wir als Luftverkehrsteilnehmer ernst genommen werden wollen, müssen wir uns diesen Fragen stellen.

      Zitat von Quaxi Beitrag anzeigen
      - Im Umkehrschluss:
      Wo kein Kläger da kein Richter?
      quaxi
      So ist es Quaxi und nur so bewegen wir uns einigermassen frei, aber immer mit einem Bein im Knast.

      Ohne LTF geprüften Schirm am SP./LP. erwischt ist natürlich eine Ordnungswidrigkeit die bis zu einer Höhe bstraft werden kann, das uns, zum. mir finanziell die Lichter ausgehen lassen.

      Auch wenn offene Schirme von AXA und Co. versichert werden, wird die Versicherung im wirklich grossen Schadensfall doch immer auch fragen ob der Pilot auch alle rechtlichen Auflagen die ihn betreffen,
      erfüllt hat. Aber das werden wir erst herausfinden wenn ein Fall relevant wird und zum Schluss ein Richter sein Urteil abgibt und dann bleibt ja noch der Weg der Revision.

      Also man muss sich schon sehr gut überlegen ob man in "Eigenverantwortung" sich über alles mögliche hinwegsetzen will.
      Grüßle,
      Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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        #33
        AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

        Zitat von WA Beitrag anzeigen

        So ist es Quaxi und nur so bewegen wir uns einigermassen frei, aber immer mit einem Bein im Knast.

        Also man muss sich schon sehr gut überlegen ob man in "Eigenverantwortung" sich über alles mögliche hinwegsetzen will.

        Ohhhja was bin ich froh dass ich damals in ein Land gegangen bin wo ich auf Eigenverantwortung in Sachen Hängegleiter und Paragliding fliegen konnte was ich mir selber zutraute, mit und ohne Güsi, Protos und Eigenbau etc.
        Als Grundlage waren mir die Test's und Einstufungen des DHV immer willkommen, weil einfach zuverlässig.
        Nun hat man bei uns schon seit einigen Jahren der Streckenfliegerei die Flügel gestutzt (die Höhe begrenzt) zugunsten der "realen" Fliegerei wo man damit Geld verdient. (die totale Überregulierunng in Deutschland geht mir schon lange auf den Keks.)
        Früher da konnte man z.B. im Jura Höhe machen bis man sich sicher war dass man übers Flachland auf Strecke gehen konnte.
        Mit der restriktiven Begrenzung ist das heute leider nicht mehr möglich, nur den Hügel und Bergketten entlang ist es auch nicht mehr das was es mal war.
        Naja so ist halt überall mal was, ist nicht alles Gold was glänzt !
        Gruss pedro

        Kommentar


          #34
          AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

          ad Maxl,

          auch ich lebe meine Eigenverantwortlichkeit und stehe halt dafür gerade, wenn ich mich für einen Schirm entscheide, der nicht der LTF entspricht.

          Die Frage für mich ist aber gewesen, warum unter Mitwirkung von DHV Funktionären Gesetzesentwürfe Realität annehmen, die offensichtlich einem nicht zu vernachlässigbarem Anteil an Mitgliedern die Ausübung ihres Hobbys fortan nur illegal ermöglicht, obwohl das in anderen Ländern offensichtlich kein Problem darstellt.
          Zu deutsch: Wenn ich in der Schweiz, Österreich auf einen Berg steige, dort starte, dann mache ich das in Eigenverantwortlichkeit und unter stillschweigender oder erteilter Zustimmung des Grundstückseigentümers. Das ist dort möglich und legal. Nun sei aber die Grundlage freien Fliegens gefährdet gewesen, wenn wir uns in Deutschland nicht in dieser Form einschränken. Ich frage nur ob unsere Interessen gut vertreten waren.
          Weiter: wenn ein Pilot in der Schweiz mit einem der z.B. besagten Acroschirme fliegt, dann tut er das eigenverantwortlich und im Rahmen der Gesetzgebung der Schweiz oder Österreich. In Deutschland begibt er sich aber in Konflikt mit dem Luftrecht, dem Gesetz. Wenn nun, was ja der Ausgangspunkt der Diskussion ist, ein Bergschirm oder insbesondere ein Bergstiegersitzgurt die LTF Kriterien garnicht erfüllen kann, weil der Verein (DHV, an den Luftrechtliche Aufgaben übertragen wurden) in seinem mitgenerierten und dem von ihm vertretenen Gesetz/Bedingungen ausschliesst, dass dieses Material konstruiert oder zugelassen werden kann, dann vertritt er diese Piloteninteressensgruppe nicht. Will er es nicht, kann er es nicht oder versteht er diese nicht als Teil seines Mandates oder wird er dies in Zukunft als Aspekt mit einbeziehen?

          Nun zu meiner Hauptaussage: Sollte es nicht einen Weg geben, der es ermöglicht derartige Verwendung von Material oder Fluggeländen zuzulassen ohne, dass sich der Pilot gesetzwidrig verhält? Ist nicht ein Auftrag an den Vorstand des DHV auch den Grundgedanken des "vol libre" mit zu bedienen. Oder sollten wir vielleicht als Person im Verein dafür sorgen, dass diese Interessen gewahrt werden?

          Warum gibt es keine LTF die dem Zweck des Fluggerätes Rechnung trägt? Also eine LTF für Speedglider? eine LTF für Bergschirme? eine LTF für Bergsteigergurtzeuge? Diese kann ja die Versicherung immer noch aus den Klauseln nehmen oder mit einem anderen Risikofaktor versichern? Die Wahrscheinlichkeit einer Haftung gegenüber dritten ist geringer als die Gefahr gegen ein deutsches Gesetz zu verstossen.

          Trotz alledem: Hochachtung und auch Lob für den DHV führend an der Sicherheit der Fluggeräte und auch an der Legalisierung der Fluggelände mit beteiligt zu sein. Hut ab vor deren Leistung, aber die Lösungen stellen nicht in jedem Belang zufrieden und jeder von uns weiss, dass sich eine wachsende Gemeinde an Piloten zunehmend illegal verhält, weil sie eben hike und fly passioniert betreibt. Und dass die Einschränkungen (nötigerweise oder unnötigerweise) vom DHV mitgeneriert wurden, stellt einen zu korrigierenden Widerspruch dar, wenn man diese Piloten nicht nur als zu massregelnde Outlaws versteht.
          Zuletzt geändert von MRB; 10.10.2013, 13:31.

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            #35
            AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

            Zitat von WA Beitrag anzeigen
            Jedoch, (ich bin kein Anwalt) muss nicht ein deutscher Staatsbürger auch wenn er im Ausland lebt, sich zunächst an seine
            eigene Gesetzgebung halten und dann natürlich auch noch an die seines Gastlandes?
            Natürlich muss er.

            Genauso wie ein Russe z.B. auch in in Deutschland keinen schwulen Freund haben darf, weil das ja in seinem Heimatland verboten ist.
            Oder eine Frau aus Saudi Arabien, auch wenn sie seit 20 Jahren in Deutschland lebt, hier niemals einen Führerschein erwerben kann und ein Auto steuern, ist in ihrem Heimatland nämlich nicht erlaubt.
            Und wenn einer Frau in ihrem Heimatland ein Ganzkörperschleier vorgeschrieben ist, muss sie den selbtsverständlich auch in Deutschland tragen.

            Man hört ja auch immer viel von Ausländern, die in Deutschland verurteilt werden.
            Der Richter am Landgericht Düsseldorf liest dann z.B. bei einem in Deutschland verurteilten Chinesen bei der Urteilsverkündung vor:

            "Im Namen des deutschen Volkes und der Volksrepublik China ergeht folgendes Urteil:..."


            ______________________________________
            Grüße aus 0m GND,

            Flynix

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              #36
              AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

              Zitat von Flynix Beitrag anzeigen
              Genauso wie ein Russe z.B. auch in in Deutschland keinen schwulen Freund haben darf, weil das ja in seinem Heimatland verboten ist.
              Oder eine Frau aus Saudi Arabien, auch wenn sie seit 20 Jahren in Deutschland lebt, hier niemals einen Führerschein erwerben kann und ein Auto steuern, ist in ihrem Heimatland nämlich nicht erlaubt.
              Und wenn einer Frau in ihrem Heimatland ein Ganzkörperschleier vorgeschrieben ist, muss sie den selbtsverständlich auch in Deutschland tragen.
              Sorry, das glaube ich dir nicht. Bitte um Quellenangaben oder irgendwelche Beweise für diese krude Idee.

              Wer 20 Jahre in Deutschland lebt bzw. seinen Lebensmittelpunkt hier hat, ERGO SEINEN >>HAUPTWOHNSITZ << muss sich an die Gesetze im Land halten und an keine anderen, egal welchen PASS er bei sich trägt.

              Wer in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat, muss auch in Österreich Steuern zahlen und für ihn gelten österreichische Gesetze. Natürlich kann eine Arabische Frau die seit 20 jahren legal in Deutschland wohnt hier einen Führerschein machen. Oder will Saudi Arabien das Deutschland verbieten, einem Bürger des Landes einen Führerschein auszustellen???

              Solltest du wirklich Recht haben, was ich arg bezweifle, dann kann ich nur kopfschüttelnd in den Feierabend gehen ... tztz

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                #37
                AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

                @Quaxi,

                Hast du schon mal was von "Ironie" gehört? Oder muss ein Author das jetzt immer hinschreiben wenn er absoluten Stuss schreibt, dass das ironisch gemeint ist? Reicht der Smily nicht?

                MAXL, du hast es einfach nur nicht verstanden.



                Michael
                Zuletzt geändert von micbu; 10.10.2013, 14:49.
                Michael

                Kommentar


                  #38
                  AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

                  Zitat von MAXL
                  Hi WA,


                  - Und ich hätte im Fall des Falles sicher Wichtigeres zu tun, als bei deutschen Behörden nachzufragen, ob die mir im Exil Ärger machen wollen.

                  Ciao / Maxl

                  Hi Maxl,

                  als ich 1968 in die Schweiz dislozierte, musste ich mich tatsächlich beim Kreiswehrersatzamt (dat Dingens heisst tatsächlich so) abmelden mit der Begründung: "Ich werde nie mehr nach DE zurückkehren".
                  Nicht das die mir bei irgendeinem Fall des Falles das Zurückkommen befehligen können um eine Waffe in die Hand zu nehmen. Das stand tatsächlich so im Meldebogen.

                  Meine Eigenverantwortung hat mich davor bewahrt, mich bei meiner Rückkehr wieder beim KWEA anzumelden.

                  Nun gut, nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird und in meiner Suisse Time lernte ich einige "175iger" kennen, (kennt ihr noch den Ausdruck?) die vor dem deutschen Gesetz geflüchtet sind
                  (http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175) um daheim nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden - wie auch wenn sie in der Schweiz leben.

                  Ob sie Urlaub in DE machten weiss ich nicht.

                  @ Michu: Der Maxl hat´s schon verstanden Dänk!

                  Tatsächlich werden Deutsche in DE nach ihrer Rückkehr angeklagt, wenn sie sich in Thailand z.B. ein wenig ausser der DE-Gesetzgebung bewegt haben, vor allem in pädophiler Hinsicht.

                  Was ich ja ganz spassig finde, dass In der Türkei in öffentlichen Gebäuden Kopftuchverbot herrscht, bei uns aber nicht darum sehe ich verm. immer mehr Kopftücher in DE. Aber Erduans Bestreben zur
                  Folge soll das ja in der Türkei gelockert werden.

                  Mann, jetzt sind wir aber ganz schön abgeschweift!
                  Grüßle,
                  Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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                    #39
                    AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

                    Flynix, danke ... lange nicht mehr so herzlich gelacht!

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

                      Zitat von MAXL
                      Hi Michael,

                      Danke für das Feedback:

                      „Das deutsche Strafrecht … gilt unabhängig vom Recht des Tatorts auch für bestimmte Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter (§*5 StGB) sowie gegen international geschützte Rechtsgüter, §*6 StGB.“

                      Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ausland...en_Strafrechts

                      Ciao / Maxl




                      Nachtrag:

                      § 5*Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter

                      Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:

                      ....

                      15. Organ- und Gewebehandel (§ 18 des Transplantationsgesetzes), wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist.
                      OK,

                      Damit fällt der Verkauf eines Nicht-GÜSI Schirmes im Ausland demnach unter Punkt 15 ?


                      ______________________________________
                      Grüße aus 0m GND,

                      Flynix

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

                        @micbu & flynix:
                        ==========
                        ach sooo ... sorry, hab den letzten Satz deines Postings nur überflogen
                        @micbu: Da siehst mal wie mich das Forum schon verstört - kann zwischen ironie und ernst gar nicht mehr unterscheiden

                        Übrigens:
                        Packt die Ski aus.. .in Österreich gehts grad voll zur Sache! bis zu 50 cm Neuschnee heute! Kraaaaaasssssssssssssssss!!!!

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                          #42
                          AW: Schirm ohne GüSi Als Deutscher/in Deutschland legal fliegen

                          Zitat von MAXL
                          11. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen der §§ 324, 326, 330 und 330a, die im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone begangen werden, soweit völkerrechtliche Übereinkommen zum Schutze des Meeres ihre Verfolgung als Straftaten gestatten;
                          Oh, demnach darf ich als D. nicht in die Adria pinkeln. Gut zu wissen...

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