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Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

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    #16
    AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

    Zitat von Sommerflieger
    Das stimmt nicht so ganz. Ich würde es mir gut überlegen ob ich die Rechtschutzversicherung wegen 130€ wirklich
    bemühe. Mach das 2-3 Mal so und Dir wird ganz schnell gekündigt wegen zu häufiger Inanspruchnahme. Lies mal
    aufmerksam das Kleingedruckte Deines Versicherungsvertrages ;-)

    Gruß,

    Sommerflieger
    Jetzt übertreibst ein wenig. Ein Anwalt schaut sich den Fall kurz an und sagt ja da haben wir gute Chancen oder auch nein da stehen die Karten schlecht. Wenn du dann trotzdem drauf bestehst, verlierst und das mehrmals, dann vielleicht.


    Wenn der Fall so klar ist wie es hier den Anschein hat, schreibt der Anwalt einen netten Brief und legt dem Empfänger auch gleich eine nette Rechnung über ein paar hundert € für seinen Aufwand bei. Das kostet die Rechtsschutz gar nichts.

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      #17
      AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

      @meitscha
      ich hatte es auch überlesen: Es geht um Österreich! Du beschreibst das Szenario für Deutschland.
      Und doch, man muß dem Händler mitteilen, dass man die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte, ansonsten hat man einfach einen Auftrag für eine zu erledigende Arbeit erteilt.

      Michael
      Michael

      Kommentar


        #18
        AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

        Zitat von micbu Beitrag anzeigen
        @meitscha
        ich hatte es auch überlesen: Es geht um Österreich! Du beschreibst das Szenario für Deutschland.
        Michael
        Negativ, ich beschreibe das Szenario für ÖSTERREICH (habe ich auch in meinen Post geschrieben)

        aber ich denke das das ziemlich ähnlich ist, in Ö sowie in D

        Zitat von micbu Beitrag anzeigen
        Und doch, man muß dem Händler mitteilen, dass man die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte, ansonsten hat man einfach einen Auftrag für eine zu erledigende Arbeit erteilt.
        ja da magste recht haben, aber das hat er ja, indem er die Firma angerufen hat und den Sachverhalt klargestellt hat, das sein erst kürzlich erworbener Schirm dieses fehlverhalten hat und er einen Umtausch / Trimmung möchte.
        das reicht aufjedenfall aus für eine Gewährleistung, ohne das wort Gewährleistung in den Mund nehmen zu müssen.
        Zuletzt geändert von meitscha; 26.09.2013, 14:30.

        Kommentar


          #19
          AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

          Interessant ist eigentlich welcher Händler das ist. Was spricht denn dagegen das hier zu veröffentlichen? Dann weiß jeder wie dieser Händler mit Gewährleistungsansprüchen umgeht.

          Kommentar


            #20
            AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

            Zitat von Hosenscheißer Beitrag anzeigen
            Gleich voreweg: ich will hier nicht einen Händler bashen, sondern nur meine eigene Auffassung der Situation von anderen Leuten hoffentlich bestätigen lassen
            Diese Einstellung finde ich gut!

            Zitat von ErfurtBob Beitrag anzeigen
            Interessant ist eigentlich welcher Händler das ist. Was spricht denn dagegen das hier zu veröffentlichen?
            Ja! Einen Händler an den Pranger zu stellen und mal so rein grundsätzlich auf Verdacht zu schädigen ist total daneben - selbst wenn er im Unrecht sein sollte.

            Rufmord? Dagegen!

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              #21
              AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

              Ach?
              kündigt dich denn auch deine KFZ haftpflicht wenn du 3 Unfallschäden in Folge verursachst?
              oder deine Hausratsversicherung wenn du 3 Schäden in Folge meldest?
              oder deine Gleitschirm Haftpflicht wenn die Bauern 3 mal hintereinander Schadensersatz fordern?


              deine Einstellung ist ein thema für sich, und sollte hier nicht weiters diskutiert werden, schliesslich gehts hier um quasi was andres.
              aber du kannst ja ein thema bezüglich dess aufmachen, und ich werde mich anschliessen

              Kommentar


                #22
                AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

                Zitat von meitscha Beitrag anzeigen
                Ach?
                kündigt dich denn auch deine KFZ haftpflicht wenn du 3 Unfallschäden in Folge verursachst?
                Ja, tut sie.
                Hannover Versicherung.
                Nach dem 2. Schaden.
                Gruß, Mike

                Kommentar


                  #23
                  AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

                  Zitat von SATurn Beitrag anzeigen
                  Ja, tut sie.
                  Hannover Versicherung.
                  Nach dem 2. Schaden.

                  na du machst mir sorgen, .....
                  was euch alles passiert

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

                    Kurze, vermutlich letzte Rückmeldung von mir:

                    Auf meinen Fall war österreichisches Recht anzuwenden, da ich und der Händler aus Ö sind. So Tirol halt zu Ö gehört; habe da von Tirolern schon so manche andere Meinung gehört. Deutschland sollte aber nicht viel anders sein bzgl Recht; die Gewährleistung dürfte ja eine EU-Vorgabe sein. Hab mich da aber ehrlich gesagt nicht informiert.

                    Meine Juristin des Vertrauens (zugleich meine Gattin) hat mir gesagt, dass der Umstand, dass ich nicht von Anfang Gewährleistung eingefordert hat ändert gar nix, denn ich habe das Problem ja bei der richtigen Ansprechstelle, eben dem Verkäufer, kundgetan.

                    Speziell zu meinem Fall jetzt:

                    Auch wenn ich mich offensichtlich ungeschickt verhalten habe, hätte ich belegen können, dass ich mir bereits nach drei Wochen Besitz über die Trimmung Gedanken gemacht habe; jedoch hat mich damals das ständige Aufbäumen der Kappe verwundert; das Kurvenproblem habe ich damals noch nicht bemerkt. Mir ist der Schirm aber (im Vergleich zum Testflug in F) von Anfang anders vorgekommen. Ich habe das aber auf verschieden Umstände wie Fluggebiet, Wetter etc geschoben.

                    ABER:

                    Mein Schirm hatte beim Kauf eine SHV-Nummer drin und deswegen habe ich heute den SHV mit dem Ersuchen um Bekanntgabe des dazugehörigen Piloten ersucht. Die haben mir prompt und freundlich geantwortet und gleich den Piloten selbst meine Anfrage weitergeleitet. Der Vorbesitzer bestätigte mir dann ziemlich, wie der Händler den Schirm beschrieben hatte. Und er sagte mir, dass der Schirm nach seinen Wahrnehmungen bei ihm geradeaus geflogen ist!

                    Der Schirm hatte zwar noch einen Zwischenbesitzer, der den Schirm nach ein paar Tagen zurückgab, weil er ihm angeblich zuviel war (lt Angaben d Händlers hatte der gerade mal 26 Höhenflüge), dennoch muss ich gestehen, dass meine Behauptung nun schon auf dünnem Eis steht bzw dem Händler (so er auf die Idee gekommen wäre, den Vorbesitzer zu fragen) einen perfekten Beweis im Fall des Falles gegeben hätte! Für mich als Beweis wäre es aber auch nur in Frage gekommen, wenn der Vorbesitzer dem Händler das Manko, also das Ziehen nachweislich mitgeteilt hätte. Hätte er dem Händler das nämlich verschwiegen, hätte der Händler sich vielleicht an ihm schadlos halten können und das hätte ich wegen dummen 130 Euro nicht zugelassen.

                    Ich werde jetzt jedenfalls das Geld überweisen. Auch wenn ich mir noch immer sicher bin, dass der Schirm beim Kauf was hatte. Dass der Schirm nach ca 15 Flugstunden normalen Gebrauches nicht mehr gerade fliegt ist nicht normal. Und dass er nach 60 Stunden so vertrimmt/verschränkt ist, mag zwar möglich sein, aber mM auch eher unwahrscheinlich. Ich hatte schon reihenweise Schirme, die nach dieser und weitaus höhren Stundenzahlen immer noch einwandfrei flogen. Ich hoffe, ich kann heuer noch zerissene und stärkere Thermik "genießen", dass ich abschätzen kann, ob sich das Flugverhalten wirklich gebessert hat.

                    Außerdem ist mM ein Gleitschirm im Gewährleistungsrecht aufgrund seiner ständigen (auch verwendungsabhängigen) Veränderung und der hohen Toleranzen (die +/-15mm) eher als Verschleißteil anzusehen, was fünf Monate nach dem Kauf die Argumentation schon erheblich erschweren würde. Wenn ich gleich im Juni gehandelt hätte, wäre es aufgrund der wenigen Flugstunden sicherlich möglich gewesen, doch das Prozessrisiko ist mir einfach zu hoch und vermutlich bin da auch bei solchen Sachen viel zu ehrlich. Deswegen gehe ich auch nicht mehr zu meiner Rechtsschutzversicherung.

                    Auch wenn ich jetzt vielleicht nicht so toll dastehe, meine ich trotzdem, dass das Verhalten des Händlers fern von kundenorientiert und nur gewinnorientiert war. Er wird es vermutlich anders sehen.

                    Was mir schlussendlich als Lehre bleibt ist:

                    - Gleitschirme verändern sich; manchmal stark und nachteilig
                    - kaufe nicht bei Leuten, wo du kein 100%ig gutes Gefühl hast
                    - bevor du eine Leistung in Anspruch nimmst, welche du als kostenlose Kulanz vermutest, FRAGEN, ob das doch was kostet
                    - schau beim Fliegen (vor allem eines neuen Gerätes) nicht soviel durch die Gegend, sondern höre ihm zu, was er dir sagen will (in meinem Fall Seitenwind)
                    - wenn du ein Problem öffentlich machst, und dann zwei Tage später dich selber öffentlich teilweise widerlegst, nenne keine Namen und beschuldige niemanden! Das könnte ins Auge gehen. Oder verschweige alle Umstände, die deinen Standpunkt schwächen könnten!
                    - vielleicht hat mein Spezl, der seinen letzten Schirm auch unter dem Kriterium "kein Dyneema" ausgesucht hat, vielleicht nich ganz so unrecht

                    Zum Schluss möchte ich mich noch bei Ralf Antz herzlich bedanken, der mir hinter den Kulissen gute Infos - ganz allgemeine und auch hinsichtlich meiner Situation - gegeben hat.

                    Anbei noch ein Bild, wie die Trimmung war, wie ich ihn dem Händler zum Einstellen gegeben habe. Wobei ich anmerken möchte, dass die Seiten falsch sind, also links tatsächlich rechts ist und umgekehrt.

                    A.

                    PS: meine Frau meinte trotzdem, dass die Chancen nicht schlecht stehen, so das Inkassobüro bzw ein Anwalt anrücken sollten. Aber sie schläft schon und ich habe meine Entscheidung heimlich ohne sie getroffen!
                    Angehängte Dateien
                    Zuletzt geändert von Hosenscheißer; 27.09.2013, 11:36.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

                      Naja von einer Drohung mit dem Inkassobüro würde ich mich nicht einschüchtern lassen :-) aber:
                      Dein Zitat:
                      Ich habe dann den Schirm weitergeflogen und bis Ende August etwa 60Std zusammengebracht.
                      Und da sehe ich ein großes Problem. Man kann einen Schirm in weniger als 60 Flugstunden total vertrimmen. Wie
                      willst du beweisen, dass du an der Vetrimmung unschuldig bist??
                      Dein Zitat:
                      Ich konnte den Schirm jedenfalls gestern noch kurz fligen und er fliegt tatsächlich wieder gerade aus!
                      Na also, was willst mehr, dein Schirm ist wieder o.k. Willst du jetzt wegen 130 Euro zum Anwalt gehen
                      Zitat von tarheel:
                      Letztlich glaube ich, dass 130 EUR sicher nicht wirklich einen Rechtsstreit begründen sollten,
                      über welchen sich letztlich nur ein Anwalt freut...
                      Dem kann ich nur zustimmen.
                      VG
                      Gipfelflieger

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                      Kommentar


                        #26
                        AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

                        Sobald ein Inkassobüro seine Hände mit im Spiel hat, wird es noch teurer (Bearbeitungsgebühren, Porto, usw.). Dann lieber mit dem Händler reden und sich vlt. auf die Mitte einigen!?

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

                          Zitat:
                          Ach?
                          kündigt dich denn auch deine KFZ haftpflicht wenn du 3 Unfallschäden in Folge verursachst?
                          oder deine Hausratsversicherung wenn du 3 Schäden in Folge meldest?
                          oder deine Gleitschirm Haftpflicht wenn die Bauern 3 mal hintereinander Schadensersatz fordern?


                          Zitat von SATurn Beitrag anzeigen
                          Ja, tut sie.
                          Hannover Versicherung.
                          Nach dem 2. Schaden.
                          ja, Generali, Einfügen eines Eigenanateils und Androhung nach 3. Glasschaden ohne Fremdeinwirkung in 4 Jahren -Haus(glas)versicherung-
                          genannter Grund: negativer Deckungsbeitrag!

                          d.h. sie zahlen bis jetzt mehr an Schadensfall aus, als sie von mir bekommen.
                          Oje, die Armen-Sie verdienen nichts an uns jedenfalls momentan
                          Aber dafür hab ich doch die Versicherung, sonst bräuchte ich ja keine oder

                          T
                          Zuletzt geändert von tjackermann; 27.09.2013, 12:32.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

                            na dann ists doch besser die rechtschutzversicherung nur wegen kleineren Kleinigkeiten die leichter zu "gewinnen" sind zu beanspruchen.
                            dann haben die keinen Verlust. ich raub sie dann ja nicht aus.
                            anders als wenn ich eine millionenschwere klage einbringe.
                            aber so ein paar lapalien schaden dennen dann ja nicht......

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Gewährleistung bei Gleitschirm-Gebrauchtkauf Händler (lang!)

                              Zitat von Sommerflieger
                              Herr, lass Hirn vom Himmel fallen...
                              endlich mal ein Beitrag in diesem thread, dem ich mich anschließen kann!
                              Bisher war Fremdschämen und Schaudern angesagt...

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