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Fliegen in der Schweiz

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    #16
    AW: Fliegen in der Schweiz

    Zitat von Bauchstarter Beitrag anzeigen
    - für das brevet nur level 4...
    so so, dann wertet die FAI meinen B-Schein höher ein als Euer immer wieder hochgelobtes Brevet - Only Stage 4!

    Das ich das nochmal erleben darf.... - Stage 5 proof Ha!
    Grüßle,
    Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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      #17
      AW: Fliegen in der Schweiz

      Na, abba jetztertle,...hier ist doch niemand gegen unsere schöne Schwizz...die Brevets sind halt einfach gehalten , genauso unkompliziert wie die saugünstigen <<<knöllchen, die man sogar von hinterücks geschossen serviert bekommt, weil der Radarwarn.. in der Schwizz..und NUR dort, deaktiviert isch.


      Bevor überhaupt jemand die Gosch ufffmacht:
      Die heutigen Fahrgeräte sind sowas von komfortabel, dass du gar net merkscht wennd, über Fuffzig fährscht, odr?
      Un inner Schwizz sinn diese Dinges via Satelit deaktiviert.
      Ihr andern, vergesst die Rachegfühle, wehe wenn Ferrari-Pilot aus ZÜ auf der A5.. die können nix dazu. Das war doch sicher Emil, odr ?

      Schönen Samstig euch allen
      Zuletzt geändert von Cowboy; 12.10.2013, 11:31.

      Kommentar


        #18
        AW: Fliegen in der Schweiz

        Das Brevet gibt für Neueinsteiger Level 4. Sobald man dann ein paar kleine Streckenhüpfer gemacht hat, wird auch ohne Probleme der Level 5 ausgestellt.Ich glaube dass sind 4 Flüge über 20km.
        Das der B-Schein als Streckenflugschein Level 5 gibt ist dann nur logisch. Mit dem kleinen Unterschied, dass wir nicht noch einen zweiten Kurs besuchen müssen.

        Bei uns in der Schweiz ist es also eher ein Leistungsausweis, bei Euch eine Bestätigung der absolvierten Prüfungen.
        Zuletzt geändert von Oberlender; 12.10.2013, 11:32.

        Kommentar


          #19
          AW: Fliegen in der Schweiz

          Zitat von Oberlender Beitrag anzeigen
          Bei uns in der Schweiz ist es also eher ein Leistungsausweis, bei Euch eine Bestätigung der absolvierten Prüfungen.
          ....und um die B-Prüfung abzusolvieren und zu bestehen, muss ich vorher eine gewisse Leistung erbringen. So what?

          Ansich gefällt mir ja die Herangehensweise der Ausbildung bei Euch um einiges besser als bei uns in DE. Das habe ich in früheren Posts auch zum Besten gegeben. (Aber Level 4 ist Level 4...)

          D.h. ihr müsst nach Vorlage der Streckenhopsers ("Shorthopsers" - ist von mir) beim SHV eine neue IPPI Card Level 5 beantragen, so ihr das wollt?
          Grüßle,
          Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

          Kommentar


            #20
            AW: Fliegen in der Schweiz

            Hi WA, genau so ist's.
            Offizielle Seite des Schweizerischen Hängegleiter-Verbandes. Gleitschirmfliegen und Deltafliegen. Flugschulen, Clubs, Biplace-Piloten und Rettungsschirmpacker. Kurse und Prüfungen.

            Wer schon eine IPPI-Card hat und ein Upgrade will, zahlt für die neue Karte 15CHF, das sind rund 12EUR. Das deckt jetzt definitiv nur den Aufwand (alleine das Porto inkl. Couvert kostet rund 1.50CHF) Find ich fair und werd ich wohl auch mal machen.
            Happy landings
            Ueli

            Kommentar


              #21
              AW: Fliegen in der Schweiz

              Zitat von WillyCH Beitrag anzeigen
              - (alleine das Porto inkl. Couvert kostet rund 1.50CHF) Find ich fair und werd ich wohl auch mal machen.
              Happy landings
              Ueli
              Hi Ueli, schön, dass Du das Porto extra für die Geiz ist Geil Fraktion hervorgehoben hast!

              Ich muss neidlos anerkennen, dass Euere Anforderungen für das Upgrade auf Level 5 mehr fliegerische Übungen beinhaltet als bei uns für den B-Schein.
              (Hätte mich auch gewundert wenn´s nicht so wäre.

              Dann dürfte also ein "Normal"-Brevetierter CH-Pilot mit IPPI-Level 4 bei uns am oberen SP. des Nebelhorns z.B. nicht starten und auch kein Cross Country fliegen. Unglaublich!
              Grüßle,
              Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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                #22
                AW: Fliegen in der Schweiz

                Was noch nicht explizit erwähnt wurde (findet sich aber im oben erwähnten Link auf die SHV Seite) ist dass Du eine Haftpflichtversicherung brauchts und diesen Nachweis bei Bedarf auch zeigen musst.

                Kommentar


                  #23
                  AW: Fliegen in der Schweiz

                  Zitat von zuppi Beitrag anzeigen
                  Was noch nicht explizit erwähnt wurde (findet sich aber im oben erwähnten Link auf die SHV Seite) ist dass Du eine Haftpflichtversicherung brauchts und diesen Nachweis bei Bedarf auch zeigen musst.
                  Tatsächlich, die braucht man. Sie ist allerdings in Deutschland absolut selbstverständlich, und es muss keine extra Haftpflicht für die Schweiz abgeschlossen werden. Ich bin auch als in der Schweiz lebender GS-Flieger über Gerling (DHV) versichert.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Fliegen in der Schweiz

                    zum Thema IPPI- card:
                    Auf meine Anfrage an den SHV

                    Sehr geehrte Damen und Herren,

                    da ich in letzter Zeit sehr unterschiedliche Informationen zum o.g. Thema erhalten habe wende ich mich an den SHV mit der Bitte um Klärung.

                    Brauche ich als deutscher Gleitschirmpilot und Inhaber des österreichischen Paragleiterscheins die IPPI- card um in der Schweiz legal fliegen zu dürfen?

                    Im Voraus schon vielen Dank für eine Antwort.



                    Mit freundlichem Gruß


                    erhielt ich folgende Antwort


                    Hoi Thomas

                    Nein, Du brauchst keine IPPI-Card. Es gibt ein Abkommen zwischen D, A und CH, dass diese drei Staaten ihre jeweiligen Hängegleiter-Brevets für Gastflüge ohne Weiteres anerkennen.

                    Freundliche Grüsse
                    Meilleurs salutations

                    SCHWEIZERISCHER HÄNGEGLEITER-VERBAND
                    FÉDÉRATION SUISSE DE VOL LIBRE

                    Res Hotz
                    Leiter IT & Administration
                    Seefeldstrasse 224
                    8008 Zürich
                    Offizielle Seite des Schweizerischen Hängegleiter-Verbandes. Gleitschirmfliegen und Deltafliegen. Flugschulen, Clubs, Biplace-Piloten und Rettungsschirmpacker. Kurse und Prüfungen. Kleininserate.

                    mailto:res.hotz@shv-fsvl.ch
                    Tel 044 387 46 81
                    Fax 044 387 46 89




                    Das ist doch mal eine eindeutge Aussage, Danke an Res Hotz
                    Zuletzt geändert von thomas m; 15.10.2013, 06:32.

                    Kommentar

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