AW: LTF-Zertifizierung im Jahr 2014.....es wird spannend!!!
Hallo,
dieses Problem hatten wir ja bei den Motorschirmen. Reflexschirme die nur EN hatten und man sie in Deutschland nicht fliegen durfte. Teure Kompatibilitätstest für zugelassene Schirme nur nicht mit deinem Motor, die du dann selbst machen mußte.
Im Rahmen der Eu Homoglolisierung ist das alles weggefallen.
Hier mal eine Stellungnahme des DULV
In Frankreich geht die Musterprüfung vom Schirm aus. Dieser wird in ein Dokument eingetragen, das sich „Fiche d’Identification“ nennt. Darin wird der Schirm XY als „paramtoeur“ eingestuft, also als motorisierter Gleitschirm.
Unten auf diesem Dokument ist Platz für eine Art Stückprüfung, in der der Schirm-Hersteller bestätigt, dass der Schirm XY mit der Werknummer YZ dem oben beschriebenen Muster entspricht.
Damit darf dann dieser Schirm mit Motor betrieben werden und zwar egal mit welchem. So weit ich weiß, ist lediglich die Leistung des Motors begrenzt (den genauen Wert kenne ich leider nicht).
Aufgrund einer Gesetzesänderung ersetzt dieses „Fiche“ nun eine deutsche Muster- und Stückprüfung.
D. h. wenn Sie für Ihren Schirm ein „Fiche d’Identification“ in Händen halten, das unten vom Hersteller ausgefüllt und unterzeichnet ist, dann dürfen Sie diesen Schirm auch in Deutschland mit einem beliebigen Motor betreiben.
Das Ganze beruht dann auf der französischen Musterprüfung.
Die deutsche Musterprüfung geht dagegen immer vom Motor aus. Dieser wird mit verschiedenen Schirmen geprüft und wenn Sie so eine geprüfte Kombination haben, brauchen Sie für diese eine Stückprüfung des Herstellers und fliegen damit dann ebenfalls legal in Deutschland.
Es gilt also:
Entweder deutsche Musterprüfung und Stückprüfung Ihres kompletten Gerätes (Motor UND Schirm)
Oder französisches „Fiche“ für den Schirm
Bleibt noch anzumerken, dass die französischen Behörden sich nicht groß um Kompatibilität und Eigenschaften des Schirms kümmern. Es ist also nicht immer gesagt, ob ein Schirm tatsächlich geeignet ist für den Betrieb mit Motor.
Das ist bei der deutschen Musterprüfung anders. Hier wird jede Kombination aus Motor und Schirm geflogen und nur dann in die Musterprüfung des Motors eingetragen, wenn beides miteinander kompatibel ist.
Das heißt also, ich fliege einen EN Zertifizierten am Motor und das ist legal. Fliege ich ihn dann am Berg, fliege ich illegal. Das kann so nicht sein. Ich glaube, den Verbänden schwimmen die Felle davon und kommunizieren nicht gern das neue europäische Gesetz oder sie zögern die Umsetzung dieser EU Gesetze heraus. Eine EU-Regelung hat immer vorrang vor einem nationalen Gesetz, wenn es die gleichen Inhalte hat.
Gruss Heinz
Hallo,
dieses Problem hatten wir ja bei den Motorschirmen. Reflexschirme die nur EN hatten und man sie in Deutschland nicht fliegen durfte. Teure Kompatibilitätstest für zugelassene Schirme nur nicht mit deinem Motor, die du dann selbst machen mußte.
Im Rahmen der Eu Homoglolisierung ist das alles weggefallen.
Hier mal eine Stellungnahme des DULV
In Frankreich geht die Musterprüfung vom Schirm aus. Dieser wird in ein Dokument eingetragen, das sich „Fiche d’Identification“ nennt. Darin wird der Schirm XY als „paramtoeur“ eingestuft, also als motorisierter Gleitschirm.
Unten auf diesem Dokument ist Platz für eine Art Stückprüfung, in der der Schirm-Hersteller bestätigt, dass der Schirm XY mit der Werknummer YZ dem oben beschriebenen Muster entspricht.
Damit darf dann dieser Schirm mit Motor betrieben werden und zwar egal mit welchem. So weit ich weiß, ist lediglich die Leistung des Motors begrenzt (den genauen Wert kenne ich leider nicht).
Aufgrund einer Gesetzesänderung ersetzt dieses „Fiche“ nun eine deutsche Muster- und Stückprüfung.
D. h. wenn Sie für Ihren Schirm ein „Fiche d’Identification“ in Händen halten, das unten vom Hersteller ausgefüllt und unterzeichnet ist, dann dürfen Sie diesen Schirm auch in Deutschland mit einem beliebigen Motor betreiben.
Das Ganze beruht dann auf der französischen Musterprüfung.
Die deutsche Musterprüfung geht dagegen immer vom Motor aus. Dieser wird mit verschiedenen Schirmen geprüft und wenn Sie so eine geprüfte Kombination haben, brauchen Sie für diese eine Stückprüfung des Herstellers und fliegen damit dann ebenfalls legal in Deutschland.
Es gilt also:
Entweder deutsche Musterprüfung und Stückprüfung Ihres kompletten Gerätes (Motor UND Schirm)
Oder französisches „Fiche“ für den Schirm
Bleibt noch anzumerken, dass die französischen Behörden sich nicht groß um Kompatibilität und Eigenschaften des Schirms kümmern. Es ist also nicht immer gesagt, ob ein Schirm tatsächlich geeignet ist für den Betrieb mit Motor.
Das ist bei der deutschen Musterprüfung anders. Hier wird jede Kombination aus Motor und Schirm geflogen und nur dann in die Musterprüfung des Motors eingetragen, wenn beides miteinander kompatibel ist.
Das heißt also, ich fliege einen EN Zertifizierten am Motor und das ist legal. Fliege ich ihn dann am Berg, fliege ich illegal. Das kann so nicht sein. Ich glaube, den Verbänden schwimmen die Felle davon und kommunizieren nicht gern das neue europäische Gesetz oder sie zögern die Umsetzung dieser EU Gesetze heraus. Eine EU-Regelung hat immer vorrang vor einem nationalen Gesetz, wenn es die gleichen Inhalte hat.
Gruss Heinz
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