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Funkzeugnis

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    #31
    AW: Funkzeugnis

    Welche Aussage ist falsch, konkretisier das doch bitte mal. Ich habe doch nie behauptet, dass ein PG oder HG Pilot das machen muss.
    Kann es sein, dass du etwas missverstanden hast und ich etwas missverständlich geschrieben habe?
    Zuletzt geändert von micbu; 18.02.2014, 12:07.
    Michael

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      #32
      AW: Funkzeugnis

      Die haben ja auch gar keinen Luftfahrerschein
      Ich meine damit natürlich damit das PPL, sorry wenn das falsch rüberkam, ich bezog mich mit meiner Antwort nur auf deine Aussage:
      "Wer den PPL Schein macht hat automatisch die Berechtigung des Flugfunkdienstes eingeschlossen"
      Diese Berechtigung hat man halt nicht automatisch, sondern man hat vorher bereits die entsprechende Prüfung gemacht. Der Nachweis eines Flugfunkzeugnisses ist die Vorraussetzung für die Zulassung zur Prüfung für das PPL.
      Die Ausnahmen vom Flugfunkzeugnis gelten für alle. Genau dafür sind ja die Ausnahmen da. Sie regeln die Situationen in denen auch Personen ohne Flugfunkzeugnis am Sprechfunk im Luftverkehr teilnehmen dürfen.
      Zuletzt geändert von micbu; 18.02.2014, 12:22.
      Michael

      Kommentar


        #33
        AW: Funkzeugnis

        Sorry Michael. Bitte alles lesen und zitieren.
        Ich schrub:

        "Nach Aussage des RegPräs. Stgt gelten die Handfunken für den Flugfunk grundsätzlich als Bodenfunkstelle.
        Unabhängig davon wie sie tatsächlich betrieben werden."

        Der 2. Satz gehört auch zu der Aussage des RegPräs.

        Aber du hast recht.......
        ..... und ich meine Ruhe

        Kommentar


          #34
          AW: Funkzeugnis

          Ich habe mein Zitat ergänzt, aber es hat keinerlei Auswirkung. Es war und bleibt absolut korrekt was er gesagt hat.
          Michael

          Kommentar


            #35
            AW: Funkzeugnis

            Mein Lieber Micbu,

            unabhängig davon was deine Verordnung besagt. Wenn willst du denn ohne BZF anfunken ? Um Langen Info rufen zu können zum Beispiel ist es sicher sinnvoll ein BZF zu haben. Andernfalls fällt es schon mit der kommunikation schwer. Auch wenn die Jungs und Mädels da wirklich nett sind. Alle anderen Fälle sind als Gleitshirm oder Hängegleiter meiner Meinung nach uninteressant. Da ein Luftsortgerät kein Kennzeichen hat wirds von daher ja nochmal schwerer.

            Als Gleitschirm ist es doch lediglich Interessant den Status bestimmter Segelflugsektoren abzuhören. Was kann mir sonst eigentl. keinen anderen Fall vorstellen wo es sinnvoll wäre zu funken als Gleiti. (Statusabfragen von EDR`s ausgenommen) Also wozu ?

            Ich würde es auch wenn deine Verordnung vielleicht anders auslegbar ist nicht riskieren durch die Gegend zu Funken. Das ist sicher kein Kavaliersdelikt !
            Zuletzt geändert von HarryXX88; 18.02.2014, 15:14.

            Kommentar


              #36
              AW: Funkzeugnis

              Mit wem redest du denn gerade? Ich finde keinen Post dem ich deine Antwort zuordnen könnte.

              P.S., Sorry, bin nicht weit genug zurück gegangen, habs jetzt gefunden.
              Michael

              Kommentar


                #37
                AW: Funkzeugnis

                Zitat von HarryXX88 Beitrag anzeigen
                Mein Lieber Pikachu,
                unabhängig davon was deine Verordnung besagt. Wenn willst du denn ohne BZF anfunken ?
                Verstehe nicht ganz.

                Wen ich anfunken will? Kommt drauf an: Meine Freundin, meine Oma (jeweils mit PMR), andere Funkamateure (dann mit einem Amateurfunkgerät)...

                Welche Verordnung meinst Du denn?
                Ich glaube, Du verwechselst mich mit "micbu". Kann das sein?

                Kommentar


                  #38
                  AW: Funkzeugnis

                  LOL Jop wusste nicht dass es auch einen pikachu gibt *g* meine Micabu pikachu

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Funkzeugnis

                    Wer ohne BZF oder anderer Berechtigung ein eingeschaltetes Flugfunkgerät nur anfasst, kann arge Probleme bekommen. Die Ordnungs- und Bußgeldelder in der Luftfahrt sind locker 100 mal so hoch wie im Straßenverkehr! Oft wird daraus ein schwerer Eingriff in die Sicherheit des Luftverkehrs - eine veritable Straftat!

                    Wer meint, er nimmt seine Flug-Handfunke mal mit auf die Besucherterasse eines Internationalen Airports, um dort den Phrasen der Profis zu lauschen, wird umgehend festgenommen und abgeführt! So erging es einem Bekannten von mir, er war angehender UL-Pilot. Das Verfahren ging später noch recht glimpflich aus, aber u.a. nur, weil er sonst noch nicht aufgefallen war. Ein Druck auf die PPT-Taste, und er hätte den Flugverkehr empfindlich stören können. Das haben die so dick, da hört jeder Spaß sofort auf!

                    Flugfunk am Boden ist eine Bodenfunkstelle. Wird damit ein Landeplatz gemanaged, dann ist diese genehmigungspflichtig und es fallen z.B. jährliche Frequenznutzungsgebühren etc an.

                    Weder mit dem Flug- noch mit dem Amateurfunk ist irgendwelches freies Gelaber erlaubt. Nur kurze, vorgesehene Sprechgruppen. Das gilt auf der ganzen Welt. Nehmt PMR, da seid ihr frei.

                    Mit der BZF-Prüfung wird man "Geheimnisträger". Man hat theoretisch über den Inhalt des Flugfunks stillschweigen zu bewahren, z.B. wenn ein Politiker in seiner Funktion an Bord eine Nachricht absetzen muß. Wirkt heute blödsinnig, ist es vielleicht auch. Man unterschreibt aber dieses Gelübde nach bestandener BZF-Prüfung auch.

                    Wer meint, er genüge seiner Pflicht der Hörbereitschaft, wenn er mit einem "Scanner" in entsprechenden Lufträumen rumgurkt, wird sicher eines besseren belehrt, wenn es drauf ankommt. Irgendein Scanner ist vor Gericht sicherlich kein ernst zu nehmendes Gerät, um wichtige Funkmeldungen sicher zu empfangen.

                    Grüße - Andreas

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Funkzeugnis

                      Ach Harry, dann solltest du einfach meinen Namen: "Michael" oder mein Kürzel: "micbu" benutzen, dann weiss ich dass du mich meinst, also weder Micabu noch Pikachu, das sind wohl andere User hier. Aber da du das gerne machst erlaube ich mir natürlich das gleiche.
                      Warum sollte ich jemanden unerlaubterweise anfunken? Verstehe ich nicht. Erklär mal bitte.
                      Wann man auch ohne Flugfunkzeugnis am Flugverkehr teilnehmen darf, das wurde nun doch schon mehrfach verlinkt.
                      Was verstehst du denn daran nicht? Ich erkläre es dir dann gerne, du musst mir nur schreiben was du an der Verordnung nicht verstanden hast.

                      Andreas, genau darum ging es ursprünglich. Einige sind wohl der Meinung, dass PMR nicht frei sei.
                      Zuletzt geändert von micbu; 18.02.2014, 15:21.
                      Michael

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Funkzeugnis

                        Zitat von micbu Beitrag anzeigen
                        ... Wann man auch ohne Flugfunkzeugnis am Flugverkehr teilnehmen darf, ....
                        Diese Aussage gilt aber nur für den Luftraum G!

                        Du lieber Himmel, hier wird so undifferenziert diskutiert ... mit einem wahrlich erschreckenden Wissensstand!

                        Wißt ihr eigentlich, warum die Luftfahrt so sicher ist? Überall kannste mal fünfe gerade sein lassen, nicht jedoch in der Luftfahrt!

                        Leute, hört bitte auf zu spielen! Wenn ihr mit den "Großen" im selben Luftraum fliegen wollt, dann benehmt euch auch so. Aber was hier an Zeugnis abgelegt wird ... du lieber Himmel! Wie im Sandkasten. Sorry - ist so!

                        andreas

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Funkzeugnis

                          Natürlich, steht ja implizit auch so drin.
                          Meine ursprüngliche Aussage war: Solange man sich nur dort bewegt wo man auch kein Flugfunkzeugnis benötigt, dann wird man auch mit PMR funken dürfen.
                          Darauf kamen dann die unterschiedlichsten Kritiken und ein Zweifel ob es wirklich legal sein kann ohne BZF am Flugfunk teilzunehmen.
                          Andreas, deine Aussagen und meine decken sich zu 100%
                          Siehe dazu mein Post 16 und 18.
                          Zuletzt geändert von micbu; 18.02.2014, 14:52.
                          Michael

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Funkzeugnis

                            Michael, Deine Aussagen sind teilweise viel zu allg. gefasst. Ich sage: man darf grundsätzlich eben NICHT ohne Flugfunkzeugnis am Luftverkehr teilnehmen! Ausnahmen bestätigen diese Regel.

                            Zum LPD oder PMR: es gibt nicht für alles im Leben (Gott sei es gedankt) eine verbindliche Regelung. Wer mit einem PMR fliegt und es auch mal benutzt ... für den gilt im Zweifel einfach nur das 11. Gebot.

                            Grüße - Andreas

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Funkzeugnis

                              Oh, ich bin etwas überrascht. Welche Aussage empfindest du als zu allgemein? Ich bin bin eigentlich der Meinung, dass ich sogar nur auf ganz spezielle Umstände eingegangen bin, also absolut nicht allgemeines geschrieben habe. Schliesslich gelten die aufgezeigten Ausnahmen halt eben nur für ganz spezielle Gebiete und Situationen.
                              Ich korrigiere das aber gerne wo ich etwas falsches oder zu allgemeines geschrieben habe.
                              Michael

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Funkzeugnis

                                Zitat von AndreasR Beitrag anzeigen

                                Mit der BZF-Prüfung wird man "Geheimnisträger". Man hat theoretisch über den Inhalt des Flugfunks stillschweigen zu bewahren, z.B. wenn ein Politiker in seiner Funktion an Bord eine Nachricht absetzen muß. Wirkt heute blödsinnig, ist es vielleicht auch. Man unterschreibt aber dieses Gelübde nach bestandener BZF-Prüfung auch.

                                Wer meint, er genüge seiner Pflicht der Hörbereitschaft, wenn er mit einem "Scanner" in entsprechenden Lufträumen rumgurkt, wird sicher eines besseren belehrt, wenn es drauf ankommt. Irgendein Scanner ist vor Gericht sicherlich kein ernst zu nehmendes Gerät, um wichtige Funkmeldungen sicher zu empfangen.

                                Grüße - Andreas
                                Was schreibstn du da jetzt wieder. Ich hab sowas nach meiner Prüfung nicht unterschreiben müssen. Da liegst du falsch. Und wieso sollte man eines besseren belehrt werden wenn man mit nem Scanner als Gleitschirm in nem Segelflugsektor rumgurkt ? Wenn der Freigegeben ist und du Hörbereitschaft hälst darfst du das ... Das ist ein Fakt.

                                Hab hier mal einen Verein gefunden der sogar auf seiner Homepage darauf hinweist:

                                Das Fluggelände befndet sich im Segelfugsektor Alb im Luftraum C/D des Flughafen Stuttgart.
                                Ab einer Höhe von 4.500 ft MSL (1370m) beginnt der kontrollierte Luftraum D.
                                Folgende Vorraussetzung für den Einflug in den kontrollierten Luftraum ab einer Höhe von 4.500 ft MSL(ca. 640m über Startplatzhöhe) müssen gegeben sein:

                                Unbeschränkter Luftfahrerschein
                                Höhenfreigabe liegt vor !
                                Flugfunkgerät wird mitgeführt!
                                Informationen zu Höhenfreigabe über
                                Flugfunkfrequenz 119,325 (ATIS)
                                Flugleitung Hahnweide: Telefon 07021/51633
                                Flugfunkfrequenz 123,250

                                LINK:


                                Hier noch ein Link zum Thema Segelflugsektor und Hörbereitschaft. PDF Seite 2:






                                @ Micbu

                                Du hast angefangen mir irgendwelche Spitznamen zu geben und bist mit der Diskussion unsachlich geworden. Ich kann leider nichts dafür, dass deine Argumentation teilweise schleppend, bzw. unsachlich ist. Und ich ersuche dich hiermit nur einmal in Zukunft meinen richtigen Nick zu benutzen. Ich schreib dich auch gerne mit Michael Burkholz oder Micbu oder sonstwie an wenn dir das lieber ist. Das Picachu hab ich editiert !
                                Zuletzt geändert von HarryXX88; 18.02.2014, 15:23.

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