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Funkzeugnis

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    #61
    AW: Funkzeugnis

    Hallo Manuel,

    ich habe das Sprechfunkzeugnis nach § 42 LuftPersV letzten Herbst gemacht. Man braucht wohl einen B-Schein (Oder einen extra Lehrblock über Luftrecht) dafür und die Funkberechtigung wird in den Schein eingetragen. Wenn du ein paar Leute zusammen bekommst kannst dich z. B. an die Flugschule Nürnberg oder an einen anderen UL oder Motorschirmausbilder wenden. Die machen das dann z. B. als Wochenendcrashkurs mit zusätzlichen Fragenkatalog zum Vorbereiten.

    Ob ich jetzt damit in die CTR Nürnberg bei aktivierten Segelfluggebieten rumsemmeln darf hat mir bis heute keiner so recht beantwortet oder ich bin zu blöd das zu kapieren
    Die Fragen, die sich mir immer noch aufwerfen sind:
    Welches Flugfunkgerät brauch ich dafür (ICOM A15?) - kann das auch ein gebrauchtes sein - (in oben verlinkter Liste sind übrigens zugelassene Bodenfunkstellen aufgeführt)
    Muß ich das Funkgerät bei der Netzagentur anmelden?
    Muß ich beim DHV (oder Sonstwo) ein Kennzeichen beantragen?
    Was kostet der ganze Spaß?
    Muß ich mich beim Einflug in den aktiven Segelflugsektor irgendwo anmelden oder flieg ich einfach rein?
    Muß ich mich beim rausfliegen abmelden?

    Im Moment hab ich für mich den Schluß gefaßt, dass ich das lieber sein lasse.

    Und noch was: Die Problematik beim Flugfunk ist die, wenn einer die Sprechtaste drückt ist in der weiteren Umgebung die Frequenz für alle anderen Flugfunkteilnehmer blockiert. Das heißt vom Fesselballon bis zur Boing hören alle mit, was du zu sagen hast - drum ist das sehr restriktiv geregelt.

    Kommentar


      #62
      AW: Funkzeugnis

      @ Dominik lies dir zum Thema segelflugsektor doch einfach mal den Link von oben für den Raum Stuttgart ab Punkt 2 durch:





      EDIT: Für Nürnberg isses so geregelt:

      Kommentar


        #63
        AW: Funkzeugnis

        Danke, das kenne ich - somit ist es grundsätzlich erlaubt - weiß ich - heißt aber nicht, dass man tun und lassen kann was man will - oder doch - oder wie.

        Kommentar


          #64
          AW: Funkzeugnis

          Meine Frage scheint leider untergegangen zu sein.
          Bitte klärt mich doch mal auf was das bedeuted:
          "Sprechfunkerlaubnis nach § 42 LuftPersV"?????


          Das ist dort nämlich gar nicht geregelt, dort steht lediglich, dass man ausgebildet sein muss in der "Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln".
          Da der Sprechfunkverkehr dort aber nicht geregelt ist kann es doch auch gar keine "Sprechfunkerlaubnis nach § 42 LuftPersV" geben.
          Was bitte meint also der DHV mit dieser Aussage, ich verstehe es nicht.
          Michael

          Kommentar


            #65
            AW: Funkzeugnis

            @ micu weiss ich leider nicht. Werd aus dem Text auch nicht schlauer.

            @ Dominik Du kannst in diesem Luftraum völlig normal fliegen, solange dieser geöffnet ist bzw. du Hörbereitschaft hälst.

            Kommentar


              #66
              AW: Funkzeugnis

              Das hier ist sehr zu empfehlen:

              http://einklich.net/flugfunk/funk.pdf

              Zitat daraus - ohne das geprüft zu haben:

              Ultraleichtflieger dürfen also als Ausnahme auch ohne Sprech-
              funkzeugnis funken, solange sie nicht in den Lufträumen C und
              D fliegen (B gibt es in Deutschland nicht). Zumindest ist jedoch
              eine Ausbildung zur Ausübung des Flugfunkdienstes
              erforderlich. Die Bestätigung dafür ist in der Fluglizenz enthalten.

              FlugfunkV § 1; LuftPersV § 44 (2)

              Kommentar


                #67
                AW: Funkzeugnis

                Es steht bei 44 (Absatz 2) und nicht bei 42
                http://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__44.html

                Kommentar


                  #68
                  AW: Funkzeugnis

                  @Manuel

                  Die Flugfunkerlaubnis in der Form "Sprechfunkerlaubnis" wurde früher öfter mit dem B-Schein zusammen gemacht. Geht aber auch extra (wenn man den B-Schein schon hat), einfach Flugschule suchen und Ausbildung machen (is natürlich nicht so einfach, macht nämlich nicht jede), die Prüfungsfragen durchgehen und zum Abschluss einen Prüfer finden, der die nötigen Prüfungsunterlagen auch wirklich dabei hat. Dann müssen 40 Fragen in 30 Minuten korrekt beantwortet werden, achtmal darf man daneben hauen.
                  Die Sprechfunkberechtigung wird im Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer unter XII eingetragen als: Ausübung des Flugfunkdienstes eingeschlossen (§44 Abs. 2 Satz 2 LuftPersV).

                  Und noch eine Bitte im Sinne aller Piloten: Wer wirklich vor hat, ein Flugfunkgerät praktisch zu nutzen, der sollte sich mit dem Thema ernsthaft auseinander setzen. Wir haben bei Verhandlungen mit Behörden (wenn es z.B. um Lufträume geht) immer das Argument auf unserer Seite, dass sich die GS- und HG-Piloten als ernsthafte Partner der "großen Luftfahrt" bewiesen haben, etwa beim Einhalten von Luftraumgrenzen. Unkontrollierter oder gar falscher Einsatz von Flugfunk wäre hier nicht wirklich hilfreich, von den unangenehmen Konsequenzen für den Einzelnen mal ganz abgesehen.
                  Zuletzt geändert von ForumAdmin; 20.02.2014, 00:50. Grund: @ ergänzt
                  Schöne Flüge

                  ForumAdmin
                  Richard Brandl

                  Kommentar


                    #69
                    AW: Funkzeugnis

                    ...... ich dachte, kommerzielle Beiträge sind nicht gestattet?!

                    Kommentar


                      #70
                      AW: Funkzeugnis

                      Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
                      @Manuel

                      Die Flugfunkerlaubnis in der Form "Sprechfunkerlaubnis" wurde früher öfter mit dem B-Schein zusammen gemacht. Geht aber auch extra (wenn man den B-Schein schon hat), einfach Flugschule suchen und Ausbildung machen (is natürlich nicht so einfach, macht nämlich nicht jede), die Prüfungsfragen durchgehen und zum Abschluss einen Prüfer finden, der die nötigen Prüfungsunterlagen auch wirklich dabei hat. Dann müssen 40 Fragen in 30 Minuten korrekt beantwortet werden, achtmal darf man daneben hauen.
                      Die Sprechfunkberechtigung wird im Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer unter XII eingetragen als: Ausübung des Flugfunkdienstes eingeschlossen (§44 Abs. 2 Satz 2 LuftPersV).

                      Und noch eine Bitte im Sinne aller Piloten: Wer wirklich vor hat, ein Flugfunkgerät praktisch zu nutzen, der sollte sich mit dem Thema ernsthaft auseinander setzen. Wir haben bei Verhandlungen mit Behörden (wenn es z.B. um Lufträume geht) immer das Argument auf unserer Seite, dass sich die GS- und HG-Piloten als ernsthafte Partner der "großen Luftfahrt" bewiesen haben, etwa beim Einhalten von Luftraumgrenzen. Unkontrollierter oder gar falscher Einsatz von Flugfunk wäre hier nicht wirklich hilfreich, von den unangenehmen Konsequenzen für den Einzelnen mal ganz abgesehen.
                      Also wenn es so ein Akt ist diese Sprechfunkerlaubnis nach Paragraph irgendwas zu machen kann man auch gleich ein BZF machen, wenn man`s als Gleiti denn unbedingt brauchen sollte.


                      Fragen für`s BZF (Umsonst):

                      Zuletzt geändert von HarryXX88; 20.02.2014, 08:00.

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                        #71
                        AW: Funkzeugnis

                        Irgendwie verstehe ich Euch nicht. Die Rechtslage ist doch klar beschrieben, die Nutzungsbereiche auch.

                        Es gibt zum Beispiel einige Sonderlandeplätze, die in der Zulassung halt eine Bodenfunkstelle eingetragen haben. Will man mit dieser aus der Luft kommunizieren (muss man nicht), braucht man diese vereinfachte Flugfunkerlaubnis. Ebenso wie man rein theoretisch auch über Funk anfragen kann, ob man durch eine TMZ fliegen darf, weil vielleicht garkein Flugverkehr angesagt ist. Sprich: in allen Räumen ausserhalb B, C und D darf mit der o.g. Erlaubnis gefunkt werden. Und das man zumindest rudimentär Bescheid wissen sollte, wie im Flugverkehr gefunkt wird und wie sich denn eine Positionsbeschreibung in der Platzrunde anhört, ist doch wohl okay. Da hat Richard schlicht Recht, indem er auf unsere Position innerhalb der Luftfahrt verweist.

                        Inwieweit es sinnvoll ist, Flugfunk zu nutzen, kann jeder für sich selbst entscheiden. Als UL-Pilot ganz sicherlich sinnvoll, als Drachenflieger vielleicht in Ausnahmefällen. Will ich zB in Dinslaken Schwarze Heide mit dem Dosi fliegen, erwarten die Flugleiter Flugfunk und Meldung bei Einfliegen von mir, weil der Platz im Mischflugbetrieb von Tod und Teufel genutzt wird. Ich finde es doof und hat mit meinem Verständnis von Drachenfliegen nach Sichtflugregeln wenig zu tun - also fliege ich da nicht. Und das ICOM ist auch nicht sooo klein und schluckt jede Menge Akkuleistung.

                        Ein BZF zu machen ist vielleicht interessant, aber wirklich völlig oversized. Einen Anflug auf Frankfurt mit allen Sprechgruppen zu beherrschen - toll. Nur wirst Du es niemals brauchen und daher auch schnell wieder vergessen haben. Eine Flugschule, die die Flugfunkerlaubnis lehrt, lässt sich ganz sicherlich leicht finden, indem man einfach mal schaut, wer denn UL oder Moschi ausbildet. Die machen das ganz bestimmt.
                        Zuletzt geändert von querformat; 20.02.2014, 09:44.

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