Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Musterzulassungspflicht und Musterprüfung?
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Luftrecht - Muster ...
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AW: Luftrecht - Muster ...
Für den Piloten scheint es auch keinen großen Unterschied zu machen, ob er nur mustergeprüftes oder nur zugelassenes Gerät fliegen darf, außer vielleicht, dass es kein Dokument gibt, in dem man Änderungen am Fahrzeug eintragen könnte, und keine Stelle, die eine solche Eintragung vornehmen würde?
Als Pilot solltes Du vielleicht noch einen Blick auf ein paar Paragrafen der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät, vor allem aber auf die Lufttüchtigkeitsforderungen für Hängegleiter und Gleitsegel werfen.
LG Jochen
PS
Für eine teilrichtige Antwort "C" gibt`s keine Punkte. Antwort "A" passt auch erst seit 2010.ambitionierter Sonntagsflieger
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AW: Luftrecht - Muster ...
Naja Musterzulassungspflicht bedeutet, dass die Pflicht besteht, das Fluggerät zuzulassen. Die Musterprüfung ist ein Teil der Zulassung.
Richtig ist aber keine der Antworten, weil nicht mehr das LBA sondern die DAkkS die Prüfstellen anerkennt ;-)https://vimeo.com/soundglider
πάντα ῥεῖ
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AW: Luftrecht - Muster ...
Zitat von soundglider Beitrag anzeigenRichtig ist aber keine der Antworten, weil nicht mehr das LBA sondern die DAkkS die Prüfstellen anerkennt ;-)ambitionierter Sonntagsflieger
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AW: Luftrecht - Muster ...
Zitat von Staubwolke Beitrag anzeigenWas ist eigentlich der Unterschied zwischen Musterzulassungspflicht und Musterprüfung?
Hi zusammen
beantworten wir doch einfach die Frage nach momentanem Wissen und Brauch!
- Musterzulassungen und Einzelstückzulassungen
Luftfahrzeuge benötigen vor der Zulassung zum Verkehr die Musterzulassung, bzw. Einzelstückzulassung. In der Muster-/ Einzelstückzulassung wird überprüft, ob das jeweilige Luftfahrzeug die zugrunde liegenden Bauvorschriften erfüllt.
- Gleitschirme gehören in Deutschland üblicherweise zu den nichtzulassungspflichtigen Luftsportgeräten nach LuftGerPV § 10a, für die statt der "Zulassung" eine Musterprüfung durch eine zuständige Stelle erfolgt. Für (nur) musterprüfungspflichtige Luftsportgeräte nach §2 Abs.2 LuftGerPV ist für die Lufttüchtigkeitsprüfung der Hersteller zuständig.Grüßle,
Wolfgang http://www.dgf-fn.de/
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AW: Luftrecht - Muster ...
Zitat von soundglider Beitrag anzeigenNaja Musterzulassungspflicht bedeutet, dass die Pflicht besteht, das Fluggerät zuzulassen. Die Musterprüfung ist ein Teil der Zulassung.
Richtig ist aber keine der Antworten, weil nicht mehr das LBA sondern die DAkkS die Prüfstellen anerkennt ;-)
die Frage ist von der aktuellen Lernplattform DHV-eLearning. Ich habe 15€ dafür bezahlt und es hieß die Fragen seien immer up to date. Und nun Frage doch veraltet :-( ....
Ansonsten, danke für Eure Unterstützung.
Gruß, Staubwolke
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AW: Luftrecht - Muster ...
Das mit den einzelnen veralteten Fragen war übrigens zur "Papierfragen Zeit" auch schon so. Ich erinnere mich, daß damals sogar der Prüfer nen veralteten Fragebogen dabei hatte. Da stand noch was von Checkflug drin, obwohl schon seit 2 Jahren abgeschafft oder so.
Darauf angesprochen (sollen wir jetzt die tatsächlich richtige Antwort geben oder die, die der Fragebogen hören will), wollte der Prüfer einfach beide Antworten als richtig werten.
Ich bin auch ziemlich sicher, daß man sich nach wie vor mit der urlalten 2005er Fragensammlung, die eigescannt überall rumwuselt, immer noch erfolgreich auf die Prüfung vorbereiten kann. Sind kaum ne Hand voll Abweichungen durch Detailänderungen und wer sich mit der Materie etwas beschäftigt hat, erkennt die Abweichungen in der Regel.
Genau darum ist der DHV hinter den Aktualisierungen auch nicht so wirklich hinter her. Wenn es Dir Spaß macht, weise doch jemanden vom DHV Lehrteam auf die falsche Frage hin. Dann ist die Frage bald verschwunden oder korrigiert. 8-;Wenn es piept - eindrehen...
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