- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gleitschirm mit Französischer Bescheinigung in Deutschland fliegen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Gleitschirm mit Französischer Bescheinigung in Deutschland fliegen

    Klaus, dazu musst Du verstehen, dass der Herr in Bonn bei den Herren Fuchs u. Schiller ganz laut HIER geschrien hat, als es um die Pflicht zur Akkreditierung ging. Von dem Abs. 4 im Paragraph 11 der LuftGerPV isser dann selber überrascht worden. Konnten die Herren in Bonn aufgrund der EU auch gar nicht anders formulieren.

    Kommentar


      #17
      AW: Gleitschirm mit Französischer Bescheinigung in Deutschland fliegen

      Das Problem ist, das es für die Piloten keine wirkliche Lobby gibt. Es gibt zwar diverse „Pilotenverbände“ und Musterprüfstellen, ich habe aber seit Jahren den Eindruck, dass man dort eher an alten Zöpfen festhält anstatt konsequent und mit Nachdruck diesen deutschen Sonderweg abzuschaffen. Dieser Sonderweg schafft ja auch finanzielle Planungssicherheit. Was ich aus deren Sicht ja auch verstehen kann-niemand will umsonst arbeiten (sprich prüfen). Das sollte aber nicht der einzige Beweggrund für einen "Pilotenverband" sein.

      Schon vergessen? Es gab ca. 1999 schon einen Vorschlag des damaligen BMVBW unter Franz Müntefering, die leichten Luftsportgeräte zu deregulieren, sprich von der Musterzulassungspflicht zu befreien. Der DHV hatte sich damals mit Händen und Füßen juristisch dagegen gewehrt, mit Erfolg. Unvergessen damals der Artikel von Charlie Jöst im DHV-info „Das Bestmögliche erreicht“.

      Argumentiert wird immer mit "Sicherheit! Sicherheit! Sicherheit!".

      Das war für mich damals der Grund, sofort aus den DHV auszutreten. Ich habe das Gefühl, das sich seit dem nicht sehr viel geändert hat - ausser das es mittlerweile wenigstens einen weiteren Mitstreiter gibt, der ebenso an der LTF festhält.

      LG Klaus
      Motorschirmforum!
      ppgforum.de

      Kommentar


        #18
        AW: Gleitschirm mit Französischer Bescheinigung in Deutschland fliegen

        Zitat von micbu Beitrag anzeigen
        Wie deutsche Behörden oder Prüfstellen dies sehen spielt überhaupt keine Rolle. Es kommt darauf an, was die DGAC in Frankreich ist. Wenn dieses Dokument dort eine Zulassung darstellt, dann spielt es überhaupt keine Rolle was unsere Bürokraten dazu sagen.
        Genau so ist das, es findet kein Verwaltungsakt mehr mit dem Luftfahrzeug in Deutschland statt.

        Kommentar


          #19
          AW: Gleitschirm mit Französischer Bescheinigung in Deutschland fliegen

          Am 15.02.2014 hat die französische Luftfahrtbehörde DGAC für die ULMs nun auch die Wiederholungszulassung im Turnus von zwei Jahren abgeschaft.

          Mit anderen Worten: Einmal zugelassen (carte d `identification ULM), immer zugelassen!
          Das ist doch mal Bürokratieabbau!

          Französischer Originaltext dazu:
          Les cartes d´ identification ULM n`ont plus de date limite de validié

          Gruß Bernd

          Kommentar


            #20
            AW: Gleitschirm mit Französischer Bescheinigung in Deutschland fliegen

            Zitat von Bernd_M Beitrag anzeigen
            Am 15.02.2014 hat die französische Luftfahrtbehörde DGAC für die ULMs nun auch die Wiederholungszulassung im Turnus von zwei Jahren abgeschaft.

            Mit anderen Worten: Einmal zugelassen (carte d `identification ULM), immer zugelassen!
            Das ist doch mal Bürokratieabbau!

            Französischer Originaltext dazu:
            Les cartes d´ identification ULM n`ont plus de date limite de validié

            Gruß Bernd
            Das stimmt (fast): die Carte d'Identification bleibt unendlich gültig, wenn der Halter kurz vor Ablauf (immer noch zwei Jahre) der DGAC offiziell mitgeteilt hat, dass sich das Fluggerät immer noch im flugfähigen Originalzustand befindet, und die Empfangsbestätigung dieser Erklärung (kann man per Internet auf der Seite der DGAC erledigen) mit sich führt.

            Ich schließe mich den Aussagen einiger Vorredner an: unglaublich das Musterprüfungstheater in Deutschland. Ganz offensichtlich werden aus wirtschaftlichen Interessen aufgeblähte Systeme beibehalten beziehungsweise sogar aufgebaut...

            Kommentar


              #21
              AW: Gleitschirm mit Französischer Bescheinigung in Deutschland fliegen

              Zitat von micbu Beitrag anzeigen
              Wenn der Schirm eine DGAC Bescheinigung hat, dann darfst du diesen, gemäß dem in D gültigen Gesetz, http://www.gesetze-im-internet.de/lu...2013/__11.html (Absatz 4), ohne weitere Prüfungen, ganz legal in D fliegen. Der DHV hat nicht die Befugnis sich über geltendes Recht hinwegzusetzen.
              Hat der Schirm selbst oder die Kombination Schirm/Motor diese DGAC Bescheinigung?

              Deutschland: Land der Schildbürgerstreiche!
              Trifft es nicht eher zu-Die EU an sich ist ein Schildbürgerstreich ?
              Zuletzt geändert von Pedro; 15.08.2014, 08:57.

              Kommentar


                #22
                AW: Gleitschirm mit Französischer Bescheinigung in Deutschland fliegen

                Zitat von Pedro Beitrag anzeigen
                Trifft es nicht eher zu-Die EU an sich ist ein Schildbürgerstreich ?
                Deshalb muss alles was an Produkten aus Frankreich nach Deutschland eingeführt wird, auch erst noch verzollt werden. Der Grundsatz aus der EG-Verordnung 764/8 (Punkt 1) dazu lautet:

                ....Das Verbot erfasst alle nationalen Maßnahmen, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Warenhandel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern...

                Da hat D etwas, was in der EU verboten ist einfach mal erlaubt. EU Verordnungen sind zwar rechtsbindend, aber welchen Bürokraten interessiert das schon, wenn er es nicht selbst verantworten muss?

                Ich hänge mich ohne Motorantrieb nicht blos unter den gleichen Gleitschirm mit französischer DGAC Bescheinigung, nein, es ist der selbe Gleitschirm!

                Gruß Bernd

                Kommentar


                  #23
                  AW: Gleitschirm mit Französischer Bescheinigung in Deutschland fliegen

                  Zitat von Bernd_M Beitrag anzeigen
                  Deshalb muss alles was an Produkten aus Frankreich nach Deutschland eingeführt wird, auch erst noch verzollt werden. Der Grundsatz aus der EG-Verordnung 764/8 (Punkt 1) dazu lautet:

                  ...............

                  Gruß Bernd
                  Das stimmt so wohl nicht. Von Ausnahmen abgesehen (EU Neufahrzeuge, Alc, Kaffee....) gilt für Warenverkehre innerhalb der EU, dass

                  EU-Bürger dürfen sich innerhalb des EU-Raums frei bewegen und frei reisen. Gegenstände und Güter für Ihren privaten Gebrauch können Sie ohne weiteres in jedem Land der EU erwerben und transportieren
                  Gruß bigben
                  „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

                  NOVA Team Pilot

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Gleitschirm mit Französischer Bescheinigung in Deutschland fliegen

                    Und wenn sie es dann in Deutschland auch betreiben wollen und aus versehen bei einer Deutschen Prüfstelle, oder Verband, oder beides anrufen? Na dann ist die Enttäuschung und das Geheule über die erworbenen Produkte aber vielleicht groß.

                    (Jetzt musste ich auch mal ein Smiley setzen.)

                    Gruß Bernd

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Gleitschirm mit Französischer Bescheinigung in Deutschland fliegen

                      Versteh Dich nicht: Was hat Zoll mit dem Nutzen oder Betreiben eines Produktes zu tun?

                      Gruß bigben
                      „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

                      NOVA Team Pilot

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Gleitschirm mit Französischer Bescheinigung in Deutschland fliegen

                        EU ein Land ohne Binnengrenzen, meine Aussage mit dem Einfuhrzoll auf französische Gleitschirmprodukte war deshalb ironisch gemeint! Aber wenn man zusätzlich noch spezielle Prüfungen nur für Deutschland verlangt, wirkt das sicher wie eine Handelsbeschränkung bzw. wie ein Einfuhrzoll auf unsere EU Mitbürger!

                        Gruß Bernd

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Gleitschirm mit Französischer Bescheinigung in Deutschland fliegen

                          na dann .......
                          „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

                          NOVA Team Pilot

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Gleitschirm mit Französischer Bescheinigung in Deutschland fliegen

                            Bernd, so gerne och mich auch Deiner Argumentation anschließen würde, wäre ich mir doch ziemlich sicher, dass du im Fall, der hoffentlich nie eintritt, mit Deiner Berufsunfähigkeit sversicherung mit Sicherheit Probleme bekommen wirst. Das die unter solchen Grauzone Bereichen zahlen ist wohl nur ein Wunschgedanke. Deine Haftpflicht für den Schirm hilft Dir da sicher dann nicht weiter. Das das ziemlich verdreht ist, da gebe ich Dir schon recht. Aber das hilft im Fall der Fälle nicht weiter.

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Gleitschirm mit Französischer Bescheinigung in Deutschland fliegen

                              Der Grundsatz aus der EG-Verordnung 764/8 (Punkt 1) lautet:

                              ....Das Verbot erfasst alle nationalen Maßnahmen, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Warenhandel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern...

                              Warum sollten die Deutschen einen auf Walter Ulbricht machen? Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten!

                              Die nationale Maßnahme einer LTF Pflicht nur für Deutschland passt einfach nicht in eine EU! Sollte ein Deutscher Verband mit aller Deutlichkeit kommunizieren, dass eine zusätzliche LTF Prüfung für Französische Gleitschirmprodukte und deren legaler Betrieb in Deutschland unerlässlich ist, kassiert dieser sicher eine Abmahnung, so einfach ist das.

                              Da man sich eine klare Ansage in diese Richtung m.E. nicht traut, fängt man an Piloten mit ggf. unklarem Versicherungsschutz zu verunsichern. Nach dem Motto, mach alles so wie das Verbändle das möchte, dann bist Du auf der sicheren Seite, wenn dann noch jemand sowieso ängstlich ist, um so besser.

                              Unser Sport ist nicht sicher, so einfach ist das. Die Rede von Bruno Gantenbrink sollte sich m.E. jeder mal durchlesen der tatsächlich glaubt unser Sport sei sicher.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X