- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

    Zitat von winDfried Beitrag anzeigen
    Wohl nur jemand, der jeden Forumsbeitrag mit "im Auftrag" unterzeichnet,
    obwohl er niemanden benennen kann, der ihn beauftragt hat. W.
    Die Hälfte aller Insassen in der geschlossenen Psychiatrie handeln auch "im Auftrag"…

    Wahrscheinlich raunt ihm eine düstere Stimme zu: "die Retterhersteller wollen DICH betrüüüügeeen - tuu was dageeeegeen - weeeehr Dich - lass Dich nicht unterkriieeegeeeen - DU hast eine Missioooon - ICH!! verlaaangee das von DIIIRR…"
    Zuletzt geändert von Gast; 02.12.2014, 10:10.

    Kommentar


      AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

      Zitat von JN Beitrag anzeigen
      Die Hälfte aller Insassen in der geschlossenen Psychiatrie handeln auch "im Auftrag"…

      Wahrscheinlich raunt ihm eine düstere Stimme zu: "die Retterhersteller wollen DICH betrüüüügeeen - tuu was dageeeegeen - weeeehr Dich - lass Dich nicht unterkriieeegeeeen - DU hast eine Missioooon - ICH!! verlaaangee das von DIIIRR…"
      HÄ, HÄ, der ist gut

      Kommentar


        AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

        @JN: Woher weisst du, das diese düstere Stimme ein Schweizer ist?
        Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

        BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

        Kommentar


          AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

          Zitat von Arthur Dent
          steht eigentlich irgendwo, dass ich den Packnachweis mitführen muss?
          Kann gar nicht sein, da du ja auch selbst packen darfst.
          Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

          BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

          Kommentar


            AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

            Zitat von winDfried Beitrag anzeigen
            ?....
            Warum mischst Du Dich in die fliegerischen Entscheidungen Deiner Fliegerkameraden in dieser anmaßenden Weise ein ?
            Nach meinen Informationen muß ein Rettungsgerät in Deutschland mustergeprüft sein und das ist es eben nach Betriebshandbuch. Anders gesprochen, ohne Betriebshandbuch bekommt kein Hersteller eine Musterprüfung, richtig?

            Das Betriebshandbuch des Herstellers ist also die Rechtsgrundlage für ein mustergeprüftes Rettungsgerät, richtig?

            Wenn der Hersteller im Betriebshandbuch das selber packen eines Rettungsgerätes ausschließt, was er ohne weiteres kann, dann sollte man nicht eigenmächtig entgegen dieser Betriebsanweisung im Betriebshandbuch handeln. (DAS IST MEINE MEINUNG)

            Hab ich eigentlich irgendwo Jehova geschrieben?

            Im Auftrag
            Bernd

            Kommentar


              AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

              Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: berndkommen.gif
Ansichten: 1
Größe: 30,3 KB
ID: 817645
              Das fragen sich wohl so einige!

              Kommentar


                Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                Zitat von neo423 Beitrag anzeigen
                Bevor du die BEP vom DHV ausgestellt bekommen hast, war ein Schriftstück des Herstellers notwendig.

                - rené
                Falsch!
                Die Breitenerprobung, hat man bekommen,wenn man im olc mindestens 200punkte erflogen hat!(Streckenflügen)und Sicherheitstraining absolviert hat!
                War notwendig um die offene Klasse fliegen zu dürfen!
                Das andere wo der Hersteller unterschreibt, war eine Werkspilotenlizenz!

                Kommentar


                  AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                  Zitat von "Willio" Beitrag anzeigen
                  Falsch!
                  Die Breitenerprobung, hat man bekommen,wenn man im olc mindestens 200punkte erflogen hat!(Streckenflügen)und Sicherheitstraining absolviert hat!
                  War notwendig um die offene Klasse fliegen zu dürfen!
                  Das andere wo der Hersteller unterschreibt, war eine Werkspilotenlizenz!
                  So hatte ich das auch in Erinnerung und fand das damals schon witzig, rechtlich m.E. bodenlos.

                  Im Auftrag
                  Bernd

                  Kommentar


                    Warum komme ich eigentlich immer wieder hierher???

                    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: bernddasbrot06.png
Ansichten: 1
Größe: 178,4 KB
ID: 817646
                    ...ist das vielleicht der Grund?
                    .
                    „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von mir.“ frei nach Karl Valentin

                    Kommentar


                      AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                      @ Klaus & Himmelberührer:

                      Emil = "AirHILL" (Emil Dvoroznak).

                      Unter Drachenfliegern recht bekannt.

                      Emil hat sehr fundierte Fachkenntnisse, auch bzgl. Rettungsgeräte.
                      Emil hat sich mit Rettungsgeräten beruflich beschäftigt bzw. getestet.

                      Man trifft Emil regelmässig in Greifenburg.

                      Gruss Josef

                      Kommentar


                        AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                        Zitat von "Willio" Beitrag anzeigen
                        Falsch!
                        Die Breitenerprobung, hat man bekommen,wenn man im olc mindestens 200punkte erflogen hat!(Streckenflügen)und Sicherheitstraining absolviert hat!
                        War notwendig um die offene Klasse fliegen zu dürfen!
                        Das andere wo der Hersteller unterschreibt, war eine Werkspilotenlizenz!
                        Ich glaube, Ihr habt beide recht. Die Breitenerprobungsbestätigung hat der Pilot direkt vom DHV bekommen für so nen Firlefanz wie Jürgen schreibt. Aber der jeweilige Schirm brauchte ja zusätzlich eine Breitenerprobungsfreigabe (den roten Aufkleber), für den der Hersteller den Schirm für den jeweiligen Piloten freigegeben hat (der Pilot wurde dann auch auf dem Schirmaufkleber eingetragen).

                        Mag schon sein, dass das rechtlicher Unfug war. Aber es hat recht gut funktioniert. In der Praxis waren eher wenige Leute mit Compschirmen unterwegs, die nicht darunter gehörten. Heute kann sich jeder so ein Ding kaufen. Rechtlich vielleicht korrekt, aber ob das sinnvoll ist?

                        Kommentar


                          AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                          @Bernd_M: Entgegen dem Rat meines wohlmeinenden Vereinskameraden,
                          weil Du mich direkt ansprichst, und
                          weil es exemplarisch Deine verquaste von Eigennutz getriebene Auslegung von Rechtsvorschriften entlarvt, hier meine Stellungnahme:

                          Zitat von Bernd_M Beitrag anzeigen
                          Nach meinen Informationen muß ein Rettungsgerät in Deutschland mustergeprüft sein und das ist es eben nach Betriebshandbuch. Anders gesprochen, ohne Betriebshandbuch bekommt kein Hersteller eine Musterprüfung, richtig?
                          Falsch !
                          Ein Rettungsfallschirm wird Mustergeprüft und bekommt bei Bestehen und bei Vorliegen einer Pack- und Prüflanleitung und eines Betriebshandbuches, seine Musterprüfnummer- und -Bescheinigung.
                          Das Betriebshandbuch ist also ein Zubehörteil des Fluggerätes.
                          Da kann der Hersteller reinschreiben, was er für opportun hält.
                          Wenn da drinsteht, dass alle sechs Monate gepackt werden muss, ist das so.
                          Wenn der Schirm dann vor sieben Monaten gepackt wurde, hat er nicht die Musterprüfung eingebüßt, sondern er ist in nicht ausreichendem Betriebszustand. Für den ist der Halter verantwortlich, nicht der Hersteller.
                          Wenn da drin steht, alle zwei Jahre zur Überprüfung zum Hersteller, dito.
                          Wenn da drinsteht nach 10 Jahren: Ende der Betriebsdauer, dito.
                          Es handelt sich immer noch um ein Mustergeprüftes Gerät.
                          Aber es ist nicht mehr in betriebstüchtigem Zustand. Es ist verantwortungslos vom Betreiber, damit noch zu fliegen.
                          Der Hersteller ist ab da frei von jeglicher Haftung. Der Pilot ist im Bereich alleiniger Eigenverantwortung (und in D evtl. im Bereich Ordnungswidrigkeit, als Tandempilot in Bereich vorsätzlicher Körperverletzung).
                          Insbesondere ist es "arschloch-mäßig" mit solcher Ausrüstung noch Tandem zu Fliegen, denn Passagiere können das nicht überblicken.
                          Auch abgelaufene Ausrüstung zu verleihen, oder am Gebrauchtmarkt zum Verkauf anzubieten, ist mies.

                          Zitat von Bernd_M Beitrag anzeigen
                          Das Betriebshandbuch des Herstellers ist also die Rechtsgrundlage für ein mustergeprüftes Rettungsgerät, richtig?
                          Nochmal Falsch. Das Betriebshandbuch ist ein Zubehörteil des Mustergeprüften Fluggerätes.
                          Die Rechtsgrundlage ist die Musterprüf-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung.
                          Allerdings ist, was drin steht in dem Betriebshandbuch, durchaus verbindlich.

                          Wer es anders macht, entlässt den Hersteller aus der Gewährleistung.
                          Aufgeworfen wird die Frage bekanntermaßen doch erst, wenn ein Unfall mit Versagen des Rettungsgerätes zu einer Unfalluntersuchung führt.
                          Oben habe ich einen verlinkt, wo der deutsche Hersteller mit Verweis auf sein Betriebshandbuch sauber herausgekommen ist.
                          Und hinterher kommen auch die Spar-Geier von den Versicherungen.

                          Zitat von Bernd_M Beitrag anzeigen
                          Wenn der Hersteller im Betriebshandbuch das selber packen eines Rettungsgerätes ausschließt, was er ohne weiteres kann, dann sollte man nicht eigenmächtig entgegen dieser Betriebsanweisung im Betriebshandbuch handeln. (DAS IST MEINE MEINUNG)
                          Deine Meinung in allen Ehren, aber die ist auch erratisch.
                          Abgesehen von der Tatsache, dass keine Drachen- oder Gleitschirmrettung verkäuflich wäre, wo selber packen ausgeschlossen ist.

                          Ich würde ehrlich gesagt, von Deiner vielen Zeit, die Du mit der Darstellung Deiner krausen Rechtsirrtümer in dieses Forum investierst,
                          lieber viel mehr in das Verfassen von Beschreibungen Deiner Flugerlebnisse gehen sehen.
                          Entsprechende Fäden haben wir in diesem Forum,
                          oder mach einen eigenen Blog, Beispiel: http://www.abschweb.de/fleunde/windfried/retter.htm.
                          gerettete Grüße, W.

                          Kommentar


                            AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                            Zitat von JN Beitrag anzeigen
                            Aber der jeweilige Schirm brauchte ja zusätzlich eine Breitenerprobungsfreigabe (den roten Aufkleber), für den der Hersteller den Schirm für den jeweiligen Piloten freigegeben hat (der Pilot wurde dann auch auf dem Schirmaufkleber eingetragen).
                            Müsste ja demnach heute auch noch so sein, dass der zuständige Hersteller die nötige Freigabe erteilt, für alles was unter 120kg Leermasse hat (z.B. Gleitschirm/HG). Jedenfalls macht es NICHT der Beauftragte, wie beispielsweise für die Erteilung einer vorläufigen Verkehrszulassung (vVZ) durch den Beauftragten, für alles über 120kg Leermasse.

                            Die nicht beauftragten Musterprüfstellen erteilen auch keine Freigaben zur Erprobung. Können nicht, dürfen nicht, wollen nicht, wollen nix verantworten etc.

                            Naja, zurück zum Thema. Ein Rettungsgerät gehört ja m.E. zur persönlichen Schutzausrüstung des Piloten und der kann selber bestimmen was er montiert, oder überhaupt montiert.

                            Im Auftrag
                            Bernd

                            Kommentar


                              AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                              Lieber winDfried,

                              irgendwie war der Link den du erwähntest für mich nicht sichtbar, könntest Du den noch mal funktionsfähig machen, das würde mich sehr interessieren.

                              , als Tandempilot in Bereich vorsätzlicher Körperverletzung
                              Das trifft nicht zu, es sei denn Anwälte und Richter und Angeklagter sind gleichermaßen besoffen!


                              Abgesehen von der Tatsache, dass keine Drachen- oder Gleitschirmrettung verkäuflich wäre, wo selber packen ausgeschlossen ist.
                              Das ist nun Deine Meinung, die zwar schön ist, mehr aber nicht.

                              Selbst eine Dir nahestehende Manufaktur hat Dinge in den Manuals, die haben aber vermutlich wenige gelesen und wenige verstanden...
                              da wäre manch einer überrascht, wenn er mal genauer hineinschauen würde!

                              mal beim Gurtzeug, mal beim Schirm, mal beim Helm, mal beim Retter... Lektüren voller Spannung

                              Kommentar


                                AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                                Zitat von winDfried Beitrag anzeigen
                                Falsch !
                                Ein Rettungsfallschirm wird Mustergeprüft und bekommt bei Bestehen und bei Vorliegen einer Pack- und Prüflanleitung und eines Betriebshandbuches, seine Musterprüfnummer- und -Bescheinigung.
                                Das Betriebshandbuch ist also ein Zubehörteil des Fluggerätes.
                                ........
                                Nochmal Falsch. Das Betriebshandbuch ist ein Zubehörteil des Mustergeprüften Fluggerätes.
                                Die Rechtsgrundlage ist die Musterprüf-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung.
                                Allerdings ist, was drin steht in dem Betriebshandbuch, durchaus verbindlich.
                                Der Hersteller kann m.E. auch jeder Zeit sein Betriebshanbuch aktualisieren, z.B. wenn neue Erkenntnisse vorliegen (der Pilot muß die Mängel dem Hersteller melden und NICHT der Prüfstelle).

                                Was ist denn dann verbindlicher, Betriebshandbuch inkl. beschriebener Betriebsgrenzen und Wartungsintervalle, oder die Musterprüf-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung?

                                Ich sehe es halt immer von der Seite der Verantwortlichen.

                                Im Auftrag
                                Bernd

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X