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Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

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    #31
    AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

    Zitat von Planer Beitrag anzeigen
    Gab es in den Anfangszeiten des Drachenfliegens "Gültige Scheine"?

    Im Übrigen kam der Einspruch aus der Regierungszentrale in Stuttgart, das liegt definitiv ganz weit weg von Baden...
    Weil ich es nicht weiß: Kann denn ein einzelnes Bundesland (hier: BaWü) eine Regelung so kippen, dass die Neuordnung für alle 16 Länder gilt? Und ist theoretisch möglich, die frühere Allgemeinverfügung wieder zu beantragen?

    Haben diese Desch-isch-subber-Schwachmaten eigentlich ihr Stuttgart-21-Desaster inzwischen hinbekommen?

    Kommentar


      #32
      AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

      Zitat von Stabilo Beitrag anzeigen
      Weil ich es nicht weiß: Kann denn ein einzelnes Bundesland (hier: BaWü) eine Regelung so kippen, dass die Neuordnung für alle 16 Länder gilt? Und ist theoretisch möglich, die frühere Allgemeinverfügung wieder zu beantragen?[/SIZE]

      Der Flugplatzzwang gilt seit den 40ern, darunter fallen, dem Gesetzestext folgend, auch Luftsportgeräte. Die Allgemeinverfügung wurde mal gekippt, weil sie dem geltenden Gesetz eben nicht entsprach.

      Um die Luftsportgeräte aus dem Gesetz rauszunehmen, hätte es einer (klaren) Neuordnung erfordert. Die erforderliche Einstimmigkeit der Bundesländer kam aber nicht zustande (eines hat nicht zugestimmt: wer weiß es?)

      Deshalb gilt nach wie vor der alte Gesetzestext.
      ______________________________________
      Grüße aus 0m GND,

      Flynix

      Kommentar


        #33
        AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

        Zitat von Flynix Beitrag anzeigen
        hätte es einer (klaren) Neuordnung erfordert. Die erforderliche Einstimmigkeit der Bundesländer kam aber nicht zustande (eines hat nicht zugestimmt: wer weiß es?)
        Keine Ahnung, aber so reaktionärer Scheiß kommt eigentlich immer von uns (BW) oder den Bayern

        Kommentar


          #34
          AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

          Wie soll man denn ausprobieren, ob es sich lohnt ein Fluggelände zu beantragen?


          Die Variante aus Österreich oder Schweden würde dem Sport sicher gut tun und viel Arbeit ersparen.


          Ich hab immer gedacht, so ein Kontrollzwang passt nur zu Diktaturen, wie dem 3. Reich oder der DDR,
          Vielleicht haben wir auch nur eine Diktatur etwas besser getarnter Interessengruppen --> der vielen Nichtflieger über die wenigen Flieger.
          Ich denke vielen Grundstücksbesitzern wäre es Egal oder Sie würden für einen kleinen Obolus nichts dagegen haben und in einigen Gebieten würde sich die Dichte etwas entspannen.
          Wenn man mit anderen Ländern vergleicht, ist es schon Schade wie es hier so läuft.

          Meine eigentliche Frage war aber nach 4 oder 5 Posts beantwortet.

          Gruß
          Repsol

          Kommentar


            #35
            AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

            Zitat von Repsol Beitrag anzeigen
            ...Kontrollzwang passt nur zu Diktaturen, wie dem 3. Reich oder der DDR...
            Manche Dinge sollte man nicht in eine Reihe stellen, da man damit Gefahr läuft sie gleich zu setzen!

            Egal was man von der DDR halten mag, aber mit dem deutschen Faschismus ist sie nicht zu vegleichen. Wer dies tut verharmlost das nationalsozialistische System, dass 6 Millionen Jüdinnen und Juden fabrikmäßig vernichtet hat und für Zig-Millionenfachen Tod im Krieg verantwortlich war.

            Erst denken, dann schreiben.

            Tommi

            Kommentar


              #36
              AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

              Zitat von tommi Beitrag anzeigen
              Manche Dinge sollte man nicht in eine Reihe stellen, da man damit Gefahr läuft sie gleich zu setzen!

              Egal was man von der DDR halten mag, aber mit dem deutschen Faschismus ist sie nicht zu vegleichen. Wer dies tut verharmlost das nationalsozialistische System, dass 6 Millionen Jüdinnen und Juden fabrikmäßig vernichtet hat und für Zig-Millionenfachen Tod im Krieg verantwortlich war.

              Erst denken, dann schreiben.

              Tommi
              ...und der am stärksten ausgeprägte Kontrollzwang in Deutschland ist der, frei denkenden und nichts Böses im Schilde führenden Menschen pauschal eine Verharmlosung von NS-Verbrechen vorzuwerfen.
              Tommi, mit Deinen bei den Haaren herbeigezogenen Einwänden erreichst Du möglicherweise genau das Gegenteil von dem was Du erreichen willst. Schade.

              Kommentar


                #37
                AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                Zitat von tommi Beitrag anzeigen

                Egal was man von der DDR halten mag, aber mit dem deutschen Faschismus ist sie nicht zu vegleichen. Wer dies tut verharmlost das nationalsozialistische System, dass 6 Millionen Jüdinnen und Juden fabrikmäßig vernichtet hat und für Zig-Millionenfachen Tod im Krieg verantwortlich war.

                Erst denken, dann schreiben.

                Tommi
                Wizig, beim Disscusionen die etwas hitzig verlaufen, wird oft sehr schnell auf Godwin's Law zurückgegriffen. Warum eigentlich. Ja ich weiss of.........

                Kommentar


                  #38
                  AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                  Zitat von MAXL
                  ... Hinweise auf Godwin´s Law sind die verzichtbare Standardfloskel Nr. 1 der Geschichtsvergessenen …


                  Ciao / Maxl
                  Ohh Mann... könnt ihr endlich mal aufhören immer wieder diese alte Schei... aufzuwärmen mit der kein einziger von uns was zu schaffen hat.

                  Ohhaaa

                  Johann

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                    Entspannt euch! Fliegen in nichtzugelassenem Gelände sind genauso lästig
                    wie in zugelassenem!
                    Gruß Pit
                    Gruß Pit

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                      Zitat von tommi Beitrag anzeigen
                      Manche Dinge sollte man nicht in eine Reihe stellen, da man damit Gefahr läuft sie gleich zu setzen!

                      Egal was man von der DDR halten mag, aber mit dem deutschen Faschismus ist sie nicht zu vegleichen. ................

                      Tommi
                      Völlig richtig - aber die Methoden waren die gleichen, so wie in allen Diktaturen.
                      Zitat von Repsol Beitrag anzeigen
                      Wie soll man denn ausprobieren, ob es sich lohnt ein Fluggelände zu beantragen?

                      ...........
                      Ich hab immer gedacht, so ein Kontrollzwang passt nur zu ..............
                      Vielleicht haben wir auch nur eine ............. etwas besser getarnter Interessengruppen --> der vielen Nichtflieger über die wenigen Flieger.
                      Ich denke vielen Grundstücksbesitzern wäre es Egal oder Sie würden für einen kleinen Obolus nichts dagegen haben und in einigen Gebieten würde sich die Dichte etwas entspannen.
                      Wenn man mit anderen Ländern vergleicht, ist es schon Schade wie es hier so läuft.

                      .........
                      Repsol
                      Ich will das mal so sagen: Unser Land wird nicht von der Politik regiert sondern von Lobbygruppen und die wollen bei einem neuen Startgelände alle mitbestimmen und so ohne Weiteres und ohne Restriktionen geht so was schon mal gar nicht. Da fliegt da mal ne Uferschwalbe, oder es spring ein Eichhörnchen, oder von 9 - 12 ist der Uhu da und danach das Dammwild, oder Abends wird geangelt, oder................. und so wird dann manches wunderbare Fluggebiet aus vorgenannten Gründen mal für 7!!! Monate gesperrt, bitte nicht vor 9:00, nicht zwischen 13:00 und 15:00 (Mittagsschlaf der Wildgänse) und nicht nach 17:00. und dann auch nicht mehr als 3 gleichzeitig, Gäste schon mal garnicht...................Wundert es dann ernsthaft irgend jemanden, wenn man eben keine neuen Gebiete anmeldet?? Aber das interessiert ja keinen und das nur weil wir keine Lobbyisten haben oder diese finanzieren können. Mancher zieht da eben seine eigenen Schlüsse draus.

                      Im Ernst, diese Regelung des Startplatzzwanges ist völlig hirnrissig: Von irgendwo legal starten und überall hinfliegen darf ich aber dann auf den nächsten Hügel laufen und weiterfliegen nicht, aber im Zweifel kommt bestimmt einer mit der Versicherung, einer Straftat , also mit dem Rechtsstaat um die Ecke. Komisch, irgendwoher kenne ich das.

                      Gruß bigben
                      Zuletzt geändert von bigben; 24.02.2015, 19:42.
                      „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

                      NOVA Team Pilot

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                        Zitat von bigben Beitrag anzeigen
                        Völlig richtig - aber die Methoden waren die gleichen, so wie in allen Diktaturen.


                        Ich will das mal so sagen: Unser Land wird nicht von der Politik regiert sondern von Lobbygruppen und die wollen bei einem neuen Startgelände alle mitbestimmen und so ohne Weiteres und ohne Restriktionen geht so was schon mal gar nicht. Da fliegt da mal ne Uferschwalbe, oder es spring ein Eichhörnchen, oder von 9 - 12 ist der Uhu da und danach das Dammwild, oder Abends wird geangelt, oder................. und so wird dann manches wunderbare Fluggebiet aus vorgenannten Gründen mal für 7!!! Monate gesperrt, bitte nicht vor 9:00, nicht zwischen 13:00 und 15:00 (Mittagsschlaf der Wildgänse) und nicht nach 17:00. und dann auch nicht mehr als 3 gleichzeitig, Gäste schon mal garnicht...................Wundert es dann ernsthaft irgend jemanden, wenn man eben keine neuen Gebiete anmeldet?? Aber das interessiert ja keinen und das nur weil wir keine Lobbyisten haben oder diese finanzieren können. Mancher zieht da eben seine eigenen Schlüsse draus.

                        Im Ernst, diese Regelung des Startplatzzwanges ist völlig hirnrissig: Von irgendwo legal starten und überall hinfliegen darf ich aber dann auf den nächsten Hügel laufen und weiterfliegen nicht, aber im Zweifel kommt bestimmt einer mit der Versicherung, einer Straftat , also mit dem Rechtsstaat um die Ecke. Komisch, irgendwoher kenne ich das.

                        Gruß bigben
                        Danke bigben, Du hast mit wenigen Sätzen das deutsche Gemeinwesen und landshaftsbehördliche Gutmenschentum (andere nennen es zuweilen Öko-Faschismus) beschrieben. Traurig, aber Tatsache. Es werden ja nicht nur Startplätze nicht zugelassen, sondern vorhandene auch weglobbyiert.Mman erinnere sich nur an den fantastischen Dreiser Weiher...

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                          ...um die rechtliche Seite nochmal aufzunehmen.....

                          Zitat von JKarpf Beitrag anzeigen
                          .............

                          Haftpflichtversicherung

                          Es gibt in den meisten Lufthaftpflichtverträgen einen Ausschluss "wenn sich bei Eintritt des Schadenereignisses ...... die behördlichen Genehmigungen ... nicht erteilt waren oder wenn der Führer des Luftfahrzeuges nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse/Berechtigungen/Befähigungsnachweise hatten". Bei einem Start von einem nicht genehmigten Startplatz liegt die behördliche Genehmigung nicht vor, d...............

                          Gruß Jürgen
                          Regeln und Gesetzte sind zuallererst mal dazu da , eingehalten zu werden, soweit d´accord, aber jedes Gesetz hat seine Interpretationsspielräume und zwar so lange, bis sie von einem Gericht allgemeingültig definiert werde. Was das Starten angeht, ja - nicht zulässig, was das Fliegen angeht aber zulässig. Fliegen verboten ist in D nur dort, wo entsprechende Restriktionen vorliegen, also CTR.ff...... Naturschutzgebiete etc.. an allen anderen Stellen darf ich jederzeit fliegen und zwar so lange ich will! Eine behördliche Genehmigung brauche ich dafür nicht. Angenommen es gäbe eine geile Stelle zum Soaren, ich darf da aber nicht starten, so darf ich dort dennoch fliegen. Wenn ich z.B 5km weiter legal an einer Winde starte und dort hin fliege, kann mich kein Sheriff dieser Welt davon abhalten, weil es legal ist, jedenfalls, wenn man alle erforderlichen Lizenzen hat. Reissen mir dann alle Leinen und ich falle auf ein Auto, zahlt jede Haftpflicht den Schaden. Gleiches müsste sie auch tun, wenn ich dort illegal starten würde, denn nur der Start an sich ist illegal. Deinen Folgeschluß dass ein Flug illegal sei, nur weil der Start illegal war, teile ich nicht. Zum besseren Verständnis: Fahre ich illegal mit dem Auto durch den Wald über eine gesperrte Auffahrt auf die Autobahn, so bleibt die Fahrt auf der AB trotzdem straffrei, weil legal. Die illegale Auffahrt ist eine Ordnungswidrigkeit, baue ich dabei allerdings einen Unfall, sieht die Sache völlig anders aus, dann kommen Dinge wie Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit zum tragen und erst die sind versicherungsrechtlich relevant.


                          Zitat von reinhard may Beitrag anzeigen
                          Hallo
                          Es ist meistens nicht besonders schlau an nicht zugelassenen Geländen zu fliegen,auch wenn es warscheinlich jeder schon mal gemacht hat. Aber wenn irgendetwas bekannt wird fällt es immer auch auf den in der Nähe ansässigen Verein zurück. Also deswegen ,Hirn einschalten und vorsichtig sein. Leider haben wir das in unserem Verein schon genau so erlebt (O- TON:ihr fliegt ja da immer)

                          Gruss Mayer
                          Gelände an sich sind in D nicht zulassungspflichtig. In D sind alle Gelände frei zu befliegen, es sei denn sie sind explizit hierfür gesperrt (s.o.), Startplätze nebst den zugehörigen Geländen dagegen sind (leider) zulassungspflichtig, da auch hierfür u.A. die Genehmigung des Geländeeigentümers sowie den Wald-, Forst- und Wiesen und Naturlobbyistenverbänden, Rechnung getragen werden muß. Nur nebenbei, ich habe überhaupt nichts gegen Naturschutz (eher im Gegenteil), solange die Kirche im Dorf bleibt.

                          Gruß bigben
                          „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

                          NOVA Team Pilot

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                            #43
                            AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                            Hi Repsol,

                            ich versuche mal, deine Frage zu beantworten, ohne Anspruch auf Richtigkeit.

                            Zitat von Repsol Beitrag anzeigen
                            Hallo..,

                            wie wird denn eigentlich in Deutschland ein Start von einem nicht zugelassenen Startplatz verfolgt und geahndet?
                            § 15 Abs. I Satz 1der Luftverkehrsordnung (i.V.m. § 25 LuftVG):
                            Starts und Landungen von Luftfahrzeugen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze bedürfen der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes, soweit nicht der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes zuständig ist.

                            ...und die Erlaubnis gibts nicht. Also schaut man weiter ans Ende der Verordnung, weil am Ende immer die Ahndungsvorschriften stehen:
                            § 43 Nr. 19 a LuftVO:
                            Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig,
                            ohne Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 Satz 1 startet (...)

                            Im besagten § 58 Abs. I Nr. 10 LuftVG steht drin:
                            Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (...)
                            einer auf Grund des § 32 erlassenen Rechtsverordnung (...) zuwiderhandelt, wenn die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

                            Diese Voraussetzungen sind alle erfüllt. Das heißt, man hat den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt. Die Höhe eines Bußgeldes ist im LuftVG bestimmt, und zwar wieder ganz unten, im
                            § 58 Abs. II:
                            Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz (...) I Nr. 10 LuftVG kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.


                            Die Untergrenze beträgt laut § 17 Abs. I des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten 5 Euro. In diesem Gesetz stehen dann auch noch ein paar allgemeine Vorschriften, die ich mir jetzt aber spare.

                            Aber keine Panik - die Obergrenze von fünfzig Riesen gilt für beharrliches, vorsätzliches Wiederholen von unerlaubten Außenstarts durch gemeingefährlich große Motorflugzeuge mit verlorener giftiger Ladung im Stadtpark eines Ballungsraumes oder so.

                            Ein "fahrlässiger" unerlaubter Außenstart kostet die Hälfte der vorsätzlichen Begehung (steht so im OWiG), und bei Luftsportgeräten natürlich immer vom unteren Ende der Skala (steht ebenfalls im Ordnungswidrigkeitengesetz, aber ich spar jetzt mal die Zitierungen). Aber besondere Umstände, wie z.B. Beschädigungen, Gefährdungen, Beleidigungen, Behinderungen und Belästigungen die im Zusammenhang mit diesem Start stehen, machen die Geschichte natürlich teurer. Nicht zuletzt auch Verhalten wie z.B. Uneinsichtigkeit bei einer anschließenden Kontrolle.

                            Wer es genau wissen will, möge z.B. beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (baf.bund.de) anrufen. Die sind - zumindest für die großen Flieger - da zuständige Verwaltungsbehörde (behauptet wiederum das LuftVG, § 63 Nr. 4).



                            Zitat von Repsol Beitrag anzeigen
                            Kennt sich denn die Polizei überhaupt aus?
                            Ja, die kennt sich aus. Zumindest im Süden Bayerns, weil da einige Polizisten selbst fliegen. Ich hab aber noch nie mitbekommen, daß da mal jemand angezündet worden wäre.


                            Gruß,

                            Mankei

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                              Zitat von Mankei Beitrag anzeigen
                              Ich hab aber noch nie mitbekommen, daß da mal jemand angezündet worden wäre.
                              Das ist richtig. Das ist ja auch explizit verboten. Pfählen allerdings...
                              Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                              BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                                Zitat von seidenschwan Beitrag anzeigen
                                Ohh Mann... könnt ihr endlich mal aufhören immer wieder diese alte Schei... aufzuwärmen mit der kein einziger von uns was zu schaffen hat.

                                Ohhaaa

                                Johann
                                Volle Zustimmung. Soll sich doch mal jemand melden der wegen eines solchen "Delikts" schon mal bezahlen musste bzw. strafrechtlich verfolgt wurde!!!! Fast jeder "Hike and Fly-Flug" wird von einem nicht zugelassenen Startplatz gestartet und in der Regel auch auf einem nicht zugelassenen Landeplatz gelandet.

                                Kommentar

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