AW: Austro Control greift durch / Aufführung der Luftraum Verletzungen 2014
Auch mir ist klar, dass die Barohöhe im Tagesgang und noch dazu mit beim Streckenfliegen oft nicht unerheblichen Ortswechseln alleine schon wegen der sich ändernden atmosphärischen Bedingungen (auch Wetter genannt) stark variieren kann und das Delta zur GPS-Höhe sich permanent ändert (ja, auch mehr als 100 m sind beim Anrollen z.B. einer Front drin, man braucht nur mal auf eine simple Fensterwetterstation schauen). Aber das ist dann bei allen nach Barohöhe fliegenden Luftfahrzeugen so und die Flugflächen (die auch keine Ebenen sondern druckabhängige Hügellandschaften sind) verschieben sich entsprechend. Es gibt aber auch Lufträume, die sind explizit in Metern über Grund und nicht in Druckflächen definiert. Da ist dann u.U. wieder die GPS-Höhe genauer.
Deshalb akzeptiert ja z.B. der DHV-XC einen Gerätefehler von max. 100 m (Baro oder falls nicht vorhanden eben GPS). Was soll ein Veranstalter denn auch anderes machen. Noch restriktiver hat das z.B. Red Bull bei den X-Alps gehandhabt. Es wurde eine zusätzliche Pufferzone zu den eigentlichen Lufträumen definiert - quasi eine Negativtoleranz. Der Chrigel wurde schon vor dem tatsächlichen Einfliegen in die Verbotszone bei Locarno mit einem Ruhetag belohnt (er hat lediglich die von Red Bull definierte Sicherheitsabstandszone zum eigentlichen Luftraum angekratzt, aber so waren eben die Regeln). Wollen wir das auch bei den Online-Bewerben, wo es in manchen Gebieten doch eh schon so knapp hergeht? Also sollte man es zumindest nicht ausreizen, indem man einen Flug mit für die Öffentlichkeit (und die Behörden) erkennbarer Luftraumverletzung - egal, ob tatsächlich oder nur durch den Server als solche dargestellte - an die große Glocke hängt.
Es ist halt wie so oft im Leben eine gewisse Sensibilität gefordert. Nur mit Holter di Polter ist es oft schwerer, zumindest wenn man am kürzeren Hebel in Sachen Luftraumgestaltung sitzt.
Gruß
Uli
Zitat von DasChristkind
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Deshalb akzeptiert ja z.B. der DHV-XC einen Gerätefehler von max. 100 m (Baro oder falls nicht vorhanden eben GPS). Was soll ein Veranstalter denn auch anderes machen. Noch restriktiver hat das z.B. Red Bull bei den X-Alps gehandhabt. Es wurde eine zusätzliche Pufferzone zu den eigentlichen Lufträumen definiert - quasi eine Negativtoleranz. Der Chrigel wurde schon vor dem tatsächlichen Einfliegen in die Verbotszone bei Locarno mit einem Ruhetag belohnt (er hat lediglich die von Red Bull definierte Sicherheitsabstandszone zum eigentlichen Luftraum angekratzt, aber so waren eben die Regeln). Wollen wir das auch bei den Online-Bewerben, wo es in manchen Gebieten doch eh schon so knapp hergeht? Also sollte man es zumindest nicht ausreizen, indem man einen Flug mit für die Öffentlichkeit (und die Behörden) erkennbarer Luftraumverletzung - egal, ob tatsächlich oder nur durch den Server als solche dargestellte - an die große Glocke hängt.
Es ist halt wie so oft im Leben eine gewisse Sensibilität gefordert. Nur mit Holter di Polter ist es oft schwerer, zumindest wenn man am kürzeren Hebel in Sachen Luftraumgestaltung sitzt.
Gruß
Uli
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