AW: Austro Control greift durch / Aufführung der Luftraum Verletzungen 2014
Um evtl. vorhandene Missverständnissen aufzuklären bzw. überholte Ausschreibungstexte zu aktualisieren: Auch im DHV-XC werden keine Luftraumverstöße innerhalb von "Toleranzen" geduldet. Hier ein Auszug aus der Wettbewerbsausschreibung:
4.6. Luftrechtliche Bestimmungen
Flüge sind unter Einhaltung der luftrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder, in
denen ein Flug statt findet, durchzuführen. Die Verantwortung dafür trägt ausschließlich der
Pilot, der dies beim Einreichen eines jeden Fluges ausdrücklich bestätigt.
Luftraumverstöße sind verboten. Wenn die aufgezeichneten Positionsdaten mehr als 100 m
horizontal oder vertikal in einem gesperrten Luftraum liegen, gilt eine Luftraumverletzung als
nachgewiesen. Eine nachgewiesene Luftraumverletzung führt zu einer Löschung des Fluges.
Und hier der Ausschreibungstext bzgl. Höhenaufzeichnung:
Anhang 2.5. GPS Höhendaten Nachweis
Herkömmliche Nachweise mittels Barogramm in Papierform sind im DHV-XC nicht zulässig.
Höhenangaben müssen generell in der IGC-Datei enthalten sein.
Dabei wird die barometrische Höhe verwendet. Falls keine barometrische Höhe
aufgezeichnet ist, wird die GPS Höhe innerhalb der IGC-Datei als gleichwertig akzeptiert. Es
ist unbedingt darauf zu achten, vor Beginn eines Fluges die korrekte barometrische Höhe
einzugeben. Höhen können nur anhand der in der igc-Datei vorhandenen dokumentierten
Angaben berechnet werden. Höhenschwankungen aufgrund veränderten Luftdrucks oder
durch Flugflächenabsenkungen sind durch die in der Ausschreibung definierte Geräte-
Messfehler- und Anzeigetoleranz berücksichtigt.
Generell sollte gelten: Um gar nicht erst in problematische Situationen zu kommen, sollte man seinen eigenen für sich definierten Sicherheitsabstand zu verbotenen Zonen entsprechend festlegen. Je nach eingesetzten technischen Hilfsmitteln und persönlicher Gewissenhaftigkeit beim Einstellen der Höhe/Luftdruck am Startplatz fällt der dann eben mehr oder weniger groß aus. 100 m sind da (insbesondere vertikal) schon ganz schön knapp. Wenn man in höhenkritischen Fluggebieten wie z.B. in den weiter oben genannten unterwegs ist, muss man seine Hausaufgaben eben besonders penibel machen und das Barometer möglichst genau einstellen. Die rel. ungenaue, aber luftdruckunabhängige GPS-Höhenangabe sollte keinesfalls bis zum letzten Meter ausgereizt werden.
Alles leicht gesagt und spätestens wenn das Vario dann fast im Dauerton fettes Steigen signalisiert, wird es schnell mal hektisch und bei zu geringem Sicherheitsabstand kann es schon mal passieren, dass man sich in verbotenen - und zur Erinnerung auch schnell wirklich gefährlichen - Bereichen befindet. Auch die motorgetriebenen Luftfahrzeuge haben keine Toleranzen in den Lufträumen. Die Jets fliegen auch ganz am Rand ihrer erlaubten Bereiche. Wenn die Luftsicherung die Randbereiche nicht bräuchte hätte man diese Lufträume ja gleich kleiner machen können. Siehe das berühmt-berüchtigte Negativbeispiel des Schweizer Kollegen, das durch die Presse ging. Einige seiner mehrfachen LR-Verletzungen waren tatsächlich ganz am Rand einer Kontrollzone, sein near miss Gegner aber auch...
Und sollte es wirklich einmal passieren, dass man in eine verbotene Zone signifikant (damit meine ich außerhalb des Rahmens der Instrumentengenauigkeit, und die ist sicher unter 100 m) einfliegt, dann ist es schon mehr als dreist, um nicht zu sagen dumm und zum dann wiederholten Male verantwortungslos, diesen Flug danach auch noch öffentlich ins Netz zu stellen.
Also auch nach getaner (Flug)Arbeit ist man bei der Flugeinreichung - wenn schon nicht seinem eigenen Frieden (Strafverfolgung) dann zumindest der Gemeinschaft aller Hobbyflieger gegenüber - verpflichtet, noch einmal darauf zu achten, dass der Flug legal war. Der DHV-XC bringt ja automatisch Warnhinweise und im XContest kann man auch selbst durch die eingeblendeten Lufträume seine Taten überprüfen, von den zahlreichen kostenlosen offline-Programmen (z.B. MaxPunkte etc.) erst gar nicht zu sprechen.
Und sollte es einmal tatsächlich passiert sein, dann halt bitteschön im Stillen den Flug genießen und das nächste Mal weniger falsch machen und dann wieder die Öffentlichkeit an der Freude teilhaben lassen.
Gruß
Uli
PS: Durch das SERA-Programm wird uns Hobbypiloten ja gerade wieder äußerst eindringlich vor Augen geführt, wie fragil der auch uns zur Verfügung stehende Luftraum ist. Wir müssen da wirklich aufpassen, da unsere Lobby nicht zu den stärksten gehört und wenn sich schon Verantwortliche der Luftsicherung (wie z.B. in Innsbruck) für uns stark machen und wirklich Erfolge zu Gunsten der Freizeitflieger erreichen, dann sollten wir denjenigen nicht durch saublödes und verantwortungsloses Verhalten in den Rücken fallen. Dann ist es ganz schnell vorbei mit der großen Freiheit und dem Vol libre.
Um evtl. vorhandene Missverständnissen aufzuklären bzw. überholte Ausschreibungstexte zu aktualisieren: Auch im DHV-XC werden keine Luftraumverstöße innerhalb von "Toleranzen" geduldet. Hier ein Auszug aus der Wettbewerbsausschreibung:
4.6. Luftrechtliche Bestimmungen
Flüge sind unter Einhaltung der luftrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder, in
denen ein Flug statt findet, durchzuführen. Die Verantwortung dafür trägt ausschließlich der
Pilot, der dies beim Einreichen eines jeden Fluges ausdrücklich bestätigt.
Luftraumverstöße sind verboten. Wenn die aufgezeichneten Positionsdaten mehr als 100 m
horizontal oder vertikal in einem gesperrten Luftraum liegen, gilt eine Luftraumverletzung als
nachgewiesen. Eine nachgewiesene Luftraumverletzung führt zu einer Löschung des Fluges.
Und hier der Ausschreibungstext bzgl. Höhenaufzeichnung:
Anhang 2.5. GPS Höhendaten Nachweis
Herkömmliche Nachweise mittels Barogramm in Papierform sind im DHV-XC nicht zulässig.
Höhenangaben müssen generell in der IGC-Datei enthalten sein.
Dabei wird die barometrische Höhe verwendet. Falls keine barometrische Höhe
aufgezeichnet ist, wird die GPS Höhe innerhalb der IGC-Datei als gleichwertig akzeptiert. Es
ist unbedingt darauf zu achten, vor Beginn eines Fluges die korrekte barometrische Höhe
einzugeben. Höhen können nur anhand der in der igc-Datei vorhandenen dokumentierten
Angaben berechnet werden. Höhenschwankungen aufgrund veränderten Luftdrucks oder
durch Flugflächenabsenkungen sind durch die in der Ausschreibung definierte Geräte-
Messfehler- und Anzeigetoleranz berücksichtigt.
Generell sollte gelten: Um gar nicht erst in problematische Situationen zu kommen, sollte man seinen eigenen für sich definierten Sicherheitsabstand zu verbotenen Zonen entsprechend festlegen. Je nach eingesetzten technischen Hilfsmitteln und persönlicher Gewissenhaftigkeit beim Einstellen der Höhe/Luftdruck am Startplatz fällt der dann eben mehr oder weniger groß aus. 100 m sind da (insbesondere vertikal) schon ganz schön knapp. Wenn man in höhenkritischen Fluggebieten wie z.B. in den weiter oben genannten unterwegs ist, muss man seine Hausaufgaben eben besonders penibel machen und das Barometer möglichst genau einstellen. Die rel. ungenaue, aber luftdruckunabhängige GPS-Höhenangabe sollte keinesfalls bis zum letzten Meter ausgereizt werden.
Alles leicht gesagt und spätestens wenn das Vario dann fast im Dauerton fettes Steigen signalisiert, wird es schnell mal hektisch und bei zu geringem Sicherheitsabstand kann es schon mal passieren, dass man sich in verbotenen - und zur Erinnerung auch schnell wirklich gefährlichen - Bereichen befindet. Auch die motorgetriebenen Luftfahrzeuge haben keine Toleranzen in den Lufträumen. Die Jets fliegen auch ganz am Rand ihrer erlaubten Bereiche. Wenn die Luftsicherung die Randbereiche nicht bräuchte hätte man diese Lufträume ja gleich kleiner machen können. Siehe das berühmt-berüchtigte Negativbeispiel des Schweizer Kollegen, das durch die Presse ging. Einige seiner mehrfachen LR-Verletzungen waren tatsächlich ganz am Rand einer Kontrollzone, sein near miss Gegner aber auch...
Und sollte es wirklich einmal passieren, dass man in eine verbotene Zone signifikant (damit meine ich außerhalb des Rahmens der Instrumentengenauigkeit, und die ist sicher unter 100 m) einfliegt, dann ist es schon mehr als dreist, um nicht zu sagen dumm und zum dann wiederholten Male verantwortungslos, diesen Flug danach auch noch öffentlich ins Netz zu stellen.
Also auch nach getaner (Flug)Arbeit ist man bei der Flugeinreichung - wenn schon nicht seinem eigenen Frieden (Strafverfolgung) dann zumindest der Gemeinschaft aller Hobbyflieger gegenüber - verpflichtet, noch einmal darauf zu achten, dass der Flug legal war. Der DHV-XC bringt ja automatisch Warnhinweise und im XContest kann man auch selbst durch die eingeblendeten Lufträume seine Taten überprüfen, von den zahlreichen kostenlosen offline-Programmen (z.B. MaxPunkte etc.) erst gar nicht zu sprechen.
Und sollte es einmal tatsächlich passiert sein, dann halt bitteschön im Stillen den Flug genießen und das nächste Mal weniger falsch machen und dann wieder die Öffentlichkeit an der Freude teilhaben lassen.
Gruß
Uli
PS: Durch das SERA-Programm wird uns Hobbypiloten ja gerade wieder äußerst eindringlich vor Augen geführt, wie fragil der auch uns zur Verfügung stehende Luftraum ist. Wir müssen da wirklich aufpassen, da unsere Lobby nicht zu den stärksten gehört und wenn sich schon Verantwortliche der Luftsicherung (wie z.B. in Innsbruck) für uns stark machen und wirklich Erfolge zu Gunsten der Freizeitflieger erreichen, dann sollten wir denjenigen nicht durch saublödes und verantwortungsloses Verhalten in den Rücken fallen. Dann ist es ganz schnell vorbei mit der großen Freiheit und dem Vol libre.
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