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In Frankreich benötigt man ja zum Gleitschirmfliegen keinen Schein. Wie sieht es aber eigentlich mit dem Tandemfliegen aus? Benötigt man da auch keinen Schein?
"Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist, daß
a. der Luftfahrzeugführer
Inhaber einer - im jeweiligen Land der Flugaktivität, gültigen Luftfahrzeugführerlizenz in
der jeweils versicherten Luftfahrzeugkategorie ist, oder sich die Person in einer
ordnungsgemäßen Ausbildung zum Erwerb einer solchen Lizenz befindet;
b. der Beförderer von Personen und deren Gepäck...."
Da es in Frankreich keiner Lizenz bedarf habe ich in Frankreich die Berechtigung sobald der Grenzübertritt vollzogen ist und somit Versicherungsschutz....??????????
Hinter der Frage muss doch ein konkretes Bedürfnis stecken; vermutlich der Wunsch, tatsächlich ohne Schein, aber versichert, in Frankreich Passagiere fliegen zu dürfen. Da erscheint es mir am zielführendsten, der Versicherung genau dieses Bedürfnis zu schildern und eine entsprechende schriftliche Auskunft einzuholen. Bei allem Respekt: hier im Forum wird viel rumspekuliert, aber das interessiert vor Gericht keinen - mit einem Schreiben Deiner Versicherung kannst Du hingegen wenigstens mal anfangen. Also schildere der, was Du vorhast (und zwar ehrlich und konkret statt in Form nebulöser Umschreibungen, z.B. "Ich bin in der Tandemausbildung, habe also noch keinen Schein. Ich will Passagiere mit/ohne A-Schein in Frankreich befördern. Tritt die Versicherung im Schadensfall ein?"), sonst krigst Du die Juristen der Versicherung eh nicht zu fassen).
Ich nehme mal an, dass Du in der "Flugsammelphase" Deiner Tandemausbildung steckst, also mit einem Piloten als Passagier Praxisflüge erledigen willst. Außer dieser Qualifikation des Passagiers gibt es da m.W. keine Einschränkungen; ich bin mit meinen "Opfern" in dieser Phase gleich mit dem Tandem auf Strecke gegangen. Das deckt auch die Versicherung unabhängig vom Fluggebiet ab.
Wenn Du freilich eine Hintertüre suchst, um Dir schon während dieser Praxisphase Deiner Ausbildung echte "Fußgänger" vor den Bauch zu hängen, würde ich Dir sowohl als Versicherer als auch als Passagier oder Fliegerkollege auf die Füße steigen. Das wäre nämlich in hohem Maße unverantwortlich. Aber das hast Du ja sicher nicht vor
CU
Shoulders
Stefan Ungemach
pfb.ungemachdata.de/
Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten
Da es in Frankreich keiner Lizenz bedarf habe ich in Frankreich die Berechtigung sobald der Grenzübertritt vollzogen ist und somit Versicherungsschutz....??????????
kann man so sehen????
Johann
Wird sicher eine langfristige gerichtliche Auseinandersetzung. Die Versicherung wird da sicher nicht zahlen und es auf einen Prozess ankommen lassen ...
Ne, ne Shoulders,
du darfst während der Praxisphase mit Piloten als Passagier nur in von der Flugschule eingewiesenen und Schulungstauglichen Gebieten fliegen. ( Wie hast du dass da nur gemacht??? )
Und da in Frankreich das egal ist sollte es während meines Fliegerurlaubs eigentlich dort trotzdem gehen....
und dennoch wäre es interessant zu wissen wie sich die Tandemfranzosen ohne Lizenz versichern oder nicht versichern.
Das ist doch relativ einfach. Wer einen Schein hat bekommt in Frankreich auch eine Versicherung. Wer keinen hat keine. Ob Du nun dort ohne Versicherung fliegst und riskierst bei einem Unfall alles aus eigener Tasche zu zahlen oder nicht ist genau das Gleiche wie bei uns oder glaubst Du solche schwarzen Schafe gibt es hier nicht?
Wegen der Anerkennung von Lizenzen ausländischer Gastpiloten in Deutschland habe ich noch den Satz in Erinnerung : Es gelten die Regelungen des Herkunftslandes des Piloten. Ich weis nicht ob das in F.genauso gilt, falls ja wäre klar daß du als deutscher auch in F. einen gültigen Schein brauchst.
Frankreich ohne Schein, dann fliegen ohne Schein !
Wenn ich nun aber nicht Franzose bin und in einem andern Land wohne dann fordert mindestens schon der gesunde Menschenverstand dass ich für den Fall eines Falles abgesichert bin.
Auch in Frankreich sind Arztkosten, Spitalkosten und ev. Heliflug nicht gratis !
! Versicherung fragen und schriftlich bestätigen lassen !
Tandemschein in Frankreich = französischen Verband anfragen.
Im Gegensatz zum Solofliegen ist für Tandemfliegen in Frankreich das französische staatliche Brevet notwendig.
Tandemfliegen gegen Entgelt (gewerblich) ist in Frankreich nur den staatlichen Fluglehrern erlaubt, bzw der Ausbildungsumfang entspricht Fluglehrer.
Deutsche Flugschulen die in Frankreich auf Urlaubsreisen gegen Entgelt Tandemflüge durchführen und nicht die französische Fluglehrerberechtigung haben, führen diese Flüge illegal durch. Bin selbst in Frankreich Drachentandem geflogen (mit deutschem Tandemschein) und wenn etwas passiert darf der Flug nicht entgeldlich gewesen sein!
Entgelt: bist Du französicher Fluglehrer, d.h. hast das Tandembrevet des FFVL?
Unentgeldlich: hast Du das französische Tandembrevet? lt. der DHV webseite wird der deutsche Tandemschein anerkannt.
Aber solange Du weder den deutschen noch den französischen Tandemschein hast, ist Tandemflüge sammeln in Frankreich illegal!
Hmmm,, nö. Es ist mal wieder eindeutig uneindeutig. Der FFVL.FR bietet Tandemschulung an und bewirbt diese, schreibt aber nirgends dass sie Voraussetzung ist um legal in Frankreich Tandem zu fliegen.
Und hier: http://www.dhv.de/web/index.php?id=59 heisst es auch nur dass der deutsche Tandemschein in Frankreich anerkannt ist aber nicht dass er für Deutsche in Frankreich explizit benötigt wird.
Meine Versicherung war sehr nett kann dazu aber auch nichts wirklich bestätigen oder dementieren.
Ich werde darum sicher nicht in F. Tandemflüge machen. Solo iss ja auch schön
Jetzt würde mich aber trotzdem interessieren wie es sich korrekterweise verhält.
Ich frag jetzt mal beim DHV nach
Da bräuchte man wirklich einen Gesetzestext. Ich habe jetzt umfangreich im Netz gesucht aber nichts gefunden.
Wenn wir schon dabei sind: ich würde ja jetzt doch gerne mal den Gesetzestext sehen, nachdem auch bloß das scheinlose Solofliegen in Frankreich legal wäre. Ich hab' das zwar auch immer gutgläubig nachgeplappert (deswegen finde ich's noch lange nicht ok), konnte aber jetzt gar keine gerichtsfeste Stelle finden, die das belegen würde. Ist das vielleicht inzwischen nur noch ein vielgeliebter Mythos?
CU
Shoulders
Stefan Ungemach
pfb.ungemachdata.de/
Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten
Wenn wir schon dabei sind: ich würde ja jetzt doch gerne mal den Gesetzestext sehen, nachdem auch bloß das scheinlose Solofliegen in Frankreich legal wäre. Ich hab' das zwar auch immer gutgläubig nachgeplappert (deswegen finde ich's noch lange nicht ok), konnte aber jetzt gar keine gerichtsfeste Stelle finden, die das belegen würde. Ist das vielleicht inzwischen nur noch ein vielgeliebter Mythos?
CU
Shoulders
Vielleicht findest du den Gesetzestext genausowenig wie den über scheinloses Fahradfahren oder scheinloses Nasepopeln.
Typisch deutsches Denken: was nicht explizit (mit Gesetzestext) erlaubt ist, ist verboten ?
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Grüße aus 0m GND,
Kommentar