AW: Duenen fliegen
Hallo albretty,
Die Harrys und Dumbos dieses Forums haben Dir zwar geantwortet, aber leider nicht ganz richtig.
Für unseren Gesetzgeber genügt es, wenn Du ein Flugsportgerät (Segelflugzeug, Drachen, Gleitschirm) in Betrieb nimmst,
und dabei eine Flug-Absicht klar erkennbar wird.
Also Deine bloße Absicht den Boden mit beiden Beinen zu verlassen, die vorhandene technische Möglichkeit dazu,
egal, ob es Dir gelingt oder nicht, genügt, damit eine lizenzpflichtige Flugtätigkeit festgestellt werden kann.
Warum? Schon das Anlassen des Motors und das Fahren zur Startbahn mit einem eigenstartfähigen Segelflugzeug zählt dazu.
An der Düne oder einer Hangwiese herumspielen mit einem Gleitschirm ist also eine Lizenzpflichtige Tätigkeit und ohne Lizenz oder Fluglehrer strafbewehrt. Dafür genügt, dass Du abheben könntest, egal ob Du es tust oder nicht.
Ein Kite ist kein Flugsportgerät, sondern ein Zug-Sportgerät, es ist also primär keine Flugabsicht offensichtlich.
Wenn es dann unbeabsichtigt mal abhebt ... erreicht der Jurist seine Grenzen präziser Definitionen.
Auf einer ebenen (!) Wiese herumspielen wird meistens nicht als strafbewehrte Flugaktivität angesehen.
Eine Erlaubnis zum Betreten sollte vom Grundstückseigentümer trotzdem vorhanden sein.
Mit Ausnahmen: es gab da den Fall, wo eine Groundhandling-Wiese in Sichtweite von einem Flughafen bespielt wurde.
Landende Piloten wurden von vermeintlicher Flugaktivität irritiert. -> Polizei fährt vor und fordert zum Einpacken auf.
Merke: Auch für´s "Drachensteigen lassen" gelten Abstandsregeln zu Flughäfen, Verkehrswegen und Hochspannungsleitungen.
Viel Spaß beim Legalen (!) Bodentraining, W.
Hallo albretty,
Zitat von albretty
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Zitat von Dumbo
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Zitat von HarryXX88
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Für unseren Gesetzgeber genügt es, wenn Du ein Flugsportgerät (Segelflugzeug, Drachen, Gleitschirm) in Betrieb nimmst,
und dabei eine Flug-Absicht klar erkennbar wird.
Also Deine bloße Absicht den Boden mit beiden Beinen zu verlassen, die vorhandene technische Möglichkeit dazu,
egal, ob es Dir gelingt oder nicht, genügt, damit eine lizenzpflichtige Flugtätigkeit festgestellt werden kann.
Warum? Schon das Anlassen des Motors und das Fahren zur Startbahn mit einem eigenstartfähigen Segelflugzeug zählt dazu.
An der Düne oder einer Hangwiese herumspielen mit einem Gleitschirm ist also eine Lizenzpflichtige Tätigkeit und ohne Lizenz oder Fluglehrer strafbewehrt. Dafür genügt, dass Du abheben könntest, egal ob Du es tust oder nicht.
Ein Kite ist kein Flugsportgerät, sondern ein Zug-Sportgerät, es ist also primär keine Flugabsicht offensichtlich.
Wenn es dann unbeabsichtigt mal abhebt ... erreicht der Jurist seine Grenzen präziser Definitionen.
Auf einer ebenen (!) Wiese herumspielen wird meistens nicht als strafbewehrte Flugaktivität angesehen.
Eine Erlaubnis zum Betreten sollte vom Grundstückseigentümer trotzdem vorhanden sein.
Mit Ausnahmen: es gab da den Fall, wo eine Groundhandling-Wiese in Sichtweite von einem Flughafen bespielt wurde.
Landende Piloten wurden von vermeintlicher Flugaktivität irritiert. -> Polizei fährt vor und fordert zum Einpacken auf.
Merke: Auch für´s "Drachensteigen lassen" gelten Abstandsregeln zu Flughäfen, Verkehrswegen und Hochspannungsleitungen.
Viel Spaß beim Legalen (!) Bodentraining, W.
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