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Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

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    #16
    AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

    Meine letzte Info war, dass die telefonische Auskunft rechtlich nicht verbindlich ist.
    Davon abgesehen wird denn die Aktivierung eines HX auf jeden Fall über Funk angekündigt auch wenn sich niemand angemeldet hat und somit auch niemand dort vermutet wird?

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      #17
      AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

      Meines Wissens ist ab 2018 das 8.33kHz Raster verbindlich vorgeschrieben. Auch bestehende Geräte mit 25kHz Raster dürfen dann nicht mehr verwendet werden.
      Da ab dann die Frequenz für die Freigabe eines beschränkten Luftraums unter Umständen auf einer Frequenz liegen könnte, die mit 25kHz Geräten gar nicht gerastet werden kann, ist das dann nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein technisches Problem.

      Das Durchfliegen eines temporär freigegebenen Luftraums setzt eigentlich immer Hörbereitschaft auf der entsprechenden Flugfunk-Frequenz voraus, auch bei telefonischer Freigabe. Bei Lufträumen, deren Öffnung schriftlich nach einem festen Schema festgelegt ist (z.B. an Wochenenden), könne das evtl. anders sein, bin mir da nicht ganz sicher.
      Zuletzt geändert von CarstenM; 23.02.2016, 11:14.

      Kommentar


        #18
        AW: Sprechfunkzeugnis BZF 1 bzw. 2 oder Flugfunkerlaubnis

        Naja ist doch alles ganz genau geregelt und kann ohne viel Mühe per Google nachgelesen werden.

        In der Regelung der DFS ist dann zu lesen:
        ------------------------------------------------------------------------------------------------------
        Ist das Einholen der Information über den aktuellen Luftraumstatus nicht möglich, oder wird auf die Überprüfung verzichtet, ist dieser Luftraum als aktiv zu betrachten.

        Hörbereitschaft:
        Luftfahrzeugführer haben bei einem Flug durch einen deaktivierten Luftraum der Klasse C (HX) oder D (HX) dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz, auf der die Statusanfrage erfolgte, aufrechtzuerhalten, damit sie über kurzfristige Statusänderungen benachrichtigt werden können.
        ------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Komplette Quelle:

        Regelung für zeitlich nicht ständig wirksame Lufträume mit Kennzeichnung “HX“



        Damit dürfte dann auch klar sein: Ohne dauernde Hörbereitschaft bzw. vorheriger Anfrage ist das Eis rechtlich sehr dünn wenn einfach durchgeflogen wird. Bzw. es ist einfach nicht erlaubt ! Es lässt sich viel. noch über den Begriff Luftfahrzeugführer streiten, da wir ja per se ein Luftsportgerät betreiben. Aber ich bin mir ziemlich sicher dass das auch für uns gilt. Würde sonst keinen Sinn machen !
        Zuletzt geändert von HarryXX88; 26.02.2016, 13:38.

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