Hallo Christian,
nach meinem Wissensstand ist es tatsächlich so, dass der verantwortliche Pilot im Schadensfall die Beweislast hat. Und zwar um zu beweisen, dass KEINE Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
D.h. als Tandempilot oder Fluglehrer wird Dir standardmässig erstmal ans Bein gepinkelt und DU musst es dann abwaschen.
Hallo Juraprofis ! Stimmt das so ?
Grüßle
Bernd
nach meinem Wissensstand ist es tatsächlich so, dass der verantwortliche Pilot im Schadensfall die Beweislast hat. Und zwar um zu beweisen, dass KEINE Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
D.h. als Tandempilot oder Fluglehrer wird Dir standardmässig erstmal ans Bein gepinkelt und DU musst es dann abwaschen.
Hallo Juraprofis ! Stimmt das so ?
Grüßle
Bernd
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