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CLS - Halter- u. Passagierhaftpflicht Druckfehler???

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    #31
    Hallo Christian,

    nach meinem Wissensstand ist es tatsächlich so, dass der verantwortliche Pilot im Schadensfall die Beweislast hat. Und zwar um zu beweisen, dass KEINE Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
    D.h. als Tandempilot oder Fluglehrer wird Dir standardmässig erstmal ans Bein gepinkelt und DU musst es dann abwaschen.

    Hallo Juraprofis ! Stimmt das so ?

    Grüßle

    Bernd

    Kommentar


      #32
      Original geschrieben von querformat
      [Ach übrigens: es gibt im Norden sowas wie Winden und UL-Schlepps. Ihr werdet es nicht glauben: da gibt es auch gute Flieger!
      [/B]
      Dann bleib bitte auch an deiner Winde!
      Danke.

      Kommentar


        #33
        re: Michael

        Hallo Michael, also jetzt wird es verwirrend:
        der DHV beschreibt auf seiner Seite http://www.dhv.de/deutsch/service/index_tandem.html
        dass für Gefälligkeitsflüge keine Passagierhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, auf Deiner Seite steht :"Als Tandempilot ist man verpflichtet eine Passagier-Haftpflichtversicherung abzuschließen". Ja was denn nun?
        In Ösiland ist klar, da kommt man nicht drum rum. Da ist Himberger vor. Aber in Deutschland?
        Wie gesagt, ich fliege nur mit meiner Schönen und von der krieg ich nun mal kein Geld fürs Fliegen ;-)

        Kommentar


          #34
          versicherungs-debatte

          hallo zusammen,

          wer hat denn schon tandem-unfälle miterlebt?
          im dhv info liest man ja nichts davon!!!

          also dürfte ja nicht die schadensquote schuldig sein.

          werden von manchen dosi-piloten die schuhe und hosen zur reinigung gebracht auf versicherungskosten??? man muss ja wieder "rausholnen" was man reingesteckt hat???

          hat zufällig jemand einen vertrag mit 250.- oder 500.- euro selbstbeteiligung?
          hätte interesse daran. dies spart jedenfalls mächtig viel an kosten bei den versicherern und führt i.d.r. zu recht günstigen prämien.

          wenn man verantwortungsbewusst fliegt kann man ja auch ein gewisses risiko auf sich nehmen oder?
          denkbar wäre die selbstbeteiligung auf sachschäden zu begrenzen. da wäre ich auch bereit eine weitaus höhere selbstbeteiligung zu tragen. immer noch besser als "keinen" versicherungsschutz zu haben.


          auf eine vernünftige lösung der versicherer hoffend

          moses

          Kommentar


            #35
            haftpflicht & 23 fragezeichen

            na hoffentlich meldet sich mal jemand der den durchblick hat.

            -haftung gegenüber dem passagier
            -haftung gegenüber sonsiger dritten

            da muss man schon unterscheiden!
            könnten 2 unabhängige verträge sein.
            wer mit seiner frau/mann/kinder fliegt wird wohl von seiner haftpflichtversicherung für schädigungen an seinen angehörigen keinen cent sehen!!!*
            die krankenversicherung bleibt auf den kosten sitzen.
            was passiert aber wenn sich der staatsanwalt einschaltet???

            *kann ja jeder ausprobieren :-)) fahrt doch mal mit eurem pkw den pkw des partners an und fordert dann geld von eurem kfz-haftpflichtversicher für den schaden am pkw des partners.

            da gibt es n i c h t s !

            und so wirds wohl auch bei fliegen sein.

            gruss moses


            p.s. alternative: wir gründen einen versicherungsverein auf gegenseitigkeit.
            oder kann man dieses risiko als erstversicherer nicht alleine zeichen, und benötigt dafür einen rückversicherer? muss man zusätzlich mitglied im luft-pool sein?

            Kommentar


              #36
              ... deshalb: wer privat jemanden mitnimmt (Gefälligkeitsflug; nur zum Selbstkostenpreis, beim HG um die max 100 Euro), braucht diese Versicherung nicht. Ausbilder und befreundete Dosiflieger haben mir ihr Formblatt gezeigt, auf dem der Haftungsausschluß beschrieben steht (own risc etc) und der vom Passagier unterschrieben werden sollte. Das ist im Falle eines Unfalls erstmal da, und es wird sehr schwierig sein, dem Piloten eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

              Im übrigen: wenn ich professionell Leute mitnehmen möchte, dann tue ich das doch nur dann, wenn ich viel fliege und damit Geld verdienen möchte. Wenn das so ist, dann ist die Versicherung mit der jetzt höheren Deckung doch auch eigene Sicherheit, quasi berufliche Grundausstattung wie in jedem anderen Beruf auch. Ich habe doch auch eine Berufshaftpflicht abgeschlossen (die mancher Auftraggeber sogar sehen möchte), zugegeben mit einer viel höheren Deckungssumme. Und wenn man es professionell betreibt, läßt sich das bei den vielen Flügen im Jahr doch sehr einfach umlegen - es ist ja auch Absicherung für den Passagier.

              Und im übrigen glaube ich schon, daß die Unfallstatistik nur dann runtergeht, wenn nur wirklich geübte Piloten, eben doch Professionelle, Leute mitnehmen. Das meine ich für Passagiere - Partner oder Freunde, das ist doch was anderes!

              Generell finde ich die Höhe sehr unverschämt. Der DHV hat auf Anfrage mitgeteilt, daß es mehr Schadensfälle gegeben hätte, die Vers-Steuer raufgegangen sei und die Deckungssumme eben höher sein müsse.
              Na ja.

              Oder?

              Kommentar


                #37
                Hi Michael,

                doch, ich kann lesen. Sogar in meinen Schulungsunterlagen. Da steht es auch drin:
                "Selbstkostenflüge sind Flüge, bei denen die Selbstkosten des Fluges vom Passagier erstattet werden. ..." -gehören in die Rubrik Gefälligkeitsflug.
                Das kann natürlich vor Gericht böse enden, wenn es denn dort endet, denn schnell wird aus Selbstkosten ein Entgeld (steht auch so im dhv). Aber erstmal sind Flüge zu Selbstkosten kein Passagierflug mit Beförderungsvertrag.

                Ich würde nie und nimmer jemanden bezahlt mitnehmen, ohne einen Vertrag und Versicherung. Obwohl...wenn ich das alles eh nicht lesen kann...vielleicht besser mit Bildern illustrieren?

                Nix für ungut; ich find Deine Beiträge echt richtig gut und so.
                Grüsse!

                Kommentar


                  #38
                  @michael

                  hi michael,

                  du hast mich ja richtig zitiert und dann die entsprechenden §§ hinzu fügefügt soweit so gut, sind ja zweierlei dinge.

                  meinerseits war dies aber kein flachs mit ehefrau ect.
                  dass eine haftung besteht wurde von mir "nicht" angezweifelt, lediglich, dass evtl. über die haftpflicht dieser schaden nicht gedeckt wird.

                  hast du einen link, wo man die versicherungsbedingungen anschauen kann?

                  dummes beispiel: vater und kind mit fahrrad unterwegs.-unfall. vater rechtkräftig verurteilt.
                  vater schuld, kind behindert, privathaftpflicht leistet nicht.
                  und nun?


                  für dich als jurist sicher kein problem, für unsereiner, oft etwas schwierig vorallem wenn des normalbürgers rechtsempfinden von gesetzesvorschriften abweicht, oder kleingedruktes in den versicherungsbedingungen für überaschung sorgt.


                  gruss moses

                  Kommentar


                    #39
                    Re: Falsch, falsch, falsch und nochmals falsch!

                    Original geschrieben von Michael Stübing



                    Woher habt denn ihr bitte Eure Informationen? Bestimmt nicht aus der Ausbildung zum Tandempiloten - oder ihr habt beim Thema Versicherung geschlafen.
                    Hallo Michael,

                    ist zwar ein bisserl OT, trotzdem: In meiner Ausbildung wurde das Thema Versicherung NICHT in einer verständlichen Form oder in irgendeiner Weise kompetent behandelt. Mach dir da keine Hoffnungen, die Tandemausbildung in D und vor allem in A ist (Ausnahmen bestätigen die Regel) unter aller Sau und läuft bei vielen Schulen einfach so nebenbei, immer nach dem Motto: "Fliegt halt ein bisserl rum, ich schau euch zu dabei..."

                    Tobi,

                    bei dem nicht mal bei der Prüfung immer ein Fluglehrer anwesend war (!)...Prüfung in A.

                    Kommentar


                      #40
                      Hallo Michael,

                      merci für Deinen Hinweis auf Gleitschirm-FAQ !

                      Das erklärt so manches ...

                      Gruß

                      Bernd

                      Kommentar


                        #41
                        hmm ...

                        neunundvierzig Antworten und keiner hat bis jetzt so richtig was gewusst ! Ich allerdings auch nicht !
                        Bei diesem Wissensdefizit zeigt sich doch , dass der DHV bis jetzt versäumt hat , in einer für jeden ,verständlichen Form zu informieren.

                        Ich habe nun bereits meine Versicherung bei Gerling gekündigt.

                        Gruß
                        Carlitos

                        Kommentar


                          #42
                          300ster Beitrag

                          Dann reg Dich doch über die Brennermaut für Wohnmobile auf.
                          :-)))

                          Gruß

                          Carlitos

                          Kommentar


                            #43
                            300ster

                            oder über die Ösis .:-)))))))))))))))))))

                            Gruß

                            Carlitos

                            Kommentar


                              #44
                              Schön wie hier alle reden und reden, aber was ist den nun die Alternative?

                              In Frankreich fliegen gehen?
                              Schwarz fliegen?
                              Versicherungen suchen die soetwas über Zweite Wegen ein wenig mitversichern?

                              Wer kennt sich aus? Der DHV wird wohl kauum damit rausrücken, da er dann ja alle Tandemversicherer verlieren würde (sind wahrscheinlich eh schon viel zu viele)



                              Gruß

                              Christian
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                                #45
                                Noch was:

                                Ist vielleicht ne dumme Frage, aber ich frag trotzdem auch wenn ich mich blammiere!


                                Dekt eine gute Privat-Haftpflicht nicht sollche Schäden eventuell mit ab?

                                Hab mit meine Versicherungs-Lady gesprochen und sie sagte mir das eigendlich für sollche Schäden die Provat-Haftpflicht aufkommt (Beispiel ich ras mit meinen Schiern einen Skifahrer um und der ist sein Leben lang an den Rollstuhl gefesselt)

                                Aber sie fragt nochmal genau nach.

                                HAb ja auch keine Ahnung davon, aber da sich die Gesetzt, bzw. die Versicherungssumme ja erhöht hat, bezweifel ich ob das mitabgedeckt wird, sonst hätte ja jeder eine, bzw würde keine Tandemversicherung brauchen, oder wer kann mich aufklären?


                                Christian
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