AW: Diskushernien OP und GS Fliegen
Diesbezüglich sind die Versicherungsbedingungen und die Rechtslage in der Schweiz dann ungünstiger als in Deutschland. Eine entsprechende Klausel ist mir hierzulande noch nicht untergekommen. Der Begriff Wagnis alleine dürfte auch zu unbestimmt sein, so daß die Klausel am "Mehrdeutigkeitsverbot" des BGB vermutlich scheitert, sofern keine konkreten Tätigkeiten als Wagnis aufgeführt sind.
Man müßte also als Gleitschirmflieger in der Schweiz eine Unfallversicherung mit explizitem Einschluß 100% Leistung bei Wagnis verhandeln. Oder bei ner Unfallversicherung doppelt so hoch versichern, wie beabsichtigt, was natürlich beides die Sache teurer macht.
Wenn es obendrein auch für die Krankenversicherung ebenso gilt, wird es natürlich noch heikler. Aber ja, ich habe auch schon Amerikaner kennengelernt, die ganz ohne Krankenversicherung auskommen müssen und trotzdem fliegen. Das ist dann eine Frage der persönlichen Einstellung und der Prioritäten.
In der Schweiz kann die Versicherung darauf hinaus zielen das der Unfall ein Wagnis war auch wenn es keine risiko Sportart ist. Das ermöglicht eine kürzung von 50%.
Man müßte also als Gleitschirmflieger in der Schweiz eine Unfallversicherung mit explizitem Einschluß 100% Leistung bei Wagnis verhandeln. Oder bei ner Unfallversicherung doppelt so hoch versichern, wie beabsichtigt, was natürlich beides die Sache teurer macht.
Wenn es obendrein auch für die Krankenversicherung ebenso gilt, wird es natürlich noch heikler. Aber ja, ich habe auch schon Amerikaner kennengelernt, die ganz ohne Krankenversicherung auskommen müssen und trotzdem fliegen. Das ist dann eine Frage der persönlichen Einstellung und der Prioritäten.
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