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Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

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    #16
    AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

    Zitat von Gobert Beitrag anzeigen
    Um Unklarheiten über den vermeintlichen Käuferschutz von Gleitschirmen bei Zahlungen über Paypal auszuräumen, sei hier expressis verbis darauf hingewiesen, dass:
    Beim Kauf von Gleitschirmen KEIN Käuferschutz besteht!
    Es gibt aber noch den "Dreiecksbetrug": http://praxistipps.chip.de/paypal-dr...man-sich_32414
    und Probleme bei Rückbuchung mit Zahlung per Kreditkarte: http://www.gleitschirmdrachenforum.d...l=1#post357096

    Gruß
    Peter

    Kommentar


      #17
      AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

      Dreiecksbetrug und Zahlung per Kreditkarte / Rückbuchung
      Richtig, beides läßt sich bei der guten alten Banküberweisung ausschließen. Man sieht nämlich dann eindeutig, von wem das Geld kommt und kann entsprechend hellhörig werden und nachforschen.
      Wenn es piept - eindrehen...

      Kommentar


        #18
        AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

        Einfach Überweisung anbieten, wer das dann nicht macht, ist eh mit vorsicht zu genießen ☹️

        Kommentar


          #19
          AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

          ein Gleitschirm ist ein Luftsportgerät und kein Luftfahrzeug ...

          Kommentar


            #20
            AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

            Gleitschirme oder Paraglider sind Luftfahrzeuge.

            Rechtliche Einordnung

            In Deutschland gehören Gleitschirme luftrechtlich zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte und stellen dort die eigene Ordnung der Gleitsegel. Gleitsegel mit Motor (siehe Motorschirme) sind ebenfalls Luftsportgeräte, fallen aber in die Ordnung und unter die Bestimmungen der Ultraleichtflugzeuge.

            In Österreich ist der Gleitschirm mit anderen Luftfahrzeugen rechtlich gleichgestellt.

            Kommentar


              #21
              AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

              Zitat von HarryXX88 Beitrag anzeigen
              ein Gleitschirm ist ein Luftsportgerät und kein Luftfahrzeug ...
              Da liegst Du falsch. S.o.

              Gruß.

              Kommentar


                #22
                AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                Ich schrieb an Paypal

                Frage an Paypal (beschwerde@paypal.de)

                Viele Gleitschirmpiloten sind der Ansicht, dass es für das Versenden eines Gleitschirmes mit PayPal einen Käufer- und Verkäuferschutz gibt. Weil Luftfahrzeige in ihren AGBs von jeder Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind, sehe ich keinen Interpretationsspielraum. Ausser PayPal würde explizit Hängegleiter (Drachen und Gleitschirme) vom Ausschluss befreien?

                Gerne würde ich schriftlich ihre abschliessende Stellungsname schriftlich weiter geben. Dafür danke ich Ihnen im Voraus.

                Antwort von Paypal:

                Re:
                Luftfahrzeuge sind vom Käufer/Verkäuferschutz ausgenommen (KMM100590872v42441LOKM) : ppEU

                Ende

                Alles klar?

                Kommentar


                  #23
                  AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                  In Deutschland sind Gleitschirme keine Luftfahrzeuge, sondern Luftsportgeräte. Ohne Interpretationsspielraum. Alles klar?


                  Gesendet von iPhone mit Tapatalk

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                    Zitat von JN Beitrag anzeigen
                    In Deutschland sind Gleitschirme keine Luftfahrzeuge, sondern Luftsportgeräte. Ohne Interpretationsspielraum. Alles klar?
                    Stimmt so nicht.

                    Auch Gleitschirme sind in Deutschland per Definition Luftfahrzeuge und gehören zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte. 'Luftfahrzeug' ist der übergeordnete Begriff und "Luftsportgerät" die untergeordnete, genauer definierte Luftfahrzeugklasse.

                    Gruß.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                      Klipp und klar, das ist EU-Recht
                      Luftfahrzeuge sind vom Käufer/Verkäuferschutz ausgenommen (KMM100590872v42441LOKM) : ppEU

                      und von EU Recht sind auch die Deutschen nichts ausgenommen.
                      Zuletzt geändert von Gobert; 30.04.2016, 02:48.

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                        hi Gobert, hast Du tatsächlich diese Formulierung an Paypal gesandt? Da beschleicht mich das Gefühl du wartest auf eine aus Deiner Frage heraushörbare Antwort

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                          Moses
                          Ich gab die Brücke vor genauso geschrieben und dann kam dann die sehe Antwort von PayPal unmissverständlich.
                          Nein

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                            Zitat von Gobert Beitrag anzeigen
                            Moses
                            Ich gab die Brücke vor genauso geschrieben und dann kam dann die kurze trockene Antwort von PayPal unmissverständlich, keine Ausnahme.
                            Nein

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                              Das war mein letzter Versuch eine Tatsache publik zu machen.

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Paypal - kein Käuferschutz für Gleitschirme

                                Zitat von Gobert Beitrag anzeigen
                                Das war mein letzter Versuch eine Tatsache publik zu machen.
                                Gefällt mir deine schreckliche Drohung

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