AW: AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut
Du brauchst die Bewilligung vom Verfügungsberechtigten des Gipfels UND des angestrebten Landeplatzes. Wenn du allerdings auf Streckenflug gehst, kannst du dennoch den bewilligten Gipfel nutzen, du MUSST ja nicht den zuvor geplanten Landeplatz anfliegen.
Wie weit es Sinn macht, von einem Gipfel zu starten, von wo du keinen Landeplatz sicher erreichen kannst (wobei "sicher" ungleich "Gleitwinkelbereich"), ist ein anderes Thema. Daraus könnte man dir im Schadensfall einen Vorwurf machen.
LVR §6:
(2) Hänge- und Paragleiter dürfen die in SERA.5005 lit. f Z 1 angegebene Mindesthöhe unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist. Beim Überfliegen von Personen, Gebäuden, öffentlichen Transportanlagen (Bahnen, Seilbahnen, Skiliften usw.) und von Freileitungen, ist jedenfalls ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten.
(3) Die in SERA.5005 lit. f Z 2 vorgeschriebene Mindestflughöhe von 500 ft über Grund darf beim Hangsegeln unterschritten werden, wenn weder Luftfahrzeuge oder deren Insassen, noch Personen oder Sachen auf der Erde gefährdet werden.
Zitat von cicero
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Wie weit es Sinn macht, von einem Gipfel zu starten, von wo du keinen Landeplatz sicher erreichen kannst (wobei "sicher" ungleich "Gleitwinkelbereich"), ist ein anderes Thema. Daraus könnte man dir im Schadensfall einen Vorwurf machen.
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(2) Hänge- und Paragleiter dürfen die in SERA.5005 lit. f Z 1 angegebene Mindesthöhe unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist. Beim Überfliegen von Personen, Gebäuden, öffentlichen Transportanlagen (Bahnen, Seilbahnen, Skiliften usw.) und von Freileitungen, ist jedenfalls ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten.
(3) Die in SERA.5005 lit. f Z 2 vorgeschriebene Mindestflughöhe von 500 ft über Grund darf beim Hangsegeln unterschritten werden, wenn weder Luftfahrzeuge oder deren Insassen, noch Personen oder Sachen auf der Erde gefährdet werden.
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